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29. Jan. d. I., 10 Uhr.

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Januar 1885.

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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Erscheint ivöchcntlich 3mal: Dienstag, Donnerstag and Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlokn) r>0 4, in dem Bezirk I -- 4,

austerkalb des Bezirks 1 ^ 20 4. Monats- abunnemcnt nach Verhältnis.

Donnerstag den 29. Januar.

JwcrtionSgebühr für die Ispattige Zeile aus ge­wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S bei mehrmaliger je 8 4. Die Inserate muffen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blatte- der Druckerei aufgegeben sein.

1885 .

Für die Monate

Kebruar und März

kann bei allen Poststellen und durch die Postboten auf de»

abonniert werden.

Amtliches.

A« die Standesbeamte« «nd derer» Stell­vertreter.

Im Heiraths-, beziehungsweise Sterberegister werden die Eintragungen in Betreff des Wohnorts her Eltern der Ehcschließenden, beziehungsweise der Eltern des Verstorbenen häufig nicht richtig gemacht. Es ist beispielsweise zu sagen,

1) wenn Vater und Mutter noch leben:

Sohn (Tochter) des Schuhmachers Johann Maier und dessen Ehefrau Anna geb. Müller, wohnhaft zu Nagold";

2) wenn beide Eltern gestorben sind:

Sohn (Tochter) des verstorbenen Tischlermeisters Hermann Vogt und der verstorbenen Ehefrau des­selben Marie geb. Schmidt, zuletzt wohnhaft zu Nagold";

3) wenn der Vater gestorben ist und die Mutter lebt:

Sohn (Tochter) des verstorbenen Fuhrmanns

Karl Klink, zuletzt wohnhaft zu Nagold, und dessen Ehefrau Bertha geb. Fischer, wohnhaft zu Nagold";

4) wenn die Mutter gestorben ist und der Vater lebt:

Sohn (Tochter) des Kaufmanns Emil Beck,

wohnhaft zu Nagold, und der verstorbenen Ehe­frau desselben Katharine geb. Theurer, zuletzt wohnhaft zu Nagold";

5) bei unehelich Geborenen:

Sobn (Tochter) der unverehelichten Nätherin

Amalie Kleit, wohnhaft zu Nagold", beziehungs­

weiseder verstorbenen unverehelichten u. s. w., zuletzt wohnhaft zu Nagold".

Die Standesbeamten (Stellvertreter) haben sich künftig hiernach genau zu achten.

Nagold, den 26. Januar 1885.

K. Amtsgericht.

Daser, O.-A.-R.

' Aus die erledigte Stelle des dienftaufsichtsührenden Amts­richters bei dem Amtsgericht Calw wurde der dienstaussicht- führende Amtsrichter bei dem Amtsgericht Vaihingen . Ober­amtsrichter Fromm an n, dessen Ansuchen entsprechend gnädigst versetzt.

Tages-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

8 Nagold. Am 18. Januar d. I. hielt die freiwillige Feuerwehr ihre statutenmäßige Corpsver­sammlung ab, wozu auch sämtl. Mitglieder der Hilfs­mannschaft geladen waren. Nachdem von Seiten des Commandanten die Versammlung eröffnet war. machte der Adjutant der Feuerwehr Rapport über den Stand des Corps, teilte den Rechenschaftsbericht und den jährl. Rechnungsnachweis mit und referierte über den Stand der Ausrüstungsgegenstände und der Gerät­schaften des Corps. Heraus ist folgendes zu ent­nehmen : Die freiwillige uniformierte Feuerwehr zählt gegenwärtig 164 Mann, die Hilfsmannschaft 236 Mann, somit Gesamtstärke des städt. Feuerlöschcorps 400 Mann. Außer einer Nachtprobe und der Teil­nahme an der Bezirksprobe in Altensteig wurden 5 Hauptübungen und einige Detailübungen vorgenom­men. Allarmierungen bei Brandfällen in der Stadt ^

