Mts- und Intelligenz-Blatt für den Oderamts-Bezirk Nagold.

Erscheint wöchentlich 3mnl und kostet halbjährlich hier (ohne Trägerlol,n) 1 60 , in dem Bezirk

2 außerhalb des Bezirks 2 -L 40 -4.

Dienstag den 20. Zannar.

! Jnsertionsgebnhr für die Ispnlligc Zeile aus ge- ! j wohnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 4, i ! bei mehrmaliger je 6

1880.

Nagold.

Aufnahme iu das Avmendad Wildbad.

Die Gesuche um Aufnahme in das Armenbnd (Katharinenstift) iu Wildbad sind spätestens bis 1. März ds. Js. durch Vermittlung der Unterzeichneten Stelle an die K. Bad-Verwaltung in Wildbad ein- zureichen.

Die Aufnahmebedingungen siehe Staats-An­zeiger Nr. 11, S. 70.

Gesuche, welche nach dem 10. März entkommen, werden nur ausnahmsweise und in besonders drin­genden Fällen berücksichtigt.

Den 15. Januar 1880.

K. Oberamt. Güntner.

Dom Obercmüsbanmeister Pfeifer in Freudenstadt wurde wegen vieljährigcr, pflichlgetrcuer nnd guter Dienstlei­stungen als Obcramtsbautechnikesi Oberfeuerschauer nnd Ober- amtswegmeister die goldene Civilverdienstmedaille verliehen.

L ages-Neuigkeiteu.

Deutsches Reich.

Nagold, 19. Jan. Einer Mitthcilnng des neucrnanntcn Seminaroberlehrer Schwarzmaier zufolge wird dessen Präparandcnanstalt von Cann­statt nicht hieher sondern nach Altenstaig verpflanzt werden. Die seitherigen Altenstaiger Präparanden vollenden nemlich ihren Cnrs aufs Frühjahr nnd werden nach glücklich erstandenem Examen ins hiesige Schullchrerscminar eintreten, so daß die freilich ziem­lich beschränkten Lokalitäten in Altenstaig die Cann- statter Zöglinge auf ein Jahr aufnehmen werden. Im Frühjahr 1881 wird sodann, nachdem die Se­minaristen ihren Einzug im schönen Seminargebände gehalten haben, die hiesige Präparandenanstalt eröff­net werden.

Druckfehler. Iu dem Artikel von Altenstaig in vori­ger Nummer lies 3800 Morgen Waldungen statt 360 000.

Wir wollen die Besitzer von Württembergischen 5-prozentigen Staats-Obligationen der Gulden-Wah- rnng von dem Jahre 1870 nnd 18.71 daraus auf­merksam machen, daß der Termin für die Anmeldung der 5-prozentigen Obligationen zum Austausch gegen 4-prozentige Staatsschuldscheine der Reichsmarkwäh­rung, die letzteren zum Curse von am Samstag

den 24. Januar 1880 abläuft und daß dieser Termin ein unerstrecklicher ist; daher diejenigen, welche die Conversion nicht rechtzeitig angemeldet haben, in Folge der am 11. Dezember 1879 geschehenen Kün­digung den Nominalwerth der 5-prozentigcn Obliga­tionen am 1. Mai 1880 heimbezahlt erhalten werden. Um einen zu starken Andrang bei den Anmeldestellen vor dem Ablauf der Anmeldefrist (dein 24. Januar 1880) zu vermeiden und um die Annahme und ord­nungsmäßige Abfertigung der Anmeldungen zu er­möglichen, ertheilen wir den Convertirenden den Rath, mit der Uebergabe der Anmeldungen nicht bis zum äußersten Termin zu warten, sondern die Anmeldung, nachdem sic sich zum Convertiren entschlossen haben, der nächstgelegenen Anmeldestelle sofort zu über­geben.

Stuttgart, 15. Jan. In einer gestern Abend abgehaltenen Versammlung des deutsch-konserva­tiven Vereins hielt Herr Helfer Schmidt, ver­anlaßt namentlich durch die Blutthaten der jüngsten Zeit, einen längeren Vortrag über die Todesstrafe. Derselbe führte aus: die Strafe sei überall, sogar in der göttlichen Gesetzgebung zuerst als Sühne aufge­faßt worden. Man wende gegen die Todesstrafe ein, daß sie irreparabel sei. Aber im Grunde ge­nommen sei jede Strafe irreparabel. Wenn einer unschuldig 10 Jahre im Zuchthaus schmachten müsse, so werde ihm weder die zerrüttete Gesundheit noch

