Gäste verteilt. Das Band war rot, weiß, blau. Eia Teil der Gäste pro meuterte damit auf der Straße und erschien abends damit im Cafö. Mehrere Gäste, unter Anderen der Hotelbesitzer Geist aus Schlettstadt, trugen ihr Bändchen noch am folgenden Tage auf dem Bahnhofe zu Schlettstadt. Ein Kondukteur machte darüber eine abfällige Bemerkung, worauf Herr Geist mit einer Verbal-Injurie antwortete. Die Angelegenheit kam zur Kenntnis des Staatsanwalts. Derselbe erblickte in dem Tragen französischer Farben auf der Straße und an öffentlichen Orten eine politische Manifestation, und erhob Anklage gegen alle männlichen Teilnehmer der Hochzeit. Am 17. Dez. erschienen die zehn Angeklagten, worunter die obengenannten vier Gemeinde­beamten, vor der Strafkammer zu Kolmar. Die Anklage stützte sich auf ein französisches Dekret vom 11. Aug. 1818, welches die Entfaltung vonauf­rührerischen Zeichen" bei schweren Strafen verbietet. Herr Geist wurde außerdem der Beamtenbeleidigung bezichtigt. Die Angeklagten verwahrten sich entschieden gegen die Behauptung, eine politische Demonstration beabsich­tigt zu haben. Die Verteidiger erklären, ein Gesetz, welches die Aufreizung zum Aufruhr unter Strafe stellen wollte, sei auf das Tragen eines Bändchens im Knopfloch und noch dazu bei einer Hochzeit, nicht anwendbar. Das Gericht schloß sich den Ansichten der Verteidiger an, sprach sämtliche Angeklagte von der Verletzung des Gesetzes vom 11. August 1818 frei und verurteilte Geist wegen Beleidigung des Zugführers Kaiser zu 10 vtL Strafe. Die Sache ist demnach relativ glücklich abgelaufen.

Werrrnischtes.

Unweit des Dorfes Giebro in Anhalt befindet sich in der Elbe eine Hauptkolonie der Biber; von dort aus machen sie stromab und stromauf ihre Ausflüge. Der Wildhändler Grotius in Berlin erhielt dieser Tage aus Griebo eine Anzahl von durch Biber abgeschnittene Baumstämme nebst einem Korb voll Spähnen, an denen man sehr deutlich die Arbeit des Bibers sehen kann. Bei den Stämmen befindet sich eine 30 Zentimeter im Durchmesser haltende Esche, die 50 Fuß hoch gewesen ist, und eine 25 Zenti­meter starke Eiche. Eine fast ganz durchschnittene 2 Fuß starke Eiche steht noch bei Griebo. Der Schnitt bildet zwei mit den Spitzen auf einanderstehende Kegel und die Nagespäne sind 3 bis 4 Zentimeter breit und 8 Zentimeter lang. Es ist erstaunlich, daß ein verhältnismäßig so kleines Tier wie der Biber eine derartige schwere Arbeit verrichten kann.

Zur Warnung. Ein neuer, ganz eigenartiger, aber desto raf­finierterer Schwindel wird gegenwärtig auf Kosten stellenloser Kaufleute in Berlin und vielleicht noch in anderen Städten betrieben. Der Sachverhalt ist folgender: Auf die Annonce in einer Berliner Zeitung, nach welcher für ein größeres, nicht näher bezeichnetes Bankinstitut ein Buchhalter und ein Correspondent gegen hohes Gehalt gesucht, aber nur Reflektanten berücksichtige werden sollten, die sich gegenwärtig noch in Stellung befinden, gaben zwe Angestellte eines Berliner Pcoduktengeschäfts ihre Adressen ab. Eine Antwore erhielten die beiden Bewerber nicht, dagegen erschien, wie dieVoss. Ztg." mitteilt, bei ihrem Chef ein Stellenvermittler, der sich erbot, für die in dem Geschäfte freiwerdenden Stellungen geeignete Kräfte nachzuweisen und als ihm bedeutet wurde, daß Vakanzen nicht vorhanden seien, als Gegenbeweis die beiden Bewerbungsschreiben der Angestellten vorlegte. Der Prinzipal war verständig genug, nachdem er den Sachverhalt erfahren hatte, dem Agenten die Thüre zu weisen. Für die Angestellten wird das aber eine gute Lehre sein.

(Aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts.) Eine Entscheidung, welche für Bienenzüchter Interesse bietet, hat der III. Zivil-Senat unter dem 23. September v. I. gegeben. Der Beklagte hielt auf seinem Grundstücke einen Bienenstand von mehr als 100 Körben. Der Kläger wurde, wie als erwiesen anzusehen war, in der Benutzung seines an dieses Grund- stück angrenzenden Gartens durch die in denselben zahlreich eindringenden Bienen des Beklagten übermäßig benachteiligt. Der Kläger beantragte die Untersagung dieses Eingriffs in sein Eigentum, der Beklagte bestritt die recht­liche Statthaftigkeit der angestellten Klage und schützte überdies die Einrede der Ersitzung einer entsprechenden Servitut vor. Der Beklagte wurde dem Anträge des Klägers entsprechend verurteilt, das eine übermäßige Beeinträch- tigung des klägerischen Grundstücks bewirkende Eindringen seiner Bienen in das letztere zu verhindern; seine Einrede der Ersitzung einer entsprechenden

Servitut wurde verworfen. In den Gründen zum Urteil ist ausgeführt: der Bienenhalter, welcher seine Bienen frei fliegen läßt, ist für den durch die Bienen von der ihnen gegebenen Freiheit gemachten Gebrauch als eine von ihm vorauszusehende und deshalb ihm anzurechnende Folge seiner Handlungs­weise verantwortlich gerade wie derjenige, welcher von seinem Grundstücke Rauch aufsteigen läßt, dessen Eindringen in ein Nachbargrundstück als eine von ihm selbst vorgenommene Immission anzusehen hat. An sich würde schon das Eindringen einer einzigen Biene in das fremde Grundstück dessen Eigen­tümer zu der negatorischen Klage gegen den Beklagten berechtigen und diese Konsequenz des Eigentumsbegriffes ist nur mit Rücksicht auf die Billigkeit in der Beurteilung nachbarlicher Verhältnisse dahin beschränkt, daß zur Begrün­dung der angestellten Klage ein in ungewöhnlicher Menge stattgefun­denes Eindringen der Bienen vorliegen muß. Hinsichtlich der Ersitzungs­einrede war erwiesen, daß der Beklagte zwar schon seit dem Jahre 1868 jährlich mehr als 100 Bienenstöcke auf seinem Grundstücke aufgestellt gehabt, andererseits aber der Kläger fortdauernd gegen die Einwirkung der Bienen auf sein Grundstück protestiert hatte. Da nun zur Ersitzung einer Servitut deren Ausübung während der ganzen Ersitzungszeit offen, ohne Widerspruch des Eigentümers und nicht infolge bloßer Vergünstigung geschehen sein muß und der betreffende Widerspruch des Eigentümers auch formlos und außer­gerichtlich erfolgen kann, so ist die behauptete Rechtsausübung des Beklagten eine vitiöse und deshalb zur Begründung der Ersitzung nicht genügend. Die Ersitzungseinrede des Beklagten ist aber auch aus dem Grunde hinfällig, weil es ihm an dem zur Ersitzung notwendigen Rechtswillen gefehlt hat. Der Beklagte ging bei der Gestattung des freien Flugs seiner Bienen auf die Nachbargrundstücke nicht von der Ansicht aus, hiedurch ein dingliches Recht an den letzteren auszuüben, sondern er leitete seine Befugnis aus seinem Eigen­tum an demjenigen Grundstücke ab, auf welchem die Bienenstöcke aufgestellt sind. Wenn nun auch Verfügungen über eine fremde Sache, welche in der Meinung, Eigentümer derselben zu sein, vorgenommen worden sind, zur Er­sitzung der entsprechenden Servitut führen können, so kann doch immer nur der Wille in Betracht kommen, welcher sich auf Ausübung eines dinglichen Rechts an der angeblich dienenden Sache gerichtet hat.

