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März 1886.

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Söhnlein des f, Fuhrmanns, März: Marie es verst. Friedr. . 8 I. 14 T.

Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

32 .

i Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstaq. Donnerstag ! und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne i Trägerlohn) 80 4, in dem Bezirk 1 ^ 4, ! außerhalb des Bezirks I 20 < Monats- abonncment nach Verhältnis.

JnsertionSgebühr für die ispaltige Zeile ans ge­

wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 4, bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben , sein.

1886.

A mtliÄe s.

Nagold.

An die Gemeinde- und Stiftungsräte, Ortsarmen- behördcn nnd HH. Verwaltungs-Aktuare des Bezirks.

Dieselben werden hiemit veranlaßt, dafür zu sorgen, daß die Entwertung der Etats für das Vcr- waltungsjahr 1886/87 sofort erfolge und daß die­selben nach vorausgegangencr Beratung seitens der betreffenden Kollegien mit der Beschlußnahme der letztem bis znin Schluffe des Monats April d. I. zur Prüfung nnd Genehmigung hiehcr vorgelegt wer­den. Bei Entwersung der Etats ist mit Gründ­lichkeit zu Verfahren und sind erheblichere Abweichun­gen von den Etatssätzen, beziehungsweise Rechnungs- Ergebnissen der letzten Nechnungspcriode zu erläu­tern; auch ist besondere Rücksicht darauf zu nehmen, daß die für etwaige Ergänzung des Grundstocks und die Schulden-Tilgung erforderlichen Mittel in den Etats vorgesehen werden.

Auch ist über die in der vorhergehenden Rcch- nungs-Periove noch verfügbaren Mittel unter An­führung des vorhandenen Bar-Borrates und die noch vorhandenen Aktiv- und Passiv-Rückstände in den Etats spezieller und genauer Nachweis zu geben.

Bei Fertigung der Gemeinde-Etats sind, wor­auf besonders aufmerksam gemacht wird, zu beachten:

1) die Bestimmungen des Art. 21 der Landcs- Feucrlösch-Ordnung vom 7. Juni 1885, Reggs.- Bl. Seite 235, vergl. mit K. 25 der Ministe- rial-Berfügung, bctr. die Vollziehung der Lan- des-Fcnerlösch-Ordnung vom 24. Nov. 1885, Reggsbl. Seite 503, sowie

2) die Bestimmungen des K. 12 der Ministerial- Verfügung vom 7. Oktober 1885, Reggsbl. S. 453, betr. die Vollziehung des Gesetzes vom 16. Juni 1885 über die Gemeinde-An­gehörigkeit.

Den 15. März 1886.

Kgl. Oberamt und kgl. gem. Oberamt.

Günt n e r. Kem m l e r.

Nach erfolgter Erledigung der Einwendungen und Beschwerden sind die auf die Besitzer von Pfer­den, Eseln, Maulthieren und Mauleseln umzulegendeu Gesamtbeträge von den Ortsvorstehcrn nach vor­gängiger Prüfung und Beurkundung des Umlage- Verzeichnisses dem Oberamte anzuzeigeu.

Für das Jahr 1886 ist zu entrichten:

für jedes Pferd ein Beitrag von 30 ^, für jeden Esel, Maulthier und Maulesel ein solcher von 10 L.

Die Umlagcbctrüge sind nach Feststellung der Verzeichnisse ohn« Verzug von dem Einbringer einzu­ziehen und binnen 10 Tagen unter Abzug der dem Einbringer zukommenden Gebühren, bezüglich welcher auf die Ministeriell - Verfügung vom 23. September 1881 Reggsbl. S. 439 hingewiesen wird, an die Oberamtspflegc abzuliefcrn; beträgt jedoch der Ge­samtbetrag der in einer Gemeinde zur Erhebung kommenden Beitrüge weniger als 2 -M, so hat sich die Belohnung des örtlichen Einbringers auf die Hälfte dieses Gesamtbetrags zu beschränken.

Die von den Einbringern erhobenen Gebühren sind am Schluß der Aufnahme-Verzeichnisse zu li­quidieren.

