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^ 20 ^>), Versuch genügt, von der Zweck- ckchkcit dieser ge­erlangen, und unter Güte stets W. Zaiser.

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von 16 Jahren :inem geordneten

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en in der Zaiser'schcn ichbandlung.

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habe ich in meh- idet und dasselbe ürksam gefunden, u schädlichen Bci- aus den besten i und öligen Stof- Ganz vorzüglich iaudenen Nerven- wo nach den ge- )aare ausgefallen )ung deS Krau- mälich ein neuer irden ist; ebenso Fällen die lästi- ipfslechtcn, welche i und vielen an- cht gewichen, nach ebrauch des llr. erwurzelöles ganz Vorstehendes be- meiner gemachten

;. Schlesien, den nnber 1867. Stabsarzt a. D., d Geburtshelfer.

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Amts- Md Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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Erscheint wöchentlich 8mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet halbjährlich hier (ohne Trägerlohn) 1 KO in dein Bezirk 2 ^, außerhalb des Bezirks 2 .41 40 Vierieljäbr- lichcs und Monatsabonncment nach Verhäliniii.

Samstag den 21. Januar.

^mertiousgebühr für die Ispallige Zeile aus ge- i wohnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 -

bei mehrmaliger je 6 -j. Die Inserate müssen! spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der > Herausgabe deS Blattes der Druckerei aufgegebeu ^ sein. !

1882 .

Amtliches.

Keka»«tmach«ng der K. Centratstelle für die Kandwirthfchaft. betreffend die Abhal­tung von Unterrichtsknrfen über Gbst- banrnzucht.

Im kommenden Frühjahr wird wieder ein Un- terrichtsknrsus über Obstbaumzucht in Hohenheim und, sofern nicht alle Theilnehmer dort Raum fin­den, voraussichtlich in Weinsberg an der K. Wein- baufchule abgehalten. Hiebei erhalten die Theilnehmer nicht nur einen leicht faßlichen, dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoreti­schen Unterricht, sondern auch eine geeignete praktische Unterweisung über die Zucht und Pflege der Obst­bäume. Zu dem Ende sind dieselben verpflichtet, nach Anweisung des Leiters des Kurses (in Hohen­heim Garteninspektor Schule, in Wcinsberg Oekono- mierath Mühlhäuser) in der Baumschule und den Baumgütern der betreffenden Lehranstalt entspre­chende Arbeiten zu verrichten, um die Erziehung junger Obstbäume, die Veredlung, den Baumschnitt und die Pflege älterer Bäume praktisch zu erlernen. Die Dauer des Kurses ist auf 10 Wochen 8 Wochen im Frühjahr und 2 Wochen im Sommer festgesetzt. Der Unterricht ist unentgeltlich; für Kost und Wohnung aber haben die Theilnehmer selbst zu sorgen. Uebrigens werden die oben ge­nannten Leiter der Kurse auf möglichst billige Unter­bringung der Theilnehmer Bedacht nehmen. Außerdem haben letztere ein Veredlungsmesser, ein Gartenmesser und eine Baumsäge anzuschaffen, was am Ort des Kurses selbst geschehen kann. Unbemittelten Theilneh- mern kann ein Staatsbeitrag bis zu 50 cIL in Aussicht gestellt werden. Das Gesuch um diesen Beitrag ist mit dem Zltlassungsgesuch anzubringen und die Be­dürftigkeit durch ein obrigkeitliches Zeugniß zu be scheinigen, welches jedoch bestimmt gefaßt sein und auch über die Vermögensverhältnisse der Eltern des Bewerbers Aufschluß geben soll. Später eingebrachte Beitragsgesuche können nicht mehr berücksichtigt wer­den. Für ihre Arbeit erhalten die Theilnehmer nach Ablauf der ersten 14 Tage eine tägliche Vergütung von 35 Bedingungen der Zulassung sind: zu­rückgelegtes 17. Lebensjahr, ordentliche Schulbildung, gutes Prädikat, Uebung iu ländlichen Arbeiten. Vorkenntnisse in der Obstbaumzucht begründen einen Vorzug. Gesuche um Zulassung zu diesem Unter- richtskursus sind, mit amtlichen Belegen versehen, bis längstens 20. Februar d. I. andas Sekre­tariat der K. Centralstelle für die Landwirthschaft in Stuttgart" einzusenden. Den Aufnahmsgesuchen ist ferner ein Nachweis darüber beizufügen, ob Gemein- "den, landwirthschaftliche Vereine oder andere Kor­porationen die Aufnahme des Bittstellers befürworten, sowie, ob dieselben zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe in Aussicht gestellt haben. Die Zutheilung zu dem Kursus in Hohenheim oder zu dem in Weinsberg behält sich die Centralstelle vor und wird hiebei die Entfernung zwischen dem Wohnort des Bittstellers und dem einen oder andern Orte des Kurses so weit möglich in Betracht ge­zogen. Die Bezirks- und die Gemeindebehörden, sowie die landwirthschaftlichen Vereine werden auf diese Gelegenheit zur Heranbildung von Bezirks- und Gemeinde-Baumwärtern besonders aufmerksam ge­macht mit dem Ersuchen, geeignete Persönlichkciien zur Betheiligung an diesem Kursus zu veranlassen.

