3tz.
61 . Jahrgang
Mro. , .
Amts- unä IntelligenMatt für äen Bezirk.
Erscheint Dienstag, Donnerstag L Samstag.
Die Einrückungsgebühr beträgt S H p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.
Aamstag, äen 2?. März 1886.
Abonnementspreis halbjährlich 1 ^180 durch die Post bezogen im Bezirk 2 30 sonst in
ganz Württemberg 2 70 H.
Einladung zum Abonnement.
Auf das mit dem 1. April beginnende Abonnement erlauben wir uns, die bisherigen Abonnenten um Erneuerung ihrer Bestellungen, höflich zu ersuchen.
Der vierteljährliche Abonnementpreis beträgt wie bisher für die Stadt (ohne Trägerlohn) bei wöchentlich dreimaligem Erscheinen Mw 90 Pfg., durch die Post bezogen samt Lieferungsgebühr im Bezirk Mk. 1. 15., sonst in ganz Württemberg Mk. 1. 35., Zu weiterer Beteiligung ladet freundlichst ein
die HleöcrkLrorr.
Amtliche Bekanntmachungen.
Calw.
Bekanntmachung,
krtr. das Mnsternngsgeschaft pro 1886 .
1) Nach dem genehmigten Reiseplan wird das diesjährige Musterungs- Geschäft im Aushebungsbezirk Calw in nachstehender Weise vorgenommen werden:
Areitag, den 2. April 1886, Musterung in Lieöenzell.
Hiebei haben zu erscheinen morgens 8'/« Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt , Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell; Morgens 9 Uhr: von Möttlingen, Monakam, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichenbach, Ottenbronn; Morgens 10 Uhr: von Simmozheim, Unterhougstett, Unterreichenbach.
Samstag, den 3. April 1886, Musterung i« Ileuweiker.
. Hiebei haben pünktlich zu erscheinen Morgens-9 Uhr: die Pflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Bergorte, Breitenberg, Emberg, Hornberg; Morgens 10 Uhr: von Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Neuweiler,-Oberhaugstett, Oberkollwangen; Morgens 11 Uhr: von Röthenbach, Schmieh, Teinach, Würzbach, Zwerenberg.
Montag, den 5. April 1886, Musterung in Hechingen.
Hiebei haben zu erscheinen Morgens 9'/? Uhr: die Pflichtigen von Althengstett, Dachtel, DeckenpfroM, Gechingen; Morgens lO'/z Uhr: von Holzbronn, Ostelsheim, Stammheim.
Dienstag, den 6. April 1886, Musterung in Kain,.
Hiebei haben zu erscheinen Morgens 8 Uhr: die Pflichtigen von Altburg, Calw; Morgens 9 Uhr: von Sommenhardt, Speßhardt und Zavelstein.
Are Loosung
findet für sämmtliche Militärpflichtige des Bezirks am
Mittwoch, den T. April 1886, Morgens 8 Ahr in Kal« statt.
(Nachdruck verboten.)
Die Falschmünzer.
Kriminal-Roman von Gustav Lössel.
(Fortsetzung.)
„Wie lange soll ich das noch ertragen, o mein Gott!" stöhnte der unglückliche Mann, „wie lange noch!"
Er fragte es sich von Tag zu Tag, von Stunde zu Stunde. Und immer, wenn er dann mit der Hand die müden Augen bedeckte, empfing er den Eindruck, als wenn ein eisiges Lächeln über das ihm vorschwebende Antlitz des Ermordeten hinfliege, ein Hohnlächeln, welches zu sagen schien: „Mich bannst Du nicht." Es war, um wahnsinnig zu werden.
Sanitätsrat Edler hatte zuerst dieser Veränderung des ihm befreundeten Mannes keine Beachtung geschenkt, weil Klara jetzt seine ganze Aufmerksamkeit m Anspruch nahm. Ihr Zustand war ein höchst bedenklicher. Endlich mußte »hm aber das verstörte Wesen Etwolds aber doch auffallen.
„Welch ein betrübendes Ereignis", sagte er teilnahmsvoll. „Ich sehe Sie und ihre Tochter gleich schwer darunter leiden. Sie sollten sich durch die Zeitungsberichte nicht weiter irritieren lasten und für die nächste Zeit lieber gar kein Blatt mehr in die Hand nehmen."
Etwold schüttelte in seiner unfreundlichen Weise energisch den Kopf. „Wie geht es meiner Tochter?" fragte er ablenkend.