Die HH. Ortsvorsteher haben den Einbringern diese Bekanntmachung zu eröffnen und die rechtzeitige und vorschriftsmäßige Durchführung der Pferde- rc. Aufnahme u. s. w. zu veranlassen.

Die erforderlichen Formulare für die Verzeich­nisse, Bericht an das k. Oberamt u. s. w. werden den Orksvorstchcrn zukommcn.

Den 15. Mürz 1886.

_ K. Oberamt. G ün tn e r.

Dcr Rektor Dr. Müller an dem Reallpceum in Calw wnrde auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt.

Die bei dem Amtsgericht Calw zu besetzende Amtsgc- richtsschreibersstelle wurde dem Nvtariatskandidatcn Christian Keller von Löwcnsteiu gnädigst übertragen.

^ Nagold.

/ Bekanntmachung,

betreffend die Vieh- nnd Pferde-Aufnahme pro 1886.

Unter Hinweisung auf die Verfügung k. Mini­steriums des Innern, betr. die Umlage zu Bestrei­tung der Entschädigung für auf polizeiliche Anord­nung getötete oder vor Ausführung dieser Anordnung gefallene Tiere, sowie der Entschädigung für an Milzbrand gefallene Tiere im Jahre 1886, Staats- Anz. Nr. 61, wird hiemit Nachstehendes angeordnet:

Von einer Umlage auf die Rindviehbesitzer wird für das Jahr 1886 Abstand genommen.

Die Aufnahme und Verzeichnung der Besitzer von Pferden, Eseln, Maulthieren und Mauleseln hat nach dem Stand vom 31. März 1886 zu erfolgen. Bis 10. April müssen die Verzeichnisse fertig gestellt fein, worauf dieselben während des unmittelbar an­schließenden Zeitraums von 6 Tagen auf dem Rat- 1,aus zur Einsichtnahme durch die Tierbcsitzer aufzu­legen sind. Der Tag der Auflegung ist öffentlich bekannt zu machen.

Innerhalb dieser Frist von 6 Tagen können gegen die Einträge in den Verzeichnissen von den beteiligten Viehbesitzern bei dem Ortsvorsteher Ein­wendungen vorgebracht werden. Der Ortsvorsteher bat über dieselben binnen 3 Tagen zu erkennen. Be­schwerden über den Bescheid des Ortsvorstehers sind binnen 6 Tagen beim k. Oberamt zu erheben, welches dann endgültig entscheidet.

Tages-Neuigkeiterr.

Deutsches Reich.

Nagold. Die so lange andauernde kalte Witterung zieht nicht nur unsere Holzvorräte recht sehr in Mitleidenschaft, sie bringt auch manchen nicht unerheblichen Schaden. So teilt man uns vom unteren Neckar mit, daß sich daselbst unter den mei­sten Bienenvölkern die Ruhr eingestellt habe, der ein großer Teil der Bienen zum Opfer falle, und wenn nicht recht bald warme Tage sich einstellen, so dürste diese Erscheinung ganz bedenkliche Dimensionen annehmen. Bekanntlich geben die Bienen während des Winters im Stock keinen Unrat von sich, sie ent­leeret: sich erst auf einem sogenanten Reinigungsaus­flug, den sie aber erst an einem warmen Sommertage von wenigstens 8° Reaumur unternehmen. Da nun Heuer noch zu wenig solcher Tage waren, so wurden die Bienen am Ausflug gehindert, und da sie die Ausleerungen nicht an sich halten konnten, lösten sie sich vom Bienenknäuel los und gaben denselben zu­nächst im Flugloch oder gegen ihre Gewohnheit im Stocke selbst ab, wodurch Bienen und Waben mit übelriechender Flüssigkeit beschmutzt werden. Die auf diese Weise gequälten Bienen verlassen das Winter­lager, erkranken an der kalten Luft und gehen dabei zu Grunde. Hoffen wir, daß bald warme Tage sich einstcllen, die dieser Kalamität ein Ende bereiten. Am schlimmsten bei dieser abnormen Witterung sind die Schäfer daran, die wissen bald nicht mehr, wo­her sie das viele Futter auftrcibeu solle» und kaufen solches überall, wo es nur zu haben ist, zum Preis von c.16 3.804.20 per Ztr. auf. Der Verbrauch

au Futter ist eben gerade jetzt am stärksten, weil gegenwärtig das Lammen der Schafe vor sich geht, zu welcher Zeit dieselben ohnehin besser und reicher genährt werden müssen. Bei diesem Punkt wollen wir der Seltenheit wegen einschalten, daß in dem Wolfsbruch ein Mutterschaf binnen einem Jahr 7 Lämmer zur Welt brachte und ^war vorjährig 4 Stück und Heuer 3 Stück.

