6«. Jahrgang.
Mo. 134.
Amts- uncl IntekkigenMatt für äen Äezirlr.
Erscheint Dienstag, Donnerstag L Samstag.
Die Einrückungsgebühr beträgt 9 H p. Zeile im Bezirk, sonst 12 H.
Donnerstag, äen 12. November 1885.
Abonnementspreis halbjährlich 1 80 durch
die Post bezogen im Bezirk 2 «tL 30 sonst in ganz Württemberg 2 70
Amtliche Mekcrnntmcrchungen.
Calw.
Staatsbeitrage für -ie Arbeitsschulen.
Vermöge Erlasses des evangelischen Konsistoriums vom 27. d. M. Nro. 9, 701 sind für die Arbeitsschulen nachstehender Gemeinden die beigesetzten Staatsbeiträge für das Jahr 1885/86 verwilligt und zur Ausbezahlung an die betreffenden Gemeindepflegen angewiesen worden, was mit dem Anfügen zur Kenntniß der betheiligten Ortsbehörden gebracht wird, daß in den Nechnungsbüchern auf das gegenwärtige Ausschreiben, welches die Stelle eines Beleges vertritt, Bezug zu nehmen ist.
Agenbach
30 ^
Oberkyllbach
20 ^
Altbulach
10
Oberreichenbäch
20 „
Altburg
20
Ottenbronn
12 „
Dennjächt
15
,/
Simmozheim
15 „
Holzbronn
12
„
Sommenhardt
12 „
Möttlingen
20
Teinach
40 „
Monakam
25
i,
Unterhaugstett
30 „
Neubulach
15
Unterreichenbach
20
Neuhengstett
15
Zavelstein
40 „
Den 31. Okt. 1885.
C a
K. gemeinsch. Oberamt. Flaxland. Berg.
l w.
An -ie Ortsvorjteher.
Unter Bezugnahme auf die oberamtliche Bekanntmachung vom 29. v. Dt. werden die Ortsvorsteher derjenigen Landgemeinden, welche im September d. I. Einquartierung gehabt haben, aufgesordert, auch die Quartierbescheinigungen behufs Fertigung der Servisliquidationen binnen 4 Tagen hieher einzusenden.
Den 9. November 1885. K. Oberamt.
F l a x l a n d.
Die Holkszählung am 1. Dezember 1885.
* Am 1. Dezember d. I. wird im Deutschen Reich wieder eine allgemeine Volkzählung vorgenommen werden. Zu diesem Zweck wird, wie bei den früheren Zählungen, in Württemberg jeder Haushaltungsvorstand und jede einzeln lebende selbstständige Person, welche eine besondere Wohnung inne hat und eine eigene Hauswirtschaft führt, in den letzten Tagen des Monats November eine Z ählungsliste zugestellt erhalten. Diese Liste ist nach der ihr vorgedruckten Anleitung und unter Beachtung des beigegeben Musters für sämtliche Personen, welche in der Nacht vom 30. November bis 1. Dezember in der Haushaltung anwesend sind, auch wenn sie an derselben für gewöhnlich nicht teilnehmen, sodann an besonderer Stelle für die zur Haushaltung gehörenden, aus dieser jedoch vorübergehend abwesenden Personen von dem Haushaltungsvorstande auszufüllen. Dies hat so zeitig zu geschehen, daß mit der Wiedereinsammlung der ausgefüllten Zählungslisten schon am Nachmittag des 1. Dezember begonnen werden kann. Die Zustellung und Abholung der Zählungslisten erfolgt durch die Zähler, welche erforderlichenfalls bei Ausfüllung der Formulare mit Rat und Thal behilflich sein, ausnahmsweise auch, wenn nötig, auf Grund ihrer Erkundigungen in den Haushaltungen die Einträge in die Listen selbst zu machen bereit sein werden. Auf durchschnittlich 50—70 Haushaltungen, welche zusammen einen Zählbezirk bilden, wird ein Zähler gerechnet. Die Vornahme der Zählung würde wesentlich gefördert, wenn sich möglichst viele zuverlässige und ortskundige Personen zur freiwilligen Ueber- nahme der Zählerfunktion als eines Ehrenamts bereit finden würden.
Die einzelnen Erhebungsgegenstände werden, wie bei der letzten Zählung vom 1. Dezember 1880 sein: Name, Verwandtschaft oder sonstige Stellung zum Haushaltungsvorstand, Geschlecht, Tag und Jahr der Geburt, Geburtsort, Religionsbekenntnis, Familienstand, Beruf, Stand oder Erwerbszweig, Staatsangehörigkeit, für vorübergehend Anwesende der Wohnort, für vorübergehend Abwesende der vermutliche Aufenthaltsort.
Neben der Feststellung der Volkszahl im ganzen, als dem Maßstabe für die Bemessung sowohl der Leistungen und Pflichten als der Rechte des Staats gegenüber dem Reich, soll aus jenen Einzelerhebungen oas unentbehrliche Material für die erneute Feststellung und Kenntnis der wichtigsten Grundlagen
unseres Volks- und Staatslebens, für die Beurteilung unserer sozialen, wirtschaftlichen, rechtlichen und kirchlichen Verhältnisse geschöpft werden.
