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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Overamts-Bezirk Nagold.
M149.
Ersckeint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 90 4, in dem Bezirk 1 20 4,
außerhalb des Bezirks 1 4L 40 4. Monats- abonncmcnt nach Verhältniß.
Donnerstag den 20. Dezember.
Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus ge
wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S 4, bei mehrmaliger je S 4. Die Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.
1883 .
Amtliches.
N a g v l o.
Die Standesbeamten
werden erinnert, die Nebenregister ordnungsmäßig geheftet und abgeschlossen nach Ablauf des Kalenderjahres hieher cinzusenden.
Der Abschluß muß wörtlich so lauten, wie in ß 4, Abs. 2 der Vollz.-Verfügung vom 20. Dezbr. 1875 Reg.-Bl. S. 590 oben vorgeschriebe» ist.
Ist im Laufe deS Jahres 1883 in einem Register Nichts angefallen, so muß der Abschluß lauten:
Vorstehendes Geburts- (Heiraths-, Sterbe-) Haupt- (Neben-) Register für das Jahr 1883, enthaltend 0 Eintragungen, wird hiemit abgeschlossen.
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Der Standesbeamte.
Bezüglich der alphabetischen Namensverzeichnisse wird bemerkt, daß dasjenige zum Geburtsregister die Namen der Geborenen, dasjenige zum Sterberegister die Namen der Gestorbenen und dasjenige zumHei- rathsiegister die Namen beider Ehegatten enthalten muß.
Den 15. Dezember 1883.
K. Amtsgericht.
Daser, O.-A.-R.
Nagold.
Kn die Standesämter.
Dieselben erhallen in den nächsten Tagen die Standesamts-Formularien für das Jahr 1884 mit der Weisung, die Bescheinigung für solche sofort hieher einzusenden.
Den 17. Dezember 1883.
K. Oberamt. Güntner.
Nagold.
Kn die Artsvorsteher.
Arbeitsbücher betreffend.
Da in Folge Einführung des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. I., betreffend die Abänderung der Gewerbe-Ordnung, vom 1. Januar 1884 an zu Ausstellung von Arbeitsbüchern nur solche Formulare benützt werden dürfen, welche im Vordruck auf Seite 3—5 die Bestimmungen der 88 108 und 150 in ihrer neuen Fassung enthalten und im Sinne der Ziffer 1 des Ministerial-Erlasses vom 21. v. Mts., (Ministerial-Amtsblatt S. 324) abgeändert sind, so werden sämmtliche Ortsvorsteher, um die nöthigr Anzahl der Formulare des abgeänderten Vordrucks auf Seite 3—5 der Arbeitsbücher von hier aus ins- gesammt bestellen zu können, aufgefordert, binnen 3 Tagen hieher anzuzeigen, wie viele alten Formulare von Arbeitsbüchern, welche vom 1. Januar 1884 an in der bisherigen Weise nicht mehr verwendet werden dürfen, sie gegenwärtig noch besitzen.
Den 17. Dezember 1883.
K. Oberamt. Güntner.
Nagold.
Kn die Artsvorsteher.
Gcwerbe-Legitimatiollskarttil betreffend.
Da das Neichsgesctz vom 1. Juli ds. Js., Reichsgesetzblatt Nr. 15 Seite 159, betreffend Abänderung der Gewerbe-Ordnung, welches mit 1. Januar 1884 in Wirksamkeit tritt, die Ausstellung von Gewerbe-Legitimationskarten von Voraussetzungen abhängig macht, welche früher gesetzlich nicht verlangt worden sind, so wird bekannt gegeben, daß nach Z 42 der Vollzugs-Verfügung vom 9. Novem
ber d. I., Reggsbl. S. 234 zu dem oben gedachten Reichsgesetz, Reggsbl. Seite 252
1) die Ausstellung einer Legitimationskarte vom Oberamt des Niederlassungs-Orts des Inhabers des stehenden Gewerbebetriebs nur auf des letzteren Ansuchen erfolgen darf,
2) ein Zeugniß des Ortsvorstehers des Wohnorts darüber beizubringen ist, daß
a) der Gesuchsteller, bezw. derjenige, in dessen Diensten er steht, ein stehendes Gewerbe betreibt,
d) über denjenigen, welchem die Legitimationskarte ausgestellt werden soll, keine der in 8 57 Ziffer 1—4 und 8 57 b Ziffer 2 der Gewerbe-Ordnung, Reichsgesetzblatt Seite 198 und S. 199 be- zeichneten Thatsachen zur Kenntniß gekommen sind; in diesem Zeugniß muß auch der Geburtsort des betreffenden Reisenden angegeben sein;
3) die Gesuchsteller, welche nach ihren militärischen Verhältnissen dem Beurlaubtenstande angehören, d. h.:
a) den Mannschaften der Reserve, Landwehr und Seewache,
b) den vorläufig in die Heimath beurlaubten Rekruten und Freiwilligen,
o) den bis zur Entscheidung über ihr ferneres Militär-Verhältniß zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften,
ä) der vor Erfüllung der activen Dienstpflicht zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften oder
o) der Ersatz-Reserve I. Classe eine Bescheinigung ihres Landwehrbezirks-Feldwebels darüber vorzuweisen haben, daß sie von der beabsichtigten Reise dem letzteren Meldung erstattet haben. (Ministerial-Erlaß vom 20. Januar 1882, Miuist.-Amtsblatt Seite 21.)
