>eil gediegenste, »mstsantefte MouatAschrlst. Die Namen n »an Hefl,u Heft gILn,en- M." soeben einen Aufsatz »on
rschall Graf Moltke
lder, welche unter Leitung de» N. Nachttgal in Afrika für ourden. ferner hochinteressante !ch«n«erschei»ungeu der Gegen» idorff, den „Selbstmord i. b. er rc-, sowie Romane u. No- «r,»hler. S. M." ist gnng »er Vornehmheit er. der Gemütlichkeit, Würm« chkeiteine-Familirnblatte». n reichen, aedieaeuen Inhalt robehest in der nächsten Buch- bertzediti»».^. Soeben beginnt ' Äitpunkt zum Abonnement, e Inserate »es. »«»fohl«»
echsaal.
>en Artikel betr. Bad Besirkskrankenhaus. Errichtung eines Beist für den Bezirk gende und wird wohl 'tert werden müssen, ler der Oberamtsstadt ten Altensteig, Wilbich Krankenhäuser sich !alb die Gemeindever- Errichtung eines Bein Uagalk zustim- ! das Bad Nöthen- ig eines Bezirkskrangeeignet sein sollte, ieses nicht begreifen, »i der entfernten Lage zte und der Apotheke, einem Badehotel einin keiner, Weise der eingerichtetes Kran- Anforderungen. Ein >äre notwendig, ebcn- ibiliar nichts weniger enhaus passen.
es für die Interessen bedauerlich, wenn an lchtcn Ausflugs- und Krankenhaus" gesetzt
Zaiser'ichen Bu'ch-
ätig:
»rd«»r«S für das
in der Fassung nach tze vom 1. Juli 1883. Tt 80
-Pr-tsr:
n 7. Januar 1885.
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Der Gesellschafter
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 80 4, in dem Bezirk 1 41 — 4, außerhalb des Bezirks I 4L 20 4. Monatsabonnement nach Verhältnis.
Samstag den 17. Januar
In'ertionsgedühr vir die Ispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bet einmaliger Einrückung S 4, bei mehrmaliger je 8 4. Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des BlatteS der Druckerei aufgegeben sein.
1885 .
Amtliches.
Bekanntmachung der K. Landgestütskommisston , betreffend die Patentierung der Prkvatbefchalhengste für die Deckperiode 1883.
In Gemäßheit der Beschälordnung vom 25. Dezember 1875, §. 12 fl., findet die Patentierung derjenigen im Besitze von Privaten befindlichen Hengste, welche von ihren Besitzern während der Deckperiode 1885 zum Beschälbetrieb verwendet werden wollen, zur nachbezeichneten Zeit in folgenden Orten statt: in Crailsheim am Mittwoch den 4. Februar, vormittags 8 Uhr,
in Anlendorf am Donnerstag den 5. Februar, vormittags 8 Uhr,
in Laup heim am Donnerstag den 5. Februar, nachmittags 2 Uhr,
in Geislingen am Freitag den 6. Februar, vormittags 11 Uhr,
in Horb am Samstag den 7. Februar, vormittags 11 Uhr.
Diejenigen Hengstbesitzer, welche Patente für die Deckperiode 1885 zu erlangen wünschen, werden aufgefordert, ihre Hengste in einem der oben genannten Orte zu der bezeichneten Zeit der Patentierungskommission vorzuführen.
Die Erteilung des Patents setzt voraus, daß der Hengst, für welchen das Patent gelten soll, nicht unter drei Jahren alt, vollkommen entwickelt ist, keine erblichen Gebrechen und Formfehler hat und vermöge seines Körperbaus, seiner Knochenstärke und seines Ganges zur Erzeugung brauchbarer Pferde als geeignet erscheint, sowie daß der um das Patent Nachsuchende in den Orten, wo er das Beschälgewerbe betreiben will, ein Beschällokal mit einer den Anblick des Beschälbetriebes abwchrenden Umfassung besitzt.
Der Patentbewerber hat der Patentierungskommission ein obrigkeitliches Zeugnis über das Zu- tresien der in Betreff des Beschällokals gemachten Voraussetzung, sowie, wenn der Hengst schon im Jahre 1884 patentiert war, die Patenturkunde des Jahres 1884 vorzulegen.
Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die für ausgezeichnete Privatzuchthengste bestimmten Staatsprännen nur solchen Hengstbesttzern zuerkannt werden können, welche ihre Hengste der Patentierungskommission an den oben bezeichneten Zeiten und Orten behufs einer vorläufigen Auswahl vorführen werden.
Stuttgart, den 7. Januar 1885.