In Württemberg haben sich die Volkszählungen bei der allgemeinen Schulbildung der Bevölkerung, sowie bei der Tüchtigkeit der mit ihrer Aus, führung betrauten Organe der Orts- und Bezirksverwaltung durch Genauigkeit und Zuverlässigkeit, .wie auch durch die Raschheit der Zusammenstellung der Ergebnisse von jeher ausgezeichnet. Dies mag die Erwartung rechtfertigen, daß auch am 1. Dezember 1885 jeder im Lande Anwesende zum Gelingen des Zählungswerks nach Möglichkeit beitragen werde.
politische Wcrchrrichten.
Deutsches Reich.
Berlin, 9. Nov. Die peinigende Ungewißheit über den Verbleib der nun als verloren zu betrachtenden Kriegskorvette „Augusta" während 4 Monaten ist noch in Aller Gedächtnis. Mangels jeglicher Nachricht über den letzten Aufenthalt des Schiffes konnte nicht einmal bestimmt werden, in welchem Teile des indischen Oceans — oder ob in diesem überhaupt und nicht in einem ganz anderen Gewässer, wohin die „Augusta" durch widrige Stürme und Havarie verschlagen wurde — das Fahrzeug untergegangen ist. Um solche Uebelstände fernerhin zu vermeiden und um durch sichere Nachrichten den jedesmaligen Aufenthalt eines Schiffes wenigstens annähernd ermitteln zu können, hat, wie jetzt bekannt wird, der Chef der Admiralität durch Erlaß vom 19. v. M. bestimmt, daß von den deutschen Kriegsschiffe fortan regelmäßige Reiseberichte eingesendet werden müssen.
— Der Gesetz-Entwurf, betreffend die Herstellung des Nord-Ost- see-Kanaks, enthält vier Paragraphen, deren erster lautet: „Es wird ein für die Benützung durch die deutsche Kriedsflotte geeigneter Seeschiffahrtskanal von der Elbemündung über Rendsburg nach der Kieler Bucht unter der Voraussetzung hergestellt, daß Preußen zu den auf 156,000,000^ veranschlagten Gesamtherstellungskosten desselben den Betrag von 50,000,000 im voraus gewährt." § 2 bestimmt, daß zur Deckung der vom Reiche zu bestreitenden Kosten (106,000,000 eine Anleihe ausgenommen werde. Nach § 3 ist von den nicht zur kaiserlichen Marine gehörigen Schiffen, welche den Kanal benützen, eine entsprechende Abgabe nach einem vom Kaiser im Einvernehmen mit dem Bundesrat festzustellenden Tarif zu entrichten. § 4 endlich bestimmt, daß die vom Reich auf Grund dieses Gesetzes alljährlich zu verwendenden Beträge in den Reichshaushaltsetat aufzunehmen sind.
Frankreich.
— Das Ministerium in Frankreich möchte gern gehen, der Präsident Grevy läßt es aber nicht. Er sagt, man solle wenigstens warten, bis die Kammer ^zusammengetreten sei, dann werde es sich ja ergeben, ob das Ministerium bleiben könne oder abtreten müsse. Mit der Einigung der republikanischen Parieien scheint es nichts werden zu sollen. Herr Lockroy gibt sich die größte Mühe, Herr Clemenceau aber zögert und die ganz Radikalen wollen überhaupt nicht. Es wird einmal wieder schwierig werden, in Frankreich zu regieren.
Serbien, Bulgarien, Ostrurnelien.
Sofia, 10. Novbr. „Agence Havas" meldet: Fünfzig serbische Soldaten überschritten gestern die bulgarische Grenze bei Ratika im Bezirk Trn und griffen den bulgarischen Posten an. Der Posten erwiderte das Feuer und tötete einen serbischen Soldaten. Ein weiteres feindseliges Auftreten der Serben wird aus dem Distrikt Kustendje gemeldet. Es steht fest, daß seit zwei Tagen an verschiedenen Punkten serbische Posten auf bulgarischem Gebiete stehen.
Griechenland.
Athen, 7. Nov. Der deutsche Kaiser richtete einen Brief an den König von Griechenland und, wie man sagt, auch an den Serbenkönig, worin er beide beschwört, von Handlungen abzustehen, welche den europäischen Frieden gefährden dürften. König Georg erwiderte jedoch, er würde machtlos sein, die öffentliche Meinung in Griechenland zu zügeln, falls die Mächte die vollendeten Thatsachen in Ost-Rumelien anerkennen sollten.
Hcrges-WeuigkeiLen.
Calw, 11. Nov. Am letzten Samstag hatten die Jagdpächter Staudenmeyer das seltene Glück, beim Wurstbrunnen 2 Dächse zu erlegen, dabei ein Prachtexemplar im Gewicht von 31 Psd. In einem vor ca. 14 Tagen abgehaltenen kleineren Treibjagen wurden von denselben 2 Rehe, 2 Füchse unv 4 Hasen geschossen.