Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donners­tag nnd Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 4, in dem Bezirk 1^ 4, außerhalb des Bezirks 1 20 4. MonatS-

abonncmcnt nach Verhältnis.

Donnerstag den 18. November.

, Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile auS ge- ! wohnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 4,

! bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der ^ Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgcgebcn _sein._>

1886 .

Amtliches.

K. Amtsgericht Nagold.

Gemäß K. 12 der Dienstvorschriften für die Amtsgerichte wird hiemit veröffentlicht, daß vom 1. Januar 31. Dezember

1) die ordentlichen Sitzungen des Schöffenge­richts am 5.. 13., 20., 27. Januar, 3., 9., 10., 17., 24. Februar, 3., 9., 10.. 17.. 24.. 31. März, 6..

13.. 14.. 21.. 28. April. 5.. 11.. 12., 18.. 26. Mai,

2.. 8.. 15.. 16., 23.. 30. Juni, 7., 13., 14., 21.,

28. Juli, 4.. I I.. 18., 25. August, 1.. 8., 15.. 22.,

29. September, 5., 6., 13., 20., 27. Oktober, 3., 9.,

10.. 17., 24. November, 1., 7., 8., 15., 22., 28., 29. Dezember,

2) die ordentlichen Sitzungen des Oberamts­richters und Hilfsrichters am Dienstag, diejenigen des Amtsrichters am Freitag jeder Woche mit Aus­nahme der auf diese Tage fallenden Fest- oder bür­gerlichen Feiertage abgehalten werden,

3) der ordentliche Gerichtstag, an welchem mündliche Anfragen und Gesuche bei einem Amts­richter vorgetragen, Anträge und Gesuche zu Proto­koll des Gerichtsschreibers angebracht und Verhand­lungen gemäß Z. 461 Civ -P.-O. gepflogen werden können, am Samstag jeder Woche mit Ausnahme der auf denselben fallenden Fest- oder bürgerlichen Feiertage,

4) der Gerichtstag in Altensteig stets an einem Montag, und zwar am 3., 31. Januar, 28. Februar. 28. März, 25. April, 23. Mai, 20. Juni, 11. Juli, 22. August, 26. September, 24. Oktober, 21. No­vember und 19. Dezember

stattfindet.

Den 15. November 1886.

Oberamtsrichter. Daser.

Die Ermäßigung der Gerichtskosten

ist eine Angelegenheit, welche schon seit Einführung der neuen Gerichtsorganisation im deutschen Reiche erörtert wird, und die im ersten und Hauptprinzip auch keine großen Meinungsverschiedenheiten Hervor­rust. Daß die Gerichtskosten hoch, zu hoch sind, er­kannte man gleich nach Einführung des neuen Ge­richtsverfahrens; daß die Kostenhöhe naturgemäß von der Anstrengung von Prozessen abschrecken, somit die Zahl derselben vermindern würde, war eine Folge davon, die nicht lange verborgen bleiben konnte. Volkswirtschaftlich vorteilhaft ist die Prozeßsucht nun keinesfalls und je weniger Prozesse, welche der Streitsucht entspringen, um so besser, aber es handelte sich auch um den Schutz des Rechtes und darum zu verhüten, daß das gute Recht durch die Ab­schreckungsmaßregel der hohen Kosten verkümmert werde. Wie die Dinge lagen und zum Teil noch heute liegen, vergeht minder bemittelten Leuten im Hinblick auf die Höhe der Kosten die Neigung, eine Klage zu beginnen; sie fürchten, daß ihnen im Un­glücksfalle oder bei Zahlungsunfähigkeit des Beklag­ten zu große Kosten erwachsen. Diese Sachlage beu­ten böswillige Schuldner vielfach nach Kräften aus, und verweigern Zahlungen für ganz berechtigte Forderungen, weil sie überzeugt sind, daß doch kein Prozeß angestrengt wird. Der Gläubiger steht mit einem langen Gesicht, ärgert sich und macht nur zu häufig einen dicken Strich durch den Posten. Prozcßsucht und die Verfolgung berechtigter Forde­rungen liegen dicht nebeneinander: der' Gesetzgeber kann schwer die erste allein treffen und- die letzte

schützen. Es gilt da einen Mittelweg zu bewahren! und die Höhe der Gerichtskosten in entsprechendem Maße zu normieren.

