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29. Jan. d. I., 10 Uhr.
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-reise:
Januar 1885.
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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Erscheint ivöchcntlich 3mal: Dienstag, Donnerstag and Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlokn) r>0 4, in dem Bezirk I -- 4,
austerkalb des Bezirks 1 ^ 20 4. Monats- abunnemcnt nach Verhältnis.
Donnerstag den 29. Januar.
JwcrtionSgebühr für die Ispattige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S bei mehrmaliger je 8 4. Die Inserate muffen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blatte- der Druckerei aufgegeben sein.
1885 .
Für die Monate
Kebruar und März
kann bei allen Poststellen und durch die Postboten auf de»
abonniert werden.
Amtliches.
A« die Standesbeamte« «nd derer» Stellvertreter.
Im Heiraths-, beziehungsweise Sterberegister werden die Eintragungen in Betreff des Wohnorts her Eltern der Ehcschließenden, beziehungsweise der Eltern des Verstorbenen häufig nicht richtig gemacht. Es ist beispielsweise zu sagen,
1) wenn Vater und Mutter noch leben:
„Sohn (Tochter) des Schuhmachers Johann Maier und dessen Ehefrau Anna geb. Müller, wohnhaft zu Nagold";
2) wenn beide Eltern gestorben sind:
„Sohn (Tochter) des verstorbenen Tischlermeisters Hermann Vogt und der verstorbenen Ehefrau desselben Marie geb. Schmidt, zuletzt wohnhaft zu Nagold";
3) wenn der Vater gestorben ist und die Mutter lebt:
„Sohn (Tochter) des verstorbenen Fuhrmanns
Karl Klink, zuletzt wohnhaft zu Nagold, und dessen Ehefrau Bertha geb. Fischer, wohnhaft zu Nagold";
4) wenn die Mutter gestorben ist und der Vater lebt:
„Sohn (Tochter) des Kaufmanns Emil Beck,
wohnhaft zu Nagold, und der verstorbenen Ehefrau desselben Katharine geb. Theurer, zuletzt wohnhaft zu Nagold";
5) bei unehelich Geborenen:
„Sobn (Tochter) der unverehelichten Nätherin
Amalie Kleit, wohnhaft zu Nagold", beziehungs
weise „der verstorbenen unverehelichten u. s. w., zuletzt wohnhaft zu Nagold".
Die Standesbeamten (Stellvertreter) haben sich künftig hiernach genau zu achten.
Nagold, den 26. Januar 1885.
K. Amtsgericht.
Daser, O.-A.-R.
' Aus die erledigte Stelle des dienftaufsichtsührenden Amtsrichters bei dem Amtsgericht Calw wurde der dienstaussicht- führende Amtsrichter bei dem Amtsgericht Vaihingen . Oberamtsrichter Fromm an n, dessen Ansuchen entsprechend gnädigst versetzt.
Tages-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
8 Nagold. Am 18. Januar d. I. hielt die freiwillige Feuerwehr ihre statutenmäßige Corpsversammlung ab, wozu auch sämtl. Mitglieder der Hilfsmannschaft geladen waren. Nachdem von Seiten des Commandanten die Versammlung eröffnet war. machte der Adjutant der Feuerwehr Rapport über den Stand des Corps, teilte den Rechenschaftsbericht und den jährl. Rechnungsnachweis mit und referierte über den Stand der Ausrüstungsgegenstände und der Gerätschaften des Corps. Heraus ist folgendes zu entnehmen : Die freiwillige uniformierte Feuerwehr zählt gegenwärtig 164 Mann, die Hilfsmannschaft 236 Mann, somit Gesamtstärke des städt. Feuerlöschcorps 400 Mann. Außer einer Nachtprobe und der Teilnahme an der Bezirksprobe in Altensteig wurden 5 Hauptübungen und einige Detailübungen vorgenommen. Allarmierungen bei Brandfällen in der Stadt ^
