Der GMslhaster.

mts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

M 62.

Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 90 -1, in dem Bezirk I »41 20 -g, außerhalb des Bezirks 1 40 Monats­

abonnement nach Verhältniß.

Donnerstag den 31. Mai.

Jnsertionsgebühr für die Ispaltige Zeile aus ge­

wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 -I, bei mehrmaliger je 6 Die Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

1883.

Juni

nehmen alle Postanstalten resp. die betr. Post­boten Bestellungen auf denGesellschafter" entgegen.

Amtliches.

N a g o l d.

Bekanntmachung

Die Maul- und Klauenseuche in Jselshausen ist erloschen.

Den 29. Mai 1883.

K. Oberamt. Güntner.

Bekanntmachung, den Remonte-Ankauf im Königreich Württemberg für 1883 betreffend.

Zum Ankäufe von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Königreichs Württemberg für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr begin­nende Märkte anberaumt worden und zwar:

am 13. Augnst in Ravensburg,

14.

Saulgau,

16.

Riedlingeu,

17.

Münsiugen

18.

Ehiugeu.

Die von der Königlich Preußischen Remonte- Ankaufs-Kommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.

Zu wenig entwickelte, oder solche Pferde, die zu schwach, schwerfällig und ordinär sind, den An­forderungen an ein Militär-Zug- oder Reitpferd nicht entsprechen, auch Pferde, welche durch zu frühen Gebrauch gelitten haben, mangelhaft gebaut, mit Knochen oder anderen erheblichen Fehlern behaftet und nicht gängig sind, können nicht gekauft werden.

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krip­pensetzer (Köpper) vom Ankauf ausgeschlossen.

Es wird sich empfehlen, hierauf besonders zu achten, damit die Zurückgabe derjenigen Pferde, welche sich innerhalb der ersten 8 Tage nach dem Eintreffen in dem Depot mit solchen Fehlern behaf­tet zeigen, vermieden wird.

Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit 2 mindestens zwei Meter langen starken hänfenen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.

Um die Abstimmung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deck­scheine möglichst mitgebracht werden.

Berlin, den 14. März 1883.

Königl. Preußisches Kriegsministerium, Abthei­lung für das Remontewesen.

(gez.) von Rauch. Graf von Klinckowström.

Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme in die Gartenbauschule zu Hohenheim.

Auf den 1. Oktober d. I. können in die mit der hiesigen Anstalt verbundene Gartenbauschule wie­der 6 Zöglinge eintreten.

Zweck dieser Anstalt ist, junge Männer mit der Theorie und Praxis des ländlichen Gartenbaus bekannt zu machen.

Die Aufnahme erfolgt auf ein Jahr und zwar unter folgenden Bedingungen:

1) Die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebens­jahr zurückgelegt haben,

2) vollkommen gesund und körperlich erstarkt sein, um die bei dem Gärtnereibetrieb vorkommen- den Arbeiten anhaltend ausführen zu können,

3) im Lesen, Schreiben und Rechnen gute, im Zeichnen wenigstens einige Fertigkeit, auch genügende Befähigung zu Auffassung von po­pulären Lehrvorträgen haben.

Hierüber müssen sie sich bei der Aufnahmeprüfung ausweisen.

Solche Bewerber, welche eine Lehrzeit in einer Gärtnerei oder an einer Ackerbauschule erstanden oder sich sonst mit Ganen- oder Weinbau beschäf­tigt haben und hierüber die erforderlichen Ausweise vorlegen, werden vorzugsweise Berücksichtigung bei der Aufnahme finden.

Kost, Wohnung und Unterricht erhalten die Zöglinge frei. Dagegen haben sie alle in der Schule und beim praktischen Gartenbau vorkommenden Ar­beiten zu verrichten und die Verpflichtung zu über­nehmen, den einjährigen Kurs vollständig mitzu­machen.

