Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 90 in dem Bezirk l 20 ' außerhalb des Bezirks 1 40 Monats­

abonnement nach Berhältniß.

Samstag den 24. März.

Jnsertionsgebühr für die lspaltige Zeile aus ge­

wöhnlicher Sckrist bei einmaliger Einrückung S bei mehrmaliger je K -I. Die Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

1883.

Lin1aZ.liLA zum H-Vonnsuwiit

aus den

Gesellschafter»-«» »«art»,.

Indem wir auf das mit dem 1. April begin­nende 2. Quartal freundlichst einladen, bitten wir diejenigen, die blos auf 1 Vierteljahr abonnirt ha­ben, ihre Bestellungen noch vor Ablauf dieses Mo­nats zu erneuern, wenn sie den ununterbrochenen Bezug des Blattes wünschen.

DasDeutsche Nnterhaltungsblatt", das dem Gesellschafter je der Sonntagsnummer bei­gelegt wird, hat sich nach manchen Zuschriften und sonstigen Aeußerungen einer solchen günstigen Auf­nahme zu erfreuen, daß wir der festen Zuversicht sind, daß uns dasselbe noch manche Abonnenten ge­winnen wird, die auf eine gesunde, volksthümliche, für jede Familie belehrende und wirklich unterhal­tende Lektüre in sittlichem Sinne reflektiren.

Die vierteljährliche Pränumerationsgebühr be­trägt in dem Bezirk mit Postzuschlag »tL 1.20, au­sserhalb des Bezirks 1.40.

Zu zahlreichen Bestellungen ladet daher er­gebenst ein

_ die Redaktion L CvpedMs».

Amtliches.

Nagold.

Kek«mr»tmachung, betreffend die Utels- «nb Vferde-Anfnahme pro 1882.

Unter Hinweisung auf das Ausführungs-Gesetz vom 20. März 1881 Regsbl. S. 189 zu dem Reichs­gesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen und die hiezu erlassene Vollzugs-Ver­fügung vom 23. März 1881, Regsbl. S. 196 und die Verfügung k. Ministerium des Innern vom 13. d. M., Staats-Anz. Nr. 63 und Gesellsch. Nr. 34, wird hiemit Nachstehendes angeordnet:

Von einer Umlage auf die Riudviehbe- sttzer wird für das Jahr 1883 abgesehen.

Die Aufnahme und Verzeichnung der Besitzer von Pferden, Eseln, Maulthieren und Mauleseln hat nach dem Stand vom 31. Mär; 1883 zu erfolgen. Bis 10. April müssen die Verzeichnisse fertig gestellt sein, worauf dieselben während des unmittelbar an­schließenden Zeitraums von 6 Tagen auf dem Rath­haus zur Einsichtnahme durch die Thierbesitzer auf­zulegen sind. Der Tag der Auflegung ist öffentlich bekannt zu machen.

Innerhalb dieser Frist von 6 Tagen können gegen die Einträge in den Verzeichnissen von den betheiligten Thierbesitzern bei dem Ortsvorsteher Ein­wendungen vorgebracht werden. Der Ortsvocsteher hat über dieselben binnen 3 Tagen zu erkennen. Beschwerden über den Bescheid des Ortsvorstehers sind binnen 6 Tagen bei dem k. Oberamt zu erheben, welches dann endgültig entscheidet.

Nach erfolgter Erledigung der Einwendungen und Beschwerden sind die auf die Besitzer von Pfer­den, Eseln, Maulthieren und Mauleseln umzulegen­den Gesammtbeträge von den Ortsvorstehern nach vorgängiger Prüfung und Beurkundung des Umlage- Verzeichnisses dem Oberamt anzuzeigen.

