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Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligenz-Blatt sür den Obernwts-Bezirk Nagold.

32.

Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet vierteljährlich hier (ohne Trägerlohn) 90 4, in dem Bezirk I 20 4, außerhalb des Bezirks 1 40 4. Monats-

abonnemcnt nach Verhältniß.

Samstag den 17. März.

Jniertionsgebühr für die Ispaltige Zeile ans ge­

wöhnlicher Sckrift bei einmaliger Einrückung 9 4, bei mehrmaliger je 6 4. Dre Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegeben sein.

1883.

Amtliches.

Nagold.

M die Schutttieißenämter.

Dieselben werden angewiesen, bei dem gegen­wärtigen starken Schneefall den Bahnschlitten aus den Straßen gehen zu lassen und dafür zu sorgen, daß der Verkehr nicht gehemmt wird.

Den 14. März 1883.

K. Oberamt. GünLner.

Nagold.

Bekanntmachung.

Die Maul- und Klauenseuche in Mindersbach isr erloschen, was hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.

Den 14. März 1883.

K. Oöeramt. ntner .

Nagold.

Wr die Artsvorsteher.

Die Ortsvorsteher, in deren Gemeinden in den Jahren 1881 und 1882 freie Hilfskassen, das heißt alle nicht zu den eingeschriebenen Hilfskassen im Sinn des Rcichsgcsetzes vom 7. April 1876 gehörigen Kassen, deren Zweck die Unterstützung der Kassen- Mitglieder in Krankheits- und Sterbefällen ist, gleich viel, ob der Beitritt zu denselben lediglich dem freien Entschluß den Betheiligten anheimgegeben oder durch Fabrik-Ordnungen, Arbeits-Verträge oder sonstigen Vereinbarungen veranlaßt ist (vergl. Ministerial-Er- laß vom 30. Juni 1877, Minist.-Amtsblatt S. 265 und vom 4. Oktober 1878, Minist.-Amtsblatt Seite 295) gegründet worden sind, oder sich aufgelöst ha­ben, werden aufgefordert, binnen 8 Tagen hievon Anzeige zu machen und im Falle einer Neugründung unter Anschluß der Statuten, um diese Kassen in das vorgeschriebene Verzeichniß aufuehmen zu können.

Bemerkt wird, daß zu solchen Hilfskasseu auch die Kassen der Militär- und Veteranen-Vereine ge­hören, im Falle deren Zweck auch die Unterstützung ihrer Mitglieder in Krankheitsfällen ic. ist.

Den 15. März 1883.

K. Oberamt. Güntner.

Tages-Neuigketten.

Deutsches Reich.

* Nagold, 16. März. Als Ergänzung unse­res Berichts in letzter Nummer über die Gewerbe­vereinsversammlung und Jubiläumsfeier tragen wir noch Weniges nach. Der Vorstand, Hr. Sann- wald, äußerte sich zur Eröffnung der Versammlung in Folgendem: Als in den 50ger Jahren in Folge der veränderten Zeitverhältnisse die Zünfte allmählig in Zerfall geriethen, der Uebergang zur Gewerbefrei­heit sich bewerkstelligte, als die Gewerbe sowohl im Einzelnen als in ihrer Gesammtheit von jeder Ein­schränkung befreite, in Vertretung ihrer Interessen auf sich selber angewiesen waren, fühlten eine Anzahl hiesiger Gewerbetreibender und Freunde der Gewerbe das dringende Bedürfnis, eine auf Freiwilligkeit be­ruhende Vereinigung zu gründen, welcher nunmehr die Vertretung der verschiedenen Interessen sämmt- licher Gewerbe obliegen sollte. Aus dieser Ver­anlassung entstund der Gewerbevereiu. Auf ergangenen öffentlichen Aufruf fanden am 4. und 6. Juni 1857 die ersten Versammlungen statt; es wurden Statuten festgestellt, Vorstand und Ausschuß gewählt u. über­haupt mit der Thätigkeit des Vereins begonnen. Die wichtigsten Gegenstände der Berathungcn ein­schließlich der Vorträge, die nun verlesen wurden, beziffern sich auf ca. 120 Nummern und erlaubte