kamen 2 vor. Der Verwaltungsrat versammelte sich zu 11 Sitzungen, auch fanden 2 Corpsversammlungen statt. Durch Todesfall verlor die freiw. Feuerwehr 2 Mitglieder, auch rückte die Feuerwehr zur Beerdigung des Stadtpflegcr Weber aus, der zwar nicht mehr aktives Mitglied war, wohl aber f. Z. 25 Jahre in der freiw. Feuerwehr diente. Aus dieser Veranlassung wurde einstimmig beschlossen, diese Ehre in Zukunft allen zu Teil werden zu lassen, welche eine 25jährige freiwillige Dienstzeit aufzuweisen haben. Nach Vortrag dieses Berichtes wurde der Cassen- bericht im Auszug vorgelegt, wonach der Cassenbestand 74 ^ 31 beträgt, wovon jedoch noch einige Ausgaben zu bestreiten sind. Was den Stand der Ausrüstungsgegenstände und der Gerätschaften des Corps betrifft, so dürfte folgendes von allgemeinem Interesse sein. An das Corps sind verteilt: 164 Uniforms- röcke, 118 Helme, 52 Mützen, 142 Gurten, 69 Beile, 6 Aexte, 42 Seile, 40 Huppen, 26 Pfeifen, 15 Laternen, 12 Rettungssäcke, 8 Hämmer, 15 Gürtel mit Bajonetticheide, 15 Gewehre, 5 Rettungsapparate, 5 Signalhörner, 3 Trommeln, 2 Pfeifen. Auf der Kammer befinden sich als Vorrat: 3 Uniformröcke, 2 Ordonnanzhelme, 21 Mützen. 3 Gürtel mit Bajonettscheide, 4 Gewehre, 30 alte Gurten, 1 Axt. 14 alte Helme, 2 Säcke. 6 Lieutenantstaschen, 2 Fausthandschuhe. 4 Hämmer, sowie sonstige Armaturstücke. In den Nequisitenhäusern befinden sich: 1 zweirädrige Abprotzspritze mit 2 Schlauchleitungen, 2 vierrädrige Saug- und Kastenspritzen mit je 2 Schlauchleitungen, 1 vierrädrige Kurtz'sche Spritze ohne Saugvorrichtung, aber auch mit 2 Schlauchleitungen, 1 kleine zweirädrige Abprotzspritze mit 1 Schlauchleitung. 1 Buttenspritze, doppelstiefelig. 1 Buttenspritze, ein- stiefelig. 1 Tragspritze mit 1 Schlauchleitung, 1 Krückenspritze. 400 lfd. m Normalschläuche, 34 lfd. m Schläuche mit 50 mm Durchmesser. 3 Schlauchbrücken, 6 Schaufeln, 2 Krenzpickel, 11 Schöpfen. 6 Dunghaken, 1 Rauchhaube. 7 Pechpfannen. 4 Petroleumitand- fackeln mit Statif, 3 Handerdölfackeln, den Spritzen zugeteilt, 3 Spannseile, 2 Sitzgestelle für den auswärtigen Dienst, 4 Feuerhaken. 1 großer Wasserbehälter aus Sturzblech. 15 Blechbutten, 1 Stützenleiter. 14,0 m lang, auf 4rädr. Karren, 1 Augsburger Schiebleiter, 12,5 m lang. 1 Stützenleiter, 11,3 m lang, 1 dto., 10,0 m lang, 1 Steckleiter, 8,6 m lang, 1 Bockleiter, 10,6 w lang. 1 freistehende Schiebleiter, 8,0 m lang, auf 2rädr. Karren, 4 Steigerleitern. 12 Dachleitern. 1 Requisitenkarren, 1 Steigerkarren, 1 zweirädriger Schlauchhaspel. 1 Sprungtuch, 1 Rettungsschlauch, 2 Rettungssäcke mit Rettungsseil und Rolle, 1 Fahne mit Laterne. Aus den nun folgenden Verhandlungen isthervorzuheben.daßdurch Beschluß des Verwaltungsrates für daS Jahr 1885 einUebungs- plan für das gesamte städt. Feuerlöschcorps aufgestellt und gedruckt worden ist. Dieser Uebungsplan hat den Zweck, daß jeder Feuerwehrmann zum Voraus weiß, wenn eine Uebung stattfindet, und hienach seine Geschäfte ein richten kann, weßhalb auch jedem Mitglied ein Exemplar gegen Empfangsbescheinigung eingehändigt wird. Ferner wurde beschlossen, im Laufe des Winters regelmäßige Compagnie-Versammlungen abzuhalten, in denen sachdienliche Gegenstände der betr. Compagnie besprochen werden. Die betr. Compagnieabende wurden sodann zum Voraus für alle Compagnien bestimmt. Auf Antrag des Commandanten wurde mit allen gegen 1 Stimme beschlossen, bei künftigen stürmischen Nächten eine Feuerwehrnachtwache in der Stärke von 6—8 Mann aufzustellen, welche die Geräte parat zu halten und be