Weiter besteht die Einrichtung, daß je nach Umständen zwei Gartenbauschüler, welche sich beim unmittelbar vorausgegangenen Jahreskurs durch Strebsamkeit und gutes Verhalten ausgezeichnet ha­ben, ein weiteres Jahr mit entsprechendem Taggeld beim praktischen Obst- und Gartenbau beschäftigt werden, auch in der Gartenbauschule wohnen und an dem Unterricht Theil nehmen können.

Die Bewerber werden aufgefordert, unter Dar­legung ihrer bisherigen Laufbahn, sowie unter An­schluß eines Taufscheins, Impfscheins, gemeinderäth- licher Zeugnisse über Heimathrecht, Prädikat u. Ver­mögen, einer Urkunde über Einwilligung des Vaters beziehungsweise Vormunds, sowie, soweit sie im militärpflichtigen Alter stehen, unter Nachweis ihres Militärverhältnisses, sich spätestens bis Samstag den 30. Juni d. I. schriftlich bei der Unterzeichneten Stelle zu melden und sich sodann, wenn sie nicht durch besonderen Erlaß vorher zurückgewiesen werden sollten, zur Auf­nahmeprüfung am

Montag den 16. Juli d. I., Vormittags 7 Uhr, hier einzufinden.

Hohenheim. 22. Mai 1883.

K. Instituts-Direktion. Für den Direktor:

Prof. Voßler.

Bei der vom 4. bis 21. d. M. in Tübingen vorgcnom- menen ersten höheren Finanzdienstprüfung ist u. a. Kandidat Julius Schüz von Nagold für befähigt erkannt und zum Fi- nanzrefcrendär zweiter Klasse bestellt worden.

Die erledigte Stelle eines Bahnhofverwalters II. Klasse in Nagold wurde dem Güterabfertigungsbeamten Halde Ir­ma ng in Cannstatt und die erledigte Straßenbau-Jnspektors- stelle Calw dem Verweser derselben, Stuppcl, gnädigst übertragen.

Tages-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

Motto: Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang, Der bleibt ein Narr sein Leben lang.

« Oberjettingen. Letzten Sonntag stattete der Liederkranz von Mötzingen unter Führung seines strammen Direktors, Herrn Schullehrer Weiß, dem hiesigen Gesangverein einen Besuch ab. Das Gast­haus zum Hirsch, in welchem sich die beiden Vereine produzirten, war mit Zuhörern vollständig besetzt. Die Gesänge der Vereine wurden abwechselnd und j

mit Präcision vorgetragen und wurde dabei der Be­weis geliefert, daß auch ländliche Vereine bei guter Schulung und umsichtiger Leitung im Stande sind, Treffliches zu leisten. Nur zu bald verließen uns die werthen Gäste. Unter beiden Vereinen herrschte das herzlichste Einvernehmen, was anderwärts durch kleinliche Eifersüchteleien nicht immer der Fall. Wie wir hören, beabsichtigen die hiesigen Sangesbrüder diesen Besuch in Bälde zu erwidern.

In Oberthalheim brannte am 23. Mai, Vormittags, der an das Wohnhaus des Bauern I. Heller angebaute Schuppen vollständig nieder, das Wohnhaus wurde theilweise beschädigt. Der Brand soll durch zwei Knaben verursacht worden sein, welche mit Zündhölzchen spielten. (S. M.)

