Der Gesellschafter.

Amts- rmd Intelligenz-Blatt für de« Oberamts-Bezirk Nagold.

Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Doimers- tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier /Vo (ohne Trägerlohn) 80 4, in dem Bezirk 1 4,

" ^ außerhalb des Bezirks 1 20 4. Monats­

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Dienstag den 27. März

Jnsertionsgebühr für die Ispaltigc Zeile aus ge­wöhnlicher Schaft bei einmaliger Einrückung 9 4, bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen 1 OOO spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der K)00-> Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegebcn

Nagold.

An die Kerneinde- und Stiflungsräte, Grtscrrmenbehörden u. dieAkerwnktungs- crktucrve des Mezivks, betreffend die Entwerfung der Etats pro 1888/89.

Dieselben werden hiemit aufgefordert, dafür zu sorgen, daß die Entwerfung der Etats für das Ver­waltungsjahr 1888/89, soweit dies noch nicht geschehen, sofort erfolge und daß dieselben nach vorausgegange­ner Beratung seitens der betreffenden Kollegien mit der Beschlußnahme der letzteren bis zum 1. April d. I., cvent. zur Prüfung und Genehmigung hieher vor­gelegt werden. Bei Entwerfung des Etats ist mit Gründlichkeit zu verfahren und sind erheblichere Ab­weichungen von den Etatssätzen bezw. Rechnungser­gebnissen der letzten Rechnungsperiode zu erläutern; auch ist besondere Rücksicht darauf zu nehmen, daß die für etwaige Ergänzung des Grundstocks und für die Schuldentilgung erforderlichen Mittel vorgesehen werden.

Ueber die aus der vorhergehenden Rechnungs- Periode noch verfügbaren Mittel ist unter Anführung des vorhandenen Barvorrats in den Etats genauer und spezieller Nachweis zu geben, wie auch über die vorhandenen Aktiv- und Passivrückstände. Bei den Aktivausständen sind nur die eiubringljchen Posten in Berechnung zu nehmen.

Sodann sind in den Etats Geldgrundstocksnach­weisungen und Bermögensberechnungen aus den letzt- gestellten Rechnungen anzuhängen.

Endlich wird noch angeordnet, daß auf sämt­lichen Gemeinde-Etats die Summe der auf die betref­fende Gemeinde umgelegten ordentlichen direkten Staats­steuer, sowie der Amtsschadensbetreff angegeben werde.

Den 25. März 1888.

K. Oberamt. Dr. Gugel.

' Nagold.

An die Gemeinde- n. Stiftungsrrcite und GrtsscHuLbeHörrden, öetrr. die Wußten der: Wecßnerr.

Dieselben werden daran erinnert, die auf l. April d. I. verfallenen Neuwahlen von Gemeinde-, Stiftungs- und Schulfondsrechnern rechtzeitig vorzu- uehmen und die Protokollauszüge mit den Beschlüssen über die Besoldungs- u. Kautionsverhältnisse der Rechner baldmöglichst hieher vorzulegen.

Bemerkt wird, daß in allen Fällen von Wieder­wahlen die Kautionsverhältnisse nach Maßgabe der bekannten Vorschriften neu zu berechnen sind.

Den 26. März 1888.

_ K. Oberamt. Or. Gugel.

Nagold.

An die Wevwattungsaktuclre, betreffend die Anlegung der Rechnungshandbücher pro 1887/88.

Die Berwaltungsaktuare werden angewiesen, bis zum 5. April l. I. hieher anzuzeigen, ob die Rechnungshandbücher für die öffentlichen Rechner (Rapiat, Tagbuch, Steuerabrechnungsbuch) pro 1. April 1888/89 angelegt und ausgefolgt sind.

Den 26. März 1888.

K. Oberamt. Or. Gugel.

Die erledigte Gerichtsnotarstelle in Nagold wurde dem Amtsnotar Krauß I in Mezingen übertragen.

Postexpcditor Wanser in Tein ach wurde wegen durch körperliche Leiden herbeigeführtcr Dienstuntüchtigkcit auf Ansuchen zur Ruhe gesetzt.