Auch Könige haben Weihnachtswünsche und König Humbert von Italien hat das ganz offen eingestanden. Königin Margherita, welche alle Weihnachtsgeschenke für die Personen ihrer Umgebung bis hinunter zur letzten Aushülfsfrau des Schlosses selbst einkauft, fragte ihren Gemahl, ob er denn gar keinen Wunsch für das herannahende Weihnachtsfest hege. O gewiß", meinte der König,ich habe meine Wünsche wie jeder andere die seinigen, .ja ich habe sogar einen ganz besonderen, den du mir erfüllen könntest." Nuu?" fragte die Königin erfreut und der König antwortete: Ich habe auf der letzten Jagd in Castelporziano unbändig gefroren, schenke mir, ich würde dir dafür sehr dankbar sein, eine recht warme, gut ausgefütterte Jagd weste." _^^

Inrn rrenerk Jahr!

Eingehüllt in Wolkenschleier,

Unter Stnrm und Wogendrang Rust das neue Jahr zur Feier Mit der Glocke ernstem Klang.

Doch, wie aus den Wolken Sonne, Und der Morgenftrahl aus Nacht, Strömt ans Zuknnftsdunkel Wonne Und des Frühlings Blnthenpracht.

Und wenn sanfte Töne klingen,

Die ins arme Menschenherz Gottes Frieden wieder bringen,

Träumt sich Wonne selbst der Schmerz.

Ruft der Liebe Gruß entgegen Freudig drum dem neuen Jahr, .

Allen bring es Glück und Segen

Alle Wünsche mach es wahr!

st. in 0.

Acngstlich sehen diejenigen, welche an Athcmnoth, Katarrhen der Luftwege rc leiden, die rauhere Jahreszeit herannahcn, denn groß sind die Dualen, welche diese Leiden verursachen. Jeder davon Befallene sucht nach Mitteln zur Besserung und Lin­derung seines Leidens und können wir diesen nur raten, mit den bekannten Apotheker W. Voß'schen Katarrhpillen einen Versuch zu machen, derselbe wird sicher zu aller Zu­friedenheit ansfallen. Dieselben sind erhältlich in den Apotheken, und achte man genau darauf, daß jede Schachtel den Namcnszug Or. msä. Wittlinger's trägt.

Amtliche Bekanntmachungen.

Revier Hirsau.

Krennüokz-Verkaus

Donners­tag, den 31. IlDezbr., vormit- /ftags 10 Uhr, j(lbei Klosterwirt Bauer in 'Hirsau:

128 Rm. Nadelholzscheiter, 427 Rm. dto. Prügel, 55 Rm. dto. An­bruch, aus Lützenhardt, Abt. Bauernsteige.

Verkauf von Wiesen.

Höherer Weisung zufolge soll die Parzelle Nro. 16/3, Brühlwiesen auf der Markung Waldeä bei der Station Teinach einem nochmaligen Verkaufs­

versuch unterzogen werden, und werden daher Liebhaber zu der am Mitwoch, den 30. Dezember, nachmittags 3 Uhr, auf dein Rathaus in Stammheim zu diesem Zweck stattfindenden Verhand­lung eingeladen.

Calw, den 23. Dezember 1885. K. Betrievsbauamt. __

Einleitung

zu Lösung von Reujahrswunsch- Enthebungskarten, gegen Bezahlung eines Beitrags von 1 für Arme.

Armenpfleger.

I. V.: Bub.

Privat-Anzeigen.

empfiehlt

Emil Georgii.

Nach ovv - von

Hamburg Mittwochs u Sonntag« von Havre Dienstags

Calw. ^

Am Neujahrsfest, 8»

^ vormittags 8 Uhr,

U kath. Gottesdienst 8

M in der Turnhalle. HZ

mit Post-Dampfschiffen der

ffsmburg - ^msril(gn!8o!isn k'aolcsIfLiii't ^ntisn-6s8sll«ost»st

Auskunft u. UeberfahrtSverträge bei:

srr ioso. Aug. Schnaufer und Traugott Schweizer in Calw.

Oorsstztzsu-

Ifflsäsrlns's

in großer Auswahl, von den billigsten bis zu den feinsten Sorten und in jeder Größe

I. Bertschinger.

pr. Pfund 80 L, 90 L, 1. 1. 15. bis 1. 35.,

neue türk. Zwetschgen,

pr. Pfund 20 H, bei 10 Pfund 19 H, empfiehlt

_ Ir. Hubel, Gechingen.

Mienmikchseife"

beseitigt sofort cille Sommersprossen, er­zeugt einen wunderbar weißen Teint und ist von höchst angenehmem Wohlgcrnch. Preis L Strick 50 Pf. Zu haben bei

I. Aerlschinger.