Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
Z»F 88 .
Erscheint wöchentlich »mal: Dienstag, Donnerstag ! und SamStag, und kostet vierteliäbriich hier (ohne Trägerlobu) ^, in dem Bezirk l — <l, außerhalb des Bezirks 1 2t> -l. MonatS-
abonnemcnt nach Verhältnis.
Donnerstag den 30. Juli.
Jniertionsgcbühr für die tspaltigc Zeile aus gewöhnlicher Schrift bet einmaliaer Einrückung 9 4, bei mehrmaliger je 8 4. Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei ausgegeben sein.
1885 .
Abiiiiiitliitnis-Eiuliidung
auf deu
HeleMalter
für die Monate August «L September.
Bei der Bestellung wende man sich immer an das nächstgelegene Postamt oder an den — den Ort begehenden Postboten.
Abonnementspreis für den Bezirk 70 L, außerhalb des Bezirks 80
Amtliches.
Nagold.
An die Grtskehörden. Bekanntmachung, brtr. dte Einleitung -er Iahresschätznng der Gebäude.
Nach dem Erlaß des K. Berwaltungsrats der Gebüude-Brnndversicherungs-Anstalt vom 9. l. Mts. Nr. 1715 (M.-Amtsbl. Nr. 12 S. 190) in obigem Betreff ist mit der Einleitung zu der Jahresschätzung der Gebäude und ihrer Znbehörden behufs der hie- nach auf den 1. Januar des nächsten Jahres zu vollziehenden jährlichen Aenderung der Feuerversicherungsbücher nunmehr zu beginnen.
Es wird daher folgendes angeordnet:
1. Hinsichtlich der Schätzung derjenigen Neubauten und Aendernngen, welche an Fabriken, sonstigen größeren gewerblichen Anlagen und wertvollen Gebäudezubchörden seit der letzten Schätzung cinge- tretcn sind, werden die Gemeindebehörden unter Hinweisung auf Art. 12 des Ges. vvm 14. März 1853 und auf Ziff. 9 Abs. 1—5 des Normal-Erlasses vom 16. März gleichen Jahres (Klumpp's neueste Handausgabe von 1881 S. 18 Buchst, a) beauftragt, die Beteiligten zur unverweilten Anmeldung aufzu- fordern, hieraus die Durchsicht der aus Fabriken und ähnliche Gebäude bezüglichen Einträge des Feuerversicherungsbuchs vorzunehmen und die hienach sich ergebenden Aenderundsanträge spätestens auf 5. Sept. l. I. dem Oberamt anzuzeigen. Die der Schätzung zu unterwerfenden Gegenstände (Gebäude oder Zu- behörden) sind unter Angabe des mutmaßlichen Werts einzeln zu bezeichnen, damit hieraus entnommen werden kann, ob die Absendung des Brandversicherungs- Jnspektors erforderlich sei.
In der zu erlassenden öffentlichen Aufforderung sind die beteiligten Gebäudebesitzer noch besonders auf diesen Endtermin unter dem Anfügen aufmerksam zu machen, daß spätere Anmeldungen entweder, wenn der Brandversicherungs - Inspektor keine Zeit mehr dazu findet und bereits im betreffenden Orte oder Bezirk geschätzt hat, gar nicht berücksichtigt oder jedenfalls nur als außerordentliche auf Rechnung der Fabrikbesitzer vorzunehmcnde Schätzungen behandelt werden können.
2. Hinsichtlich der sonstigen Gebäude haben die Gemeinderäte das Feucrvcrsicherungsbuch von Nummer zu Nummer durchzusehcn und zur neuen Schätzung diejenigen Gebäude zu verzeichnen, deren Anschlag zu ändern ist. Bei dieser Durchsicht haben die Gemeinderäte, soweit cs nicht infolge der Normalerlasse vom 22. Juni und 4. August 1874 (Minist.-Amtsblatt S. 202 und 207) und vom 7. Juli 1877 (Minist. - Amtsblatt S. 272) bereits geschehen ist, vorläufig auch fernerhin, insbesondere bezüglich neuer oder neu eingcschätzter Gebäude eine Vergleichung der Brandversicherungs - Anschläge mit den neuen Gebüudestcneranschlägcn vorzunehmen und in denjenigen Fällen, wo ein auffallendes Mißvcr-
hältniß zwischen beiderlei Anschlägen zu Tage tritt, das Geeignete wahrzunehmen.
