Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für de« Oberantts-Bezirk Nagold.
Erscheint wöchentlich I mal: Dienstag, Donncrs- -,/» tag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier
/»o > I? ^ (ohne Trägcrlohn) 80 --!, in dem Bezirk 1
^ i außerhalb des Bezirks 1 20 4. Wtonats-
abonncment nach Verhältnis.
Dienstag ^en 8. Februar
Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus gc- j wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S 4, bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegcben sein. ^
1887.
Nagold.
Bekanntmachung.
Rcichstags-Abgeordneten-Wahl betreffend.
Für diese Wahl, welche nach Kaiserlicher Verordnung vom 14. Januar d. I. am
Montag den 21. Februar 1887
vorzunehmen ist und in allen Wahlortcn vormittags 10 Uhr beginnt, ohne Unterbrechung dauert und abends 6 Uhr schließt, bildet das Königreich Württemberg 17 Wahlkreise.
Der VII. Wahlkreis besteht aus den Oberämtern Calw, Herrenberg, Nagold und Neuenbürg.
Im Oberamtsbezirk Nagold sind cs 38 Wahlbezirke mit den Nummern 67 bis 104 und bildet jede politische Gemeinde für sich einen Wahlbezirk.
Als Abstimmungslokal in den einzelnen Abstimmungsbezirken ist das Ratszimmer bestimmt.
Als Wahl-Kommissar für den VII. Wahlkreis ist bestellt: Herr Oberamtmann Flaxland in Calw. Als Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sind bestellt worden:
Ziffer.
Gemeinde bezw. Wahlbezirk.
Wahlvorsteher.
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80 81 82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99 100 101
102
103
104
Nagold.
Altcnsteig Stadt. Altensteig Dorf. Beihingen.
Berneck nebst Bruderhaus.
Beuren.
Bösingen.
Ebershardt.
Ebhausen.
Efsringen.
Egenhausen.
Emmingen.
Enzthal. Ettmannsweiler. Fünfbronn. Garrweiler. Gaugenwald. Gültliugen. Haiterbach mit Alt- Nuifra. Jselshausen. Mindersbach. Oberschwandorf. Oberthalheim. Pfrondorf. Rohrdorf. Nothfelden. Schietingen. Schönbronn. Simmersfeld. Spielberg.
Sulz.
Ueberberg. Unterschwandorf. Unterthalheim. Walddorf mit Mon- hardt.
Warth.
Wenden.
Wildberg.
Stadtschulcheiß-Engel.
Stadtschulthciß Welker. Gcmcindcpfleger Calmbach.
Schultheiß Krauß.
Gemeiuderat Graf.
Schultheiß Schaible.
Schultheiß Koch.
Schultheiß Rothfuß.
Üöem eindcpft e ger Sch ottin.
Schultheiß Kempf.
Gcmcindcpfleger Koch.
Junger, Schultheiß.
Schultheiß Erhardt.
Schultheiß Roller.
Gemeiuderat Conrad Schaible. Schultheiß Keck.
Gemcinderat M. Schaible. Ratsschreil^r-Widmann/^rK^-Ä^ Stadtschnltheiß Krauß.
Gemeiuderat Rauser.
Gemeindepfleger Calmbach.
Schultheiß Bürkle.
Gcmeindepsleger Kuon.
Schultheiß Renz.
Gemeinderat Lutz.
Schultheiß Bühler.
Schultheiß Lutz.
Gemeindepfleger Ziegler.
Schultheiß Waidelich.
Schultheiß Kienzle.
Schulheiß Gärtner.
Schultheiß Rapp.
Schultheiß Kehle.
Gemeindepfleger Schermann. Schultheiß Gänßle.
Stellvertreter.
Wenn und soweit Mitglieder des Wahlvorstandes als solche schon bei früheren Reichstagsabgeord- neten-Wahlen fungiert haben, genügt statt der er neuerten Vornahme der Verpflichtung die Hinweisung derselben auf die frühere Verpflichtung.
Das zweite Exemplar der Wählerliste (das zur öffentlichen Einsicht aufgelegte Haupt-Exemplar bleibt in den Händen des Gemeinde-Vorstands) ist dem Wahl-Vorsteher rechtzeitig auszufolgen, nachdem zuvor auf den Listen die Nummer des Wahlbezirks (siehe oben) beigesctzt worden ist. Sodann ist dafür zu sorgen, daß am Tage der Wahl das Wahllokal in vorschriftsmäßiger Ordnung ist, daß ein Abdruck des Wahlgesetzes und Wahl-Reglements, wozu die Nummer 1 des Regierungsblatts von 1871 benützt werden kann, im Wahllokal aufgelegt ist und der vorgeschriebene Anschlag am Wahllokal über den
OberaMHpfleger-Mmkibetsch.^^.^^Beginn und die Dau^ Wahl gemacht wird
Stadtpfleger Henßler.
Gemeinderat Fr. Seeger. Gemcinderat Frey.
Stadcpfleger Wick> - G»st .
