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Amts- und Intelligenz-Matt für den Oberamts-Bezirk Nagold.

.M 128 .

Erschciitt wöchoutlich 3mal u:id kosici halbjährlich hior (ohuv Trägcrlohu) 1 t>0 4, in dom Bezirk

2 .*, außerhalb des Bezirks 2 40

Diknülag den 26 . Dkwber.

! Jiiscrtioiisgebühr iür die ispalügc Zeile aus ge-^ j wohnlicher Schriil bei einmaliger Einrückung 9 4, j bei mehrmaliger je 6 4.

1880 .

Amtliches.

Nagold.

Bekanntmachung, bctr. die Wahl eines Abgeordneten des Bezirks zur II. Kammer der Ständc-Versammlnng, die festgesetzten Abstinrmnngsbexirke und Alr- stimmuugvsrte und die für die letzteren gkwählten

Wahlvorsteher.

Im Hinblick auf die in Nr. 22 des Regierungs­blattes und Nr. 238 des Staats-Anzeigers enthal­tene Verfügung k. Ministerium des Innern vom 6. d. M. in obigem Betreff wird zur allgemeinen Kennt­nis; gebracht, dag für die Abstimmungsdistrikte des Obcramtsbczirks von der Oberamts-Wahlkommission folgende Wahlvorsteher und deren Stellvertreter ge­wählt worden sind:

I. Für den Abstimmungs-Distrikt Nagold, Eb- hauscn, Jselshausen, Rohrdorf, Emmingen, Mindersbach, Pfrondorf mit dem Abstimmungs- Ort Nagold,

Wahlvorsteher: Oberamtmann Güntner, Stellvertreter: Amtmann Or. Langenfaß.

II. Für den Abstimmungs-Distrikt Haiterbach, Un- tcrschwandorf, Leitzingen, Bösingen, Schietin- gcn, llnterthalhcim und Oberthalheim mit dem Abstimmungs-One Haiterbach,

Wahlvorsteher: Stadtschultheis; Klenk daselbst, Stellvertreter: Verwaltungs-Aktuar Wurst

in Nagold.

III. Für den Abstimmungs-Distrikt Walddors, Egenhausen und Oberschwandorf mit dem Ab­stimmungs-Ort Walddorf,

Wahlvorsteher: Schultheiß Gänßle daselbst, Stellvertreter: Gemeindepfleger Walz daselbst.

IV. Für den Abstimmungs-Distrikt Altenstaig Stadt, Altenstaig Dorf, Ueberberg, Garrweiler, Ber­neck, Gaugenwald, Warth, Ebershardt, Spiel­berg mit dem Abstimmungs-Ort Altenstaig Stadt,

Wahlvorsteher: Stadtschultheiß W a l t h e r da­selbst,

Stellvertreter: Amtsnotar Den gl er.

V. Für den Abstimmungs-Distrikt Simmersfeld, Beuren, Ettmannsweiler, Fünfbronn, Enzthal mit dem Abstimmungs-Ort Simmersfeld, Wahlvorsteher: Verw. - Aktuar Postverwalter

Pfind er in Altenstaig,

Stellvertreter: Oberamtspsleger Maulbetsch.

VI. Für den Abstimmungs-Distrikt Wildberg, Eff- ringen, Gültlingen, Nothfelden, Schönbronn, Sulz und Wenden mit dem Abstimmungs-Ort Wildberg,

Wahlvorsteher: Stadtschultheiß M utschler daselbst,

Stellvertreter: Stadtpfleger Geiger.

Sodann wird weiter bekannt gemacht, daß

1) für die Vornahme der Wahl

Mittwoch der 10. November dieses Jahres

festgesetzt ist.

