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mundeten aufzunehmen, teils die Paffagiere herein zu befördern. Beide Lokomotiven waren dicht in einander gefahren; der Jenes des Personenzugs „Krobsburg" lag zerbrochen zur Seite, der der Schnellzugsmaschine „Gundelfingen" aufrecht inmitten beider, wie eine einzige Maschine dastehenden Lokomotiven. Der Packwagen des Schnellzugs lag ganz zertrümmert zur Seite, ebenso der Postwagen; die übrigen Wagen des Schnellzuges waren losgekuppelt und teilweise aus dem Geleise geraten. Vom Schnellzuge erlitt der Führer Weidner einen Beinbruch, der Heizer Schemm blieb unverletzt.
Furchtbar war der Schweinfurter Personenzug zugerichtet. Auf seinem Posten hatte der Lokomotivführer Oefelein, früher Besitzer des Badischen Hofes in Grombühl, den Tod gefunden; ausströmendes Wasser hatte ihn versengt, wenn er nicht schon durch den Stoß ums Leben gekommen war. Denn über der Lokomotive und dem Tender aufgeschichtet lagen umzestülpt der Kohlen- und Packwagen und in kleine Trümmer auseinandergesprengt die zwei ersten Wagen des Schweinfurter Personenzugs. Hier hat unter dem Zugspersonal und den Passagieren das Unglück zahlreiche Opfer gekostet. Hier ist kein Insasse dieser drei Wagen unverletzt geblieben. Der dritte Personenwagen des Schweinfurter Zuges war in seinem vorderen Coups eingedrückt, drei weitere Personen- nnd zwei Gepäckwagen standen teilweise entgleist und entkuppelt. Die Schienenlage war schrecklich zugerichtet, halbe abgebrochene Schienen starrten unter den Lokomotivrädern hervor. Ein wahrer Berg von Trümmern lag über der Lokomotive „Krobsburg", deren unglücklicher Führer erst gegen 4 Uhr aus seinem Todesgefängnis, das war ihm durch die Trümmerhaufen der Heizraum der Maschine geworden, gezogen werden konnte. Die rasch herbeigeeilte Artilleriemannschaft schaffte die Trümmer weg und arbeitete die Toten und Verwundeten heraus. 7 Leichen, welche anfangs in einem Bahnwärterhaus und in der Artilleriekaserne niedergelegt waren, wurden zwecks der Agnoszierung in den Bahnhof überführt, wo solche indes bis zum Abend nur teilweise nach ihren Personalien festgestellt worden konnten. Der Postwagen des Schnellzuges lag völlig in Trümmern, die einzelnen Pakete waren blutüberströmt. Von den Insassen ist Post-Inspektor Wiedemann
schwer verwundet, Assistent Grün erhielt eine Gehirnerschütterung, Reichskondukteur Büchner von Neudietersdorf ist schwer verletzt. Von den Jn- saßen des Bamberger Postwagens, der am Schluß des Zuges stand, wurde nur Assistent Burmeister kontusioniert. Vom Personal des Schnellzugs wurde noch Wagenwärter Sauer schwer und Hilfsheizer Günther leicht verwundet. Einzelne Personen kamen nur wie durch ein Wunder mit dem Leben davon. So Postassistent Grün, der durch das zersplitterte Dach des Wagens herausgeschleudert wurde, Telegraphen-Jngenieur H i r z i n g e r, dessen Geistesgegenwart es zu danken ist, daß alsbald der Würzburger Bahnhof telegraphisch von dem Unfälle verständigt und sofort ein Extrazug an die Unglücksstätte entsandt werden konnte. Ein im Zuge befindlicher Artillerie- Unteroffizier, der gut davon gekommen war, eilte sofort in die Kaserne und alarmierte dieselbe. Der daselbst jourhabende Offizier ließ die Mannschaften, wie sie waren, alsbald zur Unglücksstätte eilen, Wagen bespannen und durch berittene Estafetten die Sanitätskolonne aufbieten, sowie zur Vorbereitung der Aufnahme von Verwundeten das Juliusspital benachrichtigen. Dem raschen, planmäßigen Eingreifen der Artilleriemannschaft ist die rasche Hrrausholung der Verwundeten aus dem Trümmerhaufen besonders zu danken. Die Nachricht von dem Unglücke hatte sich rasch in Würzburg verbreitet. Den die Verwundeten hereinfahrenden Wagen begegnete bereits ein ganzer Chaisenzug und ein Strom von Menschen, der sich nach der fast '/z Stunde vor der Stadt gelegenen Unglücksstätte begab. Ueber die Ursache des Zusammenstoßes verlautet noch nichts Bestimmtes. Eigentümlicherweise waren die Trümmer der beiden Züge fast alle auf die Südseite gestürzt, so daß das auf der Nordseite befindliche Bamberger Geleise ziemlich frei blieb und nach 4 Uhr die Nürnberger und Bamberger Züge wieder aus- und einfahren konnten. In dem Postzuge befand sich auch eine Anzahl junger Lehrer, die am Abend des 1. Juli zum Militär einzurücken hatten. Bis in die späte Nacht hinein war die Unglücksstätte von zahlreichem Publikum umstellt, so daß zur endlichen Räumung des Platzes es des Aufgebotes der Polizeimannschaft bedurfte.
