— heute vor dem Polizeikommissär Miteis das Geständnis abgelegt, daß sie am 8. Dezbr. nicht im Ringtheater war. Dieselbe ist in Haft genommen. Bemerkenswerth ist, daß das Hilfskomito der Weßely vor 14 Tagen eine Rente von 600 fl. zugesprochen hat, wovon sie 500 fl. bereits bezogen hat.
Italien-
Rom, 4. Juni. Die Verfügung Garibaldi's über seinen Leichnam ist vom 17. Sept. 1881 datirt und lautet folgendermaßen: „Da ich testamentarisch die Verbrennung meines Leichnams angeordnet, betraue ich meine Frau damit, meinen Willen auszuführen, bevor sie irgend Jemandem Nachricht von meinem Tode geben wird. Sollte sie vor mir sterben, werde ich für sie ein Gleiches thun. Eine kleine Granit-Urne wird meine und ihre Asche einschließen. Die Urne wird hinter dem Sarkophage unserer Kinder unter der ihn beschattenden Akazie aufgestellt werden."
— In der gestrigen Kammer bringt Depretis einen Gesetzentwurf ein, demzufolge der Wittwe und den fünf Kindern Garibaldi's lebenslängliche Pensionen von je 10,000 Franks jährlich angewiesen werden. Der Antrag wurde sofort genehmigt.
Rom, 5. Juni. Der Tag der Feuerbestattung Garibaldi's ist offiziell noch unbekannt. Die Vertreter des Königs, der Regierung, des Senates, sowie der Kammer und der Stadt reisen wahrscheinlich morgen nach Caprera ab. Der Maire Roms erbat den Degen Garibaldis, um ihn auf dem Ca- poitole aufzubewahren.
Rom, 6. Juni. Die Amtszeitung meldet: Prinz Wilhelm von Preußen lud den König Kunibert zur Uebernahme einer Pathenstelle bei seinem neugeborenen Sohne ein. Der König nahm die Einladung zu der am 11. Juni stattfindenden Taufe an. Schweiz.
In Luzern ist die Abschaffung der Kettenstrafe, Todesstrafe und der körperlichen Strafen wieder aufgehoben worden.
Frankreich.
Paris, 3. Juni. Den Stoff des Tagesgesprächs bildet fast ausschließlich der Tod Garibaldi's, welcher während seines Lebens von einem Theil der Franzosen als eine Art von Heiland bewundert und verehrt worden ist, während ihn ein anderer Theil wie den Antichrist verabscheute. Die Blätter beider Richtungen widmen ihm lange Artikel und die radikale Presse feiert besonders überschwänglich das Andenken des einzigen Murten, welchen Frankreich 1870 hatte. Eine ernste Kundgebung fand heute in der Kammer statt. Bei Beginn der Sitzung beantragte der Abg. Boriglione, Vertreter von Nizza, zu Ehren des berühmten Bürgers die Sitzung aufzuheben. (Proteste links; Ruf: Ein Italiener! Gegenruf: Ein Franzose! Lärm.) Garibaldi hat uns am Tage der Gefahr geholfen. (Baudry d'Asson: Er hat uns beschimpft! Tumult.) Nachdem auch noch Hr. v. Lanessan und Madier de Montjau den Antrag unterstützt, wird die von Baudry d'Asson gestellte Vorfrage abgelehnt und mit 301 gegen 146 Stimmen die Aufhebung der Sitzung beschlossen. ^Beifall der äußersten Linken.) Es fiel auf, daß sich die Minister der Abstimmung enthalten haben. Es geschah dies in Folge einer zwischen den anwesenden Kabinetsmitgliedern getroffenen Vereinbarung. Privatim billigt jedoch Freycinet die Kundgebung, mit welcher die 1871 von Garibaldi in der Nationalversammlung erlittene Beschimpfung wieder gut gemacht werden sollte. Andere Minister waren nicht für die Aufhebung der Sitzung. (Sch. M.)
