Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts Bezirk Nagold.
Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet halbjährlich hier (ohne Trägcriobn) 1 60 in dem Bezirk
außerhalb des Bezirks 2 40 -rl. Vierteljähr
liches und Monatsabonnenuul »ach Verhältnis;.
Donnerstag den 13. April.
; Juiertiviisgebühr sür die lspaltige Zeile aus ge- >
! wohnlicher Sä>rifl bei einmaliger Einrückung 9 4,! ! bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen ! s spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der ! Herausgabe des Blattes der Druckerei aufgegebc» ! > ^ sein. !
1882.
Abonnements-Einladung.
Bestellungen auf den „Gesellschafter" für das 2. Quartal können bei jedem Postamt und den Postboten gemacht werden.
Amtliches.
Nagold.
Amtsversarnrnlnng.
Am Samstag den 15. April d. I. findet auf dem hiesigen Rathhaus eine Amtsversammlung nach dem Turnus VIII. statt, zu welcher die Ortsvorsteher oder deren Stellvertreter und Amtsversamm- lungs-Dcputirte präcis Vormittags 9 Uhr sich einzufinden haben.
Die Verhandlungen haben hauptsächlich zum Gegenstand:
1) Wahlen:
a) des Amtsvcrsammlungs-AnsschnsseS, sowie zweier Ersatzmänner,
b) zweier der Amtsversammlung nicht ungehöriger Mitglieder der Landarmen-Commis- sion, sowie deren Ersatzmänner,
o) der Oberamts-Wahlkommissiou sür eine etwaige Landtags-Abgeordneten-Wahl gemäß Art. 17 des Gesetzes vom 26. Mürz 1868 und H. 13 der Ministerial-Verfügnng vom 20. April 1868 nebst Stellvertreter, ä) Wahl eines Deputaten zu Berathung der allgemeinen Angelegenheiten der Gebände- Brandversicherungsanstalt, s) von Sachverständigen für etwaige Hagels- Abschätzung,
l) des Siebener-Ausschusses gemäß Art. 20 des Gesetzes vom 24. Januar 1879, Neggsbl. S. 8,
g) von 4 bürgerlichen Mitgliedern der Ersatzkommission und ihrer Stellvertreter für die Kalenderjahre 1883, 1884 und 1885 gemäß H. 2 Ziff. 6 der Ersatz-Ordnung vgl. mit § 30 Ziff. 4 des Neichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874,
b) von 2 Sachverständigen nebst 2 Stellvertretern für die Abschätzung und Abnahme von Wagen nebst Zubehör und Geschirren für den Mobilmachungsfall auf die sechs Kalenderjahre 1883 bis 1888, i) von 4 Sachverständigen nebst deren Stellvertreter zu Abschätzung von Flurschaden in Gemäßheit des Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 auf die Kalenderjahre 1883, 1884 und 1885,
Ir) Von 3 pferdekundigen Männern und deren Stellvertreter als Mitglieder der Pferde- Musterungs-Commission auf die Dauer von 6 Jahren 1883/88 in Gemäßheit 8- 13 u. 14 des Pferde-Anshebungs-Reglements für das Königreich Württemberg vom 16. November 1876,
1) von 3 Taxatoren und deren Stellvertreter als Mitglieder der Pferde-Aushebungs- Commission auf 6 Jahre 1883/88.
2) Berathung des Amtskörperschafts-Etats pro 1882/83.
3) Beschlußnahme wegen der Amtsvergleichungs- Taxen pro 1882/83.
4) Umlage der Amtsvergleichnngskvsten,
5) Aufstellung eines Oberamtsthierarztes und Feststellung dessen Gehalts-Verhältnisse.
6) Belohnung sür Abgabe rc. der Marken sür
Natural-Verpslegnng armer Reisenden aus den
betreffenden Unterstützungsstationen.
Die Mitglieder des Aintsvcrsammlungs-Aus- schusses und der Landarmencommission wollen sich Tags zuvoc, also am Freitag den 14. d. M., Vormittags 9 Uhr, ans dem Rathhaus hier cinfinden, im Falle der Verhinderung aber rechtzeitig Anzüge hieher machen.
Den 6. April 1882.
K. Oberamt. Güntner.
Nagold.
A« die Grtsvorsteher.
Die noch rückständigen Vorladungen der Mili- tairpflichtigen zur nächsten Musterung find längstens binnen 8 Tagen einzusenden.
Den 8. April 1882.
K. Oberamt. Güntner.
Nagold.
An die Ortsvorsteher L Gemeindepsteger.
Die Unterzeichnete Stelle sieht sich veranlaßt, wiederholt darauf aufmerksam zu machen, daß For- mularicn zu „Nachweisung der von der Gemeindekasse an einberufene Heerespflichtige vorschußweise gezahlten Beiträge (Beilage tL zu der Miuisterial- Verfügung vom 14. Mai 1877 , Reggsbl. S. 125) hier bezogen werden können.
Den 11. April 1882.
K. Oberamt. Güntner.
Die erledigte Stelle eines Güterabfertigungsbeamten, zugleich Bahnhofkassicrs in Freudeustadt wurde dem Stationsmeister und Postexpeditor Slaudenmaicr in Eislingen übertragen.
Die erledigte Stalionsmcistersstelle in Schwaigern wurde dem Güterabfertigungsgehitfeu Schuh in Calw und die in Neckarthailsingen dem Gütcrabfcrligungsgehitfcn Wid maher in Herrenberg übertragen.
Die Aufsicht über den Schulbezirk Reutlingen ist dem neuernannten Helfer Ströle (derzeit in Nagold) übertragen worden.
Gestorben: Den 6. April zu Stuttgart msä. vr. Lei sing er, Oberstabsarzt a. D., 58 Jahre alt.
