Lehrlingsprüfungen betr.

Nachdem seit mehreren Jahren in einer größeren Anzahl von Städten des Landes von den Gewerbevereinen veranstaltete Lehrlingsprüfnngen stattfinden, hat die K. Centralstelle für Gewerbe und Handel eine Lehrlingsprüfungs­ordnung ansgearbeitet (Gewerbeblatt v. 1882, Nr. 25), welche mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern und des Kirchen- und Schulwesens künftig bei den zu veranstaltenden Lehrlingsprüfnngen zur Anwendung kommen wird.

Hiebei haben die Lehrlinge einzelne Arbeiten ihres Gewerbes anzufertigen, Fragen, die sich auf Kenntniß des Gewerbes, der Rohstoffe, Werkzeuge u. s. w. beziehen, zu beantworten und über ihre Kenntniß in den Schulfächern eine Prüfung zu bestehen, lieber das Resultat der Prüfung wird jedem Lehrling, der genügende Kenntnisse an den Tag gelegt hat, ein Zeugnis; zngestellt; Kosten sind hiemit weder für die Lehrlinge noch die Meister verbunden.

In Folge der Einführung dieser Lehrlingsprüfungsordnung und da sich nicht nur in Württemberg, sondern in ganz Deutschland die Erkenntnis; Bahn gebrochen hat, daß für Heranbildung eines tüchtigen Gewerbcstandrs die Wie­dereinführung von Lehrlingsprüfungen unumgänglich nvthwendig ist, werden ohne Zweifel diese Prüfungen künftig ziemlich allgemein werden und wird es jedem jungen Mann sein Fortkommen wesentlich erleichtern, wenn er eine solche erstanden hat; es ergeht deßhalb an Meister und Lehrlinge die Aufforderung, bei Zeiten darauf Bedacht zu nehmen, daß dem Lehrling am Schlüsse der Lehrzeit die Erstehung der Prüfung möglich ist. Hiezu ist aber nicht nur tüchtige Ausbildung im Beruf, sondern auch fleißige Theilnahi«: an dem Unterricht in der Fortbildungsschule, oder wenn keine solche im Ort sich befindet, anderweitige Fortbildung in den Schulfächern erforderlich.

Die nächste Prüfung nach Maßgabe der neuen Lehrlingsprüfungsordnung wird im April des nächsten Jahres stattfinden, weßhalb den Lehrherren, Eltern oder Pflegern der Lehrlinge dringen^ empfohlen wird, dafür zu sor­gen, daß Letztere die Fortbildungsschulen besuchen oder sich auf andere Weise in den Schulfächern auszubilden suchen.

Weitere Bekanntmachung in Bezug auf die Anmeldung für die Prüfungen werden später erfolgen, auch ist der Vorstand des Gcwerbevcreins zur Ausknnftsertheilung bereit.

Handels- §- Gewerbekammer Calw. Gewerbeverein Nagold.

Der Vorstand: Der Vorstand:

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