ständige Rundgänge, aus 3 Mann bestehend, zu machen haben. Es dürfte diese Einrichtung von der Einwohnerschaft allseitig freudig ausgenommen werden. Weiter wurden vom Commandanten Mitteilungen gemacht über die Bestimmungen der Centralkassen zur Förderung des Feuerlöschwesens, wobei er hauptsächlich wiederholt darauf aufmerksam machte, daß bei Unglücks fällen derjenige jeder Unterstützung verlustig geht, der den ihm angewiesenen Posten ohne Erlaubnis verlassen hat. Diesen höchst wichtigen Mitteilungen reihten sich noch einige vom Commandanten gehaltenene Vorträge über den eigentlichen Feuerwehrdienst und den Branddienst an. und ist nur zu wünschen, daß sich diese Belehrungen alle Beteiligten recht zu Herzen nehmen. Zum Schluß wurde noch auf das im Requisitenhaus aufgelegte Visitationsbuch aufmerksam gemacht und den Abteilungsführern die Vornahme der Geräle-Visitationen angelegentlichst ans Herz gelegt. Nach Absingen des Bundesliedes „Brüder reicht die Hand zum Bunde" wurde die Versammlung durch eine Ansprache des Commandanten geschlossen.
Zwischen Altheim und Grünmettstetten (Sulz) wurde ein Mann erfroren aufgefunden.
Stuttgart, 26. Jan. Der steuerfreie Betrag bei dem Kapital- und Berufseinkommen ist bisher in Württemberg nur 350 und die zweite Kammer hatte im Jahre 1883 die K. Regierung gebeten, dieselbe möge auf eine Erhöhung des steuerfreien Betrags aus dem genannten Einkommen bis zu 600 Bedacht nehmen. Die Antwort der Regierung auf diese Bitte ist ablehnend ausgefallen und zwar ist ihr Hauptbedenken finanzieller Natur, da die Freilassung jedes Kapital- und Berufseinkommens bis zu 600 für die Staatskasse einen Ansfall von 912 700 (die Gesamteinnahme aus der genannten Steuer ist pro 1885/86 mit 4050000^ eingestellt) bedeuten würde. Die gewünschte Steuerbefreiung würde konsequenter Weise auch auf anderes Einkommen, namentlich auf den Ertrag aus Grundstücken, Gebäuden und Gewerben ausgedehnt werden müssen, woraus eine weitgehende und empfindliche Aenderung in unserem Ertragssteuersystem bewirkt werden würde. Auch darf man nicht übersehen, daß die Steueraus- sälle nicht nur ven Staat, sondern auch die Korporationen und Gemeinden verhältnismäßig treffen müssen. sowie, daß das Gemeindewahlrecht von der Errichtung einer direkten Steuer abhängt, also der Mehrheit derjenigen entzogen würde, welche Steuerbefreiung erhalten. Soviel aus den Aeußerungen der Regierung hervorgeht, würde sie auch der Festsetzung des steuerfreien Einkommens auf 500 nicht das Wort reden können.
Rottweil, 26. Jan. Heute abend um 5V» Uhr explodierte in der hiesigen Pulverfabrik das Werk, in welchem die hydraulische Presse untcrge- bracht ist, nebst einem weiteren Werke. Während man anfangs von mehreren schweren Verwundungen sprach, ist es jetzt leider traurige Gewißheit, daß 5 Menschenleben der Katastrophe zum Opfer gefallen sind, denen ein weiteres wohl folgen wird. Das entsetzliche Ereignis ruft allenthalben Teilnahme hervor. Von den Verunglückten sind 2 verheiratet, einer davon hat zahlreiche Familie.
Beim Herausarbeiten von Stubenstreusand aus einer Sandhöhle wurde in Rommelshausen (Cannstatt) ein Knabe von ca. 12 Jahren verschüttet und konnte erst nach I ^/»stündiger Arbeit als Leiche herausgegraben werden.