Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für -e« Oberamts-Bezirk Nagold.

! Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donners- -,/» tag nnd Samstag, und kostet vierteljährlich hier

/Po (ohne Trägerlohn) 80 4, in dem Bezirk 1 4,

außerhalb des Bezirks 1 ^ 20 4. Monats­abonnement nach Verhältnis.

Donnerstag den 29. Mär;

!> Znsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus ge- ^ wöhnlicher Schüft bei einmaliger Einrückung 9 4, bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müflen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

1888 .

Für das II. Quartal

ladet zum Abonnement auf den sekundlichst ein

die Redaktion.

Dem inserierenden Publikum zur gefl. Kenntnisnahme!

Inserate, die in einer bestimmten Nummer Aufnahme finden sollen, müssen immer am Tage vor dem Druck des Blattes, also für das Dienstagblatt am Sonntag, Donnerstagblatt am Dienstag, Samstagblatt am Donnerstag der Druckerei aufgegeben sein. Später eintreffende Inse­rate können nicht mit Sicherheit aus die Aus­nahme in die bestimmte Nummer rechnen.

8rpk-ition des Gesellschafters. Amtliches.

Aufforderung

an >

die Hundebesitzer zur Bersteuerung ihrer j Hunde

auf das Etatsjahr !

1. April 1888 bis 31. März 1889. ^

In Gemäßheit der Gesetze vom 8. September i 1852 (Reg.-Bl. S. 187) und vom 16. Januar 1874 ? (Reg.-Bl. S. 79) werden sämtliche Hundebesitzer! zur Versteuerung ihrer Hunde auf das Etatsjahr j

indem zugleich folgen- !

des bemerkt wird :

1) Bon allen im Lande befindlichen Hunden, welche über 3 Monate alt sind, ist eine Abgabe zu entrichten, welche einschließlich des Steuerzuschlags 8 Mark für jeden Hund, ohne Unterschied der Be­nützung desselben, beträgt.

2) Steuerpflichtig ist der Inhaber des Hundes.

«n 1. April 1887 . ^ .

Wer m dem Etatjahr ^ -einen Hund

versteuert hat und demselben in der Zeit vom 1. bis 15. April 1888 nicht abmeldet, hat die Steuer von dem­selben für das Etatjahr I88fi ^°rtzuent-

richte», wenn er gleich am 1. April 1888 keinen Hund mehr besitzt.

3) Ans den 1. April 1888 haben daher nur diejenigen Steuerpflichtigen Anzeige zu machen, welche am 1. April einen Hund vom steuerpflichtigen Alter besitzen, ohne schon in dem Vorjahr einen Hund an­gezeigt und versteuert zu haben, sowie diejenigen, welche am 1. April mehr steuerpflichtige Hunde be­sitzen , als sie in dem Vorjahr angezeigt und ver­steuert haben (Anmeldung). Diese Anzeige ist spä­testens bis 15. April zu machen.

Wer an: 1. April einen in dem Vorjahr ver­steuerten Hund nicht mehr hat und auch keinen an­deren Hund an Stelle desselben besitzt, hat hievon ebenfalls spätestens bis 15. April Anzeige zu machen, wenn er von der Steuer für das neue Etatsjahr befreit werden will (Abmeldung).

4) Wie die Anzeige der Hunde, so hat auch die Abmeldung derselben schriftlich oder mündlich bei dem Ortssteuerbeamten desjenigen Orts zu geschehen,

Die nächste Nummer wird erst am Samstag

an welchem der Hundebesitzer (Inhaber) am l. April wohnt.

Dabei werden die Hundebesitzer darauf aufmerk­sam gemacht, daß der Ortssteuerbeamte für jede Ab­meldung eine Bescheinigung zu erteilen hat.

5) Wer nach dem 1. April im Lauf der 3

- , April Juli . Oktober

Jum , Septbr. Dezember in den Besitz eines über 3 Monate alten Hundes kommt, hat, sofern nicht der letztere an die Stelle eines andern von demselben Besitzer bisher versteuer­ten Hundes tritt, innerhalb 14 Tagen Anzeige hie­von zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahres zu entrichten, ohne Rücksicht darauf, ob der Hund schon von einem früheren Besitzer auf dieselbe Zeit versteuert wor­den ist.

6) Sobald ein Hund, welcher bisher unange- zeigt geblieben ist, weil derselbe das abgabepflichtige Alter von 3 Monaten noch nicht erreicht hatte, in dieses Alter eintritt, hat der Besitzer in gleicher Weise innerhalb 14 Tagen Anzeige hievon zu machen und vom nächsten Quartale an die Abgabe für den Rest des Etatsjahres zu entrichten

Art. 8 und 9 des Jagdgesetzes vom 27. Okt. 1855 (Regbl. S. 225) verwiesen.

Den 26. März 1888.

_ K. Oberamt. Or. Gugel.

Die Gerichtsvollzieher

werden erinnert, Hauptregister und Kassentagbuch auf 1. April d. I. unfehlbar hieher vorzulegen. Nagold, den 28. März 1888.

Oberamtsrichter Daser.

Das erledigte Fvrstamt Freudenstadt wurde dem Verweser der Stelle, OberförsterN agel in Calmbach übertragen.

Gestorben in Amerika: Friedrich Ferd. Wurster ans Altensteig, 56 I., in Philadelphia, Pa.

Tages-Reuigkeiten.

Deutsches Reich-

Nagold, 25. März. Gestern wurde in Ober­jettingen ein 12jähriges Mädchen verhaftet, das schon zweimal seinen Pflegeeltern das Haus anzu­zünden versuchte. (N. Tagbl.)

