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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Overamts-Bezirk Nagold.

M149.

Ersckeint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 90 4, in dem Bezirk 1 20 4,

außerhalb des Bezirks 1 4L 40 4. Monats- abonncmcnt nach Verhältniß.

Donnerstag den 20. Dezember.

Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus ge­

wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S 4, bei mehrmaliger je S 4. Die Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

1883 .

Amtliches.

N a g v l o.

Die Standesbeamten

werden erinnert, die Nebenregister ordnungsmäßig ge­heftet und abgeschlossen nach Ablauf des Kalender­jahres hieher cinzusenden.

Der Abschluß muß wörtlich so lauten, wie in ß 4, Abs. 2 der Vollz.-Verfügung vom 20. Dezbr. 1875 Reg.-Bl. S. 590 oben vorgeschriebe» ist.

Ist im Laufe deS Jahres 1883 in einem Re­gister Nichts angefallen, so muß der Abschluß lauten:

Vorstehendes Geburts- (Heiraths-, Sterbe-) Haupt- (Neben-) Register für das Jahr 1883, enthaltend 0 Eintragungen, wird hiemit abge­schlossen.

den teu 188

Der Standesbeamte.

Bezüglich der alphabetischen Namensverzeichnisse wird bemerkt, daß dasjenige zum Geburtsregister die Namen der Geborenen, dasjenige zum Sterberegister die Namen der Gestorbenen und dasjenige zumHei- rathsiegister die Namen beider Ehegatten ent­halten muß.

Den 15. Dezember 1883.

K. Amtsgericht.

Daser, O.-A.-R.

Nagold.

Kn die Standesämter.

Dieselben erhallen in den nächsten Tagen die Standesamts-Formularien für das Jahr 1884 mit der Weisung, die Bescheinigung für solche sofort hieher einzusenden.

Den 17. Dezember 1883.

K. Oberamt. Güntner.

Nagold.

Kn die Artsvorsteher.

Arbeitsbücher betreffend.

Da in Folge Einführung des Reichsgesetzes vom 1. Juli d. I., betreffend die Abänderung der Ge­werbe-Ordnung, vom 1. Januar 1884 an zu Aus­stellung von Arbeitsbüchern nur solche Formulare benützt werden dürfen, welche im Vordruck auf Seite 35 die Bestimmungen der 88 108 und 150 in ihrer neuen Fassung enthalten und im Sinne der Ziffer 1 des Ministerial-Erlasses vom 21. v. Mts., (Ministerial-Amtsblatt S. 324) abgeändert sind, so werden sämmtliche Ortsvorsteher, um die nöthigr Anzahl der Formulare des abgeänderten Vordrucks auf Seite 35 der Arbeitsbücher von hier aus ins- gesammt bestellen zu können, aufgefordert, binnen 3 Tagen hieher anzuzeigen, wie viele alten Formulare von Arbeitsbüchern, welche vom 1. Januar 1884 an in der bisherigen Weise nicht mehr verwendet werden dürfen, sie gegenwärtig noch besitzen.

Den 17. Dezember 1883.

K. Oberamt. Güntner.

Nagold.

Kn die Artsvorsteher.

Gcwerbe-Legitimatiollskarttil betreffend.

Da das Neichsgesctz vom 1. Juli ds. Js., Reichsgesetzblatt Nr. 15 Seite 159, betreffend Ab­änderung der Gewerbe-Ordnung, welches mit 1. Januar 1884 in Wirksamkeit tritt, die Ausstellung von Gewerbe-Legitimationskarten von Voraussetzun­gen abhängig macht, welche früher gesetzlich nicht verlangt worden sind, so wird bekannt gegeben, daß nach Z 42 der Vollzugs-Verfügung vom 9. Novem­

ber d. I., Reggsbl. S. 234 zu dem oben gedachten Reichsgesetz, Reggsbl. Seite 252

1) die Ausstellung einer Legitimationskarte vom Oberamt des Niederlassungs-Orts des Inha­bers des stehenden Gewerbebetriebs nur auf des letzteren Ansuchen erfolgen darf,

2) ein Zeugniß des Ortsvorstehers des Wohn­orts darüber beizubringen ist, daß

a) der Gesuchsteller, bezw. derjenige, in des­sen Diensten er steht, ein stehendes Ge­werbe betreibt,

d) über denjenigen, welchem die Legitima­tionskarte ausgestellt werden soll, keine der in 8 57 Ziffer 14 und 8 57 b Ziffer 2 der Gewerbe-Ordnung, Reichs­gesetzblatt Seite 198 und S. 199 be- zeichneten Thatsachen zur Kenntniß ge­kommen sind; in diesem Zeugniß muß auch der Geburtsort des betreffenden Reisenden angegeben sein;

3) die Gesuchsteller, welche nach ihren militäri­schen Verhältnissen dem Beurlaubtenstande an­gehören, d. h.:

a) den Mannschaften der Reserve, Land­wehr und Seewache,

b) den vorläufig in die Heimath beurlaub­ten Rekruten und Freiwilligen,

o) den bis zur Entscheidung über ihr fer­neres Militär-Verhältniß zur Disposi­tion der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften,

ä) der vor Erfüllung der activen Dienst­pflicht zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften oder

o) der Ersatz-Reserve I. Classe eine Bescheinigung ihres Landwehrbezirks-Feldwebels darüber vorzuweisen haben, daß sie von der beab­sichtigten Reise dem letzteren Meldung erstattet ha­ben. (Ministerial-Erlaß vom 20. Januar 1882, Miuist.-Amtsblatt Seite 21.)