Der Sanitätsrat zuckte die Achseln. „Bis jetzt haben wir nur Symptome' sagte er, „aber die deuten auf recht Böses. Ich bin bemüht, dem Ausbruch einer drohenden schweren Krankheit entgegenzuwirken; ob mir das aber gelingen wird, das hängt von den Umständen ab.
Bei der Musterung haben nickt nur äie Pflichtigen äe» Jahrgang« 1866 fonäera alle äiejenigen äer früheren Jahrgänge zu erscheinen, über äerea Militärpflicht noch nickt -nägiktig entsckieäea worden ist, oder welche von der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind. Die Angehörigen früherer Jahrgänge haben ihre Loosungsscheine mitzubringen.
Sämmtliche zur Gestellung verpflichtete Leute werden hiemit aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Rechtsnachtheile rechtzeitig an den genannten Tagen und Stationen sich einzustellen.
Da« Erscheinen bei äer Loosung ist äen Militärpflichtigen äe» kauseaäen Jahrgang« sreigeftellt. Der Aufruf der Pflichtigen zur Loosung erfolgt in der Ordnung der Gemeinden, in welchen dieselben geboren sind und wird für die nicht erschienenen das Loos durch ein Mitglied der Ersatzkommission gezogen werden. Ausgeschlossen von der Loosung sind: die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten und die von einem Truppentheil angenommenen Freiwilligen , sodann, falls ein Erkenntniß der zuständigen Oberersatzkommission vorliegt, die vorweg Einzustellenden, die dauernd Untauglichen und die dauernd Unwürdigen.
2) Die Ortsvorsteher haben auf Grund der Stammrollen die Heuer gestellungspflichtigen Leute, welche in den Listen noch nicht gestrichen sind, sofort protohollarisäl zur Musterung vorzukaäea. Einsendung von EröfflMNgs- urkunden wird nicht verlangt.
Von der Gestellung können Gemeindebehörden nicht entbinden. Wer an solcher durch Krankheit verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen , das, falls der Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Gemeindebehörde zu beglaubigen ist.
Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel u. s. w. können auf Grund eines solchen Zeugnisses überhaupt von der Gestellung befreit werden.
3) Jeder Militärpflichtige, sowie besten Angehörige sind berechtigt, spätesten« am Musterungstermine Anträge aus Zurückstellung oäer Befreiung von äer Aushebung zu stellen. (Bei erst späterem Eintritt der Veranlassung
Etwold blickte betroffen empor; er hatte die Situation nicht für so bedenklich gehalten.
„Hat meine Tochter wirklich von dem bloßen Anblick des Ermordeten eine so schwere Erschütterung erlitten?" fragte er.
„Von dem bloßen Anblick allein — nein, das glaube ich nicht", erwi- derte der Arzt. Es muß diesem Anblick noch eine andere heftigere Gemütsbewegung voraufgegangen sein."
Etwold entfärbte sich. Wie kam Edler zu dieser Aeußerung?
„Sie blicken mich ja so an" , sagte er gereizt, „als wenn Sie von mir eine Aufklärung über eine solche Gemütsbewegung erwarteten."
„Wenn Sie von einer solchen Kenntnis haben", erwiderte der Arzt, „so ist es sogar ihre Pflicht, mir davon Mittteilung zu machen. Im Interesse der Gesundheit Ihrer Tochter natürlich."
„Dieser Zusatz war nötig, denn der forschende Blick und ernste ruhige Ton des Sanitätsrats ärgerten Etwold noch mehr, er hatte schon eine heftige Erwiderung auf der Zunge, aber er unterdrückte sie.
„Ich weiß von keiner Gemütsbewegung Klara's", sagte er. „Solche Feste sind, wie Sie misten, nicht selten in unserem Hause, so daß auch nicht angenommen werden kann, Klara habe sich nach Mädchenart darüber besonders aufgeregt."
„Das könnte auch nur eine freudige Erregung gewesen sein", entgeg- nete der Arzt, „und von einer solchen ist hier die Rede nicht. Sie verzeihen eine indiskrete, aber unerläßliche Frage: Ist Fräulein Klara's Herz noch frei? Oder glauben Sie, daß Ihre Neigung schon auf irgend einen Herrn fixiert hat?"
„In Etwolds Antlitz flammte es zornig auf. „Sie fragen sehr sonderbar, Herr Sanitätsrat", sagte er. „Ich möchte mir eine Mitteilung hierüber denn doch Vorbehalten." Es lag ein gewisser Trotz in dieser Antwort, welchen aber der sie begleitende scheue, fast ängstliche Blick Lügen strafte.