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Der Gesellschafter
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oderamts-Bezirk Nagold.
^F148.
Erscheint wöchentlich Smal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlobn) 80 -l, in dem Bezirk I 20 außerhalb des Bezirks 1 40 MonatS-
abonnement nach Verhältniß.
Dienstag drn 18. Dezember.
JnscrtionSgebühr für die lspaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S <1, bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegebcn sein.
1883 .
An die geehrten Leser -es „Gesellschafter."
Wir machen dieselben jetzt schon daraus auf- merksam, daß mit dem 1. Januar k. I. der frühere Preis des Blattes
Pfg. vierteljährlich bei der Expedition, Mk. 1. vierteljährlich mit Postzuschlag im Bezirk.
Mk. 1,20. vierteljährlich mit Po st Zuschlag außerhalb des Bezirks
eintreten wird; dagegen wird die wöchentliche Beilage: „Das Deutsche Unterhaltungsblatt" wieder ausfallen, weil dieselbe bei einem großen Theil unserer Abonnenten nicht die Aufnahme gefunden, die wir gehofft und bezweckten, trotzdem wir namhafte Opfer für das Blatt aufgewendet hatten.
Sollte übrigens der Unterhaltungsstoff im Gesellschafter selbst durch Inserate allzusehr beschränkt werden, so werden wir wie früher durch besondere Beilagen Ersatz zu bieten suchen. Auch wird sämmt- lichen Abonnenten ein sauber gedruckter, mit praktischen Notizen versehener
Wcrnd-Wotizkcrllender' mit Nr. 1 zugehen.
Die Redaktion u. Expedition.
" Amtliches.
N a g o l o.
Die Standesbeamte»
werden erinnert, die Nebenregister ordnungsmäßig geheftet und abgeschlossen nach Ablauf des Kalenderjahres hieher einzusenden.
Der Abschluß muß wörtlich so lauten, wie in § 4, Abs. 2 der Vollz.-Verfügung vom 20. Dezbr. 1875 Reg.-Bl. S. 590 oben vorgeschrieben ist.
Ist im Laufe des Jahres 1883 in einem Register Nichts angefallen, so muß der Abschluß lauten:
Vorstehendes Geburts- (Heiraths-, Sterbe-) Haupt- (Neben-) Register für das Jahr 1883, enthaltend 0 Eintragungen, wird hiemit abgeschlossen.
den ten 188
Der Standesbeamte.
Bezüglich der alphabetischen Namensverzeichnisse wird bemerkt, daß dasjenige zum Geburtsregister die Namen der Geborenen, dasjenige zum Sterberegister die Namen der Gestorbenen und dasjenige zum Hei- rathsregister die Namen beider Ehegatten enthalten muß.
Den 15. Dezember 1883.
K. Amtsgericht.
Daser, Ö.-A.-R.
Gestorben: zu Gültlingen den 16. Dez. Schullehrer Ka utter, 64 Jahre alt.
Tages Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
** Nagold, 17. Dez. Nachdem am letzten Donnerstag Nachmittag die Gattin des I. F. Reichert, Tuchmachers hier, unvermuthet schnell, vom Schlage getroffen, ihrem Gatten entrissen worden war, kommt heute eine ähnliche Botschaft von Gültlingen. Am Morgen des 3. Adventsonntags verschied ganz unerwartet infolge eines Herzschlags einer der wackersten Schulmänner des Bezirks, der allgemein geachtete, sehr tüchtige und rastlos thätige Fried. Will). Ka utter, seit elf Jahren Schullehrer in Gültlingen.
Möge das Andenken des selig Entschlafenen in den
Gemeinden und Bezirken, in welchen er angestellt war, insbesondere auch bei den Kollegen unseres Bezirks, denen er stets ein leuchtendes Vorbild war, im Segen bleiben! —- Die Beerdigung findet morgenden Dienstag Nachmittags 1 Uhr statt.
' ' -o- Altenstaig, 12. Dez. Herr Schullehrer
Schittenhelm, der bereits vor Jahren mit einem praktischen Büchlein über den Obstbau vor die Öffentlichkeit getreten ist, hat mit großer Sachkenntuiß am vergangenen Sonntag Nachmittag in der „Traube" hier anläßlich der Hauptversammlung des Gewerbevereins einen gemeinverständlichen Vortrag über „das Wetter und die Wetterpropheten" gehalten. Inhalt, Form und lebendige Darstellung waren auf das Ver- ständniß des gebildeten Laien berechnet und hatte Redner viel wichtiges und interessantes Material aus der Natur und dem Menschenleben zusammengestellt und solches mit Sachkenntnis; und Wärme beleuchtet. Die Frage war natürlich dem Zuhörerkreis nicht neu, aber doch hat sie bisher mancher mit vornehmer oder altkluger Indifferenz behandelt, weil der Witterungswechsel in seinem regelmäßigen, aber vielfach noch nicht begriffenen Gange für ihn hoch über alle menschlichen Eingriffe hinausgerückt dastand. Redner sprach von Windfahnen, Barometern, Thermometern und Hygrometern, von den meteorologischen Beobachtungen an verschiedenen Orten der Erde, wesche wiederum nach einem einheitlichen Plane in der Centralstation Stuttgart Zusammentreffen und als Wettertelegramme an die verschiedenen Stationen des Landes verschickt werden. Er verbreitete sich im weiteren über die Wetterprophezeiungen und Wetterregeln in den Kalendern, namentlich über die des bedauernswerthen „Hundertjährigen" und kam in ausführlicher Klarlegung zu dem begründeten Schluffe, daß die Natur in ihren drei Reichen eine nicht zu unterschätzende Lehrmeisterin für Witterungsbeobachtungen und Vorherbestimmungen des Wetters abgebe. Erwarten wir nicht alles von oben herab und von auswärts her, sondern legen wir selbst Hand ans Werk. Die aufmerksame Beobachtung der uns umgebenden Natur bereitet nicht nur manche angenehme Stunde, sie wird auch für den Nebenmenschen nicht ohne Nutzen sein. Die von Begeisterung getragene Rede erntete reichen Dank.
