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Waggons beladen, von Romanshorn nach Lindau zu befördern hatte, das Schleppseil ab. Nach längerem Manövrieren konnte eines der Schleppboote wieder erreicht werden, während das andere au das Land geworfen wurde und nun beim Schloß Luxburg, in der Nähe von Egnach, fetzsitzt. Heute, bei ruhiger See, wird mittelst eines Dampfers versucht, das stark versandete Boot wieder flott zu machen.

Frankfurt, 19. Nov. Zwei Primaner einer hiesigen Lehr­anstalt hatten, wie das Jntelligenzblatt meldet, den Entschluß gefaßt, heim­lich nach Serbien durchzugehen, um gegen die Bulgaren zu kämpfen. Zu dem Zwecke hatten sie sich außer zwei Flinten auch noch einige Revolver angeschafft. Zwei Kisten hatten sie mit Munition, Eßwaren u. dgl. m. voll­gepfropft. Der eine hatte sich durch Bestehlen seiner Großmutter mehrere Hundert Mark verschafft, während der andere unter den Schmuckgegenständen seiner Mutter aufgeräumt hatte. Die beiden verfügten zusammen über eine Summe von 1300 Am Sonntag abend sollte die Reise über Wien an­getreten werden. Durch ein Schreiben, welches der eine Abenteurer durch einen Dienstmaun an seinen Kameraden sandte, kam aber der Fluchtplan noch vor seiner Ausführung zur Kenntnis des Vaters des Adressaten. Der Vater öffnete das Schreiben und teilte den Inhalt sofort dem Vater des Freundes seines Sohnes mit, wodurch es glückte, diesem die erwähnten 1300 ^ ab­zunehmen.

WevrrrifcHLes.

Seit längerer Zeit veröffentlichten wir in unserem Blatte Aner­kennungen aus der Nachbarschaft über die sog. Apotheker R. Brandt's Schweizer­pillen und es läßt sich daraus schließen, daß dieses Mittel sich bei dem Pu­blikum einer großen Beliebtheit erfreut. Heute sind wir nun in der Lage, unsere verehrlichen Leser, welche sich speziell über die Ansicht der Aerzte in Bezug auf die Schweizerpillen informieren wollen, mit einer Broschüre bekannt zu machen, welche auf 24 Seiten 21 Gutachten unserer ersten medizinischen Autoritäten und ferner einer sehr großen Anzahl praktischer Aerzte enthält, und woraus zur Genüge hervorgeht, daß die Apotheker R. Brandts Schweizer- pillen eines der wenigen, wenn nicht das einzige sertige Heilmittel ist, welches als Hausmittel empfohlen werden kann.

Aus einem Bierbrauer-Prozeß in Kaiserslautern erfährt man, wie in der Brauerei des Herrn v. Gienanth Bockbier hergestellt

wird. Man nahm einfach gewöhnliches Bier, setzt Couleur hinzu und der Bock war fertig und kostete so und so viel Pfennige mehr. Der Staatsan­walt war mit dieser Braumethode nicht einverstanden und beantragte 500 Mk. Geldstrafe für den Eigentümer und 3 Wochen Gefängnis für den Braumeister.

Gestügek-8eaebe.

