ts- und Intelligenz-Blatt für den Oderamts-Bezirk Nagold.

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Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet halbjährlich hier (ohne Trägcrlokm) I ^ 60 ^l, in dem Bezirk 2 außerhalb des Bezirks 2 40 -1. Vierteljähr­

liches und Monatsabvnnemcnt nach Verhältnis.

Dienstag den 12. Dezember.

Jnjertionsgebühr sür die Ispaltige Zeile aus ge­wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung S -I, bei mehrmaliger je 8 Die Inserate müssen spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegebcn sein.

1882 .

Amtliches.

Nagold.

Erledigte Gderanitsgesmetersstelle.

Die Bewerber um die erledigte Oberamtsgeo­metersstelle in Oberndorf haben sich innerhalb 14 Tagen bei K. Steuer-Collegium zu melden.

Den 10. Dezember 1882.

K. Oberamt. Güntner. _

Den Gerichtsvollziehern

wird eröffnet, daß Hauptregister und Kassentagbuch pro 1883 bei der behufs Beglaubigung der Blatt­zahl erfolgenden Vorlegung ordnungsmäßig auf den Schild außen unter Angabe des Jahrgangs und Orts überschrieben sein muß.

Nagold, den 8. Dezember 1882.

K. Amtsgericht.

_ Daser. Ö.-A.-N.

Die Uorstände der Gemeiudegerichte

haben bis zum 15. Januar jeden Jahrs, also wieder auf 15. Januar 1883, dem Amtsgericht auf Grund der in einzelnen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ver­faßten Protokolle, beziehungsweise nunmehr des Verzeichnisses über angefallene Rechtssachen und der Schuldklagprvtokolle (Äusführungsgesctz zur Reichs- civilprozeßordnung Art. 6, Abs. 6 und Art. 13, Ab­satz 3, Regsbl. von 1879 S. 175 und 179) anzu­zeigen,

1) in wie vielen Fällen wegen als unbestritten ein­geklagten Geldforderungen das Schuldklagverfahren vor dem Vorstand des Gemeindegerichts in dem abgelau­fenen Jahre stattgefunden hat;

2) wie viele bürgerliche Rcchtsstreitigkeiten in dem abgelaufenen Jahre bei dem Gemeindegericht angefallen sind und wie viele derselben durch Ent­scheidung (Aussührungsgesetz zur Reichscivilprozeß- ordnung, Art. 6 u. Art. 14), wie viele in anderer Weise erledigt worden sind.

Von selbst versteht sich, daß obige Anzeigen vor dem 1. Januar 1883 nicht erstattet werden können.

Nagold, den 6. Dezember 1882.

K. Amtsgericht.

Daser, O.-A.-R.

Nagold.

A« die Ortsvorsteher.

Dieselben werden unter Hinweis auf die Ziffer 2 des Ministerial-Erlasses vom 3. Oktober l. I. (Ziffer 8135, Minist.-Amtsbl. Nr. 22), wonach in den Strafverfügungen künftig, soweit solches festge­stellt werden kann, Zeit und Ort der Geburt der Be­schuldigten, sowie deren Eltern zu bezeichnen ist, an­gewiesen, bei Vorführung von Beschuldigten wegen Übertretungen im Sinne des Z. 361 Z. 38 des Reichsstrafgesetzbuches genau auf Angabe der genann­ten Erhebungen bedacht zu sein, auch die Beschuldig­ten die gegen sie angezeigte Ueberiretung vor Ueber- gabe der Anzeige an das Oberamt unterschriftlich anerkennen zu lassen.

Den 9. Dezember 1882.

K. Oberamt. Güntner.

Nagold.

Minter-Abend schulen und landiv kritisch öst­liche Kese-Uereiue betreffe»-.

