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Anhänger der Landeskirche, von der sie sich abge­wendet haben, wieder zu gewinnen. 3) Wenn von einer sektiererischen Gemeinschaft unternommen wird, einen förmlichen Kultus mit Verwaltung der Sakra­mente einzurichten, so sind zur Aufrechthaltung der kirchlichen Ordnung diejenigen Gemeindeglieder, welche ohne ihren Austritt aus der Landeskirche ausdrück­lich erklärt zu haben, sich solchen Gemeinschaften, insbesondere in Betreff der Taufe, der Konfirmation, der Trauung und, bez. fortgesetzt, der Abendmahls- fcier, thatsächlich anschließeu, soweit sie nicht nach den Gesetzen der einzelnen Landeskirchen als aus dem Rechte der evangelischen Kirchengemeinschaft völ­lig ausgeschieden zu betrachten sind, in ernste, je nach den obwaltenden Umständen bis zur Entziehung der kirchlichen Gemeinderechte sich steigernde Kirchenzucht zu nehmen. Angestellte Geistliche, die sich offen einer Sekte anschließen, sind ihres Amtes zu entlassen, fak­tische Mitglieder von Sekten in den kirchlichen Ver­tretungskörpern nicht zu dulden. Wenn angestellte Religionslehrer sich offen einer Sekte anschließen, so ist bei den betreffenden Behörden zu beantragen, daß solchen jedenfalls der Religionsunterricht entzo­gen werde.

Berlin, 23. Juni. (Reichstag.) Der Reichs­tag nahm das Aktiengesetz nach der Kvmmissionsfas- sung an.

Berlin, 24. Juni. In der gestrigen Sitzung der Budgetkommission waren Fürst Bismarck, mehrere Bundesratsmitglieder und etwa hundert Abgeordnete zugegen. Fürst Bismarck ergriff wiederholt das Wort und erklärte: Er beabsichtige zwar nicht, eine eigent­liche Kolonialpolitik von Reichswegen zu treiben, doch halte er es für die Pflicht des Reiches, jeder der­artigen Privatunternehmung nach Kräften Reichs­schutz angedeihen zu lassen und in Fällen, wo Deut­sche herrenloses Land als Besitz ergreifen, denselben Förderung zu gewähren. Nach den heute erhaltenen Meldungen dürfe er mit Sicherheit sagen, daß das englische Kabinct auf Angra-Peqnenna keine Ansprüche mehr erhebe. Bezüglich des Kongogebietes seien Ver­handlungen mit Portugal eingeleitet; man dürfe hoffen, ein Abkommen zustande zu bringen, welches den freien Verkehr daselbst herstelle. Die Zustimmung des Kai­sers habe er gewonnen nicht für eine Kolonialpolitik nach französischer Art, sondern für den Schutz des deutschen Handels nach jenen Ländern.

Mit der Verwendung des elektrischen Lichtes zu militärischen Zwecken wurde in der Nacht zum Donnerstag bei Berlin eine Probe gemacht, die günstig ansfiel. Es wurde eine Attaque gegen einen markierten Feind vorgenommen und kurz nach Be­endigung des Gefechts ging ein Korps der Sanitäts- Kolonne vor, um das Schlachtfeld auszuspähen. Zu diesem Behufe kam zum erstenmale das elektrische Licht in Anwendung. Auf einem mit Pferden bespannten Wagen, ähnlich wie der Extinkteur bei der Feuerwehr, befand sich der Motor zur elektrischen Beleuchtung und auf 9 hohen Stangen waren Bogenlichtlampen angebracht, welche durch diesen Apparat gespeist werden konnten. Um diese Stangen nach beliebigen Richtungen transportieren zu können, wickelten sich Drähte, ähnlich wie die Schläuche bei Spritzen, von einer Rolle ab, um den Lampen den elektrischen Strom zuzuführen. Tie Aerzte, Krankenwärter und Träger, 318 an der Zahl, konnten ganz deutlich die den scheinbar Verwundeten, bezw. Toten ange-

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hefteten, auf Marken verzeichneten Verwundungen lesen und demnach den ihnen obliegenden Dienst ver­richten.

Rostock, 17. Juni. Auf Wunsch des Großh. Amtes Toitenwinkel wurden heute 80 Mann vom ersten Bataillon des 90. Regiments, lauter gute Schützen, kommandiert, um eine systematische Jagd auf die entsprungene Löwin zu veranstalten. Diesel­ben zogen, jeder mit fünf scharfen Patronen versehen, unter Führung des Hauplmanns v. Sackersdorff, welchem drei Lieutenants zur Seite standen, hinaus und nahmen auf der Kl. Kussewitzer Feldmark Auf­stellung. Eine Abteilung Soldaten wurde mit auf- gepslanztem Seitengewehr in das Gehölz geschickt, in welchem man die Löwin vermutete, um dieselbe dem Gros der Truppe zuzutreiben, man konnte das Tier aber anfänglich nicht aufspüren, bis Landleute darauf aufmerksam machten, daß es sich in einem Graben gelagert habe. Als es aufgestöbert war und sich gegen die Soldaten wandte, wurde es von die­sen mit gut gezielten Schüssen empfangen, von denen 5 trafen und die Löwin sofort töteten. Den Mena­

geriebesitzer trifft durch diesen Vorfall ein nicht un­beträchtlicher Schade; der Wert der Löwin, welche tragend war, wird auf 5000 Mark angegeben. Wie nachträglich gemeldet wird, ist der Wagen, in welchem sich die Löwin befand, etwa eine Meile von hier beim sog. Häschenbusch von einem nachfolgenden Wa­gen angefahren und dadurch der Käfig zertrümmert, so daß die Insassin ins Freie gelangen konnte, und sich in das nahe gelegene Gehölz flüchtete, dann nahm sie ihren Weg nach dem Gute Groß-Cosseritz und begann auf dem Felde, wo Frauen beschäftigt waren, mit den dort liegenden Säcken zu spielen unv sich im Sande zu wälzen. Den erschreckt davon eilenden Frauen lief sie eine kurze Strecke nach, brach dann aber in eine Pferdekoppel ein und tötete ein Füllen, das sie nach einem dichten Gehölze fortschleppte.

(Mord auf einem Friedhofe.) Der israelitische Friedhof bei Pr. Stargardt war am 13. d. Mts. der Schauplatz eines entsetzlichen Verbrechens. Der Knecht des Bäckermeister Lindenblatt hatte auf dem Felde seines Dienstherrn zu thun und benutzte die Gelegenheit, um in die Wohnung des Kirchhofwär­ters Priem, welchen er abwesend wußte, einzudringen und von der Frau desselben erst in ruhigem, dann in immer aufgeregterem Tone ein Darlehen zu er­pressen. Als ihm dieses nicht gelang, schleppte er die unglückselige Frau in das Roggenfeld, woselbst er ihr mit dem Taschenmesser die Kehle durchschnitt, so daß der Tod sofort eingetreten sein muß. Die 10jährige Tochter der Frau Priem war Zeugin des entsetzlichen Vorgangs; auch sie wäre dem Wüterich zum Opfer gefallen, wenn sie sich nicht durch schleu­nigste Flucht querfeldein diesem Schicksal entzogen hätte. Eine Strecke lang wurde sie von dem Mör­der mit gezogenem Messer verfolgt, alsdann gab er die Verfolgung auf und eignete sich das Geld, wel­ches er in der Wohnung der Priem'schen Eheleute fand, an; es waren ca. 6 -46. Auf die Anzeige des kleinen Mädchens hin erfolgte sofort seine Verhaftung.

Eine fachwisscnschaftliche Correktur mußte sich dieser Tage ein übereifriger freiwilliger Kriminalist gefallen lassen. Der preußische Gutsbesitzer N. fand auf einem Acker ein Skelett, welches er für den Kopf eines Kindes hielt. Weil er nun vermuthete, cs läge ein Verbrechen vor, schickte er das Skelett, in eine Hutschachtel verpackt, an den benachbarten Bezirks­arzt mit der Aufschrift:Kinderkopf!" Nach einigen Tagen erhielt er die Hutschachtel zurück mit der neuen Aufschrift:Schafskopf!"

Oesterreich-Ungarn.

Wien, 2l. Juni. Die Ueberschwemmung in Galizien gestaltet sich zu einer Katastrophe, wie sie seit dem Jahre 1867 das Land nicht mehr heimge­sucht hat. Ter Eisenbahnverkehr ist auf den meisten Linien unterbrochen, die Landwege sind unfahrbar, die Brücken zerstört. Der durch Vernichtung des Saatenstandes angerichtete Schaden ist enorm, auch viele Menschen sind umgekommen. In Krakau wurde eine permanente Kommission für Unterstützungen und Rettungen eingesetzt und die Regierung wird eine Hilfsaktion gründen.

(Die Uhr aus Stroh.) Im Strafhause zu Karthaus in Böhmen befindet sich, wie man von dort schreibt, ein junger Mann von 22 Jahren, der wegen Diebstahlsteilnahme vor beiläufig zwei Jahren zu öjähriger Kerkerhaft verurteilt wurde. Der junge Mann bat eine bedeutende Begabung zum Kopfrech­nen und zur Anwendung desselben auf mechanische Kombinationen. Trotz des Mangels an geeigneten Werkzeugen führt er ohne Unterlaß seine kleinen Er­findungen aus. Das Außerordentlichste leistete er jedoch vor einigen Tagen, er fertigte eine Uhr aus Stroh an. Als der Direktor, der sich für das j junge Talent interessiert, ihn in seiner Zelle besuchte, bat ihn der Häftling um die Zeitangabe, damit er seine Uhr danach richten könne.Sie haben also eine Uhr?" srug der erstaunte Direktor.Ja, seit gestern, lautete die Antwort, und er wies sein kleines Kunstwerk vor. Dasselbe mißt beiläufig 5 Centimeter im Durchmesser bei einer Stärke von 2 Centimeter. Die Uhr läuft, einmal in Gang gebracht, ununterbrochen durch 6 Stunden. Sie ist aus Stroh, Zwirnsfäden, zwei Nähnadeln und einer Stecknadel angcfertigt, das Zifferblatt ist aus Papier, die Zei­ger aus Stroh von Virginier-Strohhalmen. Der Erfinder hofft, dieselbe bis zu einer Gangdauer von 12 Stunden zu vervollkommnen.

Schweiz.

In Zürich hielten kürzlich die Sozial-Revo­

lutionäre eine Stellmacher-Feier ab. Dem berüch­tigten Raubmörder wurden verschiedene Toaste aus­gebracht.

Aus Appenzell J.-Rh. wird berichtet, daß von den auf die Alpen getriebenen Ziegen 8090 Stück erfroren seien. Die Kurgäste sind zum Teil wieder nach Hause zurückgekehrt.

Frankreich.

Der Pariser Gemeinderat sorgt dafür, daß die Bewohner der Seinestadt lachen können. Bürger Vaillant hat in der letzten Sitzung den Antrag ge­stellt, die Polizei vollständig abzuschaffen und die Sorge für die öffentliche Sicherheit den Bürgern selbst zu übertragen. Das ist ein großartiger Vor­schlag, zu welchem derTemps" das bescheidene Amendement stellt, die gerichtsbekannten Diebe, Ein­brecher und andere Gauner mit den Obliegenheiten der bisherigen Polizei zu betrauen.

Paris, 23. Juni. DieAgence Havas" mel­det aus Toulon, daß daselbst mehrere Todesfälle vorgekommen seien, welche für Cholerafälle gehalten werden. Am Donnerstag starb 1 Person, Freitag 2, Sonnabend 4, Sonntag 13 Personen. In Mar­seille trat das Sanitätscomiiv zusammen, um Vor­sichtsmaßregeln zu treffen.

Eine weltliche Schullehrerin Namens Franiatte in Algier hat zurErbauung" ihrer Zöglinge un­längst ein Gebetbuch verfaßt, welches lautGer­mania" unter anderenErbaulichkeiten" eine empö­rende Parodie der gebräuchlichsten katholische Gebete und der 10 Gebote enthält. Das Ave Maria fin­det sich folgendermaßen Parodiert;Gegrüßet seist Du, Republik! Du bist voll der Gerechtigkeit. Die öffentliche Meinung ist mit Dir, Du bist gebcncdeit unter den Regierungen und gebenedeit ist Dein Wächteramt als Hüterin des Friedens, unseres Rechts und Vermögens. O Republik, beschütze alle, die ar­beiten, denn Beten führt ja doch zu nichts und besser tcmgt ein tüchtig Handwerk. Amen." Bon den »Zehn Geboten" seien als charakteristisch nur das 7., 8. und 9. Gebot hier erwähnt, welche der Reihe nach lauten:Für die Erhaltung der Republik sollst Du eiustehen, selbst um den Preis von Deinem Gut und Blut. Pfaffen und Könige sollst Du gleich Schlangengezücht fliehen und verfluchen. Als gu­ter Franzose sollst Du den 14. Juli (Bastillenfest) festlich begehen und in Ehre halten."

Niederlande.

Haag, 21. Juni. Der Prinz von Oranien ist heute 2 Uhr nachmittags gestorben. (Kronprinz der Niederlande Wilhelm Alexander Prinz von Ora­nien, geboren im Haag am 25. August 1851.) Mut­maßliche Thronfolgerin in den Niederlanden ist also nunmehr die am 31. August 1880 geborene Prin­zessin Wilhelmine.

Rußland.

Warschau, 23. Juni. Seit Samstag abend ist die Weichsel um 16 Fuß gestiegen. Sämtliche an die Weichsel grenzenden Straßen und Hunderte von Dörfern stehen unter Wasser. Die noch unbeendete Eisenbahnbrücke bei Jwangorod ist eingestürzt. Der Schaden ist bedeutend und das Wasser steigt noch. Italien.

Rom, 23. Juni. In Pontremoli fand eine Explosion in der Pulverfabrik statt, bei welcher 30 Personen getötet und 17 schwer verwundet wurden.

Amerika.

New York, 19. Juni. Auf der Burlington and Missouri River Eisenbahn entgleiste heute ein Personenzug auf einer Brücke. Die Lokomotive blieb stehen, aber der größere Teil der Waggons stürzte von der Brücke herab, infolge dessen 30 Passagiere mehr oder weniger erheblich verletzt wurden. Eine Untersuchung des Geleises ergab, daß die Schienen an der Stelle, wo das Unglück stattgefunden, von frevelhafter Hand gelockert worden waren.

(Woran ein Amerikaner den Sonntag merkte.) In einem Newyorker Polizeigericht standen als An­geklagte zwei Burschen vor den Schranken, die am Sonntag in einer Schnapskneipe gezecht, dann Lärm gemacht, sich geprügelt und dem Wirt allerlei zer­schlagen hatten. Ein Junge von etwa 12 Jahren war als Zeuge da. Er bezeugte, daß die Rauferei wirklich am Sonntage stattgefunden.Woher", fragte der Richter, weißt du denn, daß es gerade am Sonn­tag war?"Ei," entgegnete der Junge,weil der Wirt mich durch die Seitenthür einließ, als ich für meinen Vater Schnaps holte. Das thut er nur Sonntags.

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