Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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abonncment nach Verhältnis.
Samstag den 27. September.
Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.
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des „Gesellschafters"
auf das IV. Quartal,
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Um recht zahlreiche Bestellungen bezw. Erneuerung derselben bittet
die Expedition «K Redaktion.
Amtliches.
Nagold.
Rrichstags-Abgeordneterr-Mahl betreffend.
Nachdem durch Kaiserliche Verordnung vom 18. l. Mts. die Vornahme der Wahlen zum Reichstag auf
Dienstag den 28. Oktober 1884
anberaumt worden ist und das K. Ministerium des Innern unterm 22. d. M. (Staats Anz. Nr. 225f verfügt hat, daß die öffentliche Auslegung der ausgestellten Wählerlisten in sämtlichen Gemeinden des Königreichs am Montag den 29. September d. I. zu beginnen habe, so werden die Ortsvorsteher angewiesen, nach den Vorschriften des Z. 8 des Wahlgesetzes und der ßH. 2—5 des Wahl-Reglements (Reg.-Bl. von 1871, Nr. 1, S. 3 und 5), sowie der Ministeriell-Erlasse vom 2. Dezember 1873 (Mi- nisterial-Amtsblatt S. 265—269), ferner vom 8. Juni 1877 (Ministerial-Amtsblatt S. 235) das Weitere pünktlich zu besorgen und zwar:
1) Die Wählerliste, nachdem dieselbe beim vorläufigen Abschluß vom Gemeinderat resp. Teilgemeinderat in der aus dem Formular zum Wahl- Reglement vom 28. Mai 1870, Reg.-Bl. 1871, Nr. 1, Anlage V, Seite 13, ersichtlichen Weise beurkundet worden ist, vom 29. September b. A. a«, bis 7. Oktober einschließlich, zur allgemeinen Einsicht auszulegen und spätestens am 2V. September die Zeit des Beginns der Auslegung nach Vorschrift des ß. 2 des Reglements unter Angabe des Lokals, in welchem die Auslegung stattfindet, und unter Hinweisung auf die Bestimmungen des H. 3 des Reglements, wie sie in dem gedruckten Plakat, welches an das Rathaus anzuschlagen, enthalten ist, in ortsüblicher Weise, durch Ausschellen, bekannt zu machen.
Bon dem vorläufigen Abschluß der Wählerliste. sowie davon, daß die Auslegung der Liste spätestens am 28. September in ortsüblicher Weise vorschriftsmäßig bekannt gemacht und mit der Auslegung am 29. September b. I. begonnen worden ist,
1angste«s bis 29. Sept. Uormittags
Anzeige an das Oberamt zu erstatten.
2) Ueber Einsprachen gegen die Wählerliste (Z. 3 des Reglements) hat der Gemeinderat, in zusammengesetzten Gemeinden der Gesammtgemein- derat zu erkennen.
Dieses Erkenntnis und die Eröffnung an die Beteiligten muß längstens innerhalb 3 Wochen, vom Beginn der Auslegung der Wählerliste an gerechnet, also spätestens am 20. Oktober, erfolgen. Im Falle der Berichtigung oder Ergän
zung der Liste ist nach Vorschrift des Z. 4 des Reglements (vgl. auch die Beispiele im Formular, Anlage S. 14) zu Verfahren.
3) Beide gleichmäßig berichtigte Exemplare der Wählerliste sind am 22. Tage nach dem Beginn der Auslegung, somit am Dienstag den 21. Oktober d. I. unter vorschriftsmäßiger Beurkundung des Gemeinderats resp. Teilgemeinderats definitiv abzuschließen, das zweite Exemplar, welches der Wahlvorsteher erhält, unter Hinzufügung der amtlichen Bescheinigung völliger Uebereinstimmung mit dem Hauptexemplar. Die Wählerliste ist außerdem mit einer Beurkundung zu versehen, daß und wie lange die öffentliche Auslegung geschehen, sowie daß die in §. 2, Abs. 2 und Z. 8 des Reglements vorgeschriebenen ortsüblichen Bekanntmachungen erfolgt sind. (Vgl. das Formular Anl. ^ des Reglements, S. 14.)