Bei Ausstellung der erforderlichen Zeugnisse haben die Ortsvorsteher die betreffenden Reisenden auf vorstehende Bestimmungen aufmerksam zu machen. Den 17. Dezember 1883.
K. Oberamt. Güntner.
Tages-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
Stuttgart, 15.Dez. Bei der Gemeinderathswahl ist der konservative Wahlzettel vollständig durchgedrungen. Rechtsanwalt Becher, welchen die deutsche Partei aufgestellt, unterlag mit wenigen Stimmen.
Der „St.-Anz.„ enthält in seiner neuesten Beilage zwei Artikel, welche sich mit dem Stromerthum beschäftigen. In dem einen spricht sich Fürst Hohen- lohe-Waldburg für strenge Scheidung der Stromer, die nicht arbeiten können von denjenigen, die nicht wollen, aus und verlangt gegen letztere die Anwendung der ganzen Strenge des Gesetzes, da sie kein Recht weder auf die staatliche noch die freiwillige Armenpflege haben. Namentlich wird betont, daß die eben zu jener Scheidung nöthigen gesetzlichen Bestimmungen über die Legitimationspapiere, soweit sie bereits bestehen, energisch gehandhabt, sofern sie aber nicht genügen, schleunigst ergänzt werden. Der andere Artikel beklagt es mit Recht, daß eine nicht geringe Anzahl von Arbeitern von ihren Arbeitgebern vor Eintritt der strengeren Jahreszeit, namentlich beim Herannahen der Weihnachtsfeiertage entlassen werden und empfiehlt besonders vermehrte und ver
besserte Spar-Einrichtungen, zu deren Benützung die Arbeiter mehr als bisher von den Arbeitgebern angehalten werden sollen.
Gestern soll die bekannte Pianofortefabrik von Richard Lipp u. Sohn in Stuttgart das 12,000. Instrument zur Bahn geliefert haben.
Zwischen Stuttgart und Cannstatt soll jetzt Telephonverbindung erstellt werden.
In Ulm wurde dem Pächter einer Bierbrauerei von frevelhafter Hand der Zapfen vom Sudkeffel gezogen, worauf der ganze Inhalt des letzteren auslief. Der verursachte Schaden beträgt über 400 -M. Ein der That Verdächtiger ist verhaftet worden.
Heidenheim, 12. Dez. Leider tritt in unserer Gegend schon wieder die Diphtheritis auf. In Staufen und Altenberg werden fast täglich Kinder beerdigt, die derselben zum Opfer fielen. Einem Elternpaar wurden rasch 4 Kinder hinweggerafft. Meist nimmt die Krankheit einen kurzen Verlauf; manche Kinder sind schon nach 24 Stunden todt.
Aus Heidelberg schreibt man der „N. B. Lztg.": Am 12. d. Mts. wurde dahier ein hoffuungs, voller 15jähriger Bursche aus Frankfurt verhaftet der vor einigen Tagen von dort abgercist ist und seinem Prinzipal die nette Summe von ca. 3000 ^ mitgenommen hat. Es fanden sich noch ungefähr 2000 bei ihm vor, das Uebrige hatte der junge Mann zum größten Theil mit Personen des schönen Geschlechts verjubelt. Die Verhaftung erfolgte in einem Eisenbahnwagen, in welchem der junge Miffe- thäter gerade in Begleitung zweier „Damen" abreisen wollte.
Das Schwurgericht Bayreuth hat in dem bekannten Meineids-Prozesse in Sachen der Ott'- schen Millionenerbschaft die Gräfin Bandissin zu 3 Jahren Zuchthaus, die andern Angeklagten zu Zuchthausstrafen in der Dauer von einem bis drei Jahren verurtheilt.
Frankfurt a. M., 19. Dez. Gegen 9 Uhr Abends hat der Bischof von Limburg, Dr. Peter Blum, aus dem Exil zurückkehrend, unter Glockengeläuts hier seinen Einzug gehalten. Er ist mit einem Extrazuge im Hanauer Bahnhofe angekommen, von wo er mit seinem Gefolge in 19 Equipagen abgeholt und zum Dome geführt wurde, in welchem ein Gottesdienst abgehalten wurde. Morgen begibt sich der Bischof nach Limburg.
Berlin, 17. Dez. Cardinal Fürst Hohenlohe ist heute hier eingetroffen und wird dieser Tage vom Kaiser empfangen werden.
Die „Germania" theilt folgendes Telegramm ihres römischen Korrespondenten vom 15. Dezbr. mit: „Herr v. Schlözer hat seit 10 Tagen lebhaften Verkehr mit dem Vatikan. Die Nachricht von der Romreise des Kronprinzen war dem Vatikan am Dienstag aus Madrid gemeldet worden. König Hum- bert und der Botschafter v. Keudell werden dem Kronprinzen entgegenreisen. Gestern Mittag hatte Herr v. Schlözer eine langeKonferenz mit dem Kardinal Staatssekretär Jakobini. Der Kronprinz wird im kleinen Palast neben dem Quirinal absteigen. Eine offizielle Fahrt vom Quirinal nach dem Vatikan wird nicht erfolgen. Im Vatikan wird ein feierlicher Empfang stattfinden." — Der „Moniteur de Rome" weist darauf hin, daß das Einvernehmen mit dem Vatikan der Weg zur Beendigung des Kulturkampfes sei.
Oesterreich-Ungarn.
Wien, 15. Dez. Die Herzogin Maria Ama- lia von Württemberg, Tochier des Herzogs Philipp