Paris, 4. Juni. Die 298 Abgeordneten, welche gestern für die Aufhebung der Sitzung stimmten, sind alle Republikaner; unter den 129 Deputaten, welche dagegen stimmten, befinden sich 51 Republikaner, welche dem Verstorbenen „Insulten" vorwarfen, die er in den letzten Jahren von Zeit zu Zeit erhoben, und ihm namentlich sein Schreiben nicht verzeihen, in welchem er vor mehreren Jahren Bismarck hohes Lob gespendet hatte. Ueber 100 Deputirte, meistens Republikaner, enthielten sich der Abstimmung, Gambetta und ein großer Theil seiner Anhänger stimmten für den Antrag. Nach Schluß der Sitzung herrschte die größte Erregung in der Kammer.
Paris, 4. Juni. Der Minister-Präsident richtete an Menotti Garibaldi ein Beileidstelegramm, ebenso Gambetta.
Der französische Kriegsminister hat an die kvmmandirenden Generale ein Rundschreiben er
lassen, in welchem er sich darüber beschwert, daß Privatpersonen fortwährend bei ihm die Versetzung, Beförderung oder Dekorirung von Offizieren nach- suchen. Der Minister droht, jeden Offizier zu bestrafen, für den bei ihm ein sogenanntes „gutes Wort" in Zukunft eingelegt werden sollte. — Derartige Vorkommnisse können Einen in einer Republik nicht Wunder nehmen.
Der Pariser „Figaro" macht soigenden Scherz, wie man am billigsten eine Reise um die Welt machen kann: Wer billig nach Amerika reisen will, werde ein Jude und gehe nach Rußland. Da wird er sofort ausgewiescn und gelangt nach Lemberg, wo der Agent für die sofortige unmittelbare und unentgeltliche Weitcrrreisc nach Amerika sorgt. Wem es in Amerika dann nicht gefällt, der verwandelt sich in einen Chinesen und kommt sofort auf Kosten einer philanthropischen Gesellschaft nach China, wo er sich nur für einen Russen auszugeben braucht, um nach Rußland zurück ausgcwiesen zu werden. Von dort als Jude abermals nach Oesterreich verjagt, hat er die schönste Reise um die Erde gratis absolvirt.
Belgien und Holland.
Brüssel, 2. Juni. Die Erfindung des Herrn van Rysselberghe, den Telegraphendraht gleichzeitig telephonisch und elektrisch zu benutzen, welche sich schon einmal bei einer Probe zwischen Brüssel und Paris bewährt hatte, hat gestern wieder eine Probe bestanden, indem von der Sternwarte zu Brüssel nach dem Telegraphenamt in Ostende zugleich telephonisch gesprochen und durch den Morse-Apparat telegraphirt wurde. Der Versuch gelang wiederholt ganz vollkommen.
England.
London, 6. Juni. Im Oberhaus sagte Graf Granville: Obwohl der Sultan die Konferenz für unnöthig erachtet, so ist doch keine Ablehnung erfolgt. (Vergl. dagegen Konstantinopel.)
Rußland.
Der Deutschenhaß in Rußland findet, wie man der „Krz.-Ztg." schreibt, seine Nahrung nicht nur von Seiten der panslavistischen Partei, sondern auch von Altrussen bis in die höchste Aristokratie hinauf, und selbst das Kaiserhaus soll wegen seiner mannigfachen Affinitäten mit dem Deutschthum und als Beförderer desselben vielfach dem Hasse jener Kreise ausgesetzt sein. Die angedeuteten Regungen und Animositäten scheinen so verzweigter Natur zu sein, daß der Kaiserliche Hof selbst immer wieder dem Zweifel verfällt, wie denselben beizukommen sein möchte, ohne den Personalstand bis in die höchsten Aemter hinauf einer vollständigen Umwälzung zu unterziehen. Ob hierzu auch nur annähernd die Energie vorhanden ist, erscheint zweifelhaft, und es ist neuerdings kein Symptom in die Oeffenilichkeit gedrungen, welches für die Erwärmung zu einem durchgreifenden Entschlusfe Zeugniß gebe.
Türkei.
Konstantinopel, 31. Mai. (Beziehungen zu Deutschland.) Die vier erwarteten preußischen Offiziere sind Sonntag angekommen. Man sagt in Hofkreisen, der Sultan beabsichtige, seiner Stimmung gegen Deutschland einen neuen Ausdruck zu geben, indem er dem deutschen Kronprinzen einige edle Pferde zum Geschenk macht.