K. Landqestütskommission.
B ä tz n e r.
Se. Kgl. Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 30. Dezbr. 1884 dem Redakteur Wilhelm Brandecker in Oberndorf die nachgesuchte Erlaubnis zur Annahme der von Sr. Kgl. Hoh. dem Fürsten von Hohenzollcrn ihm verliehenen kleinen goldenen Medaille mit der Devise „dsus wsrontt" gnädigst erteilt.
Tages-Neuigketten.
Deutsches Reich.
^ ** Nagold, 15. Jan. Den dritten Vortrag
^in den Bürgerabenden, welche seit den letzten Landtagswahlen hier eingeführt sind, hatte Seminarrektor Dr. Brügel zu unternehmen die Güte. Derselbe fand im Gasthof zum Hirsch statt und hatte das neue Kirchengesetz, das durch die Mehrheit der Kammer der Abgeordneten vor Weihnachten in überraschender Weise abgelehnt worden war, zum Gegenstand. In gewandter Rede sprach sich Rektor Brügel über das Kirchengesetz aus, welches er einer eingehenden Be
leuchtung unterwarf. Die zahlreichen Zuhörer folgten den Ausführungen mit Interesse. Redner suchte zuerst die Berechtigung dieses Gesetzes an ß. 71 der Verfassungsurkunde nachzuweisen, welcher die Bestimmung enthält, daß kirchliche Einrichtungen der Kirche selbst überlassen bleiben sollen. Aehnliche Ordnungen bestehen schon längst in Preußen, seit 1862 in Baden, seit 1864 in Hannover rc. Das Pfarrgemeinderats- institut ist 1851 durch K. Verordnung ins Leben gerufen worden. Es hat freilich bisher keine besonders einflußreiche Stellung erlangt, weil die Grenzen seiner Befugnisse zu eng gesteckt waren. Das Kollegium darf ja blos mahnend und warnend seine Stimme erheben. Die Hauptaufgabe desselben ist die Fürsorge für Arme, Kranke »nd Verwahrloste. Nicht einmal über das Kirchenvermögen hat der Pfarrge- meinderat zu verfügen, solange dieses sich in den Händen des Stiftungsrats und Kirchenkonvents befindet. Aus diesen Gründen sind dem genannten Institut seither immer die Hände gebunden gewesen. Man schritt zwar 1854 zur Erweiterung dieser kirchlichen Einrichtung, indem damals die Diöcesansynoden eingeführt wurden. Dieselben haben sich schon recht eingebürgert und entfalten im allgemeinen eine segensreiche Thätigkeit. Im Jahre 1867 wurde durch Einführung der Landessynoden einem von der Kirche längst gehegten Wunsche entsprochen. Es folgten nun eingehende Mitteilungen über die Verordnungen in Betreff des Pfarrgemeinderats, der Diöcesan- und Landessynode. Als die Kammer unlängst an die Beratung des Kirchengesetzes gieng, ist dasselbe wenig beanstandet worden. Schon im Jahre 1872 ist von der Kammer die Bedürfnisfrage bejaht und die Regierung um den Entwurf eines hiezu gehörigen Gesetzes gebeten worden. In den neuesten Kammerverhandlungen hat es sich eigentlich nur darum gehandelt, daß es sehr schwierig sei, das kirchliche Vermögen von dem Gemeindevermögen auszuscheiden und durch kirchliche Organe verwalten zu lassen. Dazu würden zeitweise auch Umlagen in den bürgerlichen Gemeinden nötig, welche als neue Last angesehen würden. Dazu kommt, daß das kirchliche Vermögen, wenn es ansehnlich war, seither öfters verschiedenen anderen Zwecken zu gut kam, so daß eine Aenderung auch in dieser Beziehung schwer empfunden würde. Kanzler v. Rümelin, der Hauptagitatvr gegen das Kirchengesetz, nahm besonders Anstoß daran, daß die Mitglieder der Landessynode Treue gegen das Bekenntnis der ev. Kirche geloben müssen, was derselbe, freilich ganz mit Unrecht für eine Verletzung der Gewissensfreiheit hält in der thörichten Meinung, die Kirche habe die Freiheit, den alten Glaubenslehren auch die des sechszehnten Jahrhunderts, der Neuzeit anzupasien. Redner weist den Widerspruch nach: Sich vom Bekenntnis lossagen und dennoch ein Freund der Kirche sein wollen. Alle Einwürfe und Bedenken gegen das Kirchengesetz (es bahne die Trennung von Staat und Kirche an, es werde eine strengere Kirchenzucht eingeführt; die Kirchensteuer werde massenhafte Austritte zur Folge haben; der Ortsvorsteher solle als solcher Sitz und Stimme im Pfarrgemeinderat haben rc.) widerlegte Redner in schlagender Weise, so daß wohl alle Anwesenden den Eindruck gewannen, es sei wirklich schade, daß die Kammer dieses zeitgemäße und eine größere Selbständigkeit der Kirche herbeisührende Gesetz so rasch und wohl ohne genauere Prüfung desselben einfach abgewiesen habe.