sich der Redner noch folgende Worte an den Bericht zu knüpfen: Aus der summarischen Uebersicht über die Thätigkeit des Vereins in den letzten 25 Jah­ren ersehen Sie, daß der Verein bemüht war, seine Aufgabe so viel in seinen Kräften stund, zu erfüllen. Es ist eine lange Zeit, 25 Jahre und vieles hat sich in diesem Zeitraum ereignet. Große Umwäl­zungen auf polnischem u. volkswirthschaftlichem Gebiete haben stattgefunden. 2 Kriege, an denen wir selbst betheiligt waren, haben wir erlebt. Die Er­bauung der Eisenbahnen fällt in diese Zeit und hat uns vielfach beschäftigt. Die Einigung Deutschlands, unseres großen Vaterlandes, in Folge dessen Ein­führung einheitlicher Münzen und Goldwährung, Einführung einheitlichen Maßes und Gewichtes, Ein­führung einer allgemeiner deutschen Gewerbeordnung; dazu kam noch Neuorganisation der gesammten Rechts­pflege, Aenderung der Steuergesetzgebung und noch so manches andere. Von allen diesen Fragen wurde der Gewerbeverein mehr oder weniger berührt, sei es durch Erstattung von Berichten und Gutachten an die Handels- und Gewerbekammer oder an die K. Centralstelle, sei es durch Aufklärung und Belehrung der Mitglieder über die verschiedenen Gesetze und Neuerungen, oder durch direktes Eingreifen, wie bei den Wahlen zum Reichstag, als es sich um Aeude- rung der volkswirthschaftlichen Gesetzgebung handelte; dabei wurden die unmittelbaren Interessen keineswegs vernachlässigt. Der Fortbildungsschule und ihren Leistungen wurde stete Aufmerksamkeit geschenkt. Die Verkehrsverhältnisse bei Post und Eisenbahnen sind während der 25 Jahre nie von unseren Tagesord­nungen geschwunden, ich erinnere nur an die fort­währenden Kämpfe bei Festsetzung der Eisenbahnfahr­pläne. Bei allem, was das Interesse der Ge­werbetreibenden und nicht blos der Gewerbetreibenden allein berührte, war der Gewerbeverein immerdar bereit, sich in den Dienst seiner Mitbürger zu stellen und wenn seine Bemühungen auch nicht immer von erwünschtem Erfolg gekrönt waren, so hat er sich doch nie abhalten lassen, immer wieder zu thun, was er für seine Pflicht hielt. Wenn ich Ihnen im Bisherigen einen Ueberblick über die Thätigkeit des Gewerbe­vereins seit 25 Jahren gegeben, so ist es heute an­genehme Pflicht, derer zu gedenken, welche den Verein seit seinem Bestehen unterstützt haben. In erster Linie sind es die Gründer des Vereins sowie die­jenigen Mitglieder, welche dem Verein bis auf den heutigen Tag treu zur Seite gestanden, dann aber auch das K. Oberamt und die löbl. Amtskorpo­ration, welche uns seit Jahren durch Gewährung eines schönen Jahresbeitrags .erfreuen; ferner die K. Handels- und Gewerbe-Kammer sowie die K. Centralstelle in Stuttgart, welch' letztere sowohl un­serer Bibliothek als unserer Kasse manch' namhaften Beitrag zugewandt hat. Der Gewerbe-Verein wird bemüht sein, die Achtung, die er genießt, auch ferner­hin zu verdienen.

** Nagold, 16. März. An den letzten Ta­gen, 13. und 15. d. M., wurden im hiesigen Schul­lehrerseminar in zwei Abtyeilungen 50 vierzehn- und fünfzehnjährige Söhne, die sich dem Schulstande widmen wollen, in den verschiedenen Unterrichtsfächern gründlich geprüft. Sie hatten sich zu diesem Examen meist mit ihren Eltern oder Lehrern besonders aus den Schwarzwaldgegenden eingefunden. Aus hiesiger Stadt selbst betheiligten sich 4 Schüler an der Prü­fung. Freilich werden nicht alle der Geprüften ihren Wunsch in Erfüllung gehen sehen, da nur 3040

derselben in die Präparandenanstalten ausgenommen werden sollen.

Herrenberg, 12. März. Die heutige Versammlung christlich-konservativer Män­ner war sehr zahlreich, von etwa 200 Männern der verschiedensten Stände und Berufsklassen, besucht. Vertreten waren die Oberämter Böblingen, Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Horb, Nagold, Obern­dorf, Rottenburg und Sulz. Herr Stadtschultheiß Sautter von Herrenberg begrüßte die Versammlung und schlug Herrn Oberamtmann Maier von da zum Vorsitzenden vor. Die Versammlung sprach ihre Zu­stimmung zu den Bestrebungen der konservativen Partei für Revision des Unterstützungswohnsitzgesetzes und für die Verbesserung der Armenpflege aus. Außer dem Berichterstatter, Herrn Eduard Elben aus Stuttgart, betheiligten sich an der Verhandlung die Reichstagsabgeordneten v. Ow und Stalin, der Landtagsabgeordnete Schürer, Oberamtmann Güntner, Dekan Kemmler u. Schnaith, Stadt­schultheiß Erath, Pfarrer Kappauf und Mulot, Betriebsbauinspektor Hocheisen und andere. Fol­gendes ist der Wortlaut der gefaßten Beschlüsse:

