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Amts- Md Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
124 .
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Samstag den 16 . Mtober.
j Jnserlionsgebuhr für die t>'pallige ^eile ans ge wöbnlicher Schrist bei eininaliger Einrückung n ^ bei mehrmaliger je 8
1880 .
Amtliches
Nagold.
Abgeordneten Mahl betreffend.
Zu Folge der Muttsterial-Verfügung vom 6. d. M., Regierungsblatt Nr. 22, werden die Orts- vorsteher ausgefordert, dafür zu sorgen, daß die Commissionen für Fortführung der Wählerlisten diese unverzüglich richtig stellen (wie schon in dem diesseitigen Erlaß vom 22. Februar d. I., Amtsblatt Nr. 23, vorsorglich angeordnet worden ist.)
Hiebei sind diejenigen Wahlberechtigten, welche in der Gemeinde ihres Wohnsitzes oder ihres nicht blos vorübergehenden Aufenthalts direkte Staatssteuer, Wohn- oder Bürgersteuer entrichten, von amtswkgen in die Wählerliste aufzunehmen, dagegen in Gemäßheit tz. 49 Abs. 1 des Reichsmilitär-Gesetzes vom 2. Mai 1874 die zum activen Heer gehörigen Militärpersonen mit Ausnahme der Verwal- tungsbeamtcn hievon auszuschließen.
Wahlberechtigte, welche keine direkte Staatssteuer, Wohn- oder Bürger-Steuer entrichten, können in die Wählerliste nur ausgenommen werden, wen» sie sich anmclden, daher an dieselben der Ausruf zur Anmeldung ihres Wahlrechts bei der Orts-Commis- fion ergeht. Dieser Ausruf ist außerdem sofort durch die Ortsvorsteher in ihrer Gemeinde auf ortsübliche Weise bekannt zu machen. Placate zum Anschlägen am Nachhalls gehen den Ortsvorstehern zu.
Von dem Wahlrecht ausgeschlossen sind:
1) Personen, welche unter Vormundschaft stehen oder das 25. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben,
2) Personen, gegen welche ein Gant-Verfahren gerichtlich eröffnet ist, während der Dauer desselben,
3) Personen, gegen welche wegen eines Verbrechens, das den Verlust der bürgerlichen Ehren- und Dienst-Rechte zur Folge hat, Untersuchung verhängt ist, oder denen durch rechtskräftige Verurtheilung der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, sofern sie in diese Rechte nicht wieder eingesetzt sind,
4) Personen, welche — den Fall eines vorübergehenden Unglücks ausgenommen — eine Ar- men-Unterstützung aus öffentlichen Cassen beziehen oder im letzten, der Wahl vorangegangenen Finanzjahr bezogen und solche zur Zeit der Wahl nicht wieder erstattet haben; ferner sind
5) in Gemäßheit Reichsmilitär-Gesetzes v. 2. Mai 1874 von dem Wahlrecht ausgeschlossen die zum aetiven Heer gehörigen Militärpersonen mit Ausnahme der Militärbeamten.
Die Wählerlisten müssen binnen 10 Tagen nach dem Erscheinen des Wahlausschreibens im Regierungsblatt, somit längstens bis 21. Oktober d. I. gefertigt beziehungsweise ergänzt sein, sodann während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von 6 Tagen, also bis 27. Oktober einschließlich im Rathslocal zur allgemeinen Einsicht aufgelegt werden und ist, daß dieß geschehen, in der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen in der ortsüblichen Weise, außerdem durch Anschlag am Rathslocal, wozu den Ortsvorstehern die erforderlichen Placate zugehen.
Innerhalb dieses Zeitraums ist jeder Einwohner der Gemeinde befugt, gegen die aufgelegte Liste wegen Uebergehnng von Personen, welche in dieselbe auszunehmen gewesen wären, sowie gegen Aufnahme unberechtigter Personen bei der Commission für Abfassung der Liste schriftlich oder mündlich Vorstellung zn erheben.
Die Commission hat längstens binnen 3 Tagen
von Erhebung der Vorstellung an Beschluß darüber zu fassen, und, wenn sich der Betreffende bei letzterem nicht beruhigen zn können erklärt, die endgiltige Entscheidung der Oberamtswahl-Commission einzuholen. Nach Ablauf der vorgesehenen Frist von 6 Tagen kann mit Wirksamkeit für die nächste Wahl eine Aen- derung der Wahlliste nicht mehr vorgenommcn werden.
Bei der Wahl ist Jeder unbedingt znrückzn- weisen, welcher in der Wählerliste nicht enthalten ist, mag letzteres auch im offenbarsten Versehen seinen Grund haben.
Spätestens am l. November d. I. haben die Ortsvorsteher die Wählerlisten nebst den Acten über beanstandete Wahlberechtigungen an das Oberamt einzusenden.
Am 23. Oktober d. I. ist genau hiehcr anzu- zcigen:
1) „Die Zahl der Wähler,
2) „daß die Wählerliste gefertigt und zur allge- „meiueu Einsicht aus dem Rathhaus aufgelegt „und daß dieß in ortsüblicher Weise lind außer - „dem durch Anschlag au dem Rathslocal zur „öffentlichen Kenntniß gebracht worden ist und „in derselben die Folgen der Nichtbeachtung „der Fristen besonders ansgeführt worden sind. Dabei wird bemerkt, daß die auf die festgesetzten Termine nicht eingekommenen Anzeigen und Wählerlisten sogleich am nächsten Tag durch Wartboten abgeholt werden.
Im klebrigen wird behufs ordnungsmäßiger Durchführung des Wahlgeschäfts auf die Bestimmungen des Wahlgesetzes vom 26. März 1868, Regsbl. S. 178, sowie auf die Ministerial-Verfügungen vom 20. April 1868, Regsbl. Seite 193, und 9. November 1876, Regsbl. Seite 412, zur Nachachtung hingewiesen.