Die seit der letzten Schätzung vorgekommenen Neubauten und Bauveränderuugen, sowie die auf die Klasseneinteilung Einfluß habenden Aenderungen der inneren Einrichtungen, des Gewerbebetriebs u. s. w. sind vorschriftsmäßig zu verzeichnen. Das hierüber von dem Ortsvorstcher zu führende Verzeichnis ist seiner Zeit der Schätzungs-Kommission bei ihrem Eintreffen in der Gemeinde zu übergeben.
Spätestens bis zum 20. Oktober ist von den Ortsvorstehern dem Oberamt summarisch anzuzeigen, ob und wie viele Gebäude des Gemeindebezirks einer neuen oder veränderten Schätzung oder Klasseneinteilung zu unterwerfen sind. Diesem Bericht des Ortsvorstehers ist von dem Gemeinderat die Beurkundung beizusügen, daß die jährliche Prüfung der Gebäudeversicherungs-Anschläge unter Zuziehung der Ortsfeuerschaner der Vorschrift gemäß von Nummer zu Nummer vorgenommcn worden ist.
Da die Bestimmung des Art. 1 Z. 3 des Gesetzes vom 30. Mürz 1875 (Reg.-Bl. S. 164), wonach Bruchteile von Pfennigen, welche sich bei der Berechnung der Brandschadens-Umlagen ergeben, außer Ansatz bleiben, häufig nicht beachtet wird, so wird dieselbe hiemit eingeschärft.
Im übrigen wird auf die Vorschriften des Eingangs erwähnten Erlasses des K. Berwaltungsrats der Gebändebrandversicherungs - Anstalt hinge- gcwicsen, welche genau zu beachten sind.
Den 29. Juli 1885.
K. Oberamt. Güntner.
Der Stationsmcistcr und Postcxpcditor Hammer in Nebringen wurde seinem Ansuchen gemäß auf die erledigte Stelle eines Slatiousmeisters und Postcxpcditors in Bicriugcu versetzt.
Die evangelische Pfarrei Wimsheim, Dekanats Leonberg, wurde dem Psarrer Desseck er in Reusten, Dekanats Herren- derg, die in Sceburg, Dekanats Urach, dem Stadtpsarrer Wurm in Berneck, Dekanats Nagold, übertragen.
Die Deutschen im Auslände.
Bei den mehr und mehr wachsenden Bestrebungen, dem deutschen Namen der deutschen Kultur und denr deutschen Handel im Auslande Bedeutung zu verschaffen, ist es interessant zu wissen, wieviel Deutsche im Auslande leben und wie sic sich auf die einzelnen Länder verteilen. Wir betonen dabei ausdrücklich, daß es sich bei dieser Zusammenstellung nicht etwa um alle Elemente deutschen Ursprungs und deutschen Wesens handelt, wie solche zu Millionen in Österreich-Ungarn, der Schweiz und Amerika leben, sondern in unserer Übersicht reden wir nur von denjenigen Deutschen im Auslande, die Bürger und Angehörige des deutschen Reichs sind. Diese Reichsbürger im Auslande haben ja auch allein für das Mutterland eine politische und volkswirtschaftliche Bedeutung und können thatsächlich als die Pioniere des Deutschtums iin Auslande angesehen werden.
