Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 90 4, in dem Bezirk I 20 außerhalb des Bezirks 1 40 4. Monats­

abonnement nach Verhältniß.

Dienstag den 4. Dezember.

Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus ge­wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 «I, bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgcgebcn sein.

1883 .

Bcstcllmigcn

auf den

Gesellschafter"

für den Monat Dezember

werden von allen Poststellen und Postboten angenommen.

A mtliche s.

N a g v l d.

Wekanntmachung.

Die Raudekrankheit unter der Schafheerde des OberamtslhicrarztcS Dettliug in Oberthalheim ist erloschen, was hiemit zur öffentlichen Keuutniß ge­bracht wird.

Den 1. Dczbr. 1883.

K. Oberamt. Güntner.

Nagold.

Bckarrnimachung,

Ausstellung der Wandcrgcwcrbeschcine betreffend.

Um Verzögerungen, welche mit Nachtheilen für die Bctheiiigten verbunden sind, tbunlichst zu ver­meiden, haben diejenigen, welche Wandergewerbescheine für das Kalenderjahr 1884 am Beginne dieses Jahres zu erhalten wünschen, ihre Gesuche und die nach K 64 Abs. 14 der Notiz.-Verfügung vom 9. November d. I. zur Ausführung des Rcichsgesetzes, betr. die Abänderung der Gewerbe-Ordnung vom 1. Juli d. I. (Reg.-Bl. S. 260) erforderlichen Zeugnisse alsbald bei Unterzeichneter Stelle cinzureichen.

Uebrigcns wird darauf aufmerksam gemacht, daß auch beim Vorhandensein der gesetzlichen Voraus­setzungen, denjenigen Personen, welche innerhalb des württembergischen Staatsgebiets einen Wohnsitz haben, durch die Bezirksschätzungs-Commissionen für ihren Betrieb zur Wandergewerbesteucr cingeschätzt werden und demgemäß die Staatssteucr nebst den Körper- schafts- und Gemeindesteuern an dem Ort ihres Wohn­sitzes zu bezahlen haben, der Wandergewerbeschein für einen in Württemberg wandergewerbesteuerpflichti­gen Gewerbebetrieb nur dann verabfolgt werden darf, wenn sie sich durch ein Zeugnis) des Ortsvorstehers, oder des Vorstands der Bezirksschätzungskommission darüber ausgewiesen haben, daß sie in den Ortsge­werbekataster bezw. Gewerbe-Verzeichnissen als Wan­dergewerbetreibende ausgenommen sind, sowie darüber, daß sie mit keiner Wandergewerbesteucr im Rück­stände sind.

Den 30. November 1883.

K. Oberamt. Güntner.

Nagold.

Rekrutirirng von 1884.

Zur Vorbereitung der Militär-Aushebung der Altersklasse 1864 erhalten:

1) die K. Pfarrämter die Formularien für die Gebnrtslisten , um dieselben nach Z 45 Ziffer 7 a der Ersatz-Ordnung ausgefüllt den Ortsbehörden bis 18. Januar 1884 zu übergeben.

In die Geburrslisten sind auch Militärpflichtige israelitischer Religion ausznnehmen, beziehungsweise Fehl-Anzeige anzuschließen.

Etwa erforderliche Geburtsschein-Formulare können hier bezogen werden.

2) Die Ortsbehörden die Formulare für die Militärstammrollen nebst einem Placat über die An­meldepflicht und sind bei Anlegung derselben die Vorschriften des oben bemerkten § 45 genau zu be­

achten, sowie in Betreff des urkundlichen Abschlusses und des Eintrags etwaiger Vorstrafen in die Rubrik Bemerkungen" die in Rüdingers Haudbuch Seite 387 und 388 vorgedruckten Verfügungen.

Den 3. Dezember 1883.

K. Oberamt. Güntner.

In den Alntcrabcndschulen pro 1882/83 hat sich u. A. durch Fleiß und gute Leistungen ausgezeichnet und wurde mit einer Prämie bedacht: Schullehrer Leuzc in Gültlingcn.

