Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

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liches und MonalsnbonncmenI nach Verhällniß.

Jamstäg den 23. April.

Jmcrliviic-M'ühv iiir die !'peinige Zeiie ans gc- wdhulicher Lcdrisi bei ei ^ne r Einrüclnne, >.» 4. bei nnhrinaliger je c Die Iziieraie innü.n ^ spätestens Morgens 8 Uhr am Tage vor der Herausgabe des Blattes der Druckerei anfgcgeben > sein.' !

Amtliches.

Nagold.

Amts-Uerfamrnlnng.

Am Montag den 25. April, Nachmittags 2 Uhr, findet auf hiesigem Rathhaus eine Amtsver­sammlung nach Turnus VII. statt, wozu sich sämt­liche Ortsvorsteher oder deren Stellvertreter und die betreffenden Amtsversammlungs-Deputirten einznfin- deu haben.

Den 16. April 1881.

K. Oberamt. Güntner.

Die Auswanderung.

Der Jahresbericht der Deutschen Gesellschaft in New-Uork für das Jahr 1880 enthält ein reiches Material in Bezug auf die Auswanderungsfrage, welches gerade in diesem Augenblicke, angesichts einer ins Riesige wachsenden Auswanderung nach Amerika, von ganz besonderem Interesse ist.

Die Einwanderung im Hafen von New-Avrk, der in erster Reihe in Betracht kommt, war im Jahre 1880 größer als je in den letzten 10 Jahren. In New-Aort landeten im Jahre 1880 nicht weniger als 327 371 Einwanderer, während die größte Ein- Wanderungsziffer in den vorangegangenen 10 Jahren die des Jahres 1872 mit 292 406 war. Unter jenen Einwanderern von 1880 waren 104 264 Deutsche, nahezu ein Drittheil aller Derjenigen, welche europamüde in der neuen Welt ihr Glück suchten, kamen aus unserem Baterlande! Die Ziffer der deutschen Auswanderung von 1880 erreicht nicht ganz die höchste des letzten Jahrzehnts, die Von 1872 mit 128 030, aber Alles läßt erkennen, daß das Jahr 1881 dieselbe noch weit hinter sich lassen wird und außerdem ist zu bedenken, daß das Jahr 1872, da demselben Kriegsjahre vorauf­gegangen waren und diese stets die Auswanderung in hohem Grade befördern, ein ganz abnormes war. Preußen stellt die höchste Ziffer an Auswan­derern, nächstdem sind Württemberg, Baden und Bayern mit ziemlich gleichen Ziffern vertreten abgerundet: Preußen 60 000, die 3 anderen Staa­ten je 10 000 Zwischendeck-Passagiere, mit ge­ringer» Ziffern stellen Sachsen , 3000) und Elsaß- Lothringen (2000). Aus E den betr. Zahlen geht zweierlei hervor: 1) do§ Schwinden und Steigen des Auswanderungs^xbers hat mit den guten oder schlechten Zustänsten bei uns weit weniger zu thun, als mit dezz bessern oder schlechtem Aussichten, welche drüben in Amerika darbieten. 2) Mit der tlebervölkLrung ist die Auswanderung nicht zu erklären, Md die -Uebervöiksrung beeinflußt die Aus­wanderung ebenso wenig, wie unsere innern politi­schen Zustände dies thun. Die Auswanderung war zur Zeit deshöchsten wirthschaftlichen Aufschwungs", wie man die Gründerzeit zu nennen liebte, recht 'stark und sie war zur Zeit der schlimmsten wirth­schaftlichen Misere, nämlich 1877, am schwächsten. Die Auswanderung ist ferner heute aus dem so dicht bevölkerten Sachsen verhältnißmäßig schwach, sie ist aus den am dünnsten bevölkerten preuß. Provinzen Posen, Westpreußen, Pommern am stärksten, obwohl gerade in diesen Provinzen tüchtige, arbeitsame Hände nicht überflüssig sind, sondern eher noch gebraucht werden.