Stuttgart, den 7. Januar 1882.

Werne r.

N a g o l d.

Den Gewerbebetrieb der Handlirngsreisen- dcn betreffend.

Da in den Kreisen der Gewerbetreibenden viel- : fach darüber geklagt wird, daß die Handlungsrcisen- ' den mit Ueberjchreilungen ihrer Befugnisse Hausir- i Handel treiben, woraus hcrvvrzugehen scheint, daß ! die bestehenden Vorschriften über den Gewerbebetrieb j der Handlungsreisenden nicht gehörig gehandhabt! werden, so werden hiemit in Gemäßheit Ministerial- j Erlasses vom 23. v. Mts. iu obigem Betreff (Mini- i sterial-Amtsbl. S. 1) und unter Hinweisung auf die 8Z. 44, 148 Ziffer 6 und 7 und Z. 149 Ziss. 1 der Ncichsgcwerbe - Ordnung und die Ministerial- Bekanntmachung vom 30. November v. I. (Rggsbl. j S. 470) die Ortspolizeibehörden angewiesen, dem' Gewerbebetrieb der Handlungsreisendeu entsprechende Aufmerksamkeit zuznweuden und insbesondere Con- trole darüber auszuüben, daß dieselben ihr Gewerbe nicht ohne Besitz einer Gewerbelegitimativnskarte oder eines Gewerbclegilimationsschcines nach K. 44 der Reichsgewerbe-Ordnung ausüben, bei der Ausübung nicht unbefugt Waaren mit sich führen und nicht un­befugt Hausirhandcl treiben.

Die Polizei-Ossieianten sind in dieser Be­ziehung mit den erforderlichen Weisungen zu versehen.

Den 18. Januar 1882.

K. Obcramt. Güntner.

Die Würt. Verfassnngs- und Vcrwaltungsreform.

Di. II. Die Reform der Württ. Verfassung und Verwaltung ist während der letzten Wochen im Schoße des Landeskomito's der deutschen Partei mehrmals Gegenstand eingehender Bcrathung ge­wesen und wird im Hinblick auf die uns dieses Jahr noch bevorstehenden Neuwahlen zur II. Kammer so bald nicht mehr von der Tagesordnung verschwin­den. Bei seinen Berathungen hat sich der Landes­ausschuß durchaus von liberalen Anschauungen leiten lassen, dabei aber sorgsam vermieden, sich einem un- - fruchtbaren Doktrinarismus hinzugeben. Darum ' darf er auch hoffen, daß er die Ziele, die er sich gesteckt hat, erreichen werde. Von diesem Gesichts­punkte aus vereinigte man sich: I. bezüglich der Fortsetzung der Verfassungsrevision da­hin, das Einkammersystem als voraussichtlich undurchführbar, noch nicht anzustreben. Dagegen soll eine Umbildung der ersten Kammer durchgeführt werden, mittelst welcher diese werden soll eine Vertretung a) des befestigten Großgrund­besitzes, b) der Kirchen und hohen Unterrichtsanstal­ten unter Beigebung einer Anzahl vom Könige je auf eine Wahlperiode zu ernennender Mitglieder. Was die zweire Kammer betrifft, so sollen aus derselben die Privilegirten ausscheiden und er­setzt werden durch gewühlte Vertreter des Handels­und Gewerbestaudes sowie der Landwirthschaft, so daß künslig die zweite Kammer gebildet wäre aus diesen und den gewählten Vertretern der Oberamts­bezirke bezw. der Städte von Bedeutung. II. Die Berwaltungsreform soll in Angriff genommen werden durch I) veränderte Organisation der Ober- amtsverbande mittelst einer frei gewählten Bezirks- versammlnng und einem von dieser gewählten Be- zirksraih. 2j Betrauung des Bezirksraths mit a) Verwaltung der Bezirksangelegenhciten und Institute; ! k) der nächsten Aufsicht über die örtliche Berwal- j tung; o) Mitwirkung bei der Bezirkspolizeiverwal- z mng nach »eitlerer Feststellung des betreff. Gesetzes, j 3) Wesentliche Erweiterung des Rechts der Selbst- j