Die Horb er Chronik enthält in ihrer Nummer 119 nicht weniger als A3 Wahlvorschläge für die Gemeinderathswahl in Horb.
Stuttgart, 11. Dez. (S. B.) Der heute im Druck erschienene Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Feuerlöschwesen, entspricht den Wünschen nach einer gesetzlichen Neuregelung des Feuerlöschwesens, die sich schon wiederholt geltend gemacht haben und insbesondere von dem 7. württ. Feuerwehrtag in Tübingen im August 1882 ausgesprochen worden sind. Die wesentlichen Grundbestimmungen dieses Entwurfs gehen dahin, daß jede Gemeinde für eine den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechende Regelung des Feuerlöschwesens mit allen dazu gehörigen Einrichtungen zu sorgen, daß sie insbesondere die geeigneteren Lösch- und Rettungsapparate anzuschaffen und im Stande zu halten, sowie die Aufstellung einer vrganisirten und eingeübten Feuerwehr zu bewerkstelligen hat. Die Art und Weise, wie dies im Einzelnen geschieht, soll, vorbehältlich der staatlichen Kontrole, der autonomen Festsetzung der Gemeinden überlassen bleiben. Bezüglich der Beschaffung der Geldmittel trifft der Entwurf die Bestimmung, daß die fcuerwehrpflichtigen
Einwohner, welche der Feuerwehr nicht beilreten, je nach ihrem Vermögen eine Abgabe von 2 bis 10 Mark als Beitrag zu den Kosten der Löscheinrichtungen zu entrichten haben. Bei dem großen Werth» den ein geordnetes Feuerlöschwesen für die Feuerversicherungsanstalten hat, dürfte die im Entwurf enthaltene Bestimmung, daß die Beiträge, welche die Anstalten zur Zeit in der Höhe von 3°/„ (Gebäude- Brandversicherungsanstalt) und 1°/„ (Mobiliarver- stchcrungsanstalt) an die Centralkasse für das Feuerlöschwesen zu entrichten haben, durch königliche Verordnung bis auf das Doppelte ihres jetzigen Beitrages erhöht werden dürfen, keinem Bedenken unterliegen. Das Gesetz hat in 4 Abschnitten 37 Artikel.
Stuttgart, 12. Dez. RaubmörderHetzel. Nach gestern bei der kgl. Staatsanwaltschaft hier von Hamburg aus eingetroffener Benachrichtigung ist es der dortigen Polizei gelungen, in Hamburg selbst den bekanntlich aus der Irrenanstalt Winnenthal, wo er sich zur Beobachtung befand, entwichenen Raubmörder Hetze! zu verhaften. Sein Genosse Haller, der mit ihm aus Winnenthal geflohen, wurde in dem benachbarten Lehe, Provinz Hannover, ergriffen.
Ueber die Verhaftung Hetzel's in Hamburg schreibt der „Hamb. Korresp.": „Der Verhaftete nannte sich zuerst Homer und wollte aus München gebürtig sein, hat aber bereits zugegeben, daß er ein Mechaniker Namens Hetze! sei. Er sei bereits wegen versuchten Raubmords zu 15 Jahren Zuchthaus verurtheilt worden, habe aber Wahnsinn simu- lirt und dadurch Gelegenheit erhalten, in Gemeinschaft eines Genossen, den man inzwischen ebenfalls in Bremerhaven aufgegriffen hat, aus dem Irren- Hause zu entweichen. Ferner hat er erklärt, an dem Raubanfall in Stuttgart betheiligt gewesen zn sein. Seine Angaben in Betreff der Nebenumstände erscheinen indessen so verworren und ungenau, daß man dem Geständniß bisher nicht recht traut. Es ist inzwischen eine Photographie des Verhafteten nach Stuttgart geschickt, und man erwartet in den nächsten Tagen von dort Beamte, mit deren Hilfe man das Tatsächliche in Betreff des verdächtigen Menschen festzustellen hofft.
Stuttgart, 13. Dez. Wie weit in kurzer Zeit die elektrische Miniatur-Glühlicht-Beleuchtung fortgeschritten ist, bewies, wie das „N. T." schreibt, die Erscheinung des Herrn Physiker G. F. Weigle hier gestern Abend. Derselbe schritt, eine leuchtende Rose im Knopfloch und zwei leuchtende Glühlichthemdknöpfe auf der Brust, durch die Straßen der Stadt. Die die Lampen speisenden Batterien, welche für eine 2—3stündige ununterbrochene Brenndauer ausreichen, sind in besonderen Beinkleidertaschen untergebracht und so wenig umfangreich, daß der Träger derselben durch sie kaum belästigt wird. Auch zum Aufstellen auf den Weihnachtstisch hat Herr Weigle sehr einfache hübsche Batterien konstruirt, welche eine traubenbeergroße Glühlampe auf eine Dauer von 8 Stunden zu speisen vermögen.
Reallehrer M. von Cannstatt ist, wie man der N.-Z. schreibt, vor Gram darüber, daß ein Freund von ihm nicht in den Gemeinderath gewählt wurde, in einen so bedenklichen Zustand gcrathen, daß er vorgestern in die Anstalt nach Kennebnrg verbracht werden mußte. (?)
In Obertürkheim ist ein 20jähriger Weingärtner, der einen Baumstnmpen mittelst Sprengpulver auseinandertreiben wollte, in die Luft geschleudert und getödtet worden.