Mit wenigen Pfennigen täglich kann man eine gründliche Reinigung seines Körpers herheiführen und hierdurch einem Heer von Krankheiten Vorbeugen, welche durch «Störungen im Ernährungs- und Verdauungsleben (Verstopfung, Magen-, Leber- und Gallenleiden, Hümorrhoidalbeschwcrden, Blutandrang, Appetitlosigkeit re.) bervorgerufen werden. Wir memen die Anwendung der Apotheker R. Brandts Schweizerpillcn, erhältlich L Schachtel -L 1 in den Apotheken. Man achte genau darauf, daß jede Schachtel als Etiquett «in weißes Kreuz in rotem Grund und den Namenszug R. Brandt's trägt.
Amtliche Bekanntmachungen.
Calw.
Morikur8oersakeen.
In dem Konkursverfahren über Das Vermögen des Jakob Ham- rn a nn, gew. Pächters auf dem Calwer Hof, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebring von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögens- fiücke der Schlußtermin auf den 26. Juli 1886, vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hier bestimmt.
Den 2. Juli 1886.
Widmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Revier Hirsau.
Holz-Verkauf
M o n t a g, den 12. Juli, vormittags 9 Uhr, in der Nais- lacher Mühle aus Weckenhardt, Abt. Kuchenbrückle, Muckmiß, ob. Höllgrund, ob. Marderhalde:
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Aufforderung.
Diejenigen, welche seit 1. April d. I. ein der Gewerbesteuer unter- worfenes Geschäft angefangen, nachhaltig erweitert oder vermindert oder eingestellt haben, werden aufgefordert, hievon spätestens im Lause dieser Woche Anzeige zu machen, spätere Anmeld, ungen können für dieses, Quartal nicht mehr berücksichtigt werden.
Wer unterläßt, neu begonnene Gewerbe anzuzeigen , ist strafbar, eine rechtzeitige Abmeldung eingestellten Ge
werbebetriebs liegt im eigenen Interesse der Steuerpflichtigen.
_Stadlschultheißenamt.
Schmieh.
Bekanntmachung.
Verbot, das Sammeln der Waldbeeren betreffend.
Das Sammeln von Heidelbeeren, Himbeeren, Preiselbeeren in den hiesigen Gemeinde- und Privatwaldungen ist für Auswärtige bei Strafe bis zu 1« Mar! verboten (F.-P.-G. Art. 22, Z. 1).
Die Ortsvorsteher werden ersucht, für die Bekanntmachung Sorge tragen zu wollen.
Den 3. Juli 1886.
A. A.:
Schultheißenamt. _ Erhardt.
Hornberg.
Bekanntmachung.
Verbot, dos Zamilkln der Ulald- beeren betr.
Durch Beschluß der Bürger-Kollegien mit Zustimmung der hiesigen Privatwaldbesitzer, ist das Sammeln von Heidelbeeren, sowie der Himbeeren und Preiselbeeren in den hiesigen Gemeinde- und Privatwaldungen für Auswärtige bei Strafe verboten (F.- P.-G. Art. 22, Z. 1).
Den 29. Juni 1886.
Schultheißenamt.
Blaich.
Röthenbach.
Beim Schulfondspsleger Keppler liegen zu 4'/e °/o
200 Mark
zum Ausleihen parat.
Schultheißenamt.
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