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Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donners-l ^ tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier /Vo X l (ohne Trägerlohn) 80 4, in dem Bezirk 1 -I,

außerhalb des Bezirks 1 4k 20 4. Monats- abonnemcnt nach Verhältnis.

Donnerstag den 19. Januar

> Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus ge-

> wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 4, i bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der ' Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgcgcben

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Amtliches.

W i c d b a d.

Aufnahme in das K. Armenbad.

In dem K. Arnicnbade werden je nach Um­ständen

1) freies Bad mit unentgeltlicher Verpflegung im K. BadspitalKatharinenstift" oder

2) freies Bad ohne Aufnahme ins Katharinenstift und zwar entweder

a. mit einem Gratial von 18 oder d. ohne Gratial

gewährt. Für die hiebei in Betracht kommenden Um­stände sind die bei der K. Badverwaltung einkommen­den Gesuche maßgebend. Letztere sind spätestens bis 1. März d. I. portofrei und stets nur durch Ver- mittlungdcr K. Oberämter, welche die Vorlagen hinsicht­lich ihrer Vorschristsmäßigkeit zu prüfen gebeten werden, an die K. Badverwaltung in Wildbad einzureichen. Diese Gesuche sind zu belegen:

1) mit einem gkMkinderättichen, oberamtlich beglau­bigten Zeugnisse, welches zu enthalten hat:

a. den vollständigen Namen und Wohnort, das Alter und Gewerbe des Bittstellers,

b. dessen Prädikat, erstandene Strafen, Vermö- ^ gens- und Erwerbsverhältnisse,

o. eine Nachweisung darüber, daß die zur Unter­stützung verpflichteten Gemeinde- und Stif­tungskassen den Bittsteller für den Gebrauch der Badekur nicht unterstützen können,

ä. eine Erklärung, daß die unterstützungspflichtige Armenbehörde Sicherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht vom Kathari­nenstift bezahlt werden, z. B. für Her- und Heimreise, für längeren Aufenthalt, für Sterb­fall u. s. w.

Da diese gemcinderätlichen Zeugnisse sehr häufig nicht vorschriftsmäßig ausgestellt wurden und deshalb zur Ergänzung oft wiederholt zurückgeschickt werden mußten, so hat die K. Badverwaltung 1881 ein Formular für gemeinderätliche Zeugnisse ausgefertigt. Das­selbe kann von der W. Kolhammer'schen Druckerei ans Stuttgart bezogen werden. Sodann ist das Gesuch zu belegen:

2) mit einem genauen ärztlichen Krankenberichte und

nicht blos mit einen: sog. Zeugnisse, und zwar:

a. hat derselbe nicht nur eine möglichst eingehende Anamnoss, sondern auch über die Ursachen und den Verlauf der vorliegenden Erkrankung, sowie über die seitherige Behandlung und den gegenwärtigen Zustand des Kranken die zur möglichst richtigen Beurteilung des Falles nö­tigen Einzelheiten alle genau zu enthalten;

b. auch darf derselbe in allen den Fällen, die nicht zum gesetzmäßigen Behandlungsgebiet eines niederen Wundarztes gehören, nicht von einem solchen, sondern muß von einem approbierten Arzte, bez. höheren Wundarzte unterzeich­net sein.

Die Bittsteller haben die nach voransgegange- rier höherer Entschließung erfolgende Einberufung durch die Badverwaltung zu Hause adzuwarten. Wer sich früher in Wildbad einfinden würde, kann nur gegen Bezahlung der Taxe die Bäder gebrauchen und hätte in Ermanglung der erforderlichen Mittel zum Aufenhalt in Wildbad die Zurücklieferung in die Heimat zu gewärtigen.

Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Dauer des Aufenthalts im Katharinenstift

bei den einzelnen Kranken ganz davon abhängt, ob die in den Zeugnissen angegebenen Verhältnisse mit dem Thatbestande bei dem nachfolgenden Erscheinen der Kranken übereinstimmend gefunden werden. Ge­naue Ausstellung, namentlich der ärztlichen Kranken­berichte , ist daher notwendig und im eigenen Inte­resse der Kranken gelegen.

Von den Gemeindebehörden wird mit aller Be­stimmtheit erwartet, daß sie Leuten, welche nicht zu den unbemittelten gehören, oder solchen, von welchen eine Belästigung der Kurgäste zu befürchten Ware, keine Zeugnisse ausstellen.

Den 15. Januar 1888.

K. Bad-Verwaltung.

Vorstehende Bekanntmachung wird unter dem Anfügen hiemit veröffentlicht, daß Gesuche, welche nach dem 1. März d. I. einkommen, auch wenn sie die oben bezeichneten Notizen enthalten, nur aus­nahmsweise und blos in besonders dringenden Fällen, solche aber, welche die oben bezeichneten Nachweise nicht enthalten, überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden.

Den 16. Januar 1888.

K. Oberamt. ^

vr. Gugel, A.-B. l

Bekanntmachung ver K. Zentralstelle für! die Landwirtschaft, betr. die Abhaltung § von Unterrichtskursen über Obstbaumzucht.

Im kommenden Frühjahr werden wieder Uu- j terrichtskurse über Obstbaumzucht an dem K. land­wirtschaftlichen Institut in Hohenheim, an der K. Weinbauschule in Weinsberg, sowie erforderlichen Falles noch an anderen geeigneten Orten abgehalten.

