Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oderamts-Bezirk Nagold.
M 122.
^ Erscheint wöchentlich 3mal: Dienstag, Donnerstag und Samstag, und kostet halbjährlich hier (ohne ! Trägerlohn) 1 ^ 60 , in dem Bezirk 2
^ auszerhalb des Bezirks 2 .«i 40 Bierteljähr- ^ liches und Moiilttsnbonnciiic'iil nach BerhäUnis!.
Ismsläg den 15. Mtober.
zzinernonsgevüyr siir die Ispattige Zeile aus ge-
wohnlicher Scbris! bei einmaliger Einrückung 0 -j,! bei mehrmaliger je 6 4. Die Inserate müssen i spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der' Herausgabe des Blattes der Druckerei anfgegeben - sein. j
1881 .
Nagold.
' Wahl vo« Abgeordnete« ?«m dentsche» Reichstag detreffend.
.""Für diese Wahl, welche nach Kaiserlicher Verordnung vom 31. August 1881 am
Donnerstag den 27. Oktober 1881
vorzunehmen ist und in allen Wahlorten Vormittags 10 Uhr beginnt, ohne Unterbrechung dauert und Abends 6 Uhr schließt, bildet das Königreich Württemberg 17 Wahlkreise.
Der VII. Wahlkreis besteht aus den Oberämtern Calw, Herrrnbcrg, Nagold und Neuenbürg.
Im Oberamtsbezirk Nagold sind es 38 Wahlbezirke mit den Nummern 67 bis 104 und bildet jede politische Gemeinde für sich einen Wahlbezirk.
Als Abstimmungs-Local in den einzelnen Abstimmungsbezirken ist das Wahl-Zimmer bestimmt.
Als Wahl-Commissair für den VII. Wahlkreis ist bestellt: Herr Obcramtmann Flaxland in Calw- Als Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sind bestellt worden:
Ziffer-
Gemeinde- resp. Wahl-Bezirk.
Wahlvorsteher.
Stellvertreter.
67
Nagold
Stadtschultheiß Engel.
Oberamtspfleger Maulbctsch.
68
Altenstaig Stadt
Stadtschultheiß Walther.
Stadtpfleger Henßler.
69
Altenstaig Dorf
Gemeindepfleger Bürklin.
G. Kalmbach, früher Gemeinderath.
70
Beihingen
Schultheis- Krauß.
Gemeinderath Frei.
71
Berneck
Gemeinderath Graf.
res. Stadtpfleger Steimle.
72
Beuren
Schultheiß Schaible.
Gememdepfieger Frey.
73
Bösingen
Schultheiß Koch.
Adam Koch, Gemeinderath.
74
Ebershardt
Schultheiß Rothfuß.
früherer Gemeinderath Rau.
75
Ebhausen
Gcmeinderath Kleiner.
Gemeindepfleger Schüttle.
76
Effringen
Schultheiß Kemps.
Gemeinderath Guoth.
77
Egenhausen
Gemeinderath F. Koch.
Gemeinderath M. Haußer.
78
Emminqen
Gemeinderath Johs. Martini.
Gemeindepfleger Renz.
79
Enzthal
Schultheiß Klaiber.
Gemeindepfleger Gulde.
80
Ettmannsweiler
Schultheiß Roller.
Gemeinderath Kübler.
81
Fünfbronn
Gemeinderath L. Schaible.
Gemeindepfleger Kalmbach.
82
Garrweiler
Schultheiß Adrion.
Gemeindepsleger Girrbach.
83
Gaugenwald
jg. Michael Schaible, Gemeinderath.
Gemeindepsleger Schüttle.
84
Gültlingen
Rathsschreiber Wiedmann.
Gemeindepsleger Müller.
85
Haiterbach mit Alt- Nuifra
res. Stadtpfleger Helber.
Gemeinderath G. Gutekunst.
86
Jselshausen
Gemeinderath Holzäpfel.
Gemeindepfleger Lehre.
87
Mindersbach
Schultheiß Köhler.
Gemeindepsleger Dürr.
88
Oberschwandorf
Schultheiß Bürkle.
Gemeinderath Bechtold.
89
Oberthalheim
Schultheiß Schauder.
Gemeindepsleger Klink.
90
Pfrondorf
Schultheiß Renz.
Gemeinderath Johs. Fessele.
91
Rohrdorf
I. G. Koch, Gemeinderath.
Robert Koch, Fabrikant.
92
Nothfelden
Schultheiß Braun.
Gemeinderath I. G. Bühler.
93
Schietingen
Schultheiß Luz.
Gemeindepfleger Nauschenberger.
94
Schönbronn
Gemeindepsleger Ziegler.
Gemeinderath CH. Maier.
95
Simmersfeld
Schultheiß Waidelich.
Gemeinderath Reule.
96
Spielberg
Schultheiß Theurer.
Gemeinderath Rueff.
I. M. Proß, Gemeinderath.
97
Sulz
Schultheiß Gärtner.
98
Ueberberg
Schultheiß Rapp.
Gemeinderath Kalmbach.
99
Unterschwandorf
Schultheiß Häußler.
Franz Kehle, Flaschner.
100
Unterthalheim Walddorf mit Mvn- hardt
Gemeindepfleger Schermann.
Stiftungspfleger Lutz.
101
Schultheiß Gänßle.
Oderamtsbaumwart Bühler.
102
Warth
Schultheiß Dürr.
Hirschwirth Dürr.
103
Wenden
Schultheiß Großmann.
Stiftungspfleger Herter.
104
Wildberg
Stadtschultheiß Mutschler.
Stadtpfleger Geiger.