Calw, 12. Jan. Wie das C. W. berichtet, > ist auch hier ein Bezirks-Verein des württembergi-
schen Schwarzwaldvereins gegründet worden. Zum Vorsitzenden wurde einstimmig Herr Stadtschultheiß Haffner, zum Rechner Herr E. Zöppritz, zum Schriftführer Herr E. Horlacher, ferner als weitere Ausschußmitglieder die Herren Oberförster v. Gaisberg in Liebenzell, Oberförster Hepp in Hirsau, Dr. Wurm in Teinach, Straßenbau-Inspektor Stuppel, Eugen Stalin und W. Federhaff von hier gewählt.
Neubulach, OA. Calw, 14. Jan. Auch in unserer wasserarmen Gegend war seit Weihnachten ein ungeheuer reges Leben. Denn es kamen in innerhalb 10 Tagen 90 Eisenbahnwagen mit Eis nach verschiedenen Gegenden. Der Station Teinach wurden allein an Fracht 2700 bezahlt. Der Gesamtumsatz beträgt ca. 8000
Stuttgart, 15. Jan. (Petition.) Die Versammlung der Vertrauensmänner des christlich-, konservativen Vereins in Württemberg hat an den Reichstag eine Petition gerichtet, dahin gehend, ein hoher Reichstag wolle die Abänderung des Unterstützungs- wohnsitzgesctzes bei der Reichsregierung in der Richtung beantragen, daß von einer bestimmten Zeit an kein Deutscher mehr seinen Unterstützungswohnsitz verliert, ehe er einen neuen nachweislich erworben hat. Sämtliche Amtsversammlungen, Landarmenkommisstonen, Ortsbehörden, Gemeinderäte und Pfarrgemeinde- räte, sowie alle Freunde der Verbesserung unseres Armenwesens werden eingeladen, dieser Petition sich anzuschließen. Beitrittserklärungen wollen an Herrn Eduard Elben in Stuttgart gerichtet werden, von welchem auch Exemplare der Petition zu beziehen sind, die sich nicht gegen die Freizügigkeit richtet, sondern nur auf die Vermehrung der Landarmen, als ein Hauptübel, welches das Unterstützungswohnsitzgesetz hervorgerufen, hinweist und als eine weitere Folge des genannten Gesetzes den Mangel einheitlicher Legitimationspapiere für alle Personen, welche außerhalb ihres Wohnsitzes öffentliche Unterstützung beanspruchen, bezeichnet. Zur weiteren Förderung der Bestrebungen auf Verbesserung vnseres öffentlichen Armenwesens sollen auch in den nächsten Monaten in verschiedenen Landesteilen größere Versammlungen veranstaltet werden.
Bei Leidringen (Sulz) wurde am 10. ds. auf dem Felde der etwa 80jährige Christian Hol- weger von da erfroren aufgefunden.
In Markgröningen (Ludwigsburg wurden im letzten Jahr mehrere hundert Zentner Tabak gebaut, die aber um 10—11 per Ztr. abgegeben werden mußten und so den Produzenten statt Gewinn nur Schaden brachten. Dieselben wünschen daher entweder Einführung des Tabaksmonopols oder Erhöhung des Getreidezolls, damit der Landwirt nicht zu Grunde geht.
Brandfälle: In Rottenbnrg am 13. ds. die Scheuer des Metzgers Häckel.
Die Nürnberg-Fürther Bahn, die erste deutsche Eisenbahn, feiert am 7. Dezember d. I. ihr 50jähr. Jubiläuum. Die ersten Stamm-Aktionäre haben schon lange jubiliert.
Die „Münch. N. Nachr." erhalten folgendes Telegramm: „Stuttgart, 14. Jan. Gerüchtweise verlautet, daß heute morgen ein mit dem Schnellzuge ankommender Mann vom Zuge weg auf Grund des Verdachtes, der Mörder des Polizeirates Rumpfs in Frankfurt zu sein, verhaftet worden ist."
Frankfurt a. M., 14. Jan. Polizeirat Dr. Rumpfs wurde gestern (Dienstag) abend vor seinem Hause ermordet aufgefunden. Der Thäter ist noch