Stuttgart, 25. Mai. (Landtag.) Auf der Tages­ordnung der heutigen Nachmittagssitzung der zweiten Kammer stand die Frage der Erhöhung der Branntweinsteuer. Ange­regt war dieselbe durch eine Petition von 72 Branntweinbren­nern des Landes, weiche, um besser gegen die Concurrcnz der norddeutschen Brauereien geschützt zu sein, um eine Erhöhung der Branntweinsteuer gebeten hatten. Von der Commission war diese Anregung mit Eifer ausgenommen worden, schon deßhalb, weil man in dem Branntwein ein Steuerobjekt sah, das man zu Gunsten des Malzes belasten könne. Der Berichterstatter Beutter, ein eifriger Gegner der erhöhten Malzsteuer, em­pfahl in seinem Bericht, den Branntwein nach dem Maischbot­tich- und Materialsteuershstem gehörig hcranzuziehen, in der Art, wie cs in Bayern geschehen. Oonäitio sink gua non müßte aber hierbei sein und bleiben für die mittleren und klei­neren Brennereien Württemberg hat deren 13,000 we­sentliche Erleichterung des Betriebs durch die weitere Ausbil­dung des Abfindungs- und Pauschalirnngsverfahrens. Ganz im Sinne von Beutter äußerten sich die Abg. Spieß, Lecmann und Ramm, während das Maischbottichsystem in Moritz Mohl einen Gegner fand, der für die sog. Branntweinfabrikations- stcuer eintrat, die in Württemberg von 1852 bis 1865 bestaub, dann aber dem jetzigen System (Abgabe vom Branntweinklein­verkauf) Platz machen mußte. Mohl schilderte das Fabrikations­steuergesetz von 1852 als mangelhaft eingerichtet und gehand- habt. Für die Berathung des jetzigen Zustandes in der Brannt- weinbestcucrung sprachen sich die Abg. v. Luz, Deutler und v. Schlicrholz aus, die beiden letzteren aus dem Grunde, weil sie von einer Acnderung eine Belästigung der kleinen landwirlh- schaftlichcn Brennereien durch allerlei Controllirungsmaßregeln be­fürchten, während v. Luz (Abg. für den Bezirk Nagold) die heftige Concurrcnz der norddeutschen Brennereien in dem Um­stande sieht, daß in Norddeutschland so überaus billige Kar­toffeln gebaut werden, wogegen selbst eine Erhöhung der Uebcr- gangssteuer ohne Erfolg sein würde. Finanzministcr v. Renner überraschte das hohe Haus durch die Mittheilung, daß die Grundzllge eines neuen Branntwcinsteuergesctzes im Ministe­rium bereits fcstgestellt seien. Er (der Minister) habe aber Anstand genommen, nach dem schlechten Ausfall des Jahres 1882 dieses Gesetz vor die Kammer zu bringen. Man müsse den Landmann erst durch eine gute Ernte sich etwas wieder erholen lassen, ehe man mit einem Gesetz komme, das doch die Landwirthschaft in erster Linie belaste. Aus den Aeußcrungcn des Ministers ging hervor, daß eine Erhöhung der Brannt­weinsteuer in Württemberg in der Luft liegt. Bekommen wir eine gute Ernte, so dürfte die Regierung bereits dem Winter- Landtag eine diesbezügliche Vorlage machen. Einstweilen ge­nehmigte die Kammer als Abgabe von Branntweinkleinverkauf pro 1883/85 260000.

Stuttgart, 26. Mai. (Landtag.) Die zweite Kammer ist heute niit der Berathung über die Steuern und Sporteln, welche sie volle acht Tage beschäftigte, zu Ende ge­kommen. Die Uebcrgangssteuer auf braunes Bier wurde auf 3 -4il per Hektoliter, diejenige auf weißes Bier auf 1 65 ^

per Hektoliter festgesetzt. Als Einnahmen aus der Ueber- gangssteuer wurden pro 1883/85 je 376000 ^!l in den Etat eingestellt, als Reinertrag der Sporteln und Gerichtsgebührcn je 1 980 000 -L, der Notariatssporteln pro 1883/84 100 00» Mark, pro 1884/85 152000 .kL Das Notariatssportel-Gesetz wird mit dem 1. Juni d. I. in Kraft treten. Es wird jedoch noch einmal an die zweite Kammer zurückkommcn, da die Kam­mer der Standesherren einige Abänderungen an dem Gesetz vorgenommen hat. Als Reinertrag der Erbschafts- und Schen- kungssteucr genehmigte die Kammer pro 1883/85 einen Rein­ertrag von je 500000. Bci dieser Gelegenheit kam eine Petition der Vorstände der württembergischen Wohlthätigkeits- anstalten mit der Bitte um gänzliche Befreiung der Zuwen­dungen an beweglichem Vermögen zu kirchlichen, wohlthätigen Unterrichts- oder sonstigen gemeinnützigen Zwecken von der

Auch für den Monat