' Md Nieder und wird die Illustrierte Geschichte vou Württemberg überall wo Schwaben wohnen, eine hochwillkommene Erscheinung sein. _
Aus öenr Werschönerrungsvevein.
Wenn im großen Ganzen der hiesigen Einwohnerschaft alljährlich das rühmliche Zeugniß ausgestellt werden muß, daß es dem Stadtgärtner seine Aufgabe in einer nicht genug anzuerkennenden Weise erleichtert und ein Jeder in seinem Theil sich berufen und berechtigt fühlt, den Stadtgarten in allen seinen Theilen vor Beschädigungen zu bewahren, so ist die Freude über dieses schöne Verhältniß doch nie ganz ungetrübt geblieben, indem zeitweise immer wieder trotz der oftmals wiederholten Bitten und Warnungen einzelne Beschädigungen zu beklagen waren. Eine Barbarei von ausgesuchter Rohheit, wie die allerneueste Frevelthat, ist aber bis jetzt nicht da gewesen, indem das untere Naturbrückchen über den Schießgraben, an dem so Viele ihre Freude hatten, mit brutalster Gewalt zertrümmert ist, die einzelnen Theile des Geländers zerbrochen und in den Graben geworfen, eine Kugelakazie vollständig abgebrochen und ihrer Krone beraubt und die Schutzschranken auf beiden Seiten des Grabens ausgerissen und in den Graben geschleudert worden sind. Ohne Zweifel dieselbe Frevlerhand hat dann das Werk der Zerstörung auch an dem obern Brückchen fortzufetzen versucht, scheint aber dabei gestört worden zu sein, indem dasselbe nur theilweise beschädigt ist, doch immerhin so, daß auch dieses Brückchen wieder ganz neu hergestellt werden muß. Es ist schwer, sich eine Vorstellung davon zu machen, wie ein Mensch mit gesundem Verstände sich in solcher Weise an städtischem Eigenthum vergreifen kann, und mit gerechter Empörung muß Jedermann diese Schandthaten verurtheilen.
Ebenso gewiß wird aber auch Jedermann den Wunsch therlen, daß es der städtischen Bebörde gelingen möge, den oder die Thäter zu entdecken, damit einmal ein Exempel statuirt werden kann. Von Seiten des Verschönerungsvereins werden hremit 2 0 Mark demjenigen zugesichert, der bestimmte Angaben über die Person der Frevler machen kann.
Calw, 21. Februar.
E. Horlacher,
Vorstand des Verschönerungsvereins.
— Unser „Eingesendet" in Nr. 20 des Calwer Wochenblatts hat in dieses Blattes letzter Nummer seine Erwiderung gefunden. Diese Erwiderung belehrt uns, daß unsere Annahme — das Pavillon-Projekt sei, aus privaten K..' n hervorgegangen von dem Verschönerungsverein zu dem seinigen gemacht worden, eine irrige war. Wir freuen uns aufrichtig, daß der Verein, dessen Absicht und Zweck die Pflege des Schönen ist, einem Projekt ferne steht, das nach unserer Meinung den Anforderungen der Aesthetik nicht allseitig und völlig gerecht wird.
Unsere Bedenken gegen das Projekt gipfeln bekanntlich in 3 Punkten.
Fürs Erste bezweifeln wir die sachliche Berechtigung der geplanten monumentalen Anlage.
Zum Zweiten halten wir jede Anlage an diesem Ort, sei sie monumentalen oder profanen Styls, für nicht vereinbar mit dem Charakter der Felsengruppe und deren Umgebung.
Drillens fürchten wir durch die Anlage die Ausübung alter Gebräuche
g findet.
Unseren Bedenken zum ersten Punkt gibt der Verfasser des Artikels in Nr. 21 d. Bl. selbst vollständig Recht, er sagt, daß man erst auf der Suche
seie nach einer entsprechenden Widmung. Wir müssen gestehen, daß un* das etwas eigentümlich anmutet. Man kann doch nicht Monumente im Vorrat bauen! Liegt das Bedürfnis zur Errichtung eines Denkmals für eine bestimmte Person oder für ein bestimmtes Geschehnis vor, dann erst kann doch der Künstler an seinen Entwurf gehen, dem er die charakteristischen Eigentümlichkeiten der zu ehrenden Person oder die Merkmale des zu feiernden Ereignisses, sei es in symbolischer sei es in allegorischer Weise aufzuprägen bestrebt sein wird. So aber wäre ja leicht denkbar, daß, wenn wir heute das Monument errichteten und morgen die unabweisbare Pflicht einer Ovation an uns heranträte, der Fall eintreten könnte, daß das vorrätige Monument den sich geltend machenden Erfordernissen nicht nur nicht entsprechen, sondern denselben dem Wesen nach geradezu entgegenstehen würde.