Bei Ausstellung der erforderlichen Zeugnisse haben die Ortsvorsteher die betreffenden Reisenden auf vorstehende Bestimmungen aufmerksam zu machen. Den 17. Dezember 1883.

K. Oberamt. Güntner.

Tages-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

Stuttgart, 15.Dez. Bei der Gemeinderaths­wahl ist der konservative Wahlzettel vollständig durch­gedrungen. Rechtsanwalt Becher, welchen die deutsche Partei aufgestellt, unterlag mit wenigen Stimmen.

DerSt.-Anz. enthält in seiner neuesten Bei­lage zwei Artikel, welche sich mit dem Stromerthum beschäftigen. In dem einen spricht sich Fürst Hohen- lohe-Waldburg für strenge Scheidung der Stromer, die nicht arbeiten können von denjenigen, die nicht wollen, aus und verlangt gegen letztere die An­wendung der ganzen Strenge des Gesetzes, da sie kein Recht weder auf die staatliche noch die freiwillige Armenpflege haben. Namentlich wird betont, daß die eben zu jener Scheidung nöthigen gesetzlichen Be­stimmungen über die Legitimationspapiere, soweit sie bereits bestehen, energisch gehandhabt, sofern sie aber nicht genügen, schleunigst ergänzt werden. Der an­dere Artikel beklagt es mit Recht, daß eine nicht ge­ringe Anzahl von Arbeitern von ihren Arbeitgebern vor Eintritt der strengeren Jahreszeit, namentlich beim Herannahen der Weihnachtsfeiertage entlassen werden und empfiehlt besonders vermehrte und ver­

besserte Spar-Einrichtungen, zu deren Benützung die Arbeiter mehr als bisher von den Arbeitgebern an­gehalten werden sollen.

Gestern soll die bekannte Pianofortefabrik von Richard Lipp u. Sohn in Stuttgart das 12,000. Instrument zur Bahn geliefert haben.

Zwischen Stuttgart und Cannstatt soll jetzt Telephonverbindung erstellt werden.

In Ulm wurde dem Pächter einer Bierbrauerei von frevelhafter Hand der Zapfen vom Sudkeffel ge­zogen, worauf der ganze Inhalt des letzteren auslief. Der verursachte Schaden beträgt über 400 -M. Ein der That Verdächtiger ist verhaftet worden.

Heidenheim, 12. Dez. Leider tritt in un­serer Gegend schon wieder die Diphtheritis auf. In Staufen und Altenberg werden fast täglich Kinder beerdigt, die derselben zum Opfer fielen. Einem Elternpaar wurden rasch 4 Kinder hinweggerafft. Meist nimmt die Krankheit einen kurzen Verlauf; manche Kinder sind schon nach 24 Stunden todt.

Aus Heidelberg schreibt man derN. B. Lztg.": Am 12. d. Mts. wurde dahier ein hoffuungs, voller 15jähriger Bursche aus Frankfurt verhaftet der vor einigen Tagen von dort abgercist ist und seinem Prinzipal die nette Summe von ca. 3000 ^ mitgenommen hat. Es fanden sich noch ungefähr 2000 bei ihm vor, das Uebrige hatte der junge Mann zum größten Theil mit Personen des schönen Geschlechts verjubelt. Die Verhaftung erfolgte in einem Eisenbahnwagen, in welchem der junge Miffe- thäter gerade in Begleitung zweierDamen" abreisen wollte.

Das Schwurgericht Bayreuth hat in dem bekannten Meineids-Prozesse in Sachen der Ott'- schen Millionenerbschaft die Gräfin Bandissin zu 3 Jahren Zuchthaus, die andern Angeklagten zu Zucht­hausstrafen in der Dauer von einem bis drei Jah­ren verurtheilt.

Frankfurt a. M., 19. Dez. Gegen 9 Uhr Abends hat der Bischof von Limburg, Dr. Peter Blum, aus dem Exil zurückkehrend, unter Glocken­geläuts hier seinen Einzug gehalten. Er ist mit ei­nem Extrazuge im Hanauer Bahnhofe angekommen, von wo er mit seinem Gefolge in 19 Equipagen ab­geholt und zum Dome geführt wurde, in welchem ein Gottesdienst abgehalten wurde. Morgen begibt sich der Bischof nach Limburg.

Berlin, 17. Dez. Cardinal Fürst Hohenlohe ist heute hier eingetroffen und wird dieser Tage vom Kaiser empfangen werden.

DieGermania" theilt folgendes Telegramm ihres römischen Korrespondenten vom 15. Dezbr. mit:Herr v. Schlözer hat seit 10 Tagen lebhaften Verkehr mit dem Vatikan. Die Nachricht von der Romreise des Kronprinzen war dem Vatikan am Dienstag aus Madrid gemeldet worden. König Hum- bert und der Botschafter v. Keudell werden dem Kronprinzen entgegenreisen. Gestern Mittag hatte Herr v. Schlözer eine langeKonferenz mit dem Kardinal Staatssekretär Jakobini. Der Kronprinz wird im kleinen Palast neben dem Quirinal absteigen. Eine offizielle Fahrt vom Quirinal nach dem Vatikan wird nicht erfolgen. Im Vatikan wird ein feierlicher Empfang stattfinden." DerMoniteur de Rome" weist darauf hin, daß das Einvernehmen mit dem Vatikan der Weg zur Beendigung des Kultur­kampfes sei.

Oesterreich-Ungarn.

Wien, 15. Dez. Die Herzogin Maria Ama- lia von Württemberg, Tochier des Herzogs Philipp