Auch für die pro 1882/83 bestehenden Winter- Abendschulen und Lese-Vereine werden wie bisher von Kgl. Centralstelle für die Landwirthschaft Frei­exemplare des Wochenblatts für Landwirthschaft vom 1. Januar k. Jahres abgegeben, in der Erwar­tung, daß überall auch eine geordnete Sammlung der

Blätter und eine nachherige geordnete Aufbewahrung in den Ortsbibliotheken gehalten und in der Hoff­nung, daß von diesem Blatt in den Winter-Abend­schulen thunlichst Gebrauch gemacht wird.

Den 8. Dezember 1882.

Vorstand des landw. Vereins. _ Güntner .

Das Uagautenthum im Serirh.

(Emgcseiidet.)

Mehrfach wird wahrgenommen, daß neuerdings wieder der Bettel von Durchreisenden in Stadt und Land einreißt und auch die eigentlichen Vagabunden, welche eine Zeit lang der Naturalverpflegung aus dem Wege gingen, sich Wiedereinsinden. Die Haupt­ursache hievon ist, daß das Publikum da und dort wieder anfängt, Geldgaben oder Werthgegenstände zu verabreichen, weßha'lb auch manche Bettler wieder gehörig mit Geld versehen sind und im Wirthshaus etwas aufgehen lassen können. Da nun durch die Naturalverpflegung (wo diese in den Händen zuver­lässiger Wirthe ist), ausreichend für das wirkliche Bedürfniß gesorgt ist, so wird durch solche gewiß übelangebrachte Geldalmosen nur der arbeitsscheue, genußsüchtige Vettel wieder großgezogen und die ganze wohlthätige Wirkung der Naturalverpflegung vereitelt. Ja, das Publikum hilft auf diese Art aus übel nur ärger machen; denn da durch die einge­richtete Verpflegung für Kost und Quartier gesorgt ist, so können die erbettelten Gelder nun ganz zur Befriedigung der Lüste verwendet oder auch zusam­mengespart werden. Dieß aber heißt die Bettler förmlich in den Bezirk hereinlocken und das Publi­kum wird sich bald die alte Ruthe des Ueberlaufs u. alles dessen, was damit zusammmenhängt, wieder aufgebunden haben. Und im Verhältniß hiezu steigt auch der Aufwand für die Naturalverpflegung, so daß durch das unbesonnene Geldgeben auch den Ge- meiudekassen ein Schaden erwächst.

Der Bettel versteckt sich freilich öfters hinter den Vorwand der Umschau nach Arbeit. Aber es wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß in denselben Lokalen, wo die Verpflegungskarten abgegeben werden, auch Arbeitsgelegenheit zu erfragen ist, indem die Gewerbetreibenden, die eines Arbeiters bedürfen, angewiesen sind, ihr Bedürfniß bei den Verpflegungsstellen anzuzeigen. Es bedarf also für diejenigen, die wirklich Arbeit suchen, keiner Umschau. Deßhalb ist auch überall, wo von Bezirkswegen und nach den von der Königl. Centralleitung des Wohl- thätigkeitsvereins empfohlenen Grundsätzen die Na­turalverpflegung eingeführt ist, die Umschau verboten und dies den Zuwandernden auch meist durch die Ortstafeln angezeigt. Wo die Umschau geduldet wird, kann selbstverständlich die Polizei den Bettel nicht unterdrücken und hiemit ist ebensosehr, wie durch Privatunterstützung mit Geld, die Wirksamkeit der Naturalverpflegung lahmgelegt.

Es gibt freilich auch Solche, welchen letztere dem Bedürfniß nicht zu genügen scheint. Aber man bedenke, wie viel Tausende es gibt, die sich unter schwerer Arbeit und Sorge mit noch viel Geringerem begnügen müssen und daß die Naturalverpflegung für diejenigen, welche noch weitere Bedürfnisse haben, zugleich ein Antrieb sein soll, Arbeit zu suchen. Uebrigens ist die Verpflegung wohl in den meisten Fällen ausreichend und die Verpflegten selbst haben sich schon oft dankbar ausgesprochen, wenn es auch natürlich nicht an Unzufriedenen fehlt. Auch wird die Verpflegung in den meisten Bezirken nicht an die Forderung einer Arbeitsleistung, mit Steinklopfen

u. drgl.. geknüpft. Einsender würde dieß auch ge­genüber so manchen geordneten Leuten, die einer Unterstützung würdig sind, für eine Unbilligkeit hal­ten, wie es ihm auch als eine ganz unnöthige Maß­regel erscheint, da die Ungeordneten, besonders die eigentlichen Schnapsbrüder, schon dadurch ferne ge­halten sind, daß sie bei consequent durchgeführter Naturalverpflegung keine Geldgaben empfangen.