Konstantinopel, 5. Juni. Reuters Bureau zufolge versandte gestern die Pforte die Circularnote, mittelst welcher sie das Konferenzprojekt ab lehnt.
Im Sudan sieht es tagtäglich trüber aus. Der falsche Prophet, dessen Tod jüngst gemeldet ward, ist wieder auferstanden, hat eine Stadt geplündert, 1000 Einheimische, 9 Offiziere, 90 Soldaten und 4 griechische Kaufleute über die Klinge springen lassen. In einer anderen Stadt, Karkotz mußten alle Europäer sich zum Islam bekehren, um demselben Schicksale zu entrinnen. Ferner ist die Nachricht verbreitet, daß Khartum, die Hauptstadt des ägyptischen Sudan, den Rebellen in die Hände gefallen sei. Dem Sultan soll dieser Hokuspokus aufrichtig Freude bereiten. _
Handel K Uerkehr.
Stuttgart, 5. Juni. (Landcsproduktenbörsc.j Wir uotiren per 100 Kilogramm: Waizcn, baier. 25 4L 75 4, russ. 22 4L 75 4 bis 23 4L 50 4 , Dinkel 18 4L, Roggen, russ. 17 4L 75 4 . Mehlprcise Pr. 100 Kilogramm: Mehl Nro. 1: 86 4L bis 87 4L 50 4 . Rro. 2: 33 4L 50 4 bis 34 4L 50 4 . Nro. 3: 31 4: 50 4 bis 32 4L 50 4. Nro. 4: 26—28 4L Nro. 5: 18—21 4L, Kleie mit Sack 11 4!
Gaildorf, 2. Juni. Bei dem am 25. Mai stattgehabten Verkauf der Fichtenriude aus Staatswaldungcn hiesigen Reviers wurde der Centner durchschnittlich zu 1 4L 75 4 und am 31. Mai aus herrschaftlichen Waldungen zu 1 4L 60 4 verkauft. Die Preise der Eichenrinden aus hiesiger Gegend stellen sich wie folgt: Glauzrindc 4 4L 50 4 bis 5 4L, Raitcl- rinde 3 4. 20 4 bis 4 4L, Grobrinde 2 4 bis 2 4L 50 4 pr. Centner.
des K. Ministeriums, betreffen» zuläsfige Angaben ans »er Außenseite »er Brief« Umschläge.
Da die Anwendung der Bestimmung der Württcmb. Postordnung S. 3 I. (Reg.-Blatt vom Jahr 4881 S. 22), wonach auf der Außenseite einer Postsendung außer den aus die Beförderung bezüglichen Angaben nur der Name oder die Firma des Absenders enthalten sein darf. Veranlassung zu Zwei fein und Anständen gegeben hat, so ist in Erlniiu-rnng und Ergänzung dieser Bestimmung Nachstehendes verfügt worden: Als Grundsatz ist festzuhaltcn, daß die Angaben auf der Außenseite der Briefumschläge, soweit sie sich nicht auf die Beförderung beziehen, lediglich dem Zweck dienen sollen, entweder dem Empfänger die Adresse des Absenders mitzuth eilen, oder im Falle der Unbcstcllbar- keit die Ermittelung des Absenders zu erleich lern. Der Absender darf daher ans dem Umschläge nur angeben: seinen Namen und Stand, beziehungsweise seine Firma, sowie seine Wohnung. Diese Angaben können handschriftlich gemacht oder auf mechanischem Wege hergcstcllt werden, dürfen in ihrer Ausdehnung etwa den sechsten Theil der Fläche des Briefumschlages (auf der Vorderseite oder auf der Rückseite) nicht überschreiten und müssen in einer Weise angebracht werden, daß dadurch die postdienstliche Behandlung der Sendung, insbesondere die Bedruckung derselben mit den Postdienststcm- peln, nicht erschwert, auch die Klarheit der geschriebenen Adresse des Empfängers nicht beeinträchtigt wird. ' Mit Rücksicht hierauf empfiehlt sich die Anbringung am oberen oder linken Rande der Vorderseite des Briefumschlages. Medaillen, Abbildungen, und sonstige Zeichnungen, Fabrikmarken, Schutzmarken dürfen auf der Vorderseite überhaupt nicht enthalten sein. Auf der Rückseite der Briefumschläge, und zwar auf der Verschluß- klappc, können solche Zeichen oder Abbildungen angebracht werden, welche im Allgemeinen als Ersatz für einen Siegel- oder Ste m pe labdruck anzusehcn sind. Bis Ende dieses Jahres soll eS dem Publikum gestattet sein, den vorhandenen Vorrath von Briefumschlägen mit Angaben, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen, aufzubraucheu. Vom 1. Januar 1883 ab ist eine weitere Benutzung solcher abweiälendcn Briefumschläge nicht mehr zuzulasscn.
