61. Jahrgang.

Aro. 41.

Amts- unll Antelligen?,blatt für llen <l!e?,irll.

Erscheint Dienstag, Donnerstag L Samstag.

Die Einrückungsgebühr beträgt 9 H p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.

Donnerstag, öen 8. Aprik 1886.

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die Post bezogen im Bezirk 2 90 H, sonst in

ganz Württemberg 2 70 H.

Amtliche WekcmnLmcrchungen.

Calw.

An die Ortsvorsteher.

Höherer Weisung zufolge sind die Unternehmer Unfallversicherungs- Pflichtiger Steinbruch-, Sand- und Kiesgruben-Betriebe, welche mit der An­meldung zur Unfallversicherung noch im Rückstand sind, zur Nachholung der versäumten Anmeldung für die Steinbruchs-Beruss-Genoffenschaft aufzufordern. Dabei wird ausdrücklich bemerkt, daß die in der Anleitung des Reichsversicher­ungsamts vom 14. Juli 1884 ausgedrückte Anschauung, daß nur diege­werbsmäßig" betriebenen Brüche und Gruben unfallversicherungspfliMig seien, vom Reichsversicherungsamt inzwischen als unrichtig wieder aufgegeben wor­den ist.

Die Ortsvorsteher haben hiernach die in ihren Gemeinden vorhandenen Betriebe der obenbezeichneten Art, welche noch nicht zur Unfallversicherung angemeldet sind, alsbald hierher anzuzeigen.

Den 6. April 1886. K. Oberamt.

F l a x l a n d.

Calw.

Bekanntmachung,

betreffend die Zusammensetzung der Oberschaubehörde für den Bezirk des X. laudwirthschaftlichen Gauverbands (Sakw, kagokä, Kc«enb»rg, FreiiMstnäch In Ausführung des Art. 13 des Gesetzes vom 16. Juni 1882, betr. die Farrenhaltung, und in Gemäßheit der Vollziehungs-Verfügung vom 31. Oktober 1882 ist für den Zeitraum vom 1. Mai 1886 bis 30. April 1889 die Oberschaubehörde für den Bezirk des X. laudwirthschaftlichen Gauverbands folgendermaßen zusammengesetzt worden:

Frey, Gutsbesitzer in Schwarzenberg, OA. Freudenstadt, Vorsitzender, Linck, Gutsbesitzer in Trölleshof, Gde. Esslingen, OA. Nagold, Schneider, Gutspächter in Georgcnau, Gde. Möttlingen, OA. Calw.

Als Stellvertreter sind bestellt worden:

Dornfeld, Gutspächter auf Lützenhardt, Gde. Hirsau, OA. Calw, Schill, Mühlebesitzer in Altenstaig, OA. Nagold,

Bätzner, Gemeinderath in Birkenfeld, ipas hiemit bestehender Vorschrift gemäß bekannt gemacht wird.

Ten 6. April 1886. K. Oberamt.

Flaxland.

Hirsau, Altenstaig, Reuthin.

Aufforderung

m Katierllilg des Kapital-, Renten-, Dienst- nnd Berufs- Einkommens behufs der Besteuerung für das Jahr t. April 1886-31. Mär? 1887.

Unter Bezugnahme auf die im Staatsanzeiger Nr. 76 erschienene Be­kanntmachung des K. Steuer-Kollegiums vom 11. v. M. erhalten die Orts st euer-Kommissionen den Auftrag, dem Steueraufnahme- Geschäst unter genauer Beobachtung der bestehenden Bestimmungen alsbald sich zu unterziehen und die abgeschlossenen Akten mit den Kostenzetteln pünkt­lich auf den vorgeschriebenen Termin 31. Mai d. I. an die Unter­zeichneten Stellen einzusenden.

Zugleich werden die Steuerpflichtigen an die rechtzeitige und vollständige Fatierung ihres Einkommens mit dem Bemerken erinnert, daß die gänzliche oder teilweise Unterlassung der Fatier­ung neben Nachholung der verkürzten Steuer mit der Strafe des lOfachen Betrags derselbengerügt wird, welche auch nach dem Tode des Schuldigen angesetzt werdenkann.

Die durch gänzliche oder teilweise Verschweigung des steuerbaren Einkommens begangene Verfehlung wird jedoch dann straffrei gelassen, wenn von dem Steuerpflichtigen o d e r F a s s i o n sp fli chti g en, oder nach dem Tode des Schuldigen von Seiten eines seiner Erben, bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde gemacht wurde oderein strafrechtliches Ein­schreiten erfolgte, die unterlassene oder zu nieder abgegebene Erklärung (Fassion) bei einer Aufnahme­behörde oder einerdieser Vorgesetzten Steuerbehörde nachgetragen oder berichtigt und hiedurch die Nachfor­derung der sämtlichen nicht verjährten Steuerbeträge ermöglicht wird. (Gesetz vom 13. Juni 1883.)

