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Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt sür den Obernwts-Bezirk Nagold.
32.
Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 90 4, in dem Bezirk I 20 4, außerhalb des Bezirks 1 40 4. Monats-
abonnemcnt nach Verhältniß.
Samstag den 17. März.
Jniertionsgebühr für die Ispaltige Zeile ans ge
wöhnlicher Sckrift bei einmaliger Einrückung 9 4, bei mehrmaliger je 6 4. Dre Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.
1883.
Amtliches.
Nagold.
M die Schutttieißenämter.
Dieselben werden angewiesen, bei dem gegenwärtigen starken Schneefall den Bahnschlitten aus den Straßen gehen zu lassen und dafür zu sorgen, daß der Verkehr nicht gehemmt wird.
Den 14. März 1883.
K. Oberamt. GünLner.
Nagold.
Bekanntmachung.
Die Maul- und Klauenseuche in Mindersbach isr erloschen, was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.
Den 14. März 1883.
K. Oöeramt. Gü ntner .
— Nagold.
Wr die Artsvorsteher.
Die Ortsvorsteher, in deren Gemeinden in den Jahren 1881 und 1882 freie Hilfskassen, das heißt alle nicht zu den eingeschriebenen Hilfskassen im Sinn des Rcichsgcsetzes vom 7. April 1876 gehörigen Kassen, deren Zweck die Unterstützung der Kassen- Mitglieder in Krankheits- und Sterbefällen ist, gleich viel, ob der Beitritt zu denselben lediglich dem freien Entschluß den Betheiligten anheimgegeben oder durch Fabrik-Ordnungen, Arbeits-Verträge oder sonstigen Vereinbarungen veranlaßt ist (vergl. Ministerial-Er- laß vom 30. Juni 1877, Minist.-Amtsblatt S. 265 und vom 4. Oktober 1878, Minist.-Amtsblatt Seite 295) gegründet worden sind, oder sich aufgelöst haben, werden aufgefordert, binnen 8 Tagen hievon Anzeige zu machen und im Falle einer Neugründung unter Anschluß der Statuten, um diese Kassen in das vorgeschriebene Verzeichniß aufuehmen zu können.
Bemerkt wird, daß zu solchen Hilfskasseu auch die Kassen der Militär- und Veteranen-Vereine gehören, im Falle deren Zweck auch die Unterstützung ihrer Mitglieder in Krankheitsfällen ic. ist.
Den 15. März 1883.
K. Oberamt. Güntner.
Tages-Neuigketten.
Deutsches Reich.
* Nagold, 16. März. Als Ergänzung unseres Berichts in letzter Nummer über die Gewerbevereinsversammlung und Jubiläumsfeier tragen wir noch Weniges nach. Der Vorstand, Hr. Sann- wald, äußerte sich zur Eröffnung der Versammlung in Folgendem: Als in den 50ger Jahren in Folge der veränderten Zeitverhältnisse die Zünfte allmählig in Zerfall geriethen, der Uebergang zur Gewerbefreiheit sich bewerkstelligte, als die Gewerbe sowohl im Einzelnen als in ihrer Gesammtheit von jeder Einschränkung befreite, in Vertretung ihrer Interessen auf sich selber angewiesen waren, fühlten eine Anzahl hiesiger Gewerbetreibender und Freunde der Gewerbe das dringende Bedürfnis, eine auf Freiwilligkeit beruhende Vereinigung zu gründen, welcher nunmehr die Vertretung der verschiedenen Interessen sämmt- licher Gewerbe obliegen sollte. — Aus dieser Veranlassung entstund der Gewerbevereiu. Auf ergangenen öffentlichen Aufruf fanden am 4. und 6. Juni 1857 die ersten Versammlungen statt; es wurden Statuten festgestellt, Vorstand und Ausschuß gewählt u. überhaupt mit der Thätigkeit des Vereins begonnen. Die wichtigsten Gegenstände der Berathungcn einschließlich der Vorträge, die nun verlesen wurden, beziffern sich auf ca. 120 Nummern und erlaubte