Eine gründliche Abhilfe wird allerdings erst durch Aenderung der Gesetze, insbesondere durch Ein­führung zeitgemäßer Innungen, welche wieder die Sorge für ihre Lehrlinge und Gehilfen übernehmen, zu schaffen sein. Bis wir aber soweit sind, kann noch manches Wasser die Nagold hinabfließen, und als Aushilfsmittel für die Zwischenzeit hat sich die Naturalverpflegung in Württemberg so erprobt, daß es besonders für unfern Bezirk, von welchem die Anregung ausging, Ehrensache ist, diese Einrichtung nicht verlottern und verkommen zu lassen.

Tag es-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

* Nagold, 9. Dez. In der am letzten Don­nerstag abgehaltenen Gewerbevereins-Ausschußsitzung kam die Lehrlingsprüfungsfrage, angeregt durch die Handels- nnd Gewerbekammer in Calw, zur Erörte­rung, wobei die früher schon ausgesprochene Ansicht, daß nur durch die obligatorische Einführung derselben wirklich greifbare Resultate zu erwarten seien, auch jetzt noch festgehalten wurde. Trotzdem wurde aber beschlossen, nach dem Vorgang anderer Städte einen Versuch solcher Prüfungen zu machen, da von den meisten der hiesigen Meister erwartet werden darf, daß sie hiezu im eigenen Interesse bereitwilligst die Hand bieten werden. Das Geeignete hiezu wird der Vorstand des Gewerbevereins betreiben und dann in diesen Blättern bekannt gegeben werden.

Unterjettingen. Es ist zwar ein bekann­tes Wort:Nimm das Gute und wirf es ins Meer; weiß es der Fisch nicht, weiß es der Herr!" Und der Herr selber spricht: Laß deine linke Hand nicht wissen, was die rechte thut! Dessenungeachtet verdient gewiß die Opferwilligkeit der hiesigen Gemeinde auch öffentliche Erwähnung, da dadurch der Beweis gelie­fert wird, wie viel auch in einer kleineren Gemeinde geschehen kann, wenn es am rechten Opfersinn und an der erbarmenden und helfenden Bruderliebe nicht mangelt. Als es galt den vielen Hagelbeschädig­ten unseres Landes unter die Arme zu greifen und ihnen zu zeigen, daß trotz mancher gegenteiligen Er­fahrungen doch die Liebe und das samariterliche Er­barmen noch kein leerer Wahn sei, da wurde hier gesammelt: Kirchenopfer am Dankfest 91 Ertrag der Hauskollekte in baar 437 10 ^, Erlös aus

den gespendeten Naturalien 366 21 L, Beiträge

der Theilgemeinde Sindlingen 12 -M, zus. 906 ^ 31 Im Jahre 1868 wurde unsere Gemeinde auch schwer vom Hagel betroffen und auch von aus­wärts unterstützt; mit dieser Gabe wollte sie auch dem den Dank bezahlen, der Heuer segnend und ver­schonend über unsere Fluren ging.

Herrenberg, 5. Nov. In unserem Bezirk ist man einen ruhigen Verlauf der Wahlen gewöhnt. Es dürfte aber die bevorstehende Abgeordnetenwahl eine Ausnahme machen. Unserem bisherigen Abge­ordneten, Oberbaurath von Morlock, welcher sich durch seine bisherige Thätigkeit im Landtage die vollste Zufriedenheit und das größte Vertrauen sei­ner Wähler erworben hat, gegenüber ist ein zweiter Kandidat aufgestellt. Es ist dies der res. Schultheiß