kamen 2 vor. Der Verwaltungsrat versammelte sich zu 11 Sitzungen, auch fanden 2 Corpsversammlungen statt. Durch Todesfall verlor die freiw. Feuerwehr 2 Mitglieder, auch rückte die Feuerwehr zur Beerdi­gung des Stadtpflegcr Weber aus, der zwar nicht mehr aktives Mitglied war, wohl aber f. Z. 25 Jahre in der freiw. Feuerwehr diente. Aus dieser Veran­lassung wurde einstimmig beschlossen, diese Ehre in Zukunft allen zu Teil werden zu lassen, welche eine 25jährige freiwillige Dienstzeit aufzuweisen haben. Nach Vortrag dieses Berichtes wurde der Cassen- bericht im Auszug vorgelegt, wonach der Cassenbestand 74 ^ 31 beträgt, wovon jedoch noch einige Aus­gaben zu bestreiten sind. Was den Stand der Aus­rüstungsgegenstände und der Gerätschaften des Corps betrifft, so dürfte folgendes von allgemeinem Interesse sein. An das Corps sind verteilt: 164 Uniforms- röcke, 118 Helme, 52 Mützen, 142 Gurten, 69 Beile, 6 Aexte, 42 Seile, 40 Huppen, 26 Pfeifen, 15 La­ternen, 12 Rettungssäcke, 8 Hämmer, 15 Gürtel mit Bajonetticheide, 15 Gewehre, 5 Rettungsapparate, 5 Signalhörner, 3 Trommeln, 2 Pfeifen. Auf der Kammer befinden sich als Vorrat: 3 Uniformröcke, 2 Ordonnanzhelme, 21 Mützen. 3 Gürtel mit Bajo­nettscheide, 4 Gewehre, 30 alte Gurten, 1 Axt. 14 alte Helme, 2 Säcke. 6 Lieutenantstaschen, 2 Faust­handschuhe. 4 Hämmer, sowie sonstige Armaturstücke. In den Nequisitenhäusern befinden sich: 1 zweiräd­rige Abprotzspritze mit 2 Schlauchleitungen, 2 vier­rädrige Saug- und Kastenspritzen mit je 2 Schlauch­leitungen, 1 vierrädrige Kurtz'sche Spritze ohne Saug­vorrichtung, aber auch mit 2 Schlauchleitungen, 1 kleine zweirädrige Abprotzspritze mit 1 Schlauchleitung. 1 Buttenspritze, doppelstiefelig. 1 Buttenspritze, ein- stiefelig. 1 Tragspritze mit 1 Schlauchleitung, 1 Krücken­spritze. 400 lfd. m Normalschläuche, 34 lfd. m Schläuche mit 50 mm Durchmesser. 3 Schlauchbrücken, 6 Schaufeln, 2 Krenzpickel, 11 Schöpfen. 6 Dunghaken, 1 Rauchhaube. 7 Pechpfannen. 4 Petroleumitand- fackeln mit Statif, 3 Handerdölfackeln, den Spritzen zugeteilt, 3 Spannseile, 2 Sitzgestelle für den aus­wärtigen Dienst, 4 Feuerhaken. 1 großer Wasserbe­hälter aus Sturzblech. 15 Blechbutten, 1 Stützen­leiter. 14,0 m lang, auf 4rädr. Karren, 1 Augsbur­ger Schiebleiter, 12,5 m lang. 1 Stützenleiter, 11,3 m lang, 1 dto., 10,0 m lang, 1 Steckleiter, 8,6 m lang, 1 Bockleiter, 10,6 w lang. 1 freistehende Schiebleiter, 8,0 m lang, auf 2rädr. Karren, 4 Steigerleitern. 12 Dachleitern. 1 Requisitenkarren, 1 Steigerkarren, 1 zweirädriger Schlauchhaspel. 1 Sprungtuch, 1 Rettungsschlauch, 2 Rettungssäcke mit Rettungsseil und Rolle, 1 Fahne mit Laterne. Aus den nun folgen­den Verhandlungen isthervorzuheben.daßdurch Beschluß des Verwaltungsrates für daS Jahr 1885 einUebungs- plan für das gesamte städt. Feuerlöschcorps aufge­stellt und gedruckt worden ist. Dieser Uebungsplan hat den Zweck, daß jeder Feuerwehrmann zum Vor­aus weiß, wenn eine Uebung stattfindet, und hienach seine Geschäfte ein richten kann, weßhalb auch jedem Mitglied ein Exemplar gegen Empfangsbescheinigung eingehändigt wird. Ferner wurde beschlossen, im Laufe des Winters regelmäßige Compagnie-Versamm­lungen abzuhalten, in denen sachdienliche Gegenstände der betr. Compagnie besprochen werden. Die betr. Compagnieabende wurden sodann zum Voraus für alle Compagnien bestimmt. Auf Antrag des Com­mandanten wurde mit allen gegen 1 Stimme be­schlossen, bei künftigen stürmischen Nächten eine Feuer­wehrnachtwache in der Stärke von 68 Mann auf­zustellen, welche die Geräte parat zu halten und be­