Die Feststellung des Wahlbezirks, die Ernennung des Wahl-Vorstehers, sowie des Stellvertreters desselben im Verhinderungsfall, das Wahllocal, Tag und Stunde der Wahl sind in den Wahlbezirken in ortsüblicher Weise sofort und mindestens 8 Tage vor der Wahl durch den Ortsvorsteher öffentlich bekannt zu machen. Die Ermittlung des Wahl-Ergebnisses findet vorschriftsgemäß am 4. Tag nach dem Wahltermin (Reglement Z. 26) somit am Montag den 31. Oktober d. I. statt und haben zu diesem Zweck die Wahl-Vorsteher der einzelnen Wahlbezirke die Wahl-Protocolle mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken (Wählerliste, Gegenliste, den nach Z. 20 des Reglements besonders beigehefteten Stimmzetteln) nach der Wahl ungesäumt und mit thunlichster Beschleunigung, längstens aber am Sonntag den 30. Oktober dem Wahl-Commissär Oberamtmann Flaxland in Calw zu übergeben. Der Wahl-Vorstand (der Wahlvorsteher, Protokollführer und Beisitzer) haben sich vor Beginn der Abstimmung davon zu überzeugen, daß die Wahlurne leer ist.
Wenn und soweit Mitglieder des Wahlvorstands als solche schon bei früheren Reichstags-Abgeord- neten-Wahlen fungirt haben, genügt statt der erneuerten Vornahme der Verpflichtung die Hinweisung derselben auf die frühere Verpflichtung. Das Mite Exemplar der Wählerliste (das zur öffentlichen Ein
sicht aufgelegte Haupt-Exemplar bleibt in den Händen des Gemeinde-Vorstands) ist dem Wahl-Vorsteher rechtzeitig anszufvlgen, nachdem znvor auf den Listen die Nummern des Wahlbezirks Ziehe oben) bcigesctzt worden ist.
Sodann ist dafür zu sorgen, daß am Tage der Wahl das Wahllocal in vorschriftsmäßiger Ordnung ist, daß ein Abdruck des Wahl-Gesetzes und des Wahl-Reglements, wozu die Nummer 1 des Regierungsblattes von 1871 benützt werden kann, im Wahllvcal aufgelegt ist und der vorgeschriebene Anschlag am Wahllocal über den Beginn und die Dauer der Wahl gemacht wird.
Endlich werden die Wahlvorsteher zu genauester Beachtung der Wahl-Vorschriften, Wahlgesetz 8- 9—14, Wahl-Reglement K. 8—22, Amtsblatt k. Ministeriums des Innern No. l, 3 von 1871 und No. 35 von 1873, aufgefordert.
Den 13. Oktober 1881.
K. Oberamt. Güntner.
Auf das erledigte Revicramt Mergentheim wurde der Rcvierförster Oberförster Grün Niger in Altenstaig auf sein Ansuchen gnädigst versetzt.
TageS-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
Stuttgart, 12. Okt. Gestern wurde vom Schwurgericht der 33jährige Friseur Jakob Pfirr- mann von Böbingen in Bayern wegen Todtschlags (Erschießung seiner Frau im Affekt)' zu 12 Jahren Zuchthaus und lOjährigem Ehrverlust verurtheilt.
Stuttgart, 13. Okt. Herr Staatsminister von Sick ist plötzlich und schwer an Bauchfellentzündung erkrankt, die eine Lähmung herbeizuführen droht, die Kräfte sinken rasch. — Seine Excellenz der Herr Staatsminister des Innern Dr. von Sick ist heute Mittag 12 Uhr verschieden.
Die Reichstags wählen versetzen nunmehr, je näher es dem Wahltermin zugeht, unser öffentliches Leben in immer stärkere Schwingungen. Von den 17. württ. Wahlkreisen geben wir heute, nachdem die Kandidaturen nun so ziemlich überall feststehen, vorläufig folgende gedrängt zusammengefaßte Kandidatenliste: Im 1. Wahlkreis kandidirt für Hölder R.-A. Dr. Göz und R.-Ä. Schott: im 2. gegen Varnbüler Posthalten Retter: im 3. Härle; im 4. für Knapp Frh. v. Neurath, im 5. für Werner Fabrikant Reiniger: im 6. Payer und Elben; im 7. Stälin; im 8. v. Ow; im 9. Schwarz; im 10. Frhr. v. Wöllwarth; im 11. gegen Bühler der konserv. Gutsbesitzer Strodt- beck: im 12. Karl Mayer gegen den Fürsten v. Hohenlohe-Laugenburg; im 13. für Leonhardt Graf v. Adelmann; im 14. für Oberbürgermeister v. Heim Reg.-Rath Rieckert; im 15. Stadtschultheiß Müller und Erbgraf v. Rechberrg; im 16. für v. Bissingen Erbgraf von Neipperg; im 17. Graf Waldburg-Zeil.
Zur Auslegung desUuterstützuugswohnsitz- Gcsetzes. Man schreibt uns von Cannstatt, 10. ds: Bel der Armenpflege in Cannstatt bat eine Frau um eine Unterstützung von 13 damit sic ihr Zimmer neu tapezieren lassen könne, weil der Hausherr gedroht habe, die Wohnung zu kündigen, wenn dies nicht geschehe. Auf den Bescheid, sie solle die alten Tapeten entfernen und das Zimmer weistncu lassen, entgegnctc die Hilssbcdürftigc, das könne sie nicht, sie seie seit Jahren gewöhnt, mir tapezierte Zimmer zu bewohnen.
Brandfülle: In der zu der Gemeinde Aruach gehörigen Parzelle Humb erg, -Waldseej, das Haus eines Söldners.
München, 8. Okt. Die Schrcinersehelcutc Kaspar u. Klara Stephan dahier waren angeklagt, im Lause des heurigen Jahres ihre drei Kinder, welche im Alter von 1—3 Jahren