Amts- unä InteHigenMatt für üen Aezirlr.
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Dienstag, äea 26. Januar 1886.
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für die Monate Jebvircrv und Wärrz ladet Jedermann in Stadt und Land freundlichst ein
die Wedcrktron.
Amtliche Wekcmntrncrchungen.
Calw.
Die Ortsvorsteher
werden beauftragt, nachstehende Bekanntmachung der K. Badverwaltung in Wildbad betreffend Aufnahme in das K. Armenbad daselbst in ortsüblicher Weise mit dem Anfügen bekannt machen zu lasten, daß Gesuche, welche nach dem 10. März bei der K. Badverwaltung einkommen, nur ausnahmsweise und blos in besonders dringenden Fällen, solche aber welche die geforderten Nachweise nicht enthalten überhaupt nicht uzxhr berücksichtigt werden können. ,
Den 2L. Januar 1886. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
W i l d b a d.
Aufnahme in das K. Armenbad.
In dem K. Armenbade werden je nach Umständen
1) freies Bad m i t unentgeltlicher Verpflegung im K. Badspital „Kath a- rinenftift" oder
2) freies Bad ohne Aufnahme ins Katharinenstift und zwar entweder
a. mit einem Gratial von 18, oder
b. ohne Gratial
gewährt. Für die hiebei in Betracht kommenden Umstände sind die bei der K. Badverwaltung einkommenden Gesuche maßgebend. Letztere sind spätestens bis 1. März d. I. portofrei und stets nur durch Vermittlung der K. Oberämter, welche die Vorlagen hinsichtlich ihrer Vorschriftsmäßigkeit zu prüfen gebeten werden, an die K. Bad Verwaltung in Wildbad einzureichen.
Diese Gesuche sind zu belegen:
1) mit einem gemeinderäthlichen, oberamtlich beglaubigten Zeugnisse, welches zu enthalten hat:
g. den vollständigen Namen und Wohnort, das Alter und Gewerbe des Bittstellers,
b. besten Prädikat, erstandene Strafen, Vermögens- und Erwerbs- Verhältnisse,
o. eine Nachweisung darüber, daß die zur Unterstützung verpflichteten Gemeinde- und Stiftungskassen den Bittsteller für den Gebrauch der Badekur nicht oder nicht vollständig unterstützen können, ü. eine Erklärung, daß die unterstützungspflichtige Armenbehörde Sicherheit leiste für die Deckung derjenigen Kosten, welche nicht vom Ka- tharinenstift bezahlt werden, z. B. für Her- und Hinreise, für längeren Aufenthalt, für Sterbefall u. s. w.
Da diese gemeinderätlichen Zeugnisse sehr häufig nicht vorschriftsmäßig ausgestellt wurden und deshalb zur Ergänzung — oft wiederholt — zurückgeschickt werden mußten, so hat . die K. Badverwaltung 1881 ein Formular für gemeinderätliche Zeugnisse ausgefertigt. Bis jetzt war dasselbe nur von der W. Kohl- hammer'schen Druckerei aus Stuttgart zu beziehen. Es dürste sich aber empfehlen, daß auch die Druckereien der Bezirksblätter sich um besten allgemeinere Verbreitung annehmen.
Sodann ist das Gesuch zu belegen:
2) mit einem genauen ärztlichen Krankenberichte und nicht mit einem gewöhnlichen sog. Zeugnisse und zwar
». hat dieselbe nicht nur eine möglichst eingehende Anamnese, sondern auch über Entstehung und Verlauf der vorliegenden Erkrankung, sowie über die seitherige Behandlung und den gegenwärtigen Zustand des Kranken, die zur möglichst richtigen Beurteilung des Falles nötigen Einzelheiten alle genau zu enthalten;
b. auch darf derselbe in allen den Fällen, die nicht zum gesetzmäßigen Behandlungsgebiet eines niederen Wundarztes gehören, nicht von einem solchen sondern muß von einem approbierten Arzte, bezw. höheren Wundarzte unterzeichnet sein.
Die Bittsteller haben die nach vorausgegangener höherer Entschließung erfolgende Einberufung durch die B adverwaltung zu Hause abzuwarten. Wer sich früher in Wildbad einfinden würde, könnte nur gegen Bezahlung der Taxe die Bäder gebrauchen und hätte in Ermangelung der erforderlichen Mittel zum Aufenthalt in Wildbad die Zurücklieferung in die Heimat M gewärtigen.
Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Dauer des Aufenthalts im Katharinenstist bei den einzelnen Kranken ganz davon abhängt, ob die in den Zeugnissen angegebenen Verhältnisse mit dem Thatbestande bei dem nachfolgenden Erscheinen des Kranken übereinstimmend gefunden werden. Genaue Ausstellung, namentlich der ärztlichen Krankenberichte, ist daher nothwendig und im eigenen Interesse der Kranken gelegen.
Von den Gemeindebehörden wird mit al4er Bestimmtheit erwartet. daß sie Leuten, welche nicht zu den unbemittelten gehören, oder solchen, von welchen eine Belästigung der Kurgäste zu befürchten wäre, keine Zeugnisse ausstellen.
Den 25. Januar 1886. . K. Badverwaltuug.
KoLrlrfchs WacHvicHten.
Deutsches Reich.
Berlin, 22. Januar. (Reichstag.) Fortsetzung der Beratung des Zolletats. Bock (soz.) : Der Schutzzoll und alle ähnlichen Aushilfsmittel können der allgemeinen Kalamität nicht aushelfen, das könne nur die gründliche soziale Reform, v. Gerlich (kons.) verteidigt die Schutzzollpolitik, v. Kardorff betont die Wichtigkeit der Währungsfrage und fordert die Arbeiterführer auf, sich derselben mehr anzunehmen. Es sprechen ferner Herrmann-Altenburg (freist), Wilbrand (freist), Leuschner (freikons.), von Schalscha (Zentrum), Frege (kons.), v. Köller (kons.), v. Kardorff (freikons.), Bamberger (freist) je nach,ihrem Parteistandpunkt über, die Schutzzollpolitik. — Die Generaldiskussior? wird darauf geschlossen. In der Spezialdiskusfion werden die einzelnen Ausgabetitel bewilligt, ebenso in unerheblicher Debatte die Titel der Tabaksteuer, der Nüben- zuckersteuer und 'der Salzsteuer. Beim Titel Branntweinsteuer weist Staats- sekretär v. Burchard Richter gegenüber den Vorwurf der Ueberrumpelung mit der Branntweinvorlage zurück. Richter erklärt, daß die freisinnige Partei die Resolution zum Branntweinmonopol vorläufig zurückziehe, da deren Zweck, eine Agitation gegen dieses verderbliche Projekt wachzurufen, erreicht sei. Buhl erklärt, die Nationalliberalen hätten gegen die Resolution gestimmt, ohne sich für oder gegen das Monopol zu engagieren, v. Köller (konst): Die Agitation gegen eine Vorlage, deren Inhalt noch nicht feststehe, sei verwerflich, v. F r a n ck e n st e i n: Nachdem dre Resolution zurückgezogen sei, habe das Zentrum keine Ursache, darauf einzugehen. Geiser erklärt sich namens der Sozialdemokraten gegen das Monopol.
— In der Budgetkommission des Reichstags legte anläßlich der Beratung des Marineetats der Marine-Chef v. Caprivi eingehend das Bedürfnis einer beschleunigten Personalvermehrung bar und wies die Auffassung zurück, als sei dies Bedürfnis durch die Koloiiialpolitik veranlaßt; letztere habe das Bedürfnis allenfalls rascher erkennen lassen. Die Kommission beschloß aber mit 16 gegen 11 Stimmen, von den geforderten Mannschaften zu streichen. — Die Zucker st euer- Kommission fetzte die Generaldebatte ohne Beschluß fort; mehrseitig wurde für das Inkrafttreten des neuen Ge- setzes statt der einjährigen eine zweijährige Uebergangsperiode gewünscht.
— ImReichstag tadelte Stöcker am Dienstag, daß die Schwarzen in Kamerun den Weisen nicht gleichgestellt seien und daß ihnen von Woer - mann Schnaps verkauft werde. Woermann gab ihm dagegen den Rat, seinen Kampf gegen andere Nassen und Religionen, namentlich gegen die Juden einzustellen, was große Heiterkeit erregte. Slöcker antwortete: Wenn die Schwarzen nach Berlin kommen. um in den Zeitungen Politik zu treiben, so werde ich sie eben so bekämpfen wie die Juden; wenn aber die Juden nach Kamerun gehen, so werde ich aufhören, sie zu befehden. Auch darüber wurde gelacht.
— Bezeichnend für die Stellung der Polen und besonders der polnischen katholischen Geistlichkeit dem deutschen Reiche gegenüber ist folgende kurze Notiz, welche die Norddeutsche bekannt gibt. Sie schreibt: Gegenüber der allge^