Wenn man nach den Plätzen, weiche auf den Schiffen von den Auswanderern benutzt wurden, einen Schluß ziehen kann aus deren Vermögenslage, so gehörte nur ein sehr kleiner Theil den Mittlern oder höhern Schichten an. Bon den in New-shork

im Jahre 1880 angekommenen Auswanderern waren 99 524 Zwischendeck-Passagiere und nur 4740 hatten Cajüten benutzt. Allerdings sind Leute aus unfern Mittlern und höhern Classen drüben ja auch weit weniger gesucht als Leute, welche tüchtig zugreisen können und hart zu arbeiten gewöhnt sind. Jndeß würde man doch sehr irren, wenn man glauben wollte, es sei jenseits des Ozeans sehr leicht, ohne materielle Mittet sich ein Heim zu gründen. Daß im Osten der deutsche Einwanderer, namentlich wenn er nicht englisch spricht, nur mühsam sich Bahn bricht, ist bekannt; aber auch im Westen ist es gar nicht so leicht, mit leeren Händen vorwärts zu kom­men, und namentlich über die Landschenkungen herrschen unter den Auswanderern oft sonderbare irrige Boxstellungen. Einige Angaben über das Heimstätten-Gesetz mögen deshalb hier am Platze sein. Stach diesem Gesetz hat jeder Bürger der Bereinigten Staaten oder jeder sich um das Bür­gerrecht Bewerbende das Recht, entweder 160 Acker desjenigen der Regierung gehörigen und noch unbe­bauten Landes zu beanspruchen, dessen Preis auf iLt Doll, pro Acker festgesetzt ist, oder 80 Acker desjenigen Landes, dessen Preis aus 2Vs Doll, pro Acker festgesetzt ist. Jede Person, welche von diesem Rechte Gebrauch machen will, muß vor der Behörde desjenigen Districts, in welchem das gewünschte Land liegt, die eidliche Erklärung abgeben, daß sie Oberhaupt einer Familie ist und das 21. Lebens­jahr überschritten hat, daß ferner das in Besitz zu nehmende Land zum ausschließlichen Gebrauch und Besten des Nachsuchenden benutzt werden, zu seiger eigenen Niederlassung dienen und weder direct noch indirect einer andern Person zur Benutzung oder Verwerthung zu Gute kommen soll. Jeder Bewer­ber hat, sobald er diese Erklärung zu den Acten gibt, 5 oder 10 Doll., je nachdem er 80 oder mehr Acker beansprucht, Gebühren zu zahlen und kann dann das angewiesene Land in Besitz nehmen. Ei­nen Besttztitel oder Freibrief aber erhält er erst nach Ablauf von 5 Jahren, und zwar nur dann, wenn er oder seine Erben durch zwei glaubwürdige Zeu­gen Nachweisen können, daß er seinen dauernden Wohnsitz auf dem betreffenden Stück Land gehabt, dasselbe während der 5 Jahre ununterbrochen be­arbeitet und bebaut hat, und daß kein Theil des Landes irgend einer andern Person während jener Zeit überlassen worden war. Wenn dieser Nach­weis geliefert ist, erhält der Inhaber vom Heim­stättenland, ohne daß er sonst eine Zahlung zu lei­sten hat, den Besitztitel ausgestellt und ist dann rechtmäßiger Besitzer des ihm überwiesenen Landes. Kann der Nachweis aber nicht geführt werden, d. h. sind jene oben erwähnten Bedingungen nicht er­füllt, so fällt das Land an die Regierung zurück. Wer vor Ablauf der 5 Jahre in den Besitz des ihm überwiesenen Landes kommen will, kann dies nur dadurch erreichen, daß er den vorgeschriebeuen Preis von 204 resp. B /2 Doll, pro Äcker zahlt. Wer während 2 Jahren von 80 Ackern 5 Acker oder von 160 Ackern 10 Acker durch Baumpflanzung cultivirt hat, ist allerdings bereits nach Ablauf von 3 Jahren zur Erlangung des Besitztitels berechtigt.