Gemeindepfleger Frei. Gemeindepfleger Bohnet. Stiftungspfleger Braun.,
GemeindM^Mljs^WßnchA^
Gemeinderat^Guot.
Gemcinderat Haußer.
Gemeinderat Johs. Martini. Gemeindepfleger GuIde^A^-^^ Gemeinderat Kübler.
Gemeindepfleger Calmbach. Gemeindepfleger Lamparth. Gemeindepfleger Schüttle.
Gemeinderat Georg Gutekunst.
Gemeindepfleger Lehre. GemeiiHerat Dürr- Müller und Gemeinderat Rapp. Stiftuugspfleger Weber. Gemeinderat Johs. Feßele. Gemeinderat Koch.
Gemcinderat Stockinger. Gemeindepfleger Rauschenberger. Gemeinderat Maier. Stiftungspfleger Schaible. Gemeinderat Rweff.
Gemeinderat Proß.
GemeinderahMchleh.
Gemeindkäck^Raiber. Stiftungspfleger Lutz. Oberamtsbaumwart Vihler.
Gemeinderat Keckr- Stiftungspfleger' Herter. Stadtpfleger Geiger.
Schultheiß Dürr.
Schultheiß Großmanu.
Stadtschultheiß Mutschler.
. Feststellung des Wahlbezirks, die Ernennung des Wahlvorstehers, sowie dessen Stellvertreters
rm Verhinderungsfälle, das Wahllokal, Tag und Stunde der Wahl sind in den Wahlbezirken in ortsüblicher Weise sofort und mindestens 8 Tage vor der Wahl durch den Ortsvorsteher öffentlich bekannt zu machen. Die Ermittlung des Wahlergebnisses findet vorschriftsmäßig am 4. Tage nach dem Wahltermin ^ 26 des Reglements), somit am Freitag den 2ürfdebrucw ds. Js. statt und haben zu diesem Zweck die Wahlvorsteher der einzelnen Wahlbezirke die Wahlprotokolle mit sämtlichen zugehörigen Schriftstücken (Wählerliste, Gegenliste und den nach tz 20 des Reglements besonders beigehefteten Stimmzetteln) nach der Wahl ungesäumt und mit thunlichster Beschleunigung, längstens aber am Donnerstag de«L4. Febr. d. dem Wahlkoinmissär, Herrn Oberamtmann FlaxlaMVin Calw zu übergeben.
. ^r Wahl-Vorstand (Wahlvorsteher, Protokollführer sowie die Beisitzer) haben sich vor Beginn der Abstimmung davon zu überzeugen, daß die Wahlurne leer ist.
Die Wahl-Vorsteher werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß von ihnen zu der Wahlhandlung neben einem Protokollführer 3—6 Beisitzer zuzuziehen sind (ß 10 des Reglements) und daß den Wühlern der Zutritt zu der gesamten Wahlhandlung einschließlich der Eröffnung der Stimmzettel zusteht.
Im Ucbrigen wird auf die Vorschriften des Wahlgesetzes für den Reichstag und des Wahl-Reglements (Reggsbl. 1871 No. 1 Beil. Seite 1—18, sowie auf die Ministerial-Erlaffe vom 2. Dezember 1873 Minist.-Amtsblatt Seite 265 und vom 8. Juni 1877 Amtsblatt Seite 235)(zur Nachachtung hingewiesen.
5. Februar 1887.
K. Oberamt. Güntner.
Den
Nagold.
An die Ortsvorsteher. Reichstags-Wahl betreffend.
Unter Hinweisung auf den Erlaß k. Ministeriums des Innern vom 17. v. Mts., Ziff. 437, Minist.-Amtsblatt Seite 40, Ziffer 3 und 4, werden die Ortsvorsteher darauf aufmerksam gemacht, daß
1) das Erkenntnis des Gemeinderats über Einsprachen gegen die Wählerliste (Z. 3 des Reglements) und die Eröffnung desselben an die Beteiligten längstens innerhalb 3 Wochen vom Beginn der Auslegung der Wählerlisten an gerechnet, also spätestens am Sonntag den 13. Februar d. I. erfolgen muß, und
2) beide gleichmäßig berichtigte Exemplare der Wählerlisten am 22. Tage nach dem Beginn der Auslegung, somit am Montag den 14. Februar d. I. von dem Gemeinderat, beziehungsweise Teilgemeinderat, definitiv abzuschließen sind. (Z. 4 des Reglements.)
Ueber den Vollzug dieser getroffenen Anordnungen, Ziffer 1 und 2, haben die Ortsvorsteher unfehlbar am
Dienstag den 15. Februar vormittags Vollzugs-Anzeige zu erstatten.
Den 6i Februar 1887.
K. Oberamt. Güntner.
Tages-Neuigketterr.
Deutsches Reich.
Ol Nagold, 3. Febr. Gestern nachmittag fand im Gasthaus z. Hirsch der im vorletzten Blatt angekündigte Vortrag des Herrn Zöppritz, Sekretärs der württ. Hahnemannia, über die Homöopathie vor einer zahlreichen Versammlung statt. Zuerst