Insgesamt leben Angehörige des deutschen Reiches im Auslande gegen 3 Millionen, von denen sich allerdings der überwiegende Teil, nämlich gegen 2 Millionen in den Vereinigten Staaten befinden, die dort auch den Gesetzen des Landes entsprechend meistenteils das amerikanische Bürgerrecht erworben haben, aber ohne das deutsche aufgcgeben zu haben. Deutsche und Deutschamerikaner befinden sich gegen 10 Millionen in den Vereinigten Staaten. Ferner leben in Österreich 98000 deutsche Reichsbürger (Deutschösterreicher gibt es 8 Millionen), in Ungarn
4 400, in der Schweiz 95260, in England ungefähr 40000 und fast ebensoviel in Holland, Belgien und Dänemark. Bemerkenswert ist, daß in Frankreich, zumal in Paris, Lyon, Marseille u. s. w. 82000 deutsche Rcichsbürger wohnen, also trotz des letzten deutschfranzösischen Krieges die Deutschen sich in Frankreich wieder eine Stelle erobert haben. In Rußland leben ebenfalls sehr viele Deutsche, doch fehlen hierüber genaue Angaben. Kleine Kolonien deutscher Rcichsangehöriger gibt es ferner auch in Italien, Spanien, Portugal, der Türkei und Griechenland.
Bon den amerikanischen Ländern ist noch zu erwähnen, daß sich dort in allen Staaten Deutsche befinden und in Südamerika, Brasilien gegen 45000 Reichsangehörige auszuweisen hat. Nur spärlich kommen die Deutschen in den afrikanischen und asiatischen Staaten vor, doch sängt in Südafrika, zumal in Kapland, das deutsche Element an, eine Rolle zu spielen. Endlich ist in neuerer Zeit Australien ein bevorzugtes Ziel der deutschen Auswanderer geworden. Äs sind dort bereits 42129 Deutsche angesiedelt und steht zu erwarten, daß unsere Gebictser- werbungen in der Südsee diese Zahl bald wesentlich vermehren werden. Im vergangenen Jahr hat allerdings die Auswanderung nach Australien vorübergehend abgenommen von 2104 auf 660 Personen, was teils den ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen in jenem Lande, teils der allgemeinen Abnahme der Auswanderung zuzuschreiben ist. Zweifellos wird man aber aus dieser Zusammenstellung erkennen, daß denr Deutschtum eine Unternehmungs- und Ausbreitungslust innewohnt, wie solche von keiner anderen Nationalität übertroffen wird. Ist es da nicht die That einer weitblickenden, staatsmännischen Politik, das nach denr Auslande strebende Deutschtum durch eigene Kolonialunternehmungen des Mutterlandes in einer engeren Verbindung mit demselben zu erhalten? — Manche Zweifler meinen zwar, es sei damit zu spät. Für den unternehmenden und vorwärts strebenden deutschen Geist kann es aber nicht zu spät sein.
Tages-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
/X Altensteig, 27. Juli. Der erste Gautag des Kriegerverbands des oberen Nagoldthales, welcher gestern nachmittag hier abgchalten wurde, nahm seinen programmmäßigen Verlauf. Die Vereine Altensteig, Ebhauscn, Egenhausen, Rohrdorf, Spielberg und Pfalzgrafenweiler stellten sich vollzählig ein, der hiesige Turnverein und der Liederkranz schlossen in patriotischer Weise sich an. Nach erfolgter Beratung der Bereinsvorstände im „grünen Baum" bewegte sich der Zug vom neuen Schulhaus aus durch die beiden Hauptstraßen der untern Stadt zu den „Eichen". Unter der tüchtigen Leitung Hrn. Schittenhelms mit dem Marschner'schen Männerchor: „Und hörst du das mächtige Klingen" empfangen, stellten sich die Vereine im Kreise auf, von dessen Mitte aus H. Buchbinder Schüller die eindrucksvolle Begrüßungsund Festrede hielt, welche von dem nie geahnten Aufschwung der Krieger- und Beteranen-Bcreine durch das große Kriegs- und Siegesjahr 1870/71, von dem Wert derselben vom patriotischen Standpunkt betrachtet, von ihrem Kampf gegen das Unkraut und die böse Saat, wodurch das Volk von seinem gesetzlichen Wege abgelenkt zu werden suche, von der hohen Bedeutung des Unterstützungswesens und des Württ. Kriegerbundes sprach und mit einem begeistert aufge-