Es herrscht gegenwärtig hier und in einem Nachbarort eine Geflügel­seuche, welche in sehr verheerender Weise auftritt, und welche außerordentlich ansteckend ist. Dieselbe befällt Gänse, Enten und Hübner, scheint aber hier zuerst bei Gänsen und Enten aufgetreten und von diesen auf die Hühner übertragen worden zu sein. Da die Krankheit einen außerordentlich schnellen tötlichen Verlauf nimmt, ist eine Anwendung von Arzneimitteln gewöhnlich zu spät und ist deshalb die Hauptsorge darauf zu richten, das Geflügel vor dem so leicht übertragbaren Ansteckungsstoff zu hüten, indem auf einige Zeit das Wassergeflügel von der Nagold ferngehalten wird, da dort schon viele Tiere plötzlich verendet und deren Cadaver wahrscheinlich irgendwo an den Ufern der Nagold liegen und so immer wieder neuen Ansteckungsstoff für das sich in der Nagold tummelnde Geflügel bieten. Sodann sind die verendeten Tiere sorgfältig zu verlachen, nicht aber, wie es gewöhnlich geschieht, ober­flächlich in der Dungstätte zu versenken, wo sie nach kurzer Zeit von den eigenen Hühnern >des Beschädigten oder der Nachbarschaft herausgescharrt werden und so für diese wieder neuen Ansteckungsstoff bilden. Die Aus­wurfsstoffe des kranken und verendeten Geflügels sind ebenfalls sorgfältig zu entfernen, zu verlocken oder zu verbrennen. Die Räumlichkeiten, in welchen krankes Geflügel war, sind mit heißer scharfer Aschenlauge, Chlorkalklösung und rohe Karbolsäure auszupinseln, auch sind Ausräucherungen der Räume mit Schwefelschnitten anzuraten, ehe wieder gesundes Geflügel in die Stallungen verbracht wird.

Als Vorbeugungsmittel gegen die Krankheit ist also anzuwenden: Ab­sonderung gesunder von kranken Tieren, größte Reinlichkeit in den Stallungen und der Futter- und Trinkgeschirre, gutes frisches, nicht verdorbenes Futter, welchem etwas Kochsalz beigegeben ist, in reines Wasser einige Tropfen Salzsäure.

Calw, den 23. Nov. 1885. Leytze, OA.-Tierarzt.

Laven Sie Katarrh,

Husten, Heiserkeit rc.? so nehmen Sie die W. Voß'schen Katarrhpillen, welche sofortige Besserung bringen. Voß'sche Katarrhpillen sind erhältlich in den Apotheken. Jede ächte Schachtel trägt den Namenszug vr. woä. Wittlinger's.

Revier Hirsau.

8treurei8-VerAau§.

Mittwoch, den 25. Nov., vormittags 10 Uhr, kommen im Löwen in Hirsau vom Staatswald Bauernsteig 21 Flächenlose Nadelreisig, zu 5000 Wellen geschätzt, vom Otten- bronnerberg bei der hohen Klinge 2 Lose, und vom Badwald an der Planie 15 aufbereitete Haufen zum Aufstreich.

Nachmittags 3 Uhr im Hirsch in Oberkollbach, vom Staatswald Stöcke 38 Flächenlose mit Stangen zu 8000 Wellen geschätzt.

K. Revieramt.

Volkszählung.

Auf 1. Dezember 1885 ist wieder eine Zählung der Bevölkerung des deutschen Reichs angeordnet. Haus­haltungsvorstände oder selbständig lebende einzelne Personen erhalten in der Zeit vom 25. bis 30. November eine Zählungsliste zugestellt, mit der Aufforderung, sich mit der darauf be­findlichen Instruktion genau bekannt

zu machen und die Liste, hienach am 1. Dezember vormittags pünktlich aus­zufüllen. Nachmittags wird die Ein­sammlung derselben durch die obrig­keitlich bestellten Zähler, welche im In­teresse der Sache dieses Amt freiwillig übernehmen, erfolgen und wird jede Person, welche eine Zählungsliste er­halten hat, aufgefordert, dieselbe für diese Zeit parat zu stellen. Sollte jemand die Liste nicht vorschriftsgemäß auszufüllen im stände sein, so sind die Zähler bereit, hiebei Unterstützung zu leisten.

Calw, den 23. November 1885.

Stadtschultheißenamt.

Haffner.

Einladung.

Das Gemeindeangehörigkeitsgesetz vom 16. Juni 1885 (neues Bürger­rechtsgesetz) wird mit dem 1. Januar 1886 in Kraft treten. Dieses Gesetz, welches auf die Verhältnisse eines großen Teils der hiesigen Einwohner (insbe­sondere der Nichtbürger) von Einfluß ist, werde ich am

Dienstag, den 24. ds. Ms., avends 6 Uhr,

im größeren Rathaussaal publizieren und näher erläutern, wozu die Ein­wohnerschaft hiemit eingeladen ist.