Den zweiten Punkt betreffend haben wir doch nicht gesagt, daß der Hohe Fels etwas „absolut Schönes" seie. Einer solchen Abgeschmacktheit haben wir uns nicht schuldig gemacht. Der Begriff des „absolut Schönen" ist etwas schwer definierbar, mit philosophischen Abhandlungen aber wollen wir das Publikum nicht langweilen. Wir haben lediglich gesprochen von der eigenartigen Schönheit der Felsengruppe, welcher durch jede künstliche oder künstlerische Anlage nur Eintrag geschehen könne, und diese Auffassung finden wir nirgends widerlegt. Sicher soll man über den Geschmack nicht streiten, weil er nicht gleich ist bei allen Leuten, aber es wird nicht zu bestreiten sein, daß auch der Geschmack an gewisse Regeln und Gesetze gebunden ist, deren Außerachtlassung insbesondere bei Ausführungen wie der hier in Frage stehenden sich oft bitter rächt. Eine der hier in Betracht kommenden Regeln aber dürfte die sein, daß man auf einen kahlen weiten Raum, kein in seinen Größe-Verhältnissen unbedeutendes Objekt stellen darf, weil dasselbe entweder einfach verschwindet, oder aber auf den herrschenden Gesamt-Charakter der Landschaft störend einwirkt. Will auf einen solchen Raum eine dekorative bauliche Anlage errichtet werden, so muß solche durch ihre Dimensionen im Stande sein, das Auge zu fesseln, d. h. sie muß dominierend wirken und dadurch die ganze Landschaft beleben. Mit diesem Effect wäre aber in unserem Fall lediglich erreicht, daß das Auge des Beschauers nicht mehr durch die groteske Gestaltung der Gruppe des Hohenfelsen sondern eben durch die Kunstanlage, die jenen Eindruck nicht mehr zur Geltung kommen ließe, gefesselt würde. Das heißt, wir hätten einen Wechsel der Scenerie geschaffen, zu dem nach unserem Ermessen gar kein Grund vorlag.
Auch bezüglich des dritten Punkts fühlen wir uns in keiner Weise beruhigt. Wenn die Feuer mcht mehr auf dem Felsen selbst abgebrannt w e- den, so müssen dieselben, sollen sie überall im Thal zum vollen Eindruck kommen in unmittelbarer Nähe des Felsens aufgebaut werden. Durch den Rauch und den Qualm aus unmittelbarer Nähe aber würde der Kunstbau auf dem Felsen zweifellos beschädigt und verunziert werden. Dann wird sich das Verlangen geltend machen, daß das Feuer so weit wegverlegt werde, daß eine Beschädigung nicht mehr stattfinden kann und dann? — nun dann wird sich Herausstellen, daß unsere Befürchtungen nur z u gerechtfertigte wäre?.
Wir bescheiden uns hiemit, unsere Anschauungen in objektivster von jeder persönlichen Rücksicht und Absicht freier Weise öffentlich besprochen zu haben, können aber zum Schluffe nicht unterlassen, die Frage aufzuwerfen, ob für die reichen Pavillonbeiträge, die ja sicher lediglich in der edeln Absicht, für unsere Stadt Schönes zu schaffen, gegeben sind, unter Zustimmung der Stifter nicht eine allgemeiner befriedigende Verwendung gefunden werden könnte, als die geplante.
Man lasse sich nicht irre machen bei 'Verstopfung, verbunden mit Blutandrang, Schwindel, Herzklopfen, Kopfschmerzen re. sofort die Apotheker R. Brandt'« Schweizcr- Pillen anzuwenoen und man wird stcher mit dem Versuch zufrieden sein. Vor billigeren und ähnlich verpackten wird das Publikum gewarnt.