Den 12. Oktober 1880.
K. Oberamt. Güntuer.
Die Gemeinsch. Aemter
werden daran erinnert, daß nach Art. 15 des Volksschulgesetzes vom 25. Mai 1865, vergl. Cons.-Abl. S. 1001/1005, in diesem Jahre die Ergänzungswahl für die Ortsjchulbehörden stattzufinden hat. Von dem Wahlvollzug und Wahlergebniß ist bis 1. Jan. k. I. dem Gemeinsch. Oberamt in Schulsachen Mittheilung zu machen. (Abl. 1492.)
Nagold/Altenstaig. 13. Okt. 1880.
Das Gemeinsch. Oberamt in Schulsachen.
Güntner. Mezger. .
Tages-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
Oberlehrer Hartmann in Ulm feierte am 12. Okt. sein 50jähriges Dienstjubiläum.
Jn Gaisburg ging ein 76jähriger Wcingärt- ner in seinem Alter noch einmal eine Ehe ein. Als nun das Brautpaar vom Rathhaus wegging, stand der 18jährige Enkel des Bräutigams mit einer Gölte da und schüttete es über die Braut hinunter.
München, 12. Okt. Der König wird sich bei der Dombaufeier durch den Prinzen Luitpold vertreten lassen.
München, 12. Oktbr. Adele Spitzeder, genannt Dio, „Komponistin und Deklamationslehrerin", zeigt in einem Zirkular an, daß sie von nun an Deklamationsstunden in französischer, italienischer, englischer und deutscher Sprache, sowie Konversationsstunden in den genannten Sprachen zu erth eilen sich entschlossen habe. Man sieht, die ehemalige Dachauer Bankhalterin gehört auch unter die Münchener Dinge, die niemals alle werden.
Berlin, 10. Oktober. Graf Arnim hegt den Wunsch, vor seinem Tode noch einmal nach Deutschland zu kommen nnd will sich deshalb zur nochmaligen Verhandlung seines Hochverrathsprozesses in Berlin unter der Voraussetzung stellen, daß ihm in Anbetracht seines schweren Leidens ein Strafaufschub gewährt werde. Dem Grafen Armin ist aufgegeben worden, sich zunächst einer gerichtsärztlichen Prüfung an Ort und Stelle zu unterwerfen.
Berlin. 12. Okt. Im brilischen Cabinet sind dem „Tagblait" zufolge. Zwistigkeiten ausgebrochen Zwischen Hartington und den übrigen Ministern bestehen Differenzen wegen der irischen und der indischen Frage, weil Elfterer weder Kandahar (Afghanistan) sofert aufgeben will, noch das bisherige Gehenlassen in Irland billigt.
Berlin, 12. Okt. Die Boss. Z. schreibt: Nach uns zugehenden Mittheilnngen sind folgende Bun, desrcgicrungen gestimmt für eine allgemeine Revision des Strafgesetzbuchs: Preußen. Bayern, Württemberg, Kgr. Sachsen, Baden, Braunschweig- Schwarzburg-Rudolstadt. Die Regierungen von Württemberg, Brannschwcig und Schwarzburg-Rudolstadt halten insbesondere die Acndernng des Strafsystems deßhalb für dringend nothwcndig, indem sie der Auffassung huldigen, daß, nachdem das Militärstrafgesetzbuch bei den meisten Vergehen dem Richter die Wahl zwischen Gefängniß und Festungshaft gelassen und dadurch die Möglichkeit geschaffen hat, das Strafübel der Individualität anzupassen, der von dem bürgerlichen Strafgesetzbuch in dieser Beziehung eingenommenen Standpunkt nicht mehr festgehalten werden könne.
Die Kgl. Eisenbahndirektton zu Magdeburg setzt eine Belohnung von 3000 auf Habhaft- werdung des Verbrechers aus, welcher den Eisenbahnunfall verursachte.
Straßburg, 8. Okt. Den Weinfälschern geht die Staatsanwaltschaft mit löblicher Energie zu Leibe. Vom hiesigen Schöffengericht ist am 5. Oktober ein Weinhändler zu der empfindlichen Strafe von 4 Wochen Gefängniß und 1000 Buße wegen Fälschung verurtheilt worden. Die Brühe wurde konsiszirt.
Oesterreich—Ungarn.
Diebin Pesth lebenden Deutschen, welche Angehörige des deutschen Reiches sind, haben in einer gut besuchten Versammlung be)chlossen, einen „Verein der Deutschen in Pesth" zum Zwecke der allseittgen Vertheidigung und thunlichsten Förderung ihrer materiellen und sozialen Interessen zu gründen.
Frankreich.
Paris. 12. Okt. Die „Agence Havas" meldet) aus Konstantinopel von heute: Der Sultan Unterzeichnete heute Nacht einen Jrade, welcher die friedliche Uebergabe Dulcignos anordnct. Eine Convention wird mit Montenegro abgeschlossen werden, um die Institutionen und die Religion der Einwohner sicherzustellen. Der Jrade wurde heute Morgen den Botschaftern mitgetheilt. Die Pforte hofft, daß die Mächte jeder andern Pression zur Regelung der übrigen Fragen entsagen werden.
Italien.
Rom, 14. Okt. „Osservatore" erfährt, der Papst habe das Gesuch des Kardinals Nina um Enthebung vom Staatssekretariat aus Gesundheits- rücksichen genehmigt. Jakobini tritt an dessen Stelle. Türkei.
Es liegt in der Hand der albanesischen Liga, ob der Wille des Sultans, daß Duleigno in friedlicher, unblutiger Weise in die Hände der Montene-