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Belehrung über ihre Naturgeschichte und Vertilgung.
(Veröffentlicht durch die K. Centralstellc sür die Landwirihschaft.)
Nachdem die Blutlaus wieder in verschiedenen Landestheilen aufgetreten ist und ihre weitere Verbreitung zu befürchten ist, wird nachstehende Belehrung über dieselbe hiemit veröffentlicht.
1) Die Blutlaus gehört zum Geschlecht der Blattläuse und hat mit dieser Gattung die enorme Vermehrung gemein, nach welcher die Nachkommen eines Individuums sich in einem einzigen Sommer auf Millionen belaufen können. Im Frühjahr und durch den Sommer erzeugt nämlich das Weibchen lebendige Junge, welche in Kurzem ebenfalls fort- pflanzungssähig werden. Ihre Gefährlichkeit erhöht sich aber noch durch den Umstand, daß im Nachsommer u. Herbst beflügelte Individuen erscheinen u. zahlreiche neue Ansiedlungen in der Nachbarschaft veranlassen.
Das unbeflügelte Insekt ist röthlich braun und mit einem weißen Flaum bedeckt; beim Zerdrücken erscheint ein rothcr Saft, daher der Name Blutlaus. Das beflügelte Insekt ist von schwarzer Farbe.
2) Die Blutlaus befällt die Apfelbäume und zwar vorherrschend solche Stellen, an welchen sich Risse und Beschädigungen zeigen oder die Rinde sonst nicht ganz gesund ist. Sie findet sich ebenso in Baumschulen wie in jüngeren und älteren Baumpflanzungen und macht sich durch jenen weißen baum- wollartigen Flaum schon von Ferne bemerklich.
3) Die Blutlaus senkt ihren Rüssel in die Rinde und saugt den Saft der Bäume aus, wodurch diese Noch leiden und schließlich zu Grunde gehen können. Die Verheerungen des Insekts werden durch trockene Witterung sehr begünstigt.
4) Die Vertil gun g der Blutlaus kann dann noch am ehesten mit Erfolg geschehen, wenn das Insekt sich an einzelnen Stellen eines Baumes zu zeigen beginnt. Versäumt es der Baumbesitzer, in dieser ersten Zeit des Auftretens gegen das Insekt einzuschreiten, so überzieht es bald den Baum bis in die kleinsten Zweige hinaus und seine Vernichtung ist dann viel schwieriger. Deßhalb sollten sämmtliche auf der Markung befindlichen Apfelbäume vom Eintritte der wärmeren Witterung, etwa von Anfangs Mai an, so oft als möglich durchgesehen und die Nester des Ungeziefers mit rauhen Lumpen oder steifen Bürsten zerdrückt und zerstört werden. Bei größeren Bäumen ist es zweckmäßig, die stark befallenen Aeste und Zweige abzuschneiden und an Ort und Stelle zu verbrennen. Wenn bereits die ganze Baumkrone stark befallen ist, so empfiehlt sich auch im Spätsommer oder Herbst das Verjüngen derselben unter sorgfältiger Reinigung der stehengelassenen Aeste. Die angegriffenen Stellen sind nach Zerstörung der Nester mit Seifenwasser, Lauge, Kalkmilch oder Tabaksbrühe zu bestreicheist, was unter Umständen zu
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