Die erste theologische Staatsprüfung hat u. a. mit Erfolg bestanden: Carl Sch older, Sohn des verstorbenen Gemeinderats Abr. Scholder hier, und hat bereits eine An­stellung als Vikar in Göttelfingen (Freudenstadt) erhalten.

Tages-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

-ff Nagold, 24. März. (Seminarkonzert.) Wenn man den Eindruck von der gestrigen Auffüh­rung des Oratoriums Paulus von Mendelssohn kurz wiedergeben will, so genügt es, das Urteil, das man von einzelnen der Heimkehrenden hören konnte, zu registrieren:Das war sehr schön, das war köst­lich!" Gilt dies schon von den durch seither bekannte Kräfte (Frl. Hettler, H. Steiger und H. Eisenmaun) wie durch die erstmals mitwirkende, mit klarer, sym­pathischer Stimme begabte Frau Amtmann Marquardt vorgeführten Soli's und Duetten, noch vielmehr von den in wirklich tadelloser Präzision und Reinheit dargestellten Chören, wie von dem schönen Mollcho­ral:Dir Herr, dir will ich mich ergeben" (Melodie: Wer nur den lieben Gott läßt walten"), dem ma­jestätischen:Wachet auf", dem glanzvoll vorgeführ­ten Chor:Wie lieblich sind die Boten" und na­mentlich dem stattlichen, ergreifenden, aber schweren Chor :O welch eine Tiefe". Indem wir, ohne auf Einzelheiten, die dessen würdig wären, näher einzu­gehen, dem unermüdlichen Musikoberlehrer, wie allen Mitwirkenden für den gebotenen Kunstgenuß herzlich danken, möchten wir zunächst unsere Befriedigung darüber aussprechen, daß ein früher in diesem Blatt ausgesprochener Appell an die Mitwirkungsfreudigkeit weiblicher Singkräfte der Stadt Nagold von gutem Erfolg begleitet war, so daß jetzt das Verhältnis zwischen Frauen- und Männerstimmen ziemlich aus­geglichen ist, dann aber möchten wir bitten, nicht bloß daß noch mehr sangeskundige Jungfrauen sich anschließen, sondern auch daß, wie dies in andern Städten der Fall ist, sich Frauen und Männer, die die edle Gottesgabe des Gesangs besitzen, dazu! herbeilassen, den Chor durch ihre vollen, gerundeten ^ Stimmen nicht blos zu verstärken, sondern auch für denselben ein bleibendes zuverlässiges Element zu bilden, mit welchem der Dirigent rechnen kann. Wenn ; dies anderswo, nicht nur in größeren, sondern auch ^ in kleineren Städten geschieht, und wenn man anderswo eine Ehre darein setzt, warum sollte es in der guten Stadt Nagold unmöglich sein? Wir alle, die wir zuhörten, sind einig im Gefühl des Dankes; aber man sagt sonst, der Dank äußere sich kräftig weniger in Worten als in der That. Hier handelt sichs um die mittvirkende That:Also, wer wirkt mit?"

ä. Nagold, 26. März. Die Handwerker­bank Nagold e. G. hielt am letzten Freitag ihre 23. Generalversammlung unter der Leitung des stellvertr. Vorstands, Herrn Stadtpfleger Kapp, welcher in er­ster Linie der Verdienste des kürzlich verstorbenen, langjährigen Vorstands, Herrn Berwaltungsaktuar Wurst, ehrend gedachte. Sodann wurde der Rechen­schaftsbericht vorgelegt. Derselbe weist einen Umfang von ca. ^ 3 338400 aus und es wurde ein Rein­gewinn von t/ki 6911 erzielt, der die Verteilung einer Dividende von 5°/v ermöglichte. Dem Reserve­fond wurden ca. ^ 1400 zugewiesen, so daß der­selbe nunmehr ans 37 000 sich beläuft. Das eigene Vermögen der Bank beträgt 118000. Ver­luste sind feit Bestehen der Ban! nicht vorgekommen. Für den verstorbenen Vorstand wurde Kaufmann Gottlob Schmid, der seit einer Reihe von Jahren Mitglied der Kontrolle-Kommission war und mit der Geschäftsführung der Bank vertraut ist, zum Vor­stand gewählt, als Ersatz für ihn als Kontrolleur Kaufmann Friedrich Schmid. Möge die Bank auch fernerhin gedeihen und ihre Verwaltung die gleich solide bleiben, wie bisher!