Die Umlage-Beträge

von jedem Pferd.50 L

von jedem Esel, Maulthier u. Maulesel je 10 L sind nach Feststellung der Verzeichnisse ohne Verzug von dem Einbringer einzuziehen und binnen 10 Tagen unter Abzug der dem Einbringer zukommenden Ge­bühren, bezüglich welcher auf die Ministerial-Ver-

fügung vom 23. September 1881, Regs.-Bl. Seite

439, hingewiesen wird, an die Oberamtspflege abzu­liefern.

Beträgt jedoch der Gesammtbetrag der in einer Gemeinde zur Erhebung kommenden Beiträge weniger als 2 v/L, so hat sich die Belohnung des örtlichen Einbringers auf die Hälfte dieses Gesammtbetrags zu beschränken.

Die von den Einbringern erhobenen Gebühren sind am Schluß der Aufnahme-Verzeichnisse zu liqui- diren.

Die Herrn Ortsvorsteher haben den Einbringern diese Bekanntmachung zu eröffnen und die rechtzeitige und vorschriftmäßige Durckfführung der Vieh-Auf­nahme u. s. w. zu veranlassen.

Die erforderlichen Formulare für die Verzeich­nisse, Bericht an das Oberamt u. s. w. werden den Ortsvorstehern zukommen.

Den 22. März 1883.

K. Oberamt. Güntner.

Den K evang Pfarrämtern

wird in Erinnerung gebracht, daß die Verzeichnisse der veränderlichen Einkommenstheile der Pfarreien und der Schulstellen unmittelbar an die Unterzeichneten Stellen einzusenden sind.

Nagold/Altenstaig, 22. März 1883.

K. Dekanatamt. K. Bezirksschulinspektorat.

Kemmler. Mezger.

Tages-Neuigkeiterr.

Deutsches Reich.

** Nagold. (Plenarversammlung des Bezirkswohlthärigkeitsvereins.j (Schluß.) Nach Er­stattung des Kassenberichts wurde die Wahl des Vor­standes vorgenommen. Weil der frühere Vorstand, Dekan Kemmler die Vorstandschaft trotz wieder­holten Bitten nicht mehr anzunehmen in der Lage war, so wurde Stadtpfarrer Mezger von Altenstaig einstimmig hiezu gewählt. Pfarrer Hahn von Bö­singen hielt sodann einen anregenden Vortrag über die Pfennigsparkassen des Bezirks. Mit Ausnahme von drei (Ober- und Unterthalheim u. Unterschwan­dorf) sind dieselben in allen Orten des Bezirks ein­geführt. Die meisten Orte haben ihre eigene Kaffe, einige lehnen sich an andere Sparkassen an. Fast alle Altersstufen (vom 1.50. Lebensjahr) benützen die Sparkasse. Die Summe der Einlage des Be­zirks im Jahre 1882 belauft sich auf rund 17 000 Mark, von denen nur 437 ^ zurückgenommen wur­den. Die Einlagen sind bei verschiedenen Kassen verzinslich angelegt, z. B. bei der hiesigen Handwer­kerbank, der Rentenanstalt in Stuttgart, der Württ. Sparkasse. Redner macht den Vorschlag: Es sollten sämmtliche Einlagen der Pfennigsparkassen des Be­zirks entweder bei der Württ. Sparkasse angelegt werden, oder die Amtsversammlung sollte in einer Eingabe um die Einrichtung einer Oberamtssparkasse gebeten werden. Der letztere Vorschlag fand all­gemeine Zustimmung. Einen weiteren Vortrag hielt Stadtpf. Mezger über die Vagantenfrage, nament­lich über Mängel, welche sich bei der Naturalver­pflegung da und dort Herausstellen. Es sind der­selben besonders drei, die Redner eingehend beleuchtet. Vor allem fehlt es an konsequenter Durchführung der Abschaffung des Bettels. Es sollte denStro­mern" geradezu verboten werden, diejenigen Orte, welche nicht Verpflegungsstationen sind, bettelnd zu durchstreifen. Dann sollten die Herbergen besser überwacht werden. Es ist schon vorgekommen, daß

man in denselben die bestehende Ordnung umgieng und z. B. statt den Reisenden ein einfaches Vesper zu bieten, ihnen durch längeres Festhalten zu einer Nachtherberge verholfen wurde. Daher kommt es, daß in einem Orte des Bezirks in einem Monat nur 6 Vesperkarten, dagegen 272 zu Nachtherbergen ab­geholt wurden. In demselben Orte wurden in 3 Monaten 1344 Reisende mit einem Aufwand von 400 verpflegt.