Verwaltung der Gemeinden und der öffentlichen Kör­perschaften unter a) Beschränkung des Beschwerde­rechts in Verwaltnngssachen auf je Eine Instanz neben der Rechtsbeschwerde (Art. 13 des Verwal- tungsrechtSgesetzes); d) Ersetzung der schriftlichen Aufsichtsführung durch persönlichen Verkehr von Commissären des Ministeriums zur Vermittlung von Anschauungen der höheren Behörde, insbesondere auch zur lebendigen Entwicklung der Bezirks- und Land-Armenverbünde, soweit solches nach Lage der Verhältnisse möglich und Zweckmäßig erscheint. 4) Erlassung einer zweckmäßigen Städteordnung für die größeren Städte, zunächst jür Stuttgart; Unterstel­lung dieser Stadt unter die unmittelbare Aufsicht des Ministeriums des Innern. III. Wieder­aufnahme der L a n d e s kul tu r g es e tz ge b u n g. Diese soll sich bethätigen durch 1) Ergänzung des Feldweggesetzcs von 1862: 2) durch Gesetze über Be- und Entwässerung und ein Fluß- und Uferbau­gesetz. IV. Ordnung des Eisenbahnbe­triebs im Interesse höhcner Rentabilität und der Vermeidung von erheblichen Ertragsrückgängen gegen­über dem Etat, vorsichtige Etatsfeststellung. V. Ordnung des Staatshaushalts durch a) Herbeiführung des Gleichgewichts zwischen Ausgaben und ordentlichen Einnahmen unter Fernhaltung von Schuldcnaufnahmcn zur Deckung des laufenden De­fizits; b) Hiuwirkcn auf gegenseitige Selbständigkeit der Reichs- und Staatssinanzen; Beseitigung der Matrikularbeiträge, Fernhaltung direkter^ jReichs- (Gewerbe- oder Einkommens-1 steuern.

Indem wir diese Punkte als Ergebuiß der dießfallsigen Berathungen des Landesausschusses der deutschen Partei der Oeffentlichkeit übergeben, sind wir weit entfernt von der Annahme, damit ein fer­tiges, abgeschlossenes Programm geliefert zu haben. Wir wollen damit vielmehr nur den Anstoß zu einer öffentlichen Diskussion gegeben haben, welche dann s. Z. zu einem vollständigen Reformplan führen soll, der einer bereits ins Auge gefaßten Landesver­sammlung der deutschen Partei vorgelegt werden dürfte.

TageS-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

** Nagold, 19. Jan. Gestern widerfuhr unsrer Stadt die Ehre, daß in ihr die Jahresversamm­lung des Sülchgauer Alterthumsvereins ab­gehalten wurde. Längere Zeit fand diese Versamm­lung immer in Rottenburg, dem Hauptort des Sülch­gaues, statt. Vor 2 Jahren begann der Verein mit dem Versammlungsort zu wechseln und tagte in Reutlingen, wo 50 Mitglieder für den Verein ge­wonnen wurden. Voriges Jahr war mit der Jah­resversammlung in Tübingen eine schöne Ausstellung von Alterthümern verbunden. Weil die hiesige Stadt manche Mitglieder dieses strebsamen Vereins zählt, so kam diesmal die Reihe an Nagold. Freiherr Hans von Ow von Wachendorf, der eifrige und unermüdlich thätige Vorstand des Vereins, eröffnete die Versammlung mit einleitenden Worten. Er be­merkte u. a.: Einem solchen Verein, wie er heute hier tage, sollten alle Gebildeten, namentlich Beamte, Geistliche und Lehrer angehören, weil diese am ehe­sten in der Lage sind, einen heilsamen Einfluß aus das Volk und insbesondere auf die Jugend auszu­üben, damit das, was unsere Väter Schönes und Edles zustande gebracht haben, geschützt und erhalten werde. Die Mitglieder des Vereins zahlen einen Jahresbeitrag von 3 , wofür denselben die Ver-