Amts- nnd Intelligenz-Blatt für de« Oberamts-Bezirk Nagold.

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Dienstag den 17. August.

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1886 .

Amtliches.

Nagold.

An die Ortsbehörden. Bekanntmachung, betr. die Einleitung der Jahresschätzung der Gebäude.

Nach dem Erlaß des K. Berwaltnngsrats der Gebäude-Brandversicherungs-Anstalt vom 31. v. Nits. Nr. 1961 (M.-Amtsbl. Nr. 18 S. 293) in obigem Betreff ist mit der Einleitung zu der Jahresschätzung der Gebäude und ihrer Zubchörden behufs der hie- nach auf den 1. Januar des nächsten Jahres zu vollziehenden jährlichen Aenderung der Feuerversiche­rungsbücher nunmehr zu beginnen.

Es wird daher folgendes angeordnet:

1. Hinsichtlich der Schätzung derjenigen Neu­bauten nnd Acnderungen, welche an Fabriken, son­stigen größeren gewerblichen Anlagen und wertvollen Gebäudezubehörden seit der letzten Schätzung einge­treten sind, werden die Gemeindebehörden unter Hin­weisung auf Art. 12 des Ges. vom 14. März 1853 und auf Ziff. 9 Abs. I5 des Normal-Erlasses vom 16. März gleichen Jahres (Klumpp's neueste Handausgabe von 1881 S. 18 Buchst, s.) beauftragt, die Beteiligten zur unverweilten Anmeldung aufzu­fordern, hierauf die Durchsicht der auf Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feuerver- sichernngsbuchs vorzunehmen und die hienach sich er­gebenden Aenderungsanträge spätestens auf 5. Sept. l. I. dem Oberamt anzuzeigen. Die der Schatzung zu unterwerfenden Gegenstände (Gebäude oder Zu­behörden) sind unter Angabe des mutmaßlichen Werts einzeln zn bezeichnen, damit hieraus entnommen wer­den kann, ob die Absendung des Brandversicherungs- Jnspektors erforderlich sei.

In der zu erlassenden öffentlichen Aufforderung sind die beteiligten Gebäudebesitzer noch besonders auf diesen Endtermin unter dem Änfügcn aufmerksam zu machen, daß spätere Anmeldungen entweder, wenn der Brandversicherungs-Jnspektor keine Zeit mehr dazu findet und bereits im betreffenden Orte oder Bezirk geschätzt hat, gar nicht berücksichtigt oder je­denfalls nur als außerdentliche auf Rechnung der Fabrikbesitzer vorzunehmende Schätzungen behandelt werdert können.

2. Hinsichtlich der sonstigen Gebäude haben die Gcmcinderäte das Feuerversicherungsbuch von Nummer zu Nummer durchzusehen und zur neuen Schätzung diejenigen Gebäude zu verzeichnen, deren Anschlag zu ändern ist. Bei dieser Durchsicht haben die Gemeinderäte, soweit es nicht infolge der Nor- malcrlasse vom 22. Juni und 4. August 1874 (Minist.-Amtsblatt S. 202 und 207) und vom 7. Juli 1877 (Minist.-Amtsblatt S. 272) bereits ge­schehen ist, vorläufig auch fernerhin, insbesondere be­züglich neuer oder neu eingeschätzter Gebäude eine Vergleichung der Brandversicherungs - Anschläge mit den neuen Gebäudesteueranschlägen vorzunehmen unv in denjenigen Fällen, wo ein auffallendes Mißver­hältnis zwischen beiderlei Anschlägen zu Tage tritt, das Geeignete wahrzunehmen.

Die seit der letzten Schätzung vorgekommenen Neubauten und Bauveränderungen, sowie die auf die Klasseneinteilung Einfluß habenden Acnderungen der inneren Einrichtungen, des Gewerbebetriebs u. s. w. sind vorschriftsmäßig zu verzeichnen. Das hierüber von dem Ortsvorsteher zu führende Verzeichnis ist seiner Zeit der Schätzungs-Kommission bei ihrem Eintreffen in der Gemeinde zu übergeben.

Spätestens bis zum 20. Oktober ist von den Ortsvorstehern dem Oberamt summarisch anzuzeigen, ob und wie viele Gebäude des Gemeindebezirks einer neuen oder veränderten Schätzung oder Klassenein­teilung zu unterwerfen sind. Diesem Bericht des Ortsvorstehers ist von dem Geineinderat die Beur­kundung beizufügen, daß die jährliche Prüfung der Gebäudeversicherungs-Anschläge unter Zuziehung der Ortsfeuerschauer der Vorschrift gemäß von Nummer zu Nummer vorgenommen worden ist.