Tages-Ne«igkeiten.
Deutsches Reich.
* Aus allen Himmelsrichtungen Deutschlands liest man jetzt Berichte über die windigen, kalten Osterfeiertage. Heute (12. April) bei wolkenlosem Himmel zeigte das Thermometer in Nagold 6 Grad unter Null. Der Schaden an Obstbäumen dürfte durch diese Kälte noch nicht von besonderem Belang sein, indem durch die Trockenheit keine Eisbildungen zu bemerken und die Bäume nur in sommerlichen geschützten Lagen zu Knospenbildungen und Blüthen- ansatz vorgeschritten.
Stuttgart, 10. April. Das N. T. schreibt: „Im Befinden des Schriftsetzers Buck ist eine wesentliche Besserung eingetreten. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß er wieder hergestcllt wird. Ein gerichtliches Nachspiel wird die Afsaire überhaupt gar nicht erhalten, da die Verletzungen, die Buck anderen Personen beigebracht hat, nur leichte (?) sind, daher nur auf Antrag der Betreffenden gerichtlich verfolgt werden. Ein solcher Antrag ist aber nicht gestellt worden." In Anbetracht dessen, daß der fragt. Fall von Anfang an als Mordversuch angesehen und behandelt wurde, erscheint diese Mittheilnng doch etwas seltsam und schwer glaublich.
Tübingen, 11. April. (Eine Baptistentaufe.) Der „Tüb. Chr." schreibt man: Am Osterfest Mittags 12 Uhr hatte man hier wieder Gelegenheit, eine Baptistentanfe am Neckar unterhalb der
Stadt sich vollziehen zu sehen. Es wurden nämlich 9 Personen getauft, darunter 2 Jünglinge im Alter von 19—20 Jahren und 7 Frauenzimmer in verschiedenen Altersstufen. Zum Zweck der Umkleidung waren 2 Zelte aus Leinwand aufgeschlagen, in dem einen kleideten sich die Jünglinge und der Prediger, in den, andern die Frauenzimmer um. Die Täuflinge erschienen sämmtlich in einem weißen Taufgewand, das bis auf den Boden reichte, der Prediger dagegen in einem schwarzen; erstere stellten sich in einer Linie auf und der Prediger vor sie. Nach einem vierstimmigen Gesang hielt letzterer eine Ansprache an die Täuflinge, in welcher er betonte, daß sie hier eine Taufe nach dem Vorbild Jesu und der ersten Christen vollziehen wollen. Nachdem die Täuflinge hierauf die Frage: Ist es euer freier Entschluß und Ueberzeugiing euch taufen zu lassen, mit Ja beantwortet hatten, knieten sie nieder. Nach Verrichtung eines Gebets ergriff der Prediger einen Täufling bei der Hand und führte ihn ins Wasser. Nachdem er die Taufformel gesprochen hatte, tauchte er den Täufling unter das Wasfer, hob ihn aber sogleich wieder aus demselben und übergab ihn einem der anwesenden Gemeindeglieder, welcher dem vom Wasser Triefenden ein Tuch umwarf und ihn in das aufgeschlagene Zelt zurückführte, wo sich dann der Täufling wieder umkleidete. Derselbe Akt wiederholte sich auch bei den Folgenden. Trotz des kalten Wassers und der ungünstigen Witterung wurde doch von allen wacker Stand gehalten.
Tübingen. In letzter Zeit standen hier acht Standesbeamte aus den Oberämtern Nagold, Rottenburg und Herrenberg vor den Schranken des Gerichts, weil sie aus Fahrlässigkeit nicht großjährige Personen als Zeugen bei der Ziviltrauung zugelassen, beziehungsweise statt zweier Zeugen nur einen einzigen zugezogen hatten. Die dießfalls erkannten geringfügigen Geldstrafen ließen es als einen Mangel des Gesetzes erkennen, daß diese unbedeutenden Vergehen durch die Strafkammer der Landgerichte abgeurtheilt werden müssen, ohne daß deren Ueberweisung vor die Schöffengerichte zulässig ist.
Brand fälle: In Weil i. Schönbuch vom 6. auf den 7. April ein Wohnhaus sammt Scheuer.
Bensheim, 5. April. Als der Frühzug heute, von Stuttgart kommend, in die Nähe der hiesigen Station gelangte, entstand in einem Coupe plötzlich ein furchtbares Hülfegeschrei; die Fenster des Wagens wurden hinausgeschlagen und alle Anzeichen eines in dem Coupe stattfindenden Kampfes waren vorhanden. Das Bahnpersonal eilte herzu und brachte mit Mühe einen schwerverletzten, rasenden jungen Mann aus dem Coupe in das Bureau- Zimmer des Stationsvorstehers. Hier ergab sich Folgendes: Der junge Mann, der in einer chemischen Fabrik bei Stuttgart bedieustet war, hatte dort eine junge Dame kennen gelernt und sich mit ihr verlobt, allein seine Eltern verweigerten ihre Zustimmung. Um nuu den jungen Mann auf andere Gedanken zu bringen, reiste seine Lieblingsschwester zu ihm und schlug ihm vor, eine Zeit lang mit nach Hause zu gehen. Der Unglückliche stimmte zu und reiste mit ab. In der Nähe von Bensheim aber brach plötzlich der Wahnsinn bei ihm aus, er drang auf seine Schwester ein, die laut um Hülfe rief, zerschlug die Scheiben des Waggons, zerschnitt sich die Hände und überströmte das Coupe, dann den Perron und das Bureau des Vorstehers mit seinem Blute. Nachdem ärztliche Hülfe erschienen war, beschloß man, den Unglücklichen in die nahe Jrrenan-