Amtliche Bekanntmachungen.
Revier Stammheim.
Klangen Verkauf
Samstag, den 27. Februar, vormittags 10 Uhr, im Büren in Stammheim aus Buchhall, Dickemerschlößle, Wattsteig, Mittlerhau, Jägerwiese: 410 St. Baustangen, 4515 Hopfenstangen l.—V. Klasse, 3450 Reisstangen, Floßwieden rc.
Revier Langenbrand.
Stammholz- und Rreurrhoh-Verkaus
Mittwoch, den 3. März, vormittags 10 Uhr, auf dem alten Rathaus in Langenbrand aus den Staatswaldungen Hengsthalde, Oberer Tann- Lerg, Große Saumiß, Spiegelseiche And Vorderer Rippberg:
524 Nadelholzstämme mit 442 Fm., 77 dto. Sägklötze mit 94 Fm., 139 Stück Bauholz V. Klasse mit 24 Fm.; 1 Rm. eichene Scheiter,f 2 Rm. dto. Anbruch, 8 Rm. buchene Prügel, 7 Rm.
Nadelholffcheiter, 63 Rm. dto. Prügel, 46 Rm. dto. Anbruch und 240 Nadelholzwellen ungebunden.
Althengstett, Gerichtsbezirks Calw.
Okäubiger-Au^eu^.
Ansprüche an den Nachlaß des verst. Leonhardt Weift, gew. Schultheißen dahier, insbesondere auch solche aus eingegangenen Bürgschaftsverbindlichkeiten, sind bei Gefahr der Nichtberücksichtigung
binnen 14 Tagen
bei der Unterzeichneten Stelle anzumelden und zu erweisen.
Den 18. Februar 1886.
Namens der Teilungsbehörde: K. Gerichtsnotariat.
W e i s m a n n.
Merklingen,
Oberamt Leonberg.
Eichenrinden-
Berkauf.
Die Gemeinde verkauft am Montag, den 1. März d. I., vormittags 11 Uhr, auf hiesigem Rathaus aus dem Gemeindewald Abt. Gaishecke den heurigen Eichenrindenertrag von ca. 100 Ctr. Glanzrinde.
Etwaige Liebhaber, welche die Rinde
vor dem Verkauf zu sehen wünschen, wollen sich an Herrn Waldmeister Geiger hier wenden.
Den 17. Febr. 1886.
Gemeinderat.
Verkauf.
Die Gemeinde Alzenberg-Oberriedt verkauft am nächsten
Mittwoch, den 24. d. M., (Matthäus-Feiertag), Vormittags 9 Uhr, auf dem Ab e l'schen Hofgut Alzenberg, bei ungünstiger Witterung im Löwen daselbst:
70 Ctr. Roggen,
125 „ Roggenstroh,
150 „ Haberstroh,
20 „ Dinkelstroh,
60 „ Heu,
40 „ Oehmd.
Oberriedt, den 19. Febr. 1886.
Gemeinderat.
Vorstand Bai er.
Gültlingen.
Fahrnisverkauf.
Aus der Verlassenschaftsmasse des verstorbenen Friedrich Deuble, Ober- müllers, kommt gegen bare Bezahlung zum Verkauf:
am Donnerstag, dev 25. Febr. d. I., vou vormittags 8'/z Uhr au: Manns- und Frauenkleider, Betten und Bettgewand, Leinwand,
Schreinwerk, Faß- und Baud geschirr, allerlei Hausrat;
am Freitag, den 26. d. M., vou vormittags 9 Uhr au:
1 Pferd, Schimmel, 7jiihrig,
3 Mhe, ^
1 trächtige Kalkin,
1 Rind,
Iträcht. Mutterschwein,
I Paar starke
sowie
4 St. kleinere Käuferschweine. Liebhaber sind freundlich eingeladen. Den 17. Februar 1886.
Waisengericht. Vorstand Wurst.
Althengstett.
Eang- unä Kaukokz- Veekauf.
Am nächsten Donnerstag, den 25. Febr., von vormittags 9 Uhr an werden aus dem Gemeindewald Kopf und Langenlöchle ca. 300 Fm. Lang- und Bauholz verkauft, damnter viele Rotforchen; das schwächere Holz