Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
Erscheint wöchentlich 3>nal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und tostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 90 >4, in dem Bezirk ! 20
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1883 .
A mtliche s.
Nagold.
Zjarrenyal'tung betreffend.
Tie Gemeindebehörden werden unter Hinweisung auf tz. 27 der Vollzugsverfügung vom 31. Oktober 1882 zu dem Gesetz über die Farrenhaltung vom 16. Juni 1882 darauf aufmerksam gemacht, daß Beiträge über die Farrenhaltung, welche den Vorschriften des Gesetzes vom 16. Juni 1882, sowie der Vollziehungsverfüguug hiezu nicht entsprechen, denselben baldmöglichst anznpassen sind, neue diesen Bestimmungen nicht entsprechende Verträge aber nicht mehr abgeschlossen werden dürfen.
Ten 2. Juli 1883.
K. Oberamt. Güutner.
Nagold.
Ordnung der Kangholz-Flötzeret ans der Uagnld «nd deren Srltendnch, dem Ztns- dach betreffend.
Die Unterzeichnete Stelle sieht sich veranlaßt, die Langholzhändler sowie Flößer auf die Verfügung des Kgl. Ministeriums des Innern, betreffend die Ordnung der Langhoizslößerei auf der Enz mit ihren Seitenbächen Kleineuz und Eiach, sowie auf der Nagold und deren Seitenbach, dem Zinsbach, vom 20. April 1883, Neggsbl.'S. 47, zur genauen Nachachtung hiiizuweiscn, mit dem Bemerken, daß etwaige Zuwiderhandlungen strenge bestraft werden.
Zugleich werden die Bediensteten der Polizei, sowie des Staatsforstschlitzpersonals ernstlich aufgefordert, etwaige Uebertretungen sofort zur Anzeige zu bringen.
Den 3. Juli 1883.
K. Oberamt. Güutner.
Nagold.
Bekanntmachung.
Nachstehender Erlaß der K. Centralstelle für die Landwirthschaft wird hiemit zur Kenntnis; der Gemeindebehörden gebracht mit der Aufforderung, Anzeige an das Oberamt zu erstatten, wenn sich Gelegenheit und sich die bestimmt ausgesprochene Absicht zeigt, landwirthschaftliche Verbesserungen zur Ausführung zu bringen.
Den 1. Juli 1883.
K. Oberamt. Güutner.
Die K. Centralstelle für die Landwirthschaft an die K. Oberämter und die landwirthschaftlichen Bezirks- Vereine.
Im Hauptfinanzetat von 1883/85 sind wieder Geldmittel zur Förderung landwirthschaftlicher Verbesserungen, namentlich von Entwässerungsanlagen, Wiesen-Bewässerungseinrichtungen, Bach- und Fkuß- regulirungen, Feldweganlagen und Markungsbereinigungen vorgesehen worden.
In der Absicht, in allen Landestheilen zweckmäßige Kulturunternehmungen dieser Art ins Leben zu rufen und hiebei in thunlichster Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse mit möglichst geringem Aufwand den höchst möglichen nachhaltigen Nutzen zu erzielen, werden die oben erwähnten Geldmittel in erster Linie zur Aufstellung eines tüchtigen kultur- technischen Personals verwendet, welches die Aufgabe hat, auf Ansuchen für die von Gemeinden, Genossenschaften und Privaten Projektirten Kulturunternehmungen die Vorarbeiten zu fertigen, Pläne und Kostenvoranschläge zu entwerfen, die Ausführung zu leiten u. in der Regel auch die Bauaufsicht zu führen.
Außer dieser nächsten und, unseres Erachtens für die hier verfolgten Zwecke wichtigsten, staatlichen Fürsorge können, soweit die Mittel reichen, Beiträge zu den Kosten bedeutenderer, zu Nachahmung anregender und zum Muster dienender landwirthschaftlicher Meliorationen in Aussicht gestellt werden.
Es werden daher die K. Oberämter und die landwirthschaftlichen Bezirksvereine veranlaßt, wo sich Gelegenheit und bestimmt ausgesprochene Geneigtheit zur Ausführung von landwirthschaftlichen Verbesserungen zeigt unter Angabe des Zwecks des Unternehmens, seiner ungefähren Ausdehnung und der einschlägigen örtlichen Verhältnisse die Berathung resp. Unterstützung des bei der Centralstelle ange- stellten Kultur-Ingenieurs zu beantragen, damit durch dessen Mitwirkung die Aufstellung oder gar Ausführung fehlerhafter Projekte verhindert und schon von Anfang an eine gewisse Gewähr für die tvirthschaftliche Verwendung der in Betracht kommenden Kosten gegeben werde.
Insbesondere ist dann, wenn um einen Beitrag zu den Kosten der Ausführung landwirthschaftlicher Meliorationen nachgesucht werden will, sofern die Vorarbeiten nicht vom Kultur - Ingenieur der Centralstelle gefertigt sind, vor Beginn der Ausführung Plan und Kostenvoranschlag zur Besichtigung und Prüfung vorzulegen.
In Betreff der Ausführung von Feldweganlagen und Markungsbereinigungen wird die Central- stelle geichfalls auf Ansuchen ihre Techniker zur Berathung und Unterstützung an Ort und Stelle senden. Beiträge werden in der Regel aber nur für gelungene und musterhafte, eine ganze oder den größeren Theil einer Markung umfassende Unternehmen, in erster Linie für Markungsbereinigungen mit Güterzusammenlegung und nur für solche Unternehmen verabreicht, welche geeignet sind, anregende Beispiele abzugeben.