Dieses Heimstüttengesetz klingt sehr schön, aber der Auswanderer muß immer bedenken, was es beißt, 80 Acker uncultivirten Landes 5 Jahre lang zu bearbeiten, und zwar, wie bei dem Mangel an ! Arbeitskräften selbstverständlich, ohne Hilfskräfte, in ! der Hauptsache nur ans sich selbst angewiesen, Der , Bericht der deutschen Gesellschaft sagt ganz offen,

daß das Gesetz wohl manche Bortheile für größere Colonien von Ansiedlern bieten mag, daß aber eine kleinere Gruppe von Einwanderern bei einer Nieder­lassung auf Regierungsland ihre materiellen Hülfs- mittel erschöpft sehen wird, noch ehe die erforder­lichen 5 Jahre Cultivirung des betreffenden Landes den dauernden Besitztitel desselben verschafft haben. Möchte diese aus vertrauenswürdigem Munde kom­mende Warnung allenthalben beherzigt werden!

Dic erledigte evangelische Pjarrci Gviiningen wurde dem Pfarrer Zeller in Ebhousen übertragen.

Gestorben: Den 14. April in Horb: Anton Fischer, früherer Grcifenwirth, 38 Jahre alt.

Tages-Nenigkeiten.

Deutsches Reich.

Freudenstadt, 19. April. Auf der Bahn­linie bei Schopfloch wurde heute früh ein Mann mittleren Alters in Arbeiterskleidung todt mit starken Verletzungen im Nacken anfgefunden. Derselbe war von einem Bahnzug überfahren worden; ob ein Selbstmord oder ein Uuglücksfall vorliegt, ist noch festzustellen. Die Persönlichkeit oder Heimat des Mannes war bis heute Mittag noch nicht bekannt.

Eßlin gen, 18. April. Aus Donnerstag Abend ladet der Abgeordnete des Bezirks, Herr Carl Mayer, zu einer Volksversammlung in den Schwa- nensaal ein, wobei der Reichstagsabgeordnete L. Sonnemann aus Frankfurt a. M. einen Vor­trag überdie Steuer- und Versicherungsprojekte der Reichsregierung" halten wird.

Crailsheim, 16. April. Bei den Haussu­chungen wegen Capitalsteuergefährdung fand man bei einem hiesigen Geschäftsmann einen längst ho- norirten Wechsel ohne Stempelmarke, welche im betr. Falle auf 3 4L hätte lauten müssen, vor. Es wurde Untersuchung eingeleitet. Die Strafe be­trägt den öOfachen Betrag der hinterzogenen Steuer, also 150 4L., der Schein lief aber durch die Hände von 4 Geschäftsleuten, daher Strafe 4mal 150 4L gleich 600 4L Es ist Berufung eingelegt.

Die Oberamtsstadt Heiden heim, deren Ein­wohnerzahl in nachhaltiger Weise über die Normal­zahl 5000 gestiegen ist, wurde von der zweiten in die erste Klaffe der Gemeinden versetzt.

Aus dem Oberamt Neresheim, 18. Apr. Das seit 1. April im deutschen Reich in Kraft ge­tretene Viehseuchengesetz hat im hiesigen Oberamts­bezirk schon praktische Anwendung gefunden. Unter dem Rindvieh des fürstl. Wallerstein'schen Domäne­pächters Adlung in Kirchheim ist im vorigen Monat die Lungenseuche ausgebrochen. Noch vor dem 1. April mußte Adlung 2 Stück Vieh tödten; nach dem 1. April wurden auf polizeiliche Anordnung noch 5 Stück getödtet und ist bei weiteren 3 -stück die Tödtung polizeilich verfügt. Die 5 nach dem 1. April getödteten Stücke und die 3 der Tödtung verfallenen Stücke repräsentiren nach erfolgter Schä­tzung einen Gesammtwerth von 2922 c/kL 50 4, , den Adlung nach den seitherigen Bestimmungen ganz zu tragen gehabt hätte, während er jetzt eine Vergü­tung von 80 Prozent, also 2338 -,/L erhält;, rechnet man noch dazu den Erlös aus den Häuten der ge­schlachteten Thiere, welcher sich auf 220 c/kL beläuft, so hat Adluug nur noch einen Verlust von 364 c-lL 50 L, wozu allerdings noch die Kosten der Schä­tzungskommission kommen. Der von jedem Viehbe­sitzer für jedes Stück Vieh zu leistende Jahresbeitrag von 10 A ist wahrlich bei einer solchen Gegenlei­stung gleich Null.