Da die Bestimmung des Art. 1 Z. 3 des Ge­setzes vom 30. März 1875 (Reg.-Bl. S. 164), wonach Bruchteile von Pfennigen, welche sich bei der Berechnung der Brandschadens-Umlagen ergeben, außer Ansatz bleiben, häufig nicht beachtet wird, so wird dieselbe hiemit eingeschärst.

Im übrigen wird auf die Vorschriften des Eingangs erwähnten Erlasses des K. Verwaltungs­rats der Gebäudebrandversicherungs-Anstalt hinge­wiesen, welche genau zu beachten sind.

Den 12. August 1886.

_ K. Oberamt. Güntner.

Seine K. Majestät haben vermöge Höchster Ent-

chließung vom 8. August d. I. den Oberamtmann Mayer n Hcrrenberg seinem Ansuchen entsprechend unter Anerkennung 'einer langjährigen guten Dienstleistungen in den bleibenden Ruhestand gnädigst versetzt. _

Tages-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

8. 6.-B. Stuttgart, 15. Aug. Gestern Nacht 11^/4 Uhr wurden auf hiesigem Bahnhose, in der Nähe des Biehverladungsplatzes auf der sogen. Viehrampe, 2 Metzgerburschen, welche auf dem Tritt eines nebendraußenstehenden Personenwagens schlie­fen, überfahren. Sie wollten sich bis zur Ankunft des Güterzuges ein wenig ausruhen. Der Perso­nenzug 226, von Böblingen herkommend, geriet in­folge unterlassener oder verkehrter Weichenstellung auf das falsche Geleise, zertrümmerte im Zusammen­stoß den daraufstehenden leeren Wagen vollständig und schleuderte die beiden ahnungslos Daliegenden herun­ter, wobei der eine, David Beutel von Oberweisbach OA. Schorndorf buchstäblich zermalmt und dem an­dern, Adolf Siegel, Sohn des Metzgermeisters Sie­gel von Zuffenhausen, das linke Bein oberhalb am Knöchel abgedrückt wurde. Der Zug war sofort zum Halten gebracht, dessen Personal und Passagiere zum Wunder unverletzt geblieben sind. Der schul­dige Hilfsweichenwärter Johann Wackenhut ging, nachdem er sein ««gerichtetes Unheil bemerkt, der Feuerbacher Haide zu davon und soll sich dort, taub gegen das Bitten nnd Mahnen seiner ihm nacheilen­den Frau das Leben genommen haben. Doch weißt man bis jetzt noch nichts Bestimmtes über dessen Verbleib.

DemN. Tagbl." zufolge ist Dr. Christian Seybold von Waiblingen, derzeit Repetent am cv. theol. Seminar in Maulbronn, vom Kaiser Don Pedro II. von Brasilien als Sekretär der kaiserl. Privatbiblioth.ek mit 18 OM Frks. Gehalt nach Rio de Janeiro berufen worden.

Unter den Wöchnerinnen» welche die Hebamme im Dorfe T-üben zell (Tauberthal) zur Zeit ver­pflegt, befinden sich acht mit Zwillingen.

Alt Hütte. Das Hagelwetter vom 9. d. M. hat großen Schaden hier und in der Umgegend an­gerichtet. Der Sturm schleuderte umgestürzte schwere Bäume 3040 Meter weit fort.

Karlsruhe, 11. Aug. Gestern abend gegen 11 Uhr, als der Pforzheimer Zug in den Bahnhof cinfuhr, war der B. Ldsztg. zufolge der 19 Jahre alte Postgehilfe Eduard Schell von Höpfingcn noch im Begriff, über das Geleise zu springen, als er von der Lokomotive erfaßt, zu Boden gewor­

fen und ihm durch daS Rad fast der Kopf vom Rumpf ge­schnitten wurde. Der Zugführer soll dem Unglücklichen noch warnend zngerufen, dieser aber doch den Sprung gewagt, also das Unglück selbst verschuldet haben.