sich der Redner noch folgende Worte an den Bericht zu knüpfen: Aus der summarischen Uebersicht über die Thätigkeit des Vereins in den letzten 25 Jahren ersehen Sie, daß der Verein bemüht war, seine Aufgabe so viel in seinen Kräften stund, zu erfüllen. — Es ist eine lange Zeit, 25 Jahre und vieles hat sich in diesem Zeitraum ereignet. — Große Umwälzungen auf polnischem u. volkswirthschaftlichem Gebiete haben stattgefunden. — 2 Kriege, an denen wir selbst betheiligt waren, haben wir erlebt. Die Erbauung der Eisenbahnen fällt in diese Zeit und hat uns vielfach beschäftigt. Die Einigung Deutschlands, unseres großen Vaterlandes, in Folge dessen Einführung einheitlicher Münzen und Goldwährung, Einführung einheitlichen Maßes und Gewichtes, Einführung einer allgemeiner deutschen Gewerbeordnung; dazu kam noch Neuorganisation der gesammten Rechtspflege, Aenderung der Steuergesetzgebung und noch so manches andere. Von allen diesen Fragen wurde der Gewerbeverein mehr oder weniger berührt, sei es durch Erstattung von Berichten und Gutachten an die Handels- und Gewerbekammer oder an die K. Centralstelle, sei es durch Aufklärung und Belehrung der Mitglieder über die verschiedenen Gesetze und Neuerungen, oder durch direktes Eingreifen, wie bei den Wahlen zum Reichstag, als es sich um Aeude- rung der volkswirthschaftlichen Gesetzgebung handelte; dabei wurden die unmittelbaren Interessen keineswegs vernachlässigt. Der Fortbildungsschule und ihren Leistungen wurde stete Aufmerksamkeit geschenkt. Die Verkehrsverhältnisse bei Post und Eisenbahnen sind während der 25 Jahre nie von unseren Tagesordnungen geschwunden, ich erinnere nur an die fortwährenden Kämpfe bei Festsetzung der Eisenbahnfahrpläne. — Bei allem, was das Interesse der Gewerbetreibenden und nicht blos der Gewerbetreibenden allein berührte, war der Gewerbeverein immerdar bereit, sich in den Dienst seiner Mitbürger zu stellen und wenn seine Bemühungen auch nicht immer von erwünschtem Erfolg gekrönt waren, so hat er sich doch nie abhalten lassen, immer wieder zu thun, was er für seine Pflicht hielt. Wenn ich Ihnen im Bisherigen einen Ueberblick über die Thätigkeit des Gewerbevereins seit 25 Jahren gegeben, so ist es heute angenehme Pflicht, derer zu gedenken, welche den Verein seit seinem Bestehen unterstützt haben. In erster Linie sind es die Gründer des Vereins sowie diejenigen Mitglieder, welche dem Verein bis auf den heutigen Tag treu zur Seite gestanden, dann aber auch das K. Oberamt und die löbl. Amtskorporation, welche uns seit Jahren durch Gewährung eines schönen Jahresbeitrags .erfreuen; ferner die K. Handels- und Gewerbe-Kammer sowie die K. Centralstelle in Stuttgart, welch' letztere sowohl unserer Bibliothek als unserer Kasse manch' namhaften Beitrag zugewandt hat. Der Gewerbe-Verein wird bemüht sein, die Achtung, die er genießt, auch fernerhin zu verdienen.
** Nagold, 16. März. An den letzten Tagen, 13. und 15. d. M., wurden im hiesigen Schullehrerseminar in zwei Abtyeilungen 50 vierzehn- und fünfzehnjährige Söhne, die sich dem Schulstande widmen wollen, in den verschiedenen Unterrichtsfächern gründlich geprüft. Sie hatten sich zu diesem Examen meist mit ihren Eltern oder Lehrern besonders aus den Schwarzwaldgegenden eingefunden. Aus hiesiger Stadt selbst betheiligten sich 4 Schüler an der Prüfung. Freilich werden nicht alle der Geprüften ihren Wunsch in Erfüllung gehen sehen, da nur 30—40
derselben in die Präparandenanstalten ausgenommen werden sollen.