Herrenberg, 23. März. Auf der hiesigen Beschälstation sind 2 junge Pferde, Lech, Dunkelfuchs von Legitimist, und Aimar Rappe von Bismarck, als K. Landbeschäler angekommen. Dieselben sind sehr schöne, feurige Tiere und können daher den Pferdebesitzern bestens empfohlen werden.

Stuttgart, 21. März. Im Namen des Landtags hat der Ständische Ausschuß eine Adresse an den König und die Königin nach Florenz gerich­tet, in welchem das Beileid der Stände bei dem Ab­leben Kaiser Wilhelms, des Oheims der Königin Olga (Tochter des Kaisers Nikolaus von Rußland) ausgesprochen wird. Es wird darin des verewigten Kaisers gedacht als des väterlichen Freundes des Königs und des hohen Hauptes der deutschen Fürsten, an dem alle schwäbischen Herzen aufs innigste hingen. Auf diese Adresse ist aus dem Kabinet eine Ant­wort des Königs an den Präsidenten v. Hohl er­gangen, in welcher es heißt:In dem tiefen Leide, welches ihre Majestät über den Verlust ihres erhabe­nen Oheims empfinden, ist es für dieselben ein er­hebendes Gefühl, ihren Schmerz in allen deutschen Landen und namentlich von ihrem getreuen württem- bergischen Volke in so aufrichtiger Weise geteilt zu wissen. Insbesondere erblickt feine Majestät der Kö­nig darin mit Genugthuung und mit fester Zuversicht eine Gewähr dafür, daß die innige Liebe zu dem großen Toten und das Bewußtsein der Verpflichtung, dessen Namen in getreuem Gedenken zu ehren, Fürst und Volk in dem Bestreben einigen werde, das von dem verewigten Kaiser mit hohem Sinne begonnene Werk nach Kräften unentwegt in seinem Geiste wei­terzuführen und in treuer Bundesgenoffenschaft mit dessen Nachfolger auf dem Kaiserthron durch den Schutz und die Förderung der Größe des gesamten deutschen Vaterlandes nach außen und innen zugleich auch das Wohl des württembergischen Landes zu be­gründen."

Stuttgart, 22. März. König Karl hat an Kaiser Friedrich das 7. württembergische Infanterie- Regiment Nr. 125 verliehen, welches den Namen Kaiser Friedrich, König von Preußen führen wird.

Cannstatt, 21. März. Wie wir erfahren, soll das lange Zeit geschloffene Hotel Herrmann im Frühjahr wieder eröffnet werden. Der neue Wirt ist der Weinhändler Weber, Inhaber der altdeutschen Weinstube in Stuttgart.

Berlin. Die Reichstagssessiou ist zu Ende. Mit Befriedigung dürfen die Mitglieder auf ihre Thätigkeit zurückblicken. Im wohlthuenden Ge­gensatz gegen die in frühem Sessionen übliche Redewut, Nörgeleien und Verschleppungen hat der Reichstag eine ganze Reihe von wichtigen Gesetzen erledigt und i damit den Erwartungen entsprochen, die seitens der I Wähler an ihn gestellt wurden. Nicht weniger ist und muß anerkannt werden, daß die Regierung ihre Ansprüche an die gesetzgebende Körperschaft auf das Maß des Erreichbaren beschränkt hat und so darf ja wohl mit Recht behauptet werden, daß zwischen beiden Faktoren die Uebereinstimmung geherrscht hat, die allein eine fruchtbare Thätigkeit ermöglicht. ES würde zu weit führen, die Thätigkeit des Reichstages der letzten Session hier im Einzelnen wiederzugeben. Das Hauptgewicht derselben ist auf das neue Wehr­gesetz zu legen, das der deutschen Heereskraft eine so gewaltige Verstärkung zugeführt Hat, daß Deutsch­land allen Eventualitäten nach menschlichem Ermessen mit Ruhe entgegensetzen kann. Und diese Verstär­kung wurde erreicht, ohne daß dem Volke im Frieden erhebliche Lasten auferlegt werden mußten, wenngleich