Gestorben: Den 27. Nov. zu Horb Obcramtspflcger I. N. Möst.

Tages-Nerrigkeiterr.

Deutsches Reich.

. * Nagold, 3. Dez. Von den Natnrkräften,

die für die Menschheit nutzbar gemacht werden, steht gegenwärtig die Elektrizität oben an, denn nachdem solche schon lange als Kraftstoff bei verschiedenen Maschinen benützt wird, wird ihr als Leuchtstoff noch eine nutzbringendere, ja epochemachende Zukunft prognosticirt. Es ist daher gewiß für jeden von Werth, Näheres über dieses neueste Lenchtmaterial zu erfahren und muß man es deni Ausschuß des Gewerbe-BereinS Dank wissen, daß er durch einen Vortrag des Reallehrer Auer in Sulz diesem Be­dürfnis; der Belehrung entgegenkommt. (S. Jns.-Theil.)

Nagold, 3. Dez. Auch hier verlief dieOrts- schnlrathswahl, welche am Andreasfeiertag Vor­mittags von 1112 Uhr vorgenommen wurde, resul­tatlos, indem von 250 Wahlberechtigten nur 5 von ihrem Rechte Gebrauch machten.

Nagold. Bei der am letzten Samstag statt­gehabten Gemeinderathswahl haben von 475 Wahlberechtigten 365 abgestimmt, davon erhielten Joh. Schuon, seith. Gemeinderath, 266, H. Bauer, seith. Gemeiuderath, 254, Fr. Berts ch sen., Schrei­ner, 227, Joh. Rauser, seith. Gemeinderath, 188 Stimmen und sind'somit als gewählt zu betrachten. An Stimmenzahl folgen dann zunächst C. Sannwald, Fabrikant, mit 164, Gottl. Acker, Tuchfabrikant, 93, Gottlob Harr, Leimfabrikant, 70, Gottl. Schwarz­kopf, Rothgerber, 38, C. G. Rauser, Kaufmann, 30, W. Knödel, Uhrmacher, 27 Stimmen.

Alte n st a i g, 30. Nov. Bei der am Mittwoch in Bern eck stattgefundenen Wahl eines Stadtschnlt- heißen erhielten die meisten Stimmen: Stadtpsleger Girrbach 37; Schreinermeiiter Weit 29; Jakob Bren­ner 27. Es ist mithin Hr. Girrbach als gewählt zu betrachten. (A. d. T.)

-o- Alten steig, 2. Dez. Die am Andreas­feiertage vom Oberamtsbanmwart Bihler in Wald­dorf im Gasthaus zur Krone hier (mit den Gemeinde­baumwärtern abgehaltene Versammlung war von 12 Baumwärtern aus den Gemeinden Beihingen, Bösin­gen, Ebhansen, Effringen, Egenhausen, Haiterbach, Nohrdorf, Spielberg, Uederberg, Walddors und Alten­steig und wenigen hiesigen Bürgern besucht. Nach erfolgter Begrüßung und Danksagung für das Er­scheinen legte Herr Bihler den einzelnen Baum­wärtern verschiedene Fragen über Anlage, Bepflanzung und Veredelung einer Baumschule zur Beantwortung vor. Letztere gab Zeugniß von der tüchtigen Schulung und dem für dieFortschritte in derObstbaumzucht eifrigst thätigen Wirken der hiezu berufenen Männer. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen wurde die De­batte ans die Frage von den im Bezirk Nagold am besten gedeihenden Obstsorten hingelenkt, wobei all­gemein festgestellt wurde, nur solche Sorten zu ver­pflanzen und zu verbreiten, welche ans derselben Mar­kung oder im Distrikt durch Fruchtbarkeit und ökono­mischen Werth sich auszeichnen, dagegen mit der Ver­