Tie pünktliche Ausstellung dieser Beurkundung wird den Ortsbehörden besonders ein- geschärft.
Die Abgrenzung der Wahlbezirke, die Ernennung des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters und die Bestimmung des Wahllokals für jeden Wahlbezirk, sowie der Beginn und Schluß der Wahlhandlung wird später veröffentlicht werden.
Gedruckte Formulare über die Bekanntmachung der Auslegung der Wählerliste zum Anhesten am Rathaus gehen den Ortsvorstehern zu, die weiteren erforderlichen Formularien werden Nachfolgen.
Den 25. September 1884.
K. Oberamt. Amtm. Wiegandt, A.-V.
Die Gerichtsvollzieher
werden erinnert, Hauptregister und Kassentagbuch unfehlbar auf 1. Okt. d. I. hieher vorzulegen. Nagold, 24. Sept. 1884.
_ Obe ramtsrichter Daser.
Die an dem Reallyccum in Calw erledigte zweite Präzeptorsstelle wurde dem Präzeptor Schmidt an derselben Anstalt, und die erledigte Kollaboratorsstelle an der Realschule in Wildbad dem Kollaborator Offner in Altensteig gnädigst übertragen.
Gestorben den 24. Sept. in Horb: Lambert Erath, Bäcker, Weinhändler und Stadtrat. __
Tages-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
Stuttgart, 24. Sept. Gestern sind die in der Kaserne infolge der Typhusepidemie vorgenommenen Bauarbeiten abgenommen worden und werden laut „W. L.-Z." voraussichtlich morgen schon die Regimenter die Kaserne wieder beziehen. Als Füllmaterial unter den Fußböden sollen jetzt Steinkohlen- schlacken zur Verwendung gekommen sein.
Laut Verfügung des Ministeriums des Jnern im ,,St.-A." hat die öffentliche Auslegung der Wählerlisten in sämtlichen Gemeinden des Königreichs am Montag den 29. Septbr. d. I. zu beginnen. Zum Wahlkommissär wurde für den VII. Wahlkreis (Calw- Herrenberg-Nagold-Neuenbürg) Oberamtmann. Flaxland in Calw bestellt.
In der Angelegenheit des Kanzleirat Firderer hört man: Das nunmehr endgiltig festgestellte Defizit, soweit das Kolb'sche Privatvermögen in Betracht kommt, beträgt 22000 ^6,, die für den Pflegling rettungslos verloren sind. Allein auch andere Pflegschaften wurden von dem Verstorbenen auf höchst nachlässige Weise geführt, und es ist gewiß nicht viel gesagt, wenn der Vermutung Raum gebeben wird, daß Firderer die kurz vor seinem Ende bei einem hiesigen Bankhaus entnommenen Papiere in Höhe von
i4000 vsL, nachdem er sie umgesetzt, dazu benützte, um Unregelmäßigkeiten in seinen Pflegschaften verschwinden zu lassen. Daß auch das genannte Bankhaus sein Vertrauen schwer büßen muß, bedarf wohl keiner Erwähnung.
Eßlingen, 24. Sept. Am verflossenen Montag sind einem Arbeiter 1000 4L gestohlen worden. Dem bis jetzt noch unermittelten Dieb scheint das Gewissen keine Ruhe gelassen za haben, denn heute früh ist die gestohlene Summe im Souterrain des Arbeiters ansgefunden worden.
In Mittelweiler (Welzheim) traf eine Dienstmagd, die den Stall reinigte, als sie die Dunggabel zum ersten Mal zur Thür hinausschwang, die gerade vorübergehende Bäuerin mit der Gabel ins Auge. Die sofort angewendete ärztliche Hilfe war vergeblich. Nach wenigen Stunden war die Getroffene eine Leiche.
Die städtischen Behörden in Biber ach haben beschlossen, daß daselbst der Jugend bis zum zurückgelegten 16. Lebensjahr der Besuch des Wirtshauses und der Tanzbelustigungen strengstens verboten ist.
