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Amts und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Erscheint wöchentlich Smal: Dienstag, Donnerstag and Samstag, und kostet vierteljäbrlich hier (ohne Trägerlolin) 6» «i, in dem Bezirk I Fl ^I, außerkalb des Bezirks 1 Fl 20 al. Monats- abonnemcnt nach Verhältnis.

Dienstag den 3. März.

JnjertionSgedühr snr die Isvaltige Zeile aus ge­wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 -t, bei mehrmaliger je S <t. Dir Inserate müssen spätestens morgens S llhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

1885.

Für den Monat

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kann bei allen Poststellen und durch die Postboten auf den

abonniert werden.

Amtliche s.

Nagold.

Un die Hrtsvorsteher.

Die Anmeldung nnfaltnerstchernngs- pMichtiger Kanbetriebe betreffend.

Unter Beziehung auf die vberamtliche Bekannt­machung vom 19. d. M., Amtsblatt Nr. 22, und 31. d. M., Amtsblatt Nr. 23, wird wiederholt ein- geschärst, die auSgefüllten Anmelde-Formulare, be­ziehungsweise Fehl-Anzeigen zuvcrlüßig, soweit es bis jetzt noch nicht geschehen ist, umgehend und bei Ver­meidung der Abholung durch Wartboten hieher ein- zusenden.

Den l. März 1885.

K. Oberamt. Güntner.

Laut Erlasses der Civilkammec des K. Land­gerichts in Tübingen und der K. Kreisrcgierung in Reutlingen vom 18./25. d. Mts. wurde die Ueber- tragnng der Stellvertretung im Standesamte in Nagold an den Gemcinderath Kapp, in Garrweiler an den Gemcinderat Henßler genehmigt.

Nagold, den 28. Februgr 1885.

K. Oberamt. K. Amtsgericht.

Güntner. Daser, O.A.N.

Tages-Neirigkeiten.

Eingesendet. Es ist wohl wenigen bekannt und wird manchem von Interesse sein zu erfahren, zu welchem Zweck die im Sommer 1878 gesammelte Geldsumme der sog. Kaiser-Mttlfelmsspende ver­wendet wurde. Dies svll in Nachstehendem zur allgem. Kenntnis gebracht werden: a) Fragl. Geldsumme (l^/i Mill. Mark) ist durch Höchste Ordre des Kronprinzen zur Grundlage einer Anstalt bestimmt, welche den gering bemittelten Klassen des deutschen Volkes, na­mentlich auch dem Arbeiterstande Gelegenheit geben soll, für die Zeit des Alters Renten und Kapital zu versichern. Die Kaiser-Wilhelms-Spende ist also eine Unterstützungs- oder Wohlthätigkeitsanstalt in gewöhnlichem Sinne. Sie kann Kranken und In­validen, welche nicht durch Einlagen Mitglieder der Anstalt geworden sind, keine Unterstützungen geben, wie es sehr oft verlangt wird. Vielmehr soll sie nur den wenig Bemittelten eine vorteilhafte Anlage ihrer Ersparnisse in der Richtung bilden, daß sie da­durch für die Zeit des Alters und der Arbeitsunfä­higkeit sich eine verhältnismäßige Versorgung sichern können. Die Sorge der Unbemittelten für ihr Alter ist eine allgemeine. Sie soll erleichtert werden in der Weise, daß die Mitglieder der Anstalt allen Er­trag, welchen ihre Einlagen gewähren können, im Alter erhalten, ohne daß davon die Verwaltungsko- sien einen Teil aufzehren. Wie wichtig dieser Weg­fall der Verwaltungskosten ist, läßt sich daraus er­kennen, daß z. B. bei einer neuen Arbeiter-Vers.- Anstalt zu den notwendigen (sog. Netto ) Prämien ein Aufschlag von 40°/« für die Kosten gemacht ist. Während die Kaiser-Wilhelms-Spende jede Einlage von 5 ^ als Netto-Prämie behandelt, würde jene Gesellschaft von eingezahlten 5 ^ nur 3 olL 57 L als Netto-Prämie ansehen. Andere Gesellschaften machen