Hiebei erhalten die Teilnehmer nicht nur einen leicht faßlichen, dem Zweck und der Dauer des Kur­ses entsprechend bemessenen theoretischen Unterricht, ! sondern auch eine geeignete praktische Unterweisung ' über die Zucht und Pflege der Obstbäume. Zu die­sem Zwecke sind dieselben verpflichtet, nach Anwei­sung des Leiters des Kurses in der Baumschule und in den Baumgütern der betreffenden Lehranstalt die entsprechenden Arbeiten zu verrichten, um die Erziehung junger Obstbäume, die Veredlung, den Baumschnitt und die Pflege älterer Bäume praktisch zu erlernen.

Die Dauer des Kurses ist auf 10 Wochen ^ 8 Wochen im Frühjahr und 2 Wochen im Sommer! festgesetzt. !

Der Unterricht ist unentgeltlich; für Kost und , Wohnung aber haben die Teilnehmer selbst zu j sorgen.

Außerdem haben dieselben das etwa bei dem Unterricht notwendige Lehrbuch, die erforderlichen Hefte, sowie ein Veredlungsmesser, ein Gartenmesser und eine Baumsäge anzuschaffen, was am Ort des Kurses selbst geschehen kann.

Die Gesamtkosten für den Besuch des Kurses mögen nach Abzug der Arbeitsverqütunq noch 110 bis 125 ^ betragen,

Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbei­trag bis zu 50 ^ in Aussicht gestellt werden. Das Gesuch um diesen Beitrag ist mit dem Zulassungsgesuch anzubringen und die Bedürftigkeit durch ein obrig­keitliches Zeugnis zu bescheinigen, welches jedoch be­stimmt gefaßt sein und auch über die Vermögensver­hältnisse der Eltern des Bewerbers Aufschluß geben soll.

Für ihre Arbeit erhalten die Teilnehmer nach . Ablauf der ersten 14 Tage eine tägliche Vergütung ! von 35 Pfg.

Bedingungen der Zulassung sind: zmückgrlrgte siebenzehntes Lebensjahr, ordentliche Schulbildung, gutes Prädikat, Uebung in ländlichen Arbeiten. Vor- kenntnisse in der Obstbaumzucht begründen einen Vorzug.

Gesuche um Zulassung zu diesem Unterrichts­kursus sind, mit amtlichen Belegen versehen, bis läng­stens 20. Febr. d. I. andas Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" ein­zusenden. Den Aufnahme-Gesuchen ist ferner ein Nach­weis darüber beizufügen, ob Gemeinden, landwirt­schaftliche Vereine oder andere Korporationen die Auf­nahme des Bittüellers befürworten, sowie ob dieselben zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe in Aussicht gestellt haben.

Die Zuteilung zu den verschiedenen Kursen be­hält sich die Zentr: lstelle vor und wird hiebei die Entfernung zwischen dem Wohnort des Bittstellers und dem einen oder anderen Ort des Kurses, soweit möglich, in Betracht gezogen.

Die Bezirks- und Gemeindebehörden, sowie die landwirtschaftlichen Vereine werden auf diese Gele­genheit zur Heranbildung von Bezirks- und Ge- meinde-Baumwäctern besonders aufmerksam gemacht, mit dem Ersuchen, geeignete Persönlichkeiten zur Be­teiligung an diesem Kursus zu veranlassen.

Stuttgart, den 2. Januar 1888.

Werner.

Die Ortsbchörden werden auf die vorstehende Be­kanntmachung unter dem Anfügen hingewiesen, daß der landwirtsch. Bezirksverein Nagold unter Umstän­den nicht abgeneigt ist, Beitragsleistungen für den vorbenannten Zweck zu übernehmen.

Nagold, 17. Januar 1888.

K. Oberamt.

Or. Gugel, A.-V.

An die Ortsvorsteher,

betreffend die Vorlegung der Fleischschau-Registcr.

Die Ortsvorsteher werden hiemit unter Hin­weisung aus den Erlaß des k. Ministeriums des In­nern vom 29. Dezbr. 1886, Amtsblatt S. 46, auf­gefordert, die Fleischschauregister unverweilt hieher vorzulegen.

Nagold, 17. Jan. 1888.

K. Oberamt. vr. Gugel, A.-V.

Die zweite Schulstclle in Wildberg wurde dem Schul- lehrcr Steiner in Jux, und die in Wenden dem Unterleh- rer Holdcrle in Neuenhaus übertragen._ _

Tages-Neuigketterr.

Deutsches Reich.

/^Nagold, 18. Jan. Wie schon seit eini­gen Jahren läßt der Gewerbeverein auch Heuer wieder durch Vermittlung des Otto Sacks'schen Patentbureaux in Leipzig Mustersendungen gewerblicher Neuheiten kommen, um solche den sich hiesür interessierenden Mitgliedern vorzuzeigen. So kamen z. B. bei der gestrigen Versammlung in der Krone eine eigentüm­liche Rasiermaschine, ein eiserner Zapfverschluß für Weintransportfässer, ein Thürschloß, ein verbesserter Halifax-Schlittschuh, und ein neuer Riemenverbinder für Maschinentreibriemen zur Vorzeigung. Der Ver- ^ einsvorstand Herr Fabrikant Sannwald forderte ! die anwesenden Fachmänner auf, an den vorgezeigten ^ Gegenständen Kritik zu üben, welche die Sachverstän- ! digen auch in unverblümter Weise zum Ausdruck ^ brachten.

L Haiterbach, 17. Jan. Auf dem Eutin- ger Bahnhof ist am Abend des 2. Jan. ein Post-