breitung fremder Sorten recht vorsichtig vorzugehen. Baumwart Hel her von Haiterbach macht darauf aufmerksam, daß die vom landw. Bezirksverein vor etlichen Jahren getroffene Bestimmung über Gewährung von Prämien für die vorschriftsmäßige Anpflanzung einer geeigneten Fläche mir mindestens 10 Obstbänmen auf eine höhere Zahl abgeändert werden solle. Die Versammlung mußte ihr Veto gegen diese beabsich­tigte Aenderung aus zutreffenden Gründen abgeben. Für die nächste Versammlung hat Herr Hel der einen Vortrag über das Thema in Aussicht gestellt: Welchen Nutzen gewähren die Bienen dem Obstbau und welchen Nutzen ziehen die Bienen von den Obst­bäumen?

Stuttgart, 30- Nov. DerStaatsanzeiger" schreibt: Von den in letzter Zeit in verschiedenen Theilen des Landes vorgekommenen Mord- und Raubanfällen haben Seine Majestät der König zu San Remo mit großem Bedauern Kenntnis; genom­men. Höchstdicselben gaben zu erkennen, wie Sie sich gerne überzeugt halten, daß von den betreffenden Behörden sofort alle Maßregeln getroffen worden seien, welche zur Habhaftwerdung der Verbrecher und soweit dies mit den zu Gebote stehenden Mitteln möglich, zur Verhütung weiterer derartiger Vorkomm­nisse geeignet sind. Im Hinblick jedoch darauf, daß in Folge jener Verbrechen ein weitverbreitetes Ge­fühl von Unsicherheit und Schutzlosigkeit eingerissen zu sein scheine, stellten Seine Majestät deni Staats­minister des Innern zur Erwägung anheim, ob nicht zur Wiederherstellung des Vertrauens re. weitere Maßregeln ergriffen werden sollten, wobei insbeson­dere eine Vermehrung des Landjägerkorps in Be­tracht zu ziehen wäre. Je nach Umstünden könnte für einzelne Theile des Landes, wie namentlich für Oberschwaben mit seinen Einzelhöfen, die Einrichtung berittener Gensdarmen in Frage kommen. Dieser Gegenstand ist sofort in Behandlung genommen wor­den und wird der Entscheidung so rasch entgegenge­führt werden, daß erforderlichenfalls bei dem nächsten Zusammentritt der Stände eine bezügliche Exigenz eingebracht werden kann. Dem Landjägerkorps ist strenge Aufsicht über die Befolgung der Vorschriften, betreffend das Tragen von Waffen und das Mit­nehmen solcher in die Wirthshänser, über die Ein­haltung der Fremdenpolizei und über ausweislos herumziehendes Volk aufgegeben und in neuester Zeit wieder cingeschärft worden. Ausweislose, welche als der Landstreichers oder eines anderen Vergehens irgendwie verdächtig von den Landjägern betroffen werden, sind sofort dem Oberamt vorzuführen. Von Seiten des Ministeriums des Innern sind Maßregeln eingeleitet, um, soweit dies nothwendig ist, eine Ver­mehrung und Besserung der Ortspolizei-Organe her­beizuführen und ein gedeihliches Zusammenwirken der Landes- und Orts-Schntzmannschaften zu sichern.

Stuttgart, 30. Nov. (Jubiläum des Gre­nadier-Regiments Königin Olga.) Gestern Abend 5 Uhr zog die Fahnenkvmpagnie des Jnbelregiments unter klingendem Spiele seiner Kapelle zum kgl. Schlosse und holte die Regimentsfahne ab, welche kurze Zeit darauf in die Kaserne gebracht wurde. Der vsn zahlreichem Publikum auf dem kg!. Schloß­platze erwartete Zapfenstreich fand nicht statt, es war auch keiner angesagt worden. Heute Vorm. 9 Uhr fand Festgottesdienst in der Garnisonskirche statt. Auf den höchsten Dachspitzen der Jnfan- teriekaserne, sowie an den Portalen zum Kasernenhofe wehen Fahnen in deutschen, russischen und württem­bergischen Farben. Der Eingang zum Kasino ist