..1. Rohrdorf, 27. März. Vergangene Nacht wurde die hiesige Einwohnerschaft durch Feuersignale aus dem Schlafe geschreckt: es brannte in der Lam- part'schen Färberei. Dank der rasch herbeigeeilten

,) Di- «°r,-schrieben- Anzeige eines Hundes F-"--w-hr und de» un-rmüd-I-n «-,,-rtrSg-rinn-» iZiss. S Abs. I. Ziff. S und 0 (den, ist -uch dann ! L°°?d-S?°°er bald g-l-scht nnd wettere- grcher

0 ". Lj-r rs)-'-- g , -oesitz vor Aviaus oer AN- 1 Der Taglöhner Georg Gottlieb Katz von Bond 0 rf

zelgesrsit (ZU- o Aos. 1 und ZU. 5 und 6 oben) j wurde vom Schwurgericht Tübingcnvon der Beschuldigung

Wieder aufgehört hat. ^ der Brandstiftung frcigesprochen.

8) Wer die vorgcschriebene Anzeige eines Hun-; Die städtischen Behörden von Ulm haben ein- des nicht oder nicht rechtzeitig macht, oder wer un- ! stimmig beschlossen, dem Kaiser Wilhelm in dankbarer

richtigerweise einen Hund, welchen er am 1. April i Erinnerung seiner Verdienste um den Ausbau des

noch besaß, innerhalb der Aufnahmezeit abmeldet und nicht bis zum 15. April die Abmeldung zurücknimmt.

hat den 4fachen Betrag der gesetzlichen Abgabe zu bezahlen.

Die Or tsvorsteher und Ortssteuerbeam­ten werden angewiesen, die vorstehende Aufforderung an die Hundebesitzer ungesäumt auf ortsübliche Weise

Münsters in der Kirche ein Denkmal zu errichten.

Hamm i. W., 24. März. Der Expreßzug Elberfeld-Münster stieß aus dem hiesigen Bahnhof auf einen Viehzug. Personen sind nicht verletzt, aber viel Vieh getötet.

Dömitz, 25. März. Die Stadt ist, außer einer Straße, teilweise bis 2 Meter hoch überschwemmt; meilenweit stehen die umliegenden Dörfer bis an die Dächer im Wasser; Brücken und Bahnkörper sind zer-

bekannt machen zu lassen und dem Inhalt derselben EM ^ V' ^ueu urwnayniorper Mv zer- entsprechend die Aufnahme der Hunde zu besorgen. > der Deich durchbrochen, Hauser Md eingestlwzt Den 24 März 1888 ^ ^ ^ ! und viele Einstürze sind noch zu befurchten. Menschen

K. Ober'amt. ' K. Kameralämter: ! !^' s.^iel bis jetzt bekannt, nicht umgekommen, aber

vr Guael Altensteia Korb u Reutbin > ^hr viel Vieh ist ertrunken. An Werffachen, Vor-

ugel. Allen,mg, Horv u. ckteuty m. ^ ^en ^d Mobilien ist wenig gerettet. Di? i,'

Nagold.

Die Ortsvorsteher

werden an den rechtzeitigen Abschluß der Sportel­verzeichnisse pro ult. März d. I. erinnert und an­gewiesen, die von ihnen erhobenen Sporteln mit ei­ner Reinschrift des Verzeichnisses mit der Bezeichnung portopfl. D--S. bis zum 6. k. M. hieher einzusenden.

Falls keine Sporteln angefallen sind, ist eine Fehlnrkunde vorzulegen.

Den 26. März 1888.

K. Oberamt. I)r. Gugel.

Die Not ist

allgemein und die Folgen des Unglücks noch unab­sehbar. Unterstützungen, namentlich Geld, sind drin­gend nötig. Unsere sämtlichen Schiffer und seit gestern etwa hundert Pioniere mit Pantons sind mit eigener Lebensgefahr aufopfernd thätig.

Elbing, 27. März. Hier steht das Wasser höher, als bei den großen Ueberschwemmungen in den Jahren 1855 und 1876. Die Häuser in den Vorstädten sind bis zum 2. Stock unter Wasser.

Berlin, 24. März. Das kaiserliche Post- Zeitungs-Amt erläßt einen Aufruf zur Sammlung aller Zeitungen und Zeitschriften, welche aus Anlaß des Hinscheidens des Kaisers Wilhelms seit dem 9. ds. Nachrufe, Gedichte oder Zeichnungen gebracht haben.

Berlin, 24. März. Dem Privatdozenten Dr. Krause wurde das PrädikatProfessor" verliehen. Der Kaiser überreichte demselben gestern das bezügliche Patent.

Berlin, 24. März. Auf Befehl des Kaisers

Nagold.

Betreffend die Ausstellung von Jagdkarte« pro 1. April 1888 89.

Die Jagdkarten pro 1. April 1888/89 können von heute an gegen Einsendung der Sportel von 20 ^ ! pro Stück und Rückgabe der früheren Jagdkarte (be-, werden die unter seinem Vorsitz stattsindenden Mini­hufs Aufnahme des Signalements) persönlich oder sterberatungen nicht mehr Conseil, sondern Kranrat durchVermittlung derSchultheißenämter bezogen werden.' genannt werden. Am gestrigen haben auch Kronprinz Bezüglich der in den einzelnen Fällen etwa! Wilhelm und Prinz Heinrich teilgenommen. Die ! erforderlichen gemeinderätlichen Zeugnisse wird auf! Vereidigung der Minister erfolgte durch Handschlag.

nachmittag ansgegebe« Wegen der Osterfeiertage erscheint nächsten Dienstag kein Blatt.