** Nagold, 17. März. Im Lauf dieser Woche findet im hiesigen Schullehrer-Seminar die AsP iranten - Prüfung statt. Gestern wurden 25 Söhne aus den Oberämtern Calw und Nagold, unter denen sich auch die 11 Aspiranten des Schullehrer Klunzinger befinden, geprüft. Morgenden Donners­tag kommt die Reihe an diejenigen Söhne, die sich aus den übrigen Oberämtern des Gencralats Tü­bingen dem Lehrerberufe widmen wollen. Bon sämt­lichen 52 Examinanden werden aber nur etwa 30 zur Vorbereitung für den Schulstand ermächtigt werden. .

Haiterbach, 16. März. Die hiesige- rsigsfestversammlung hat am Allerhöchsten Geburts­feste Seiner Majestät des Königs dem in Ehrfurcht geliebten Landesvater ein Glückwunschtelegramm zu­gesendet, auf welches gestern nachstehendes Königliche Kabinetschreiben eingetroffen ist :

Ew. Wohlgeboren bin ich beauftragt, den gnädig­sten Dank Seiner Majestät des Königs für die Höchstdemselben zu Seinem Geburtsfeste gesand- ten Glückwünsche zu übermitteln.

Hochachtungsvoll

Stuttgart, 12. März 1886.

Für den Cabinetschef:

Legationsrat Hermann.

4t Grömbach, 14. März. Am letzlen Donnerstag wollte der 1819 Jahre alte Knecht der Finkbeincr'schen Sägmühle mit seinem Fuß das Sägmehl von der im Gang befindlichen Zirkularsäge entfernen. Unglücklicherweise aber erfaßte ihn das Werk und schnitt ihm den rechten Fuß oberhalb des Knöchels vollständig ab.

Stuttgart, 15. März. Der vielgenannte Raubmörder Hetze! soll in die Irrenanstalt Schussen- ried überführt werden.

lieber das schwäbische Titelwesen läßt sich derB. B.-C." aus Stuttgart schreiben: Im schönen Lande Württemberg werden anläßlich des Königs Geburtstagsfestes alljährlich eine Anzahl Orden und Titel an loychle Unterthanen verliehen: namentlich ist das Bedürfnis nach Titeln ein so dringendes, daß nicht allein eine große Phantasie zur Erfindung derselben nötig war, sondern auch ein enormes Gedächtnis dazu gehört, um den Tausenden betitelter Herren" ihr richtiges Ehrenprädikat stets beizulegen. Als Beispiel führen wir nur eine kleine Blumenlese der verschiedenenRäte" in alphabetischer Reihenfolge hier an: Archivrat, Baurat, Bergrat, Consistorialrat, Domänenrat, Finanzrat, Forstrat, Gemeinderat, Gerichtsrat, Geheimerat, Geheimehofrat, Geheimekommerzienrat, Hofrat, Hofdomänenrat, Hof­ökonomierat, Justizrat, Jntendanturrat, Kanzleirat, Kirchenrat, Kommerzienrat, Kreisgerichtsrat, Kriegs­rat, Landgerichtsrat, Legationsrat, Medicinalrat, Ministerialrat, Oberbergrat, Oberfinanzrat, Oberlan­desgerichtsrat, Oberbaurat, Obcrrechnungsrat, Ober­regierungsrat, Oberkonsiüorialrat, Oberhofdomänen­rat, Oberpostrat, Obertribunalsrat, Obermedicinalrat, Oberjustizrat, Obersteucrrat, Oberkriegsrat, Ober­studienrat , Obcrforstrat, Obervcrwaltungsgerichtsrat, Obcrkirchenrat, Oberkreisgerichtsrat, Oekonomierat,