Herrenberg, 12. März. Die heutige Versammlung christlich-konservativer Männer war sehr zahlreich, von etwa 200 Männern der verschiedensten Stände und Berufsklassen, besucht. Vertreten waren die Oberämter Böblingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Oberndorf, Rottenburg und Sulz. Herr Stadtschultheiß Sautter von Herrenberg begrüßte die Versammlung und schlug Herrn Oberamtmann Maier von da zum Vorsitzenden vor. Die Versammlung sprach ihre Zustimmung zu den Bestrebungen der konservativen Partei für Revision des Unterstützungswohnsitzgesetzes und für die Verbesserung der Armenpflege aus. Außer dem Berichterstatter, Herrn Eduard Elben aus Stuttgart, betheiligten sich an der Verhandlung die Reichstagsabgeordneten v. Ow und Stalin, der Landtagsabgeordnete Schürer, Oberamtmann Güntner, Dekan Kemmler u. Schnaith, Stadtschultheiß Erath, Pfarrer Kappauf und Mulot, Betriebsbauinspektor Hocheisen und andere. Folgendes ist der Wortlaut der gefaßten Beschlüsse:
1) Bei der Revision des Unterstützungswohnsitzgesetzes ist anzustrcben die Schaffung eines Heimathrcchts für jeden Deutschen, vor allem aber die möglichste Beschränkung des Instituts der Landarmen und die Beseitigung der zahlreichen Heimathlosen dadurch, daß die Bestimmung getroffen wird, daß der einmal begründete Besitz des Hcimathsrechts oder des Unterstützungswohnsitzes nur durch Erwerbung eines anderen verloren gehen kann. Im Wege der Landesgesetzgebung erscheint jetzt schon eine Vergrößung der Landarmenverbände wünschenswerth. 2) In unserer Armenpflege ist ein Haupt- übel das Vagabunden wesen. Das bisher vorzugsweise angewendete Mittel im Kampfe gegen dasselbe, die Naturalverpflegung hat zwar sehr 'schätzenswerthe Erfolge gehabt, und werden solche auch künftig namentlich bei gehöriger Kontrolle der Wirtschaften, bei entsprechender Verköstigung, und bei Einhaltung des Grundsatzes von Seiten der Einzelnen, keine Geldunterstützung zu verabreichen, sowie bei einheitlicher Regelung unter Beihilfe der Regierung, erzielt werden. Dieselbe sollte Hand in Hand mit der angestrebten Gründung von Arbeiterkolonien, nach dem Vorgänge von Wilhelmsdorf, durch Pastor von Bodelschwingh weiter ausgedehnt u. vervollkommnet werden. In die Länge dürfte dasselbe jedoch allein nicht aus- reichen. 3) Eine Hauptaufgabe ist es daher, die Zahl der vorhandenen Vagabunden, im schlimmen Sinne des Wortes, zu vermindern und das Hinzukommen neuer nach Kräften zu verhindern. Die Voraussetzung hiefür ist die Möglichkeit, die besseren Elemente darunter, denen es mit dem Suchen nach Arbeit und Verdienst wirklich Ernst ist, von denjenigen verkommenen Personen, welche nicht arbeiten wollen oder nicht mehr arbeiten können, trennen und unterscheiden zu können. Erstcren soll und muß das Recht der Freizügigkeit und die unerläßlich damit verbundene Freiheit des Manderns unverküm- mert bleiben, während die letzteren dagegen von der Landstraße hinweg in ihre Heimath oder nöthigensalls in öffentliche Anstalten zu verweisen sind. 4) Um eine solche Unterscheidung zu ermöglichen, ist die Einführung obligatorischer Wan- derblicher für alle außer ihrer Heimath Arbeit suchenden unerläßlich. Einerseits ist, unter den erforderlichen Sicher- heitsmaßrcgeln gegen den Mißbrauch dieser Arbeitsbücher von Seiten der Polizeibehörden und der Arbeitgeber, keine Beschränkung der berechtigten Freiheit der Arbeiter darin enthalten. Andererseits haben die weitaus zahlreicheren Klassen der Bevölkerung, welche nach unserer Gesetzgebung jeden Obdachlosen unterstützen müssen, zum Mindesten ein gleich gutes Recht zu verlangen, daß sie. beziehungsweise die Organe, welche die Unterstützung austheilen, wissen, „Wem" dieselbe zu Theil wird. Der Antrag im Reichstag auf Einführung solcher obligatorischer Wandcrbücher ist daher mit Freuden zn begrüßen. 5) Als ein geeigneter Boden, die Gegensätze der Anschauungen in unserem Heimath- und Armenwesen, welche namentlich zwischen Nord- und Sllddeutschland bestehen, auszugleichcn, erscheint der in Berlin sRathhaus-Zimmcr Nr. 48) seinen Sitz habende deutsche Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit. Der Beitritt zu diesem Verein ist daher namentlich den süddeutschen Gemeinde- und Amtskörpcrschaften, sowie jedem Armenfreunde dringend zu empfehlen.
Stuttgart, 12. März. Nach dem württem- bergischen Wochenblatt für Landwirthschaft ist bei