1) Bei der Revision des Unterstützungswohnsitzgesetzes ist anzustrcben die Schaffung eines Heimathrcchts für jeden Deutschen, vor allem aber die möglichste Beschränkung des In­stituts der Landarmen und die Beseitigung der zahlreichen Heimathlosen dadurch, daß die Bestimmung getroffen wird, daß der einmal begründete Besitz des Hcimathsrechts oder des Un­terstützungswohnsitzes nur durch Erwerbung eines anderen verloren gehen kann. Im Wege der Landesgesetzgebung erscheint jetzt schon eine Vergrößung der Landarmenverbände wünschenswerth. 2) In unserer Armenpflege ist ein Haupt- übel das Vagabunden wesen. Das bisher vorzugsweise angewendete Mittel im Kampfe gegen dasselbe, die Natural­verpflegung hat zwar sehr 'schätzenswerthe Erfolge gehabt, und werden solche auch künftig namentlich bei gehöriger Kon­trolle der Wirtschaften, bei entsprechender Verköstigung, und bei Einhaltung des Grundsatzes von Seiten der Einzelnen, keine Geldunterstützung zu verabreichen, sowie bei einheitlicher Regelung unter Beihilfe der Regierung, erzielt werden. Die­selbe sollte Hand in Hand mit der angestrebten Gründung von Arbeiterkolonien, nach dem Vorgänge von Wilhelmsdorf, durch Pastor von Bodelschwingh weiter ausgedehnt u. vervollkommnet werden. In die Länge dürfte dasselbe jedoch allein nicht aus- reichen. 3) Eine Hauptaufgabe ist es daher, die Zahl der vor­handenen Vagabunden, im schlimmen Sinne des Wortes, zu vermindern und das Hinzukommen neuer nach Kräften zu ver­hindern. Die Voraussetzung hiefür ist die Möglichkeit, die besseren Elemente darunter, denen es mit dem Suchen nach Arbeit und Verdienst wirklich Ernst ist, von denjenigen ver­kommenen Personen, welche nicht arbeiten wollen oder nicht mehr arbeiten können, trennen und unterscheiden zu können. Erstcren soll und muß das Recht der Freizügigkeit und die un­erläßlich damit verbundene Freiheit des Manderns unverküm- mert bleiben, während die letzteren dagegen von der Landstraße hinweg in ihre Heimath oder nöthigensalls in öffentliche An­stalten zu verweisen sind. 4) Um eine solche Unterscheidung zu ermöglichen, ist die Einführung obligatorischer Wan- derblicher für alle außer ihrer Heimath Arbeit suchenden unerläßlich. Einerseits ist, unter den erforderlichen Sicher- heitsmaßrcgeln gegen den Mißbrauch dieser Arbeitsbücher von Seiten der Polizeibehörden und der Arbeitgeber, keine Be­schränkung der berechtigten Freiheit der Arbeiter darin enthal­ten. Andererseits haben die weitaus zahlreicheren Klassen der Bevölkerung, welche nach unserer Gesetzgebung jeden Obdach­losen unterstützen müssen, zum Mindesten ein gleich gutes Recht zu verlangen, daß sie. beziehungsweise die Organe, welche die Unterstützung austheilen, wissen,Wem" dieselbe zu Theil wird. Der Antrag im Reichstag auf Einführung solcher obli­gatorischer Wandcrbücher ist daher mit Freuden zn begrüßen. 5) Als ein geeigneter Boden, die Gegensätze der Anschauungen in unserem Heimath- und Armenwesen, welche namentlich zwi­schen Nord- und Sllddeutschland bestehen, auszugleichcn, er­scheint der in Berlin sRathhaus-Zimmcr Nr. 48) seinen Sitz habende deutsche Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit. Der Beitritt zu diesem Verein ist daher namentlich den süd­deutschen Gemeinde- und Amtskörpcrschaften, sowie jedem Ar­menfreunde dringend zu empfehlen.

Stuttgart, 12. März. Nach dem württem- bergischen Wochenblatt für Landwirthschaft ist bei