Im Juni 1881 ist vom Reichstage eine NoveU j zum Gerichtskostengesetz beschlossen worden, welche die Höhe der Gerichtskosten etwas vermindert hat. Die Reichsregierung behauptet, die Novelle habe den einzelnen Bundesstaaten bedeutende Mindererträge bei den Gerichtskosten gebracht. Damit kommt ein drittes Moment für die Kosteuhöhe in Anbetracht, das fiskalische Interesse. Erleidet die Staatskasse durch die Abnahme der Gerichtskosten einen zu starken Ausfall, so muß dieser letztere auf andere Weise s durch Steuern gedeckt werden. Es bleibt nun aber zu entscheiden, ob die 1881 vorgenommene Kostener- mäßigung die Schuld an dem Einnahme-Ausfall trägt. Ebenso gut kann die Ursache dies sein, daß die Gesamtsumme der Kosten immer noch zu hoch ist und deshalb die Zahl der Prozesse abnimmt. Die Reichsregierung hat nun eine abermalige Gesetzvor­lage im Bundesrat cingebracht, die später dem deut­schen Reichstage zugehen soll und die bestimmt ist, eine Kosten-Erleichterung herbeizuführen, und zwar im Wesentlichen durch ein Reform der Rechtsanwalts-! Gebühren, die herabgesetzt werden sollen, während die eigentlichen Gerichtskosten für diesmal aus dem Spiel bleiben sollen. Es wäre ein wahrer Segen, wenn es gelingen würde, in dieser Weise dem oft ungemein schädlichen Treiben der Winkelkonsulenten, der Linksanwälte", wie der Volksmund sagt, ein Ende zu machen und das Publikum ausnahmslos dem eigentlichen Rechtsanwaltstande zuzuführen, aber man wird auch nicht außer Acht lassen dürfen, daß gerade auf die materielle Lage des Rechtsanwalt­standes besonderes Gewicht zu legen ist. Man kann hier eine Radikalkur unternehmen, ohne reiflich sich ! die Folgen einer solchen Kur zu überlege». Deshalb ' wird eine sehr eingehende Prüfung des Gesetzentwur-! ^ fes im Einzelnen durch den Reichstag von Nöten sein.

Reichsregierung und Reichstag sind einig dar­über, daß eine weitere Herabsetzung der Gerichtsko- ! sten im allgemeinen Interesse geboten; nur über das , Wie? gehen die Ansichten auseinander. Es läßt sich ^ voraussehen, daß sich die Reichsregierung zu einzel­nen Konzessionen wird verstehen müssen, über die eine eingehende Besprechung in der Reichstagskom- . Mission Klarheit geben wird. Die Hauptsache ist das große Ziel, den Leuten, die berechtigten Forderungen vertreten, nicht durch die Höhe der Gerichtskosten die Thür des Themis-Tempels vor der Nase zuzuschla- gcn. Das Recht darf nicht zu theuer sein, die Kosten müssen sich in gerechten Grenzen halten. Die De- ^ batten über das neue Gesetz werden auch voraussicht- ^ lich manche andere wunde Stelle in unseren Justiz- ! gesehen bloslegen, wo eine Reform am Platze ist.

! Alles auf einmal läßt sich freilich nun nicht erzwingen und gerade vor der überstürzten Gesetzmacherei in der Ju­stiz ist zu warnen, aber es dürfte sich doch wohl etwas Bestimmtes vorbereiten lassen. Die Justiz genießt in Deutschland ein so hohes Ansehen, wie vielleicht nirgends sonst, weil in unserem Volke ein starkes Rechtsbewußtsein lebt; aber eben diesem Be­wußtsein muß auch, so viel wie möglich, Rechnung getragen werden. Die Justizgesetzaebung ist ein Feld,

! aus welchem der Parteistandpunkt erst in zweiter ! Reihe kommt; hoffen wir deshalb, daß es anläßlich ! des neuen Gerichtskostenreformgesetzes gelingen möge, im Reichstage etwas Tüchtiges und vor Allem - Dauerndes zu Stand zu bringen.