2) Spätestens 3 Tage vor der Wahlhandlung, also spätestens am 7. November d. I. ist in jeder Gemeinde der Tag der Wahl, die Zeit des Beginnes und Schlusses der Wahlhandlung, die Zutheilung der Gemeinden zu dem betreffenden Wahldistrikt und die Stunde, in welcher die Wahlberechtigten der einzelnen Gemeinden am Abstimmungs-Ort zu erscheinen haben, auf orts­übliche Weise bekannt zu machen, wobei die Wahlberechtigten darauf aufmerksam zu machen sind, daß die Abstimmungen derjenigen Wähler auch nach der festgesetzten Stunde noch ange­nommen werden werden, welche zu der für den

Schluß der Wahlhandlung bezeichneten Zeit in daS Wahl-Gewinde bereits eiugctreten wa­ren und daß eS ihnen also unbenommen bleibt, im Verhinderungsfall auch zu einer anderen Zeit innerhalb der für die Wahlhandlung über­haupt anberanmten Zeit abzustimmen.

Außer durch obige Bekanntmachung ist Vor­stehendes durch Anschlag am Wahllveal, wozu den Ortsvorslchern von den betreffenden Di- strikts-WahI-Vorstehern gedruckte Bekanntma­chungen zugehen, zur öffentlichen Kenntnis; zu bringen.

Die OrtSvorsleher werden dafür verant­wortlich geinacht, daß nach Empfang des dicß- fallsigen Ansschreibens des Wahlvorstehers die Bekanntmachung sofort rechtzeitig, vollständig und überhaupt in der Art erfolge, daß die Wahlberechtigten hievon auch wirklich Kenntniß erhalten.

Eine Vollzugs-Anzeige, wozu den Ortsvor- stehcrn das erforderliche Formular von dem betr. Distrikts-Wahl-Vorsteher zugehen wird, und welches pünktlich ausznfülle» ist, ist alsbald an letzteren einznsenden.

3) Da eine gültige Wahl am ersten Wahltermiu nur durch die Abstimmung von mehr als der Hälfte der Wahlberechtigten zu Stande kommt, und, wenn dieß nicht zutrifft, ein Ergünzungs- wahltermin anberaumt und in gleicher Weise mit Anberaumung von Ergänzungswahlterminen fortgefahren werden muß, bis jene Zahl erreicht ist, so werden es sich die Ortsbehörden zu Ersparung von Zeit und Kosten zur besonderen Aufgabe machen, möglichst darauf hinzuwirken, daß die Wahlberechtigten an dem anberanmten Wahltag zur Abstimmung wirklich erscheinen und zwar um so mehr, als zu einer etwa nothwendig werdenden Ergänzuugswahl die unentschuldigt Ansgeblicbenen unter Erhebung einer von dem Wahlvorsteher festzusetzenden Gang-Gebühr speciell vorgeladen werden müßten.

4) Den Wählern steht frei, sich gedruckter oder ge­schriebener Wahlzettel zu bedienen, welche jedoch in dem Wahllocal von den Wählern selbst in ein gestempeltes Couvert verschlossen werden müssen.

Da die Abstimmung eine geheime ist, so darf der Wahlzettel den Namen des Wählers nicht enthalten, dagegen ist der Name des Ge­wählten mit Deutlichkeit zu bezeichnen, worüber die Wähler zu verständigen sind. Hienach ha­ben die Ortsvorsteher das Erforderliche pünkt­lich zu besorgen.

Den 22. Oktober 1880.

K. Oberamt. Güntner.

Nagold.

A« die Grtsvovsteher,

betreffend die Ermittlung der Zahl der durch den Frost des letzten Winters zu Grunde gegangenen Obstbäume.

Unter Beziehung auf den Erlaß k. Ministeriums des Innern vom 15. d. M., Ziff. 7603, in obigem Betreff (Ministerial-Amtsblatt Nr. 20, Seite 362) werden die Ortsvorsteher angewiesen, die angeord­neten Erhebungen zu machen und das Resultat in einer tabellarischen liebersicht spätestens bis 8. No­vember d. I. hieher vorzulegen.

Den 24. Oktober 1880.

K. Oberamt. Güntner.

Nagold.

Au die gcmei»rschaft1rcheu Armier.

Tic Abhaltung von Winter-Abendschulen betreffend.