Am Heidelberger Faß findet der Weinverzapf, wie uns mitgetheilt wird, noch unausgesetzt bis Somrtag abend, den 15. d. M., statt und wird am 19. d. M. beim deutschen Jngenieurtag wiederholt. Aus dem großen Fasse wurden in der Jubiläumswoche vom Tage des Anstiches, Mitwoch 4. August, bis Sonntag Abend durch Herrn Jckrath zusammen etwa 8900 Liter Ruppertsberger verzapft.

Ein Conditor in Heidelberg that sich viel auf den Einfall zu gut, das Fruchteis für die Bankeltafel in Gestalt der Büste des Kaisers Wilhelm zu liefern. Man kann sich das Erstaunen des deutschen Kronprinzen und des badischen Großherzogs vorstellen, als ihnen zugcmntet wurde, die Nase und die Ohren ihres Vaters und Schwiegervaters abzuschnei­den und zu verzehren. Mit unwilligen Geberden wiesen sie das sonderbare Kunstwerk zurück.

In München hat sich eine junge Dame im Bade zu erschießen gesucht, da aber die Kugel im Arme stecken blieb, zog sie den Hahn mit heißem Wasser auf und verbrühte sich zum Tod. Sie wollte einenFehltritt" büßen.

Nürnberg, 13. Aug. Der Nürnberger An­zeiger wurde nach der Fr. Ztg. konfisziert, weil er ich darüber lustig machte, daß man die Königsschlös- er gegen Eintrittsgeld zur Besichtigung freigegeben Hai.

Eine deutsch-patriotische Kundgebung hat in der heutigen Sitzung des Gem.-Koll. in München statt­gefunden. Die Stadt Budapest hatte das Koll. zur Absendung einer Deputation zur 200jährigen Jubel- 'eier der Rückeroberung Budas (Festung) eingeladcn. Das Koll. beschloß mit großer Majorität die Abwei- üng der Einladung (ohne Dank), nachdem Bevollm. Kröber geschildert hatte, wie feindselig die Ungarn den Deutschen entgegenkommen. Der Deutsche habe keinen Grund, Feste der Ungarn mitzufeiern.

1,300,000 Mark betragen die Entschädigungs­ansprüche für die bei dem Eisenbahnunglück bei Würzburg Verunglückten.

Köln, 13. Aug. Einige Freunde des Rudersports üben sich seit einigen Tagen hier auf dem Rhein im Ertrin­ken. Sie fahren in ihren Booten aus und rempeln sich so fest gegenseitig an, bis die ganze Gesellschaft im Wasser liegt und der Kahn kopfüber im Rhein herumschwimmt. Dann beginnen die Rettungsversuche und die Manöver, um die Boote flott zu machen. Das sonderbare Vergnügen wird voraussichtlich so lange fortgesetzt, bis einer faktisch ertrunken ist. Dann wird es Wohl auch polizeilich verboten werden.

Die Mainzer Handelskammer bemerkt über die Wir­kungen des Verbots der Einfuhr amerikanischen Fleisches: Das Einfuhrverbot hatte einen durchschlagenden Erfolg. Die Züchtung und die Mästung nahm in Deutschland einen ganz bedeutenden Aufschwung, und es zeigte sich bald und deutlich, daß auf diesem Wege eher billiges und dabei gutes Fleisch zu erzielen ist, als wenn uns Amerika mit'seiner für die Gesundheit oft sehr fraglichen Ausschußware überflutet. Würde nach diesem als praktisch und richtig bewährten Prin- zipe weiter verfahren und auch die Einfuhr von amerikani­schem Schmalze aufgehoben, so dürfte auch hier der für alle Teile gute Erfolg sicher nicht auf sich warten lassen."

Halle, 12. Aug. Gestern hauste ein furcht­bares Unwetter in dem Regierungsbezirk Merseburg; die Fluren sind verwüstet. Bei Nordhausen und auf dem Eichsfelde war heute abermals Wollenbruch. Die Ernte ist vernichtet, viel Vieh ertrunken; allent­halben herrscht großer Jammer.

lieber das Kapitel:Wer trägt den Zoll?" äußert sich auch der Kieler Haudelskammerbericht in dem auf das Holzgeschäft bezüglichen Abschnitte. Es heißt da:Bei der starken Nachfrage vor der Zoll­erhöhung trat vorübergehend eine Preissteigerung ein. Nachher, in der zweiten Jahreshälfte, wurden jedoch einzelne Holzsorten von Südschweden und Finnland, welche ausnahmslos und vorzugsweise auf den deutschen Markt angewiesen sind, ebenso ordi­näre Ware sogar unter dem früheren normalen Preise gekauft."