Brandfälle: In Weiler (Hall) am 23. d. die Scheuer des Totengräber Keim.
In der Nähe von Mittenwald in Oberbayern wurde an der Landstraße die gräßlich zugerichtete Leiche eines 35jährigen Einwohners von Mittenwald ausgefunden, der, wie sich bald herausstellte, kurz vorher den Betrag für eine verkaufte Kuh eingenommen hatte, dessen ihn der oder die Mörder beraubten.
Die Generalversammlung des deutschen Kolonial-Ver- eins, die dieser Tage in Eisenach abgehalten wurde, nahm folgende 2 Resolutionen an: 1) Die General-Versammlung des deutschen Kolonialvereins, die früheren an den Kanzler des deutschen Reichs gerichteten Erklärungen des Präsidiums billigend, begrüßt mit großer Genugthuung die im Namen des deutschen Kaisers zum Schutz und zur Sicherung deutscher Niederlassungen in Westafrika ergriffenen Maßregeln. Sie erkannte darin mit lebhafter Freude das Eintreten Deutschlands in die Reihe der kolonisatorische Ziele verfolgenden Völker, und spricht die zuversichtliche Erwartung aus, daß die Reichs- regicrung bei ihrem weiteren ihatkräftigen Vorgehen auf die volle Unterstützung der Nation rechnen kann. 2) Die General- Versammlung des deutschen Kolonialvereins hält regelmäßige und schnelle Dampfschiffverbindnngen der deutschen Seehäfen mit überseeischen Ländern für ein unerläßliches Mittel, den deutschen Ausfuhrhandel zu fördern, und den deutschen Anteil am Welthandel zu mehren. Sie erwarten von denselben eine wesentliche Hebung des Ansehens der deutschen Flagge und eine innigere Verbindung der deutschen in überseeischen Ländern mit dem Mntterlande. In Fällen, wo solche Danipf- schissslinien ohne öffentliche Unterstützung zur Zeit nicht in einem dem deutschen Interesse entsprechenden Maße eingerichtet werden können, hält die Generalversammlung geeignete Subventionen derselben aus Reichsmitteln für geboten. Die General-Versammlung bedauert deshalb lebhaft, daß der Gesetzentwurf der verbündeten Regierungen, betr. die Subvention «ner Dampferlinie nach Ost-Asien und Australien, in der letzten Session des Reichstages nicht zur endgültigen Erledigung gekommen ist, gibt sich aber der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß eine erneute Vorlage allseitige Zustimmung und Annahme finden wird." Diese Resolutionen gelangten, nachdem unter Anderen noch die Herren Geh. Regierungsrat Professor Erwin Nässe-Bonn, Konsul Meier-Bremen und Generalsekretär Annecke-Berlin sehr eingehend dazu gesprochen hatten, ohne Widerspruch zur Annahme. Professor Dr. Fischer-Marburg beantragte, der deutsche Kolonial-Vercin wolle beschließen, aus erprobten Kräften eine ständige Kanzlei zu errichten, in der für private überseeische Unternehmungen unentgeltlich Rat und Auskunft erteilt wird. Oberbürgermeister Dr. Miguel Frankfurt a./M. führt in Uebereinstimmung mit dem Vorredner aus, daß eine derartige Errichtung sehr Wünschenswert sei und hofft, daß der Kolonial-Verein bald weit genug sein wird, um aus eigenen Mitteln eine solche Kanzlei zu errichten und zu erhalten. Aus Antrag wird sodann beschlossen, den Vorschlag des Professor Fischer dem Vorstände zu überweisen. Nachdem hiermit die auf die Tagesordnung gestellten Beratungsgegenstände erschöpft, schloß der Präsident Fürst Hohenlohe mit einer kurzen Ansprache die Generalversammlung, an die sich ein Festdiner anschloß.
Münster, 24. Sept. Einen herrlichen Kaisertag erlebt nun auch die Hauptstadt der Provinz
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