Dabei wird der Gewerbs - und Handels st and noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Beiziehung zur Gewerbesteuer von der Fatierung der verzinslichen Aktiven und Aus stände nicht be­freit, daß vielmehr die verzinslichen oder diesen gleich zu achtenden Kapitalien (vergl. Art. 5 II. des Gesetzes vom 19. Sept. 1852) als solche zu versteuern sind.

Feuilleton.

Die Falschmünzer.

Kriminal-Roman von Gustav Lössel.

(Fortsetzung.)

Wie glücklich müßten Ihre armen Eltern gewesen sein", fuhr Etwold fort, wenn sie es noch mit erlebt hätten, ihren Sohn so zu Ansehen und Ehren gelangen zu sehen. Aber dies berührt Sie schmerzlich. Ich glaube, Sie sagten mir doch einmal, daß Ihre Eltern tot seien!"

Es war wirklich etwas aus dieser verschlossenen, kalten Natur empor­geflutet, das wie eine echte warme Gefühlswallung aussah. Aber nur blitz­artig war das gewesen, dann legte sich wieder die undurchbrechliche Eisrinde und die innerlich gährende Glut, und als Duprat die Frage des Kommer­zienrats beantwortete, klangen seine Worte kalt und überlegt.

Meine Eltern sind tot", sagte er.Ich habe nur meine Mutter ge­kannt und diese auch nicht lange. Sie starb im Wahnsinn."

. Wieder eine solche Gesühlszuckung, ein langes tiefes Atemholen und ml stechender Blick auf den Kommerzienrat, vor welchem dieser sein Auge zu Boden schlug. War es nur das Widerspiel besten was auf Duprats Antlitz saß oder eine eigene «nächtige Gefühlswallung, die neue Belebung einer längst verklungenen Erinnerung, auch Etwold schien von dieser eigentümlichen Stim­mung seines jugendlichen Vertrauten mitergriffen. Er fuhr sich rasch mit der Hand über die Augen, wie um etwas zu verwischen, das ihm da vor­schwebte, und leitete das Gespräch in seine frühere Bahn zurück.

Wir sind abgeirrt" , sagte er, sich wieder setzend;ich fragte Sie, was nun beginnen, da mein Sohn meine Ermahnungen nicht achtet und fort­fahrt, meinen hochstehenden reinen Namen zu verunglimpfen. Soll ich ihn zuruckrufen?"

.... Duprat schrak leicht zusammen; er schüttelte in seiner bescheidenen Weise mißbilligend den Kopf.

Wenn meine unmaßgebliche Meinung denn doch ein Plätzchen in Ihren Erwägungen finden soll und Sie von meiner lauteren Absicht überzeugt sind, so möchte ich mir bescheidentlichst zu bemerken erlauben, daß das nur geeignet wäre, Ihren Herrn Sohn in seinen Extravaganzen zu bestärken und Ihnen durch das stete Voraugenhaben derselben neuen und heftigeren Kummer zu bereiten."

Schon wahr, schon wahr", sagte beunruhigt der Kommerzienrat.Aber so geht es doch nicht weiter. Etwas muß geschehen um eine Aenderung her­vorzubringen."

Und wenn diese Aenderung nicht auch eine Besserung ist ?"

Allerdings, dann bleibt es wohl ebensogut beim Alten."

Vielleicht wenn Sie, wie ich mir schon einmal in Erwägung zu bringen erlaubte, Herrn Eduard in's Ausland schickten

Reisen? Nein. Er würde vielleicht nach Paris oder Monaco gehen, um dort sein Aergstes zu leisten und mich zu ruinieren."

Um Entschuldigung, Herr Kommerzienrat, das meinte ich auch nicht. Es schwebte mir dabei ein viel ferneres Land Amerika oder Australien vor. Nur mit geringen Mitteln zur Reise versehen, neue Sendungen ver­sprechend, aber unterlastend, würde Ihr Herr Sohn vielleicht zur Umkehr auf einen besseren Weg gezwungen werden."

Der Kommerzienrat schüttelte mißbilligend den Kopf.

Ich gestehe, es ist eine harte Schule", fuhr Duprat mit sanfter Beredt- samkeit fort,aber man hat doch viele Beweise von Besserung"

Und noch mehr von gänzlicher Verwilderung oder Selbstvernichtung", fiel der Kommerzienrat ein, und dazu möchte ich als Vater doch nicht Mit­wirken. Eduard ist doch immer mein Sohn und trägt meinen Namen. Nein, Duprat, ich kann mich zu diesem Aeußersten nicht entschließen, kann mich nicht an diesen Gedanken gewöhnen. In die Verbannung schickt man Verbrecher, und trotz aller losen Streiche meines Sohnes, zu welchen böse Genoffen ihn ver­leitet haben mögen, zum Verbrecher ist er doch nicht hinabgestiegen, und soweit ich ihn kenne, wird er es auch niemals. Es wäre sein Letztes!"