Zur Warnung! Alt Rößleswirth Gottlieb Bertsch von Ottenbronn, OA. Calw, hat am 11. Nov. 1882 dem Umgeldskommissariat Calw ange­zeigt, der Bäcker Ganzhorn von Hirsau habe Wein in einem verborgenen Keller aufbewahrt, so sei gut wirthschaften. Strafe, da sich diese Anzeige als falsch erwies, wegen falscher Anschuldigung 5 Wochen Ge- fängniß. (Tüb. Chr.)

Ueber die im Schwarzwald gefallenen Schnee­massen wird demN. T." berichtet: Ueber 40 Ar­beiter mit 12 Pferden haben tagelang versucht, mit dem Bahnschlitten die neue, durch den Kohlwald führende Straße Freudenstadt-Rippoldsau fahrbar zu machen. Pferde versanken bis über den Kopf im Schnee. Die Post von Nippoldsau nach Schapach und Privatfuhrwerke blieben oftmals in den Schnee- massen stecken und mußten wieder herausgeschäufelt werden. Man fährt heute über viele Stellen, wo sonst die Straße nicht hinführt. Am schlimmsten er­ging es dem Wilde, den Rehen, die keine Nahrung mehr fanden, im Schnee versanken und sich schließ­lich bis an die Bäche zogen, wo man die halbver­hungerten abgematteten Thiere dutzendweise einfing : viele fand man aber auch schon verendet. Im Bade Rippoldsau sind derzeit etwa 15 Rehe im Stalle untergebracht, die eingefangen wurden und dort ge­füttert werden, bis die Wege wieder gangbar sind und sie selbst sich ihre Nahrung suchen können.

Stuttgart, 21. März. Heute feierte der gegenwärtige Oberststallmeister und Oberhofrathsprä- sident Graf v. Taubenheim sein 60. Dienstjubi­läum. Se. Maj. der König bedachte den Jubilar mit besonderen Auszeichnungen.

Ein Jägersmann in Gmünd will lautRems­zeitung" einen Fuchs in einem Rabenneste auf einem 25 Fuß hohen Baum sitzend angetroffen und geschos­sen haben. Wir hätten den Fuchs klettern sehen mögen und möchten den Jäger um Fortsetzung seiner lateinischen Geschichte ersuchen.

Karlsruhe, 21. März. Adele Spitzeder wurde heute von der Strafkammer wegen Betrugs zu acht Monaten Gefängniß und in die Kosten ver- urtheilt. (Fr. I.)

Gotha, 22. März. Die Ermordung v. Wangenheims ist ein tragischer Zufall; die An­stellung des Mörders Hanf war bereits durch Wangenheim verfügt, ebenso ein Vorschuß für ihn angewiesen. Hätte der verzweifelnde Hanf noch einen Tag gewartet, so hätte er Wangenheim als seinen Wohlthäter gepriesen. (N. T.)

Berlin, 19. März. Englische Zeitungen bringen aus Newyork vom 16. die folgende, sehr unglaubwürdige Nachricht:Fürst Bismarck unter­handelt gegenwärtig wegen Ankaufs von zehn Mil­lionen Morgen Land in Mexiko zur Einrichtung deutscher Kolonien. Eine Million Morgen sind durch den Agenten Dr. Bedlack, welcher am Dienstag an Bord derArizona" abreist, um den Plan zu ver­vollständigen, angekauft worden. Ein englisches Syn­dikat ist ebenfalls an dem Projekt interessirt.