die verlorene Zeit ersetzt werden können. Wenn man bei Anwendung der Todesstrafe die größte Vorsicht walten fasse, fei genug geschehen. Das zweite Mo­ment sei die Abschreckung. Man wolle nicht am Rabennein Moral lcchren, aber so viel sei sicher, daß der Gedanke an die Vernichtung eines Lebens durch den Staat erschütternd wirken müsse. Es handle sich nicht darum, das; das Volk die schauerliche Ma­nipulation mit ansehe, aber es sei doch unbestreitbar, daß der Vollzug einer Todesstrafe einen nachhaltigen Eindruck im Volke hervorbringc. In den meisten deutschen Staaten , anSgeommen Bayern, Bremen, Braunschweig und Sachsen-Weimar) werden Todes­strafen nicht vollzogen, obgleich der Reichskanzler s. Z. der liberalen Volksvertretung die Todesstrafe ab- getrotzt habe. Die Gnade sei ein schönes Vorrecht der Monarchen, cs sei für sie schwer, in den ernste­sten Fällen selbst als Richter fnngiren zu müssen. Das Gefühl der Verantwortlichkeit laste schwer gerade auf dem edelsten nnd tüchtigsten Monarchen. Aber die Gnade, welche der Ausfluß der göttl. Herrlichkeit sei, müsse stets das Produkt eines tiefen Ernstes sein. Schon in der Familie komme cS häufig vor, daß ein Vater blutenden Herzens an seinen Kindern ein Ge­setz vollziehen müsse, das er gegeben. Besser gar kein Gesetz als ein solches, das nicht ansgeführt werde. Die Ertheilung der Gnade in allen Fällen sei ge­fährlich. Nicht die, welche mit dem Kainszeichen nmherwandeln, haben das erste Recht auf Gna­de, sondern diejenigen, welche von den Mör­dern bedroht sind. Lebhaftes, anhaltendes Bravo der Versammlung lohnte den von sittlichem Ernst nnd klarer Auffassung getragenen Bortrag. Auch Herr Stadtpfarrer Rieger trat nachdrücklich für die Anwendung der Todesstrafe ein. Derselbe hob u. a. hervor, daß unsere größten Philosophen sich für die Todesstrafe ausgesprochen, selbst der liberal an­gehauchte David Strauß und Eduard v. Hartmann. Waisenhaus-Inspektor Hofmann war viele Jahre Geistlicher an Zuchthäusern und kann konsiatiren, daß die sog. BessernngSthcoric nur Theorie bleibe. Von Besserung der lebenslänglich Verurtheilten sei so gut wie gar nichts zu verspüren. Redner belegt dies ans seiner eigenen Erfahrung mit einer Reihe von Beispielen. Ein Antrag, eine Petition an den König zu richten, Leine Majestät möge bei dein Mörder Waibel der Gerechtigkeit freien Lauf lassen, wird beinahe einstimmig abgelehnt. Ein Antrag, allgemein gehaltene Resolutionen zu fassen, wird durch den Antrag beseitigt, den Vortrag des Herrn Helfer Schmid zu veröffentlichen, welcher Antrag angenom­men wird.

Ein Gnnncrstnckchcn. Eine Bereicherung pikantester Art hat in der letzten Woche die RubrikPaletotdiebe" in ei­nem Stuttgarter Bicrloca! gefunden. Unter den Gästen befand sich auch ein junger Mann, der trotz seiner 25 Jahre das große Wort mit Eklat snlirte nnd durch den großen Lärm, den er verursachte, unter Anwesenden eine gerechtfertigte Ent­rüstung bcrvorrief. Der Wirth suchte den Schreier zu beruhigen, umsonst! Der Lärm wurde nur noch ärger nnd dem Be­sitzer des Locals blieb nichts Anders übrig, als dem Anfruhr- stifter energisch die Thür zu weisen. Unter dem Geleite des Wirthcs verließ der junge Mann das Gastzimmer, drehte sich aber außen um, indem er ärgerlich ausricf:Zum Teufel! Nun habe ich meinen Uebcrrock vergessen. Da ich in das Local nicht znrückkchren kann, so bitte ich Sie", wandte er sich an den Wirth,mir denselben zu reichen, er hängt gleich am ersten Nagel rechts." Der Wirth holte das Gewünschte ohne Besinnen nnd der Ruhestörer verschwand: - wie groß war aber das Erstaunen des WirtheS, als nach kurzer Zeit ein anderer Gast beim Weggehen nach seinem Uebcrrock verlangte und dieser verschwunden war. Der Gastgeber war einem geriebenen Bauernfänger in die Hände gefallen und mußte dem bestoh­lenen Herrn 80 Mark (Entschädigung zahlen.

Vom Land e, 16. Jan. (Zur neuen I n st iz g c se tz- gebung.) Im Obcramt B. schreibt N. an das Schulthcißcii-

amt M. und verklagt den Küfer D. in der 2 Kilom. v. M. entfernten Parzelle wegen 34 Mark. D., der den erhaltenen Zahlungstermin verstreichen läßt, erhält jedoch bald Besuch in höchst eigener Person deS Schultheißen mit Polizcidiencr, um ezekntionsfähige Gegenstände nach M. bringen zu lasse». Sol­ches geschieht. Es wurden dorr etwas über 12 Mark erlöst. Davon bekommen besagte 2 Personen fürZwangsvollstre­ckung" 11 ^., die 12. wird dein Steuereinnehmer zngewiesen und der Kläger benachrichligt: Von D. istnichts" zu erhe­ben. Gewiß eine prompte Bedienung. (W. L.)

Nicht selten kommt cs bei uns vor, dnß Eltern, die ihre Kinder oft unbarmherzig prügeln u. quälen, sofort zum Advocatcn und Strafrichter laufen, wenn der Lehrer ihren Rangen ein paar tüchtige nnd wohlverdiente Klapse versetzt hat. Dann schreien sie Zeter und Mordio und setzen Himmel und Hölle in Bