Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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Samstag den 19. April.
A mtliches.
Nagold.
K e k a n n t rn a ch »r n g.
betreffend die Visitation der Maße, Gewichte und Wagen.
Die in den letcken Jahren vorstcnommenen polizeilichen Maß- und Gewichts-Visitationen Hader, restelmaßig eine große Zahl von Fällen ergeben, in welchen bei Gewerbetreibenden Maße. Gewichte und Wagen in vorschriftswidrigem Zustande, insbesondere mit über die zulässige Fehlergrenze hinausgehenden Abweichungen von der absoluten Richtigkeit gefunden wurden, was nach § 369 Z. 2 und Absatz 2 des Reichöstrasgesetzbuches Straseinschreitung nebst Einziehung der vorschriftswidrigen Gegenstände zu Folge hat und zwar auch dann, wenn die betreffenden Gegenstände nur in Folge längeren Gebrauchs ihre Richtigkeit verloren haben.
Um daher die Gewerbetreibenden vor Strafen und andern finanziellen Nachteilen möglichst zu bewahren. findet aus Veranlassung K. Ministeriums des Innern und im Einverständnis mit der Amts- Versammlung vor dem Beginn der gewöhnlichen polizeilichen Visitationen eine sogenannte freiwillige Prüfung der Maße, Gewichte und Wagen statt und zwar in der Art, daß den Gewerbetreibenden Gelegenheit gegeben wird, ihre eichpflichtigen Gegenstände ohne Kosten für sie einer technischen Visitation unterziehen zu lassen, die mit Straseinschreitung und Einziehung unrichtiger Gegenstände nicht verbunden ist, wogegen die Bezahlung der sich hiebei als notwendig ergebenden Berichtigungen den betreffenden Gewerbetreibenden überlassen bleibt.
Mit dieser Visitation wird Eichmeister Feldweg von Calw in den nächsten Tagen in den Landgemeinden beginnen und es können daher diejenigen Gewerbetreibenden, welche von der erwähnten Vergünstigung Gebrauch machen wollen, ihre Maße, Gewichte und Wagen zu der von dem Ortsvorsteher, welcher von Eichmeister Feldweg über sein Eintreffen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden wird, in der Gemeinde bekannt zu gebenden Zeit dem Eichmeister zur Prüfung übergeben.
Den 16. April 1884.
K. Oberamt. Güntner.
Altensteig, Horb, Reuthin.
Airfforderrrng
zur Fatienmg des Kapital-, Renten-, Dienst- und Berufs-Einkommens behufs der Besteuerung für das Jahr 1. April 1883 bis 31. März !884.
Unter Bezugnahme auf die im Staatsanzeiger Nr. 77 erschienene Bekanntmachung des K. Steuer- Kollegiums vom 12. v. M. erhalten die OrtSsteuer- Kommissionen den Auftrag, dem Stcueraufnahme- Geschäft unter genauer Beobachtung der bestehenden Bestimmungen alsbald sich zu unterziehen und die abgeschlossenen Akten mit den Kosteuzettcln pünktlich auf den vorgeschriebencn Termin — 31. Mai d. I. — an die Unterzeichneten Stellen einzuseuden.
Zugleich werden die Steuerpflichtigen an die rechtzeitige und vollständige Fütterung ihres Einkommens mit dem Bemerken erinnert, daß die gänzliche oder teilweise Unterlassung der Fütterung neben Nachholung der verkürzten Steuer mit der Strafe des lOsachen Betrags derselben gerügt wird, welche auch nach dem Tode des Schuldigen angesetzt werden kann. Die durch gänzliche oder teilweise Ver
schweigung des steuerbaren Einkommens begangene Verfehlung wird jedoch dann straffrei gelassen, wenn von dem Steuerpflichtigen oder Fassionspflichtigen, oder nach dem Tode des Schuldigen von Seiten eines seiner Erben, bevor eine Anzeige der Verfehlung bei der Behörde gemacht wurde oder ein strafrechtliches Einschreiten erfolgte, die unterlassene oder zu nieder abgegebene Erklärung (Fassions bei einer Aufnahmebehörde oder einer dieser Vorgesetzten Steuerbehörde nachgetragen oder berichtigt und hiedurch die Nachforderung der sämtlichen nicht verjährten Steuerbeträge ermöglicht wird. Gesetz vom 13. Juni 1883.
Dabei wird der Gcwerbs- und Handelsstand noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Beiziehung zur Gewerbesteuer von der Fatierung der verzinslichen Aktiven und Ausstände nicht befreit, daß vielmehr die verzinslichen oder diesen gleich zu achtenden Kapitalien (vergl. Art. 5 II des Gesetzes vom 19. Sept. 1852) als solche zu besteuern sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, daß durch Art. 1. des Gesetzes vom 30. März 1872 die Steuerfreiheit der Renten und Dividenden aus der Württemberg. Gewerbesteuer unterliegenden Aktien- Unternchuiungcn (Art. 1. II Schlußsatz des Gesetzes vom 19. Scptbr. 1852) und ebenso die gänzliche oder teilweise Steuerfreiheit des aus dem Ausland fließende» und im auswärtigen Staate bereits einer Steiler unterliegenden Kapital und Nenlen-Cinkoin- menS (Art. 3 ^ 1 des Gesetzes vom 19. Septbr. 1882) aufgehoben worden ist.
Schließlich wird noch ausdrücklich beigesügt, daß die Verpfändung von verzinslichen Forderungen von der Fatierung und Versteuerung des vertragsmäßigen Zinses nicht befreit und daß verzinsliche u. unverzinsliche Ziclforderungen der Kapitalsteucr unterliegen und zu faticren sind. Zur Fassion verpflichtet das Recht zum Bezug, es ist z. B. eine von Martini 1883 an verzinsliche, an Martini 1884 zahlbare Zielfvrderung auf den I. April 1884 zu faticren.
Die Steuerpflichtigen haben die Fassionen selbst zu unterzeichnen. Die Bevollmächtigten der im Ausland sich aushalteudcn Steuerpflichtigen und die Privatvermögensverwalter haben den Fassionen Vollmachten in Original oder beglaubigter Abschrift unter Angabe der Gültigkeitsdauer beizuschließeu. Die gesetzlichen Stellvertreter bedürfen einer Vollmacht nicht.
Den 15. April 1884.
Die K. Kameralämter:
Altenstci g, Horb u. N euthi n.
Tages-NeuigkeiLen.
Deutsches Reich.
X Nagol d, 18. April. Zu Ehren der beiden HH. Obcrkonsrstorialräte v. Binder und Burk, die aus Anlaß des I. Dicnstexamens in den letzten Tagen hier anwesend waren, wurde am letzten Mittwoch abend ein Seminarkonzert abgehaltcn, das, obgleich in die Zeit einer Stunde zusammengedrängt, doch eine reiche Auswahl darbot und in trefflicher Weise auSgeführt wurde. Hervorzuheben wäre von Män- nerchörcu: „Das Dichtergrab am Rhein von Möhrin g, das eine große technische Schulung erforderte, ferner das tief empfundene „Die Vögclein, sie schlafen",
Jnkertionsgebühr für die lspallige Zeile aus gewöhnlicher Sckrift bei einmaliger Einrückung S 4, bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei ausgegeben sein,
Satz von E. Hegele, und die feurig und hinreißend vorgetragene „Lützow'sche Jagd" von Weber; von gemischten Chören: „Morgengebet" von Mendelssohn, das schöne „Vorwärts" von E. Hegele und ein Chor ans „Erlkönigs Töchter" von Gade. Eine schöne Leistung des Orchesters war der Chor aus „Paradies und Peri" von Schumann, und den Schluß bildete der majestätische Chor aus Samson: „Zum glanzerfüllten Sternenzelt" von Händel. Diese Leistung ist umsomehr anzuerkennen, als ihr erst vor ca. 3 Wochen die Ausführnug des Messias vorausging, die die Kräfte des Dirigenten und der Mitwirkenden in hohem Grade in Anspruch nahm.
In der landwirtschaftlichen Haushaltnngsschule in Herrenberg beginnt mit dem I. Mai ein neuer 5 Monate dauernder Kurs. Es wird in dieser Schule nicht nur in den Haushaltungsgeschäften, als Kochen, Backen, Waschen, Bügeln, Putzen, Hausgärtnerei, Geflügelzucht, sonder» auch in den sog. weiblichen Arbeiten, einschließlich des Nähens mit der Maschine, im Briefschrciben und der Hausbuch- führung, sowie endlich auch in der Gesundheitslehre und Krankenpflege Unterricht erteilt. Das Kostgeld pro Monat beträgt 24 cM.
Tübingen, 15. April. Heute feiert Prälat Tr. v. Georgii hier sein 50jähriges Jubiläum als cvang. Geistlicher.
Stuttgart, 17. April. (Deutsche Partei.) Gestern abend fand im Bürgermnscum eine Parteiversammlung der hiesigen deutschen Partei statt, zu welcher auch Nichtmitglieder Zutritt hatten. Auf der T.-O. stand die Stellungnahme der Stuttgarter Lokalpartei zu den Heidelberger Resolutionen, deren Annahme durch die hiesige Partei von Rechtsanwalt Schall II. empfohlen wurde, was auch schließlich allgemeine Annahme fand.
Unter anderen jungen Leuten, die sich am Samstag in Eßlingen a. N. an der Aufnahmeprüfung ins Lehrerseminar beteiligten, befand sich auch der 19jäh- rige R. P. ans Frankfurt. Derselbe wurde nach der Prüfung in der Religion für ungenügend befunden und auf ein halbes Jahr zurückgestellt. P. nahm sich dies so zu Herzen, daß er sich Sonntag früh in feinem Bette erschoß.
Heilbroiin, 15. April. Nachdem der Gehalt deS neu zu wählenden Stadtvorstands (6000 Fixum und ca. 1700 Nebengebühren) durch die K. Krcisregicrung genehmigt ist, ergeht heute ein Bewerberaufruf. Als selbstverständlich wurde von den Kollegien angenommen, daß wie seither nur ein akademisch gebildeter Mann in Betracht kommen könne.
Mannheim, 16. April. Heute mittag brachte die Frau des Zimmermanns Dietz ihrem Mann das Essen an die Baustelle und ließ ihre 4 Kinder im Alter von 6 Jahren abwärts allein zurück. Sei es nun, daß die Kinder mit Feuer spielten, oder daß auf andere Art hinter einer Kiste liegende Hobel- spähne Feuer fingen, genug, als die Frau zurückkam, fand sie ibre 4 Kinder auf dem Boden liegend erstickt wieder.
Wie die „A. Z." berichtet, fließ der am 10. nachmittags 1 Uhr von Aschaffenburg in der Richtung nach Lohr abgchcnde Güterzug in der Nähe von Fronhosen auf eine Herde Schafe, die auf den Bahnkörper geraten war. Trotz sofortigen Haltens wurden etwa 20 Schafe überfahren, da die Herde wie toll in den Zug hineinsprang.
(Weiße Ostern.) Ans München wird unterm 15. dz. geschrieben, daß die Berge wie im Winter mit tiefem Schnee bedeckt waren und aus der Gegend