Tages-Neirigkeiten.

Deutsches Reich.

Nagold. Zur Feldwegsache. (Einge­sendet.) Auf die Einladung einiger Güterbesitzer kam am Sonntag den 14. ds. nachm, im Gasthauszum Lamm" eine zahlreich besuchte Versammlung zu Stande, um über den in einer Eingabe an den Hochl. Ge- meindcrat bereits begehrten neuen besseren Feldweg auf den Eisberg und Galgenberg zu beraten. Zu dieser Versammlung waren auch Geometer Kapp zur Erläuterung der bisherigen 3erlei Wegprojckte und Stadtförster Weinland zur Auskunft über die mit dem Feldweg zu verbindenden Waldwege eingcladen und erschienen. Auf Antrag des Letzteren wurde aber, um jeden Schein eines Drucks auf die bürger­lichen Kollegien zu vermeiden, kein Beschluß über die Projekte selbst gefaßt. Vielmehr be­schränkte sich die Tagesordnung auf die Wahl eines Ausschusses, der alle weiter nötigen Erhebungen, Vor­schläge und Verhandlungen mit den bürgerlichen Kollegien zu besorgen hätte, sowie auf eine bloße Besprechung der Wegprojekte und der von den Gü­terbesitzern zu leistenden Beisteuer zu diesem Wegbau. Durch allseitig angenommenen Vorschlag wurden in den Ausschuß gewählt (in alphabeth. Reihenfolge): Becker, Lammwirt, Gutekunst, Pflugwirt, Rau­fer, Ziegeleibesitzer, Christ. Schuon, Stricker, Ehr. Schu st e r, Werkmeister, Fritz Wagner und Walz, Oekonom. Bei Besprechung der Projekte fand bis jetzt die auf der Herrenberger Poststraße vom soge­nanntenMäuerle" aus abzweigende und durch den Ländlesberghang über die Galgenberg-Ebene mit 6°/o aufsteigende Wegrichtung den meisten Beifall. Jedoch wurde der Ausschuß mit Prüfung auch anderer neu- vorgebrachter Projekte beauftragt, über welche dann in einer zweiten Versammlung weiter beraten würde. Sodann erklärte sich die Versammlung noch ausdrück­lich mit einer etwa Lg der Wegkosten betragenden, also gewiß ansehnlichen Beisteuer der Güterbesitzer einverstanden. Auch über diese, natürlich je nach den verschieden kostspieligen Wegprojekten auch verschieden hohe Beisteuer hätte der Ausschuß der nächsten Ver­sammlung Vorschläge zu machen, worauf sämtliche Güterbesitzer zu den dann genau bestimmten Kosten­beitrag (pro Morgen) Unterschrift! ich sich zu verpflichten hätten. Bon der Einigkeit der Güterbe­sitzer über das vorzuschlagende Wegprojekt und von ihrem Anerbieten eines angemessenen Kostenbeitrags wird es also in erster Linie abhängen, ob die bürgerlichen Kollegien die Wegforderung als eine gerechte und zweckmäßige anerkennen werden. Im Uebrigen wird dann wohl der Kostenpunkt und die Rücksicht auf bestehende oder weiter nötige Waldwege den Ausschlag geben.

Ein junger Handelsmann von Dettensee wurde in der Gegend von Gültlingeu von einem dortigen Bürger aus Rache überfallen und mit einem Stein am Kopf schwer verletzt. (Unliebsam verspätet.)

Rottenburg, 14. Nov. Die Bischofsweihe des Weihbischofs vr. v. Reiser, Titularbischof von > Enos in xart. ink., fand heute im Dom mit dem ^ dem kath. Kult eigenen Glanz statt. Schon am 12. ! d. M. traf Bischof Haffner von Mainz hier ein ! und nahm sein Quartier im bischöfl. Palais als Gast ! des Bischofs v. Hefele. Am 13. erschien Bischof j Aug. Egger von St. Gallen und stieg bei Dom­kapitular Graf v. Wolfegg ab. Am Vorabend wurde das Fest mit allen Glocken eingeläutet und um 7 Uhr brachten der Liederkranz und die städtische Musik vor v. Reisers Wohnung ein Ständchen, wobei die