Stadtschultheiß

Haffner.

Aufforderung

!«r Wahl von !! Gcmeiiidcratsmitglirdrrn.

Im Dezember 1879 wurden auf 6 Jahre als Gemeinderatsmitglieder gewählt die Herren:

1) Har, d, Heinrich, Stadtpfleger,

2) Federhaff, Wilhelm, Apotheker,

3) Lorch, Heinrich, Zimmermeister,

4) Zahn, Emil, Fabrikant,

5) ff Klinger, Friedrich, Fabrikant, im Dezember 1883 ersetzt durch Herrn Karl Bozenhardt sou., Rotgerber.

Für diese 5 Mitglieder ist eine ,Ergänzungswahl auf die 6 Jahre 1885/1891 vorzunehmen.

Ferner sind zu ersetzen:

6) Der im Dezember 1881 gewählte, inzwischen gestorbene Herr Jakob Ziegler, Restaurateur, auf die 2 Jahre 1885/87.

7) Der im Dezember 1883 gewählte, kürzlich auf sein Ansuchen ent­lassene Herr Louis Dingler z. Adler, auf die 4 Jahre 1885/89.

8) Der im Dezember 1883 gewählte, inzwischen gestorbene Herr August Schnaufer, Kaufmann, für die 4 Jahre 1885/89.

Zu Vornahme einer Ergänzungswahl für diese 8 Mitglieder werden die Wahlmänner aufgefordert, die Wahlzettel am

Montag, öea Dezember 1885, vormittags von 812 Mr, nackmittags von 24 Mr,

auf dem Rathause abzugeben. Wenn an diesem Tage nicht mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Einwohner abstimmt, so ist ein weiterer Termin anzuberaumen. Die Wiedererwählung der Austretenden ist zulässig, die Ab­stimmung ist geheim.

Jeder Wähler hat persönlich einen Stimmzettel in die Wahlurne nieder­zulegen , auf welchem die Gewählten nach Vor- und Zunamen und Stand genau bezeichnet sind, lieber alle wahlfähigen Männer der hiesigen Gemeinde ist ein namentliches Verzeichnis die Wählerliste auf dem Rathaus auf­gelegt. Einsprachen gegen diese Wählerliste können von jetzt an bis zum 4. k. Mts., abends 5 Uhr, bei dem Gemeinderat vorgebracht werden. Die Versäumnis dieser Frist zieht für den in die Wählerliste nicht Aufgenommenen den Verlust des Stimmrechts für die gegenwärtige Wahlhandlung nach sich, wenn nicht ein offenbares Versehen stattgefunden hat. Diejenigen 5 Mit­glieder, welche bei der Neuwahl die meisten Stimmen erhalten, werden auf 6 Jahre und die in der Stimmenzahl nach ihnen folgenden als auf 4, be­ziehungsweise 2 Jahre gewählt betrachtet.

Calw, den 23. November 1885. Stadtschuktheißenamt.

H a ffn e'r.

Ordentliche Generalversammlung

der Wezirkskrankmkalse

findet am

Molltag, den 30. Uoobr. d. I., nachmittags 4 Uhr,

im großen Rathaussaale in Calw statt.

Tages-Ordnung:

1) Mitteilungen über den Stand der Kaffe,

2) Ausdehnung der Krankenversicherung auf die durch das Reichsgesetz vom 28. Mai 1885 dem Versicherungszwang unterworfenen Personenklaffen (Landpostboten, Kutscher rc.),

3) Wahl des Ausschusses für die Prüfung der Rechnung des laufenden Jahres,

4) Neuwahl der Hälfte der Vorstandsmitglieder,

5) Definitive Genehmigung des vom Vorstande mit der Krankenhaus- Verwaltung Calw wegen Verpflegung von erkrankten Mitgliedern ab­geschlossenen Vertrags.

6) Definitive Feststellung der Belohnung des Kassiers.

Der Verfitzende:

I-onln IL«ri»äSrf«r.