ständige Rundgänge, aus 3 Mann bestehend, zu ma­chen haben. Es dürfte diese Einrichtung von der Einwohnerschaft allseitig freudig ausgenommen werden. Weiter wurden vom Commandanten Mitteilungen gemacht über die Bestimmungen der Centralkassen zur Förderung des Feuerlöschwesens, wobei er hauptsäch­lich wiederholt darauf aufmerksam machte, daß bei Unglücks fällen derjenige jeder Unterstützung verlustig geht, der den ihm angewiesenen Posten ohne Erlaub­nis verlassen hat. Diesen höchst wichtigen Mittei­lungen reihten sich noch einige vom Commandanten gehaltenene Vorträge über den eigentlichen Feuer­wehrdienst und den Branddienst an. und ist nur zu wünschen, daß sich diese Belehrungen alle Beteiligten recht zu Herzen nehmen. Zum Schluß wurde noch auf das im Requisitenhaus aufgelegte Visitationsbuch aufmerksam gemacht und den Abteilungsführern die Vornahme der Geräle-Visitationen angelegentlichst ans Herz gelegt. Nach Absingen des Bundesliedes Brüder reicht die Hand zum Bunde" wurde die Versammlung durch eine Ansprache des Commandanten geschlossen.

Zwischen Altheim und Grünmettstetten (Sulz) wurde ein Mann erfroren aufgefunden.

Stuttgart, 26. Jan. Der steuerfreie Be­trag bei dem Kapital- und Berufseinkommen ist bis­her in Württemberg nur 350 und die zweite Kammer hatte im Jahre 1883 die K. Regierung ge­beten, dieselbe möge auf eine Erhöhung des steuer­freien Betrags aus dem genannten Einkommen bis zu 600 Bedacht nehmen. Die Antwort der Re­gierung auf diese Bitte ist ablehnend ausgefallen und zwar ist ihr Hauptbedenken finanzieller Natur, da die Freilassung jedes Kapital- und Berufseinkommens bis zu 600 für die Staatskasse einen Ansfall von 912 700 (die Gesamteinnahme aus der genann­ten Steuer ist pro 1885/86 mit 4050000^ einge­stellt) bedeuten würde. Die gewünschte Steuerbefrei­ung würde konsequenter Weise auch auf anderes Ein­kommen, namentlich auf den Ertrag aus Grundstücken, Gebäuden und Gewerben ausgedehnt werden müssen, woraus eine weitgehende und empfindliche Aenderung in unserem Ertragssteuersystem bewirkt werden würde. Auch darf man nicht übersehen, daß die Steueraus- sälle nicht nur ven Staat, sondern auch die Korpo­rationen und Gemeinden verhältnismäßig treffen müs­sen. sowie, daß das Gemeindewahlrecht von der Er­richtung einer direkten Steuer abhängt, also der Mehr­heit derjenigen entzogen würde, welche Steuerbefrei­ung erhalten. Soviel aus den Aeußerungen der Regierung hervorgeht, würde sie auch der Festsetzung des steuerfreien Einkommens auf 500 nicht das Wort reden können.

Rottweil, 26. Jan. Heute abend um 5V» Uhr explodierte in der hiesigen Pulverfabrik das Werk, in welchem die hydraulische Presse untcrge- bracht ist, nebst einem weiteren Werke. Während man anfangs von mehreren schweren Verwundungen sprach, ist es jetzt leider traurige Gewißheit, daß 5 Menschenleben der Katastrophe zum Opfer gefallen sind, denen ein weiteres wohl folgen wird. Das entsetzliche Ereignis ruft allenthalben Teilnahme her­vor. Von den Verunglückten sind 2 verheiratet, einer davon hat zahlreiche Familie.

Beim Herausarbeiten von Stubenstreusand aus einer Sandhöhle wurde in Rommelshausen (Cannstatt) ein Knabe von ca. 12 Jahren verschüt­tet und konnte erst nach I ^/»stündiger Arbeit als Leiche herausgegraben werden.