In allen diesen Fällen wird die Größe der einzelnen Unterstützungen nach den Opfern, welche die Durchführung der Verbesserungen erfordert, bemessen und mit besonderer Würdigung der Ausdehnung, Schwierigkeit, Zweckmäßigkeit und Verdienstlichkeit des betreffenden Unternehmens festgestellt werden, wobei auch darauf Rücksicht genommen wird, ob für die künftige Unterhaltung der Anlage geeignete Vorsorge getroffen ist.
Den Gesuchen ist stets eine gutächtliche Aeuße- rung des betreffenden landwirthschaftlichen Vereins beizuschließen.
Die Zahlung der Beiträge erfolgt, sobald das Unternehmen völlig ausgeführt ist und die Central- stelle sich von der gelungenen, plangemäßen Ausführung Ueberzeugnng verschafft haben wird.
Stuttgart, den 15. Juni 1883.
Werner.
Die Gerichtsvollzieher
werden erinnert, Hauptregister und Kaffentagbuch umgehend einzusenden.
Nagold, den 30. Juni 1883.
K. Amtsgericht. Daser, O.-A.-R.
Die Königs, evang. Ufarrämter
werden dringend ersucht, geeignete Pfleghäuser für den Kinderrettungsverein des Bezirks in thunlichster Bälde zu ermitteln. Solche, die Mädchen aufzunehmen bereit wären, sind zwar noch vorhanden; aber
es werden fast ausnahmsweise Knaben angemeldet, deren Unterbringung zum Theil sehr dringend ist. Nagold, 3. Juli 1883.
K. Dekanatamt.
K e m m l e r.
Helfer Sträte in Reutlingen (früher in Nagold) wurde zum Oberhelfer daselbst ernannt.
Unter dem 27. Juni ist Schullehrer Hehl in Röthenbach (Calw) in den Ruhestand versetzt worden.
Tages-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
G Alten st aig, 1. Juli. Empfangen von dem hiesigen Liederkranz bei der Wirthfchaft zum Anker und begünstigt von heiterem Wetter zog der benachbarte Liederkranz von Nagold heute Nachmittag mit Gesang in unser Städtchen ein. Nach kurzem Verbleib in dem Gasthof zur Traube begab sich derselbe ins Freie und zwar zuerst unter die Eichen und von da aus in den Löwengarten und wurde durch den abwechselnden Gesang der beiden Vereine dem anwesenden Publikum ein sehr angenehmer Nachmittag bereitet. In den Saal des Gasthofs zur Traube zurückgekehrt, gestaltete sich der Wechselgesang gleichsam zu einem Wettgesang. Vorstand Schittenhelm von hier gab seiner Freude über den Besuch Ausdruck und stattet dem freundnachbarlichen Liederkranz seinen Dank zugleich Namens des Altenstaiger Liederkranzes ab, einen Besuch des letzteren in Nagold in Aussicht stellend, und toastirte sodann auf den deutschen Sängerbund. Der Direktor des Nagolder Liederkranzes, Oberlehrer Hegele, erwiderte hierauf mit warmen Worten, die Wirkung des Gesangs, insbesondere zur Herbeiführung freundnachbarlicher Gesinnung und den freundlichen Empfang rühmend und toastirte auf den Lie- derkvanz von Altenstaig. Die Leistungen beider Vereine fanden allseitig llngetheilten B?ffall, Besondere Anerkennung fand aber die gute Schulung der Nagolder Sänger und die musikalische Begabung derselben. Zu guter letzt mußten dieselben das bekannte Volkslied „Jetzt gang i an's Brünnele" auf allgemeines Bitten äg. oapo preisgeben, ehe die Hände zum Abschied gereicht wurden.
-6- VomLande, 30. Juni. Die Raiffeisen'- schen Darlehenskassenvereine waren am 19. ds. in Stuttgart durch Delegirte zu einer Verbandsversammlung zusammengetreten, um die Berichte über Lauf und Stand der Unternehmung zu vernehmen und in gemeinsamer öffentlicher Berathung an der Fort- und Ausbildung des landwirthschaftlichen Kreditgenossenschafts-Prinzips zu arbeiten. Die Würdigung der Bedeutung und noch lange nicht allgemein genug anerkannten Wichtigkeit dieser Genossenschaftssache ist bei dieser Gelegenheit durch den Verbandsvorstand : Landwirthschafts-JnspektorLeemann in Heilbronn, sowie im II. Jahresbericht des Vereins treffend ausgesprochen worden. Einsender fügt hinzu: Die Bestrebungen, den Bauersmann auf eine Stufe des Wohlbefindens emporzuheben, auf welche er ein wohlbegründetes Anrecht hat, beruhen auf der Grundlage gleicher Freiheiten, gleicher Rechte, aber auch gleicher Pflichten, wodurch der rechte Mann auf seinen eigenen Füßen stehen und das, was er ist und kann, nur sich selbst zu verdanken hat. Sind die Wege zu diesem Ziele verschieden, sie kommen doch in dem einen Gedanken zusammen: „Hilf dir selbst, so wird Gott dir helfen!" Die Mitglieder der Darlehenskassenvereine lassen zeitweilig vorräthige