Die geineiuschaflkicheu Aemter werden hicmit veranlaßt, binnen 14 Tagen hieher zu berichten, was bezüglich der Abhaltung von Winter-Abendschulen für das Jahr 18801881 in ihren Gemeinden be­schlossen und angeordnct worden ist.

Das gemeinschaftliche Obcramr vertranr zu der Einsicht der Gemeindebehörden, das; nicht nur die im vorigen Jahr bestandenen Abendschulen forterhalten, sondern das; auch diese gcmeiunützlichen Einrichtungen, wo immer die örtlichen Verhältnisse es zulassen, neu Angeführt werden.

Den 22. Oktober 1880.

K. Gemeinsch. Oberamt in Schulsachen:

Güntnc r. M ezge r.

An die Korr. Pfarrämter.

Die Kön. Oberschulbebörde wünscht, daß an der Landes'Zeichenaussteilung, welche mit der im nächsten Sommer stattfindendcn Württcmbcrgischen LandeSgewerbeausstellung in Stuttgart verbunden werden soll, auch die Volks- und Mittelschulen sich betheiligen. Die Ortsschulinspektoren derjenigen Schulgemeinden, in welchen Zeichenunterricht ertheilt wird, haben deßhalb die Alnheilungen oder Schul­klassen, welche sich bei der Ausstellung bctheiligen wollen, unverzüglich unter Angabe der Anzahl von Schülern bei dem Bezirksschulinspektorat anznmelden. Abl. S. 3045.

Altenstaig, 23. Oktober 1880.

K. Bezirksschulinspektorat.

_Mezger._

Die Stelle des Vorstandes und ersten wissenschaftlichen Haupilehrers an dem Schullehrsemiuar Nagold ist ans An­fang Februar kommenden Jahres zu besetzen, und wird jetzt schon zur Bewerbung ausgeschrieben. Bei einer Verpflichtung zur Ertheilnng des Unterrichts in Religionslehre, Bibclknnde und Schulkunde und zur Besorgung der Vorstandsgeschäfte im Se­minar, sowie zur Oberaufsicht über die Uebungsschule und Prä- parandenanstalt, gewährt die Stelle neben freier Wohnung ein Einkommen von jährlich 3600 -.Kl Die Bewerber um diese Stelle haben sich unter genauer Angabe ihrer persönlichen Ver­hältnisse binnen drei Wochen bei dem evangelischen Consistori- um zu melden.

Im Einvernehmen mit dein K. Finanzministerinm ist mit Wahrnehmung der Amtsanwaltschaft in Forstrügesachen bei dem Amtsgericht Herrenbcrg an der Stelle des Forst- amtsassistentcn Baitcmann der Forslamtsassistent Weizsä­cker in Wildberg beauftragt worden.

Durch muthvolle und aufopfernde Thätigkeit bei Brand­fällen haben sich ausgezeichnet: am 12. September d. I. in Entringen, OA. Herrenberg, die Feuerwehren von Entringen und Breitenholz.

Tages-Neuigkeiten.

Deutsches Reich.

** Nagold, 23. Okt. Infolge einer öffent­lichen Einladung von Seiten der beiden Geistlichen, des Stadtschultheißen, des Vorstands des Gewerbe­vereins und eines Gemeinderaths fand letzten Don­nerstag Abend im Hirsch eine Versammlung statt, in welcher über die Maßregeln berathen wurde, durch welche dem kommenden Winter sicher wieder stärker auftretenden Bagabundenwesen gesteuert wer­den könne. Dekan Kemmler theilte aus Zeitungen mit, in welch hohem Grade sich das Vagantcnthum im deutschen Reiche gesteigert habe. Es wurden sodann die Ursachen angegeben, welche dasselbe her­vorriefen. Schließlich wurden die Maßregeln be­sprochen, welche dem lästigen Unwesen gegenüber ergriffen werden können. Der weiteren Besprechung über diesen so zeitgemäßen Gegenstand wurden meh­rere Thesen (die in der Jahresversammlung des