für die Kosten einen Aufschlag von 1025°/o. Die Kai- j ser-W.-Sp. hat ihre Tarife lediglich mit dem Zinsfuß von 4"/<, berechnet, für Kosten aber nichts aufgeschlagen, d) Die Anstalt hat bei ihren Versicherungen ferner die Aufgabe dafür zu sorgen, daß den Mitgliedern nichts dadurch verloren geht, daß sie zwar zuerst und in guten Zeiten Einlagen machen können, nicht aber in bedrängter Zeit. Wenn sonst Kapitalien oder Renten versichert werden, so geschieht dies gewöhn­lich durch Beiträge (Prämien), welche jährlich oder auch halbjährlich, vierteljährlich, monatlich oder so­gar wöchentlich gezahlt werden. Wenn nun Zeiten kommen, wo die Versicherten nicht diese Beiträge zahlen können, wenn auch die gewöhnlich gewährte kurze Nachfrist verläuft, ohne daß der Versicherte zahlen kann, sv geht entweder die Versicherung ganz verloren oder sie wird in unverhältnismäßig hohem Grade gekürzt. Von vornherein klingen die Bedin­gungen zwar nicht sehr hart; aber etwas Nachrech­nen zeigt die Härten; die Kaiser Wilhelms-Spende vermeidet solche, indem sie jede einzelne Einlage be­handelt, für jede Einlage definitiv versichert, ohne daß weitere Einlagen erforderlich sind, v) Weiter: Bei den Versicherungs-Anstalten muß in der Regel im Voraus bestimmt gesagt werden, ob Kapital oder ob Rente versichert wird. Eine spätere Aenderung der Bestimmung wird gewöhnlich nicht zugelassen oder wenigstens nur in der Art, daß die Pflichten der Anstalt nicht größer werden. Die Kaiser Wil­helms-Spende läßt diese Wahl aber ganz frei, bis zu der Zeit, wo das Mitglied fordert, daß nach Jahresfrist gezahlt werden soll. Sonst muß in der Regel beim Abschluß der Versicherung der Zeitpunkt oder das Lebensjahr des Versicherten, bei dessen Vollendung das versicherte Kapital oder die Rente ge­zahlt werden soll, festgesetzt werden, sofern nicht die Zahlung von der ungewissen Zeit des Todes einer Person abhängig ist. Die Kaijer Wilhelms-Spende läßt in der Regel nicht vor Beginn des 56. Lebens­jahres und nicht nach Beginn des 71. Lebensjahres des Versicherten die Zahlung fällig werden. In diesem Zeitraum von 15 Jahren kann aber der Ver­sicherte je nach seinem Ermessen wählen, mit welchem Kalenderquartal das Kapital oder die Rente fällig werden soll. Er muß nur ein Jahr vor diesem Tage der Direktion sein Verlangen anzeigen. ä) Bei der Abfassung des Statuts ist ferner darauf^Rück- sicht genommen, daß sich die Verhältnisse des Ver­sicherten so ändern, daß es für ihn von Wert ist, die ganze Versicherung ohne Verlust aufheben zu können. Wollte man dies ohne Beschränkung zu­lassen, so würde dabei seitens der Versicherten nicht selten aus Leichtsinn oder wenigstens zu leicht die Rücknahme geschehen. Es ist deshalb bestimmt, daß Einlagen, welche seit vollen 5 Jahren bestehen, mit sechsmonatlicher Frist gekündigt werden können und, wenn das versicherte Mitglied den Ablauf dieser Frist erlebt, unverkürzt und außerdem 2 Prozent Zins und Zinseszinsen für die abgelaufenen vollen Jahre seit ihrer Einzahlung ausgezahlt werden. Auf diese Weise gewährt die Kaiser Wilhelms-Spende alle irgend zulässigen Erleichterungen. Sie verlangt nicht regelmäßige Zahlungen, nimmt jederzeit eine oder mehrere Einlagen, die auf den möglichst gerin­gen Betrag von 5 ^ bestimmt sind, an und sogar kleinere Beträge bis unter 50 ^ nimmt sie zur Sammelkasse und verzinst sie. bis sie zu Einlagen anwachsen. - Es wird in nächster Zeit auf hiesigem Platze auch eine Sammelkasse errichtet und hiedurch beste Gelegenheit für Jeden der Stadt und Umge-

j gend gegeben werden, die Früchte des oben beschrie­benen wohlthätigen Instituts genießen zu dürfen.

Pfalzgrafenweiler, 27. Febr. Am Diens­tag mittag verunglückte das einzige 3 Jahre alte Söhnchen des Wagners Schleeh hier dadurch, daß es in der gegenüberliegenden Färberei aus einem Kruge Schwefelsäure trank. Das Kind ist infolge dessen nach 2tägigen Leiden gestorben. Die Eltern sind un­tröstlich und werden allgemein sehr bedauert.

Stuttgart, 26. Febr. In heutiger Sitzung der Eisen- und Stahl erzeugenden oder bearbeitenden Industriellen aus Süddeutschland ist der von Di­rektor Euler (Kaiserslsutern) u. Weismüller (Bocken- heim) verteidigte Antrag auf Bildung einer besonde­ren. das ganze Reich umfassenden Berufsgenossen­schaft für Eisengießereien und Maschinenfabriken ge­fallen und der Antrag desVereins für Eisen und Stahl" auf Bildung von 2 Bezirksgeuossenschaften für das Reich, welche alle Eisen- und Stahl ver­arbeitenden Fabriken umfassen soweit solche, wie Nähmaschinenfabriken rc., nicht bereits ausgeschieden sind angenommen worden.

Stuttgart, 26. Febr. Eine Anzahl human gesinnter Männer beschloß gestern abend einen Ver­ein,Deutsche Ehrenlegion" zu gründen, welcher den Zweck haben soll, Feierabendhäuser für arme Greise und Greisinnen zu gründen, um diesen einen sorgen­losen Lebensabend zn bereiten. Aehnlich wie bei der Reichsfechtschule sollen die Mitglieder, die jährlich 1 Mark zahlen, weitere Mitglieder werben und dafür verschiedene Grade erwerben können.

Stuttgart, 27. Febr. Der Rücktritt des Kultusministers v. Geßler, den ich Ihnen als bevor­stehend bereits im Dezember v. I. meldete, ist in aller Bälde zu erwarten, doch wird der Minister den Etat seines Departements pro 1885/87 noch vor dem in der nächsten Woche zusammentretenden Landtag vertreten. Ob der Justizminister v. Faber sein Nach­folger wird und als Ersatz für diesen Senatspräsi­dent v. Kohlhaas eintritt, ist jedenfalls noch nicht si­cher. Man spricht auch davon, daß Kammerpräsident v.Hohl dasJustizministerium übernehmen werde. (Fr.J.)

Die Neckarzeitung läßt sich aus Stuttgart Folgendes schreiben: Gestern wurde die Frau eines Kaufmanns aus Heslach hier wegen schwerer Kör­perverletzung eingeliefert. Wie wir hören, gab eine Schauspielerin ihr uneheliches Kind der Frau in Kost und Pflege. Vergangene Woche machte ein Einwohner Heslachs, der die Leiden des siebenjähri­gen Kindes nicht mehr mit ansehen konnte, Anzeige, worauf eine Untersuchung erfolgte. Das Kind bot ein vollständiges Marterbild. Der Körper war mit dicken Striemen bedeckt, am Kopie zeigten sich dicke mit Blut und Eiter unterlaufene Beulen. Die Er­nährung des Kindes scheint eine so schlechte gewesen zu sein, daß das Kind den Eindruck eines dreijährigen Mädchens macht. Die Kleine bat um Gottes willen, sie aus ihrer Marter zu erlösen, damit sie nur we­nigstens einmal sich satt essen könne. Ob die Mut­ter mit der Behandlung ihres Kindes einverstanden, wird die Untersuchung ergeben. Der Fall erregt allgemeine Entrüstung. Das Kind wurde vorerst in der Olgaheilanstalt untergebrachr.

' Der Hauptgewinn der Ulmer Münsterbaulotte- rie von 75000 ist diesmal, wie es scheint, an den rechten Platz gekommen. Zwei Bewohner von Remscheid, darunter ein seit einem Jahr arbeits­unfähiger Invalide von 1866 und 1870/71, haben das Glückslos (64 841) gemeinschaftlich gespielt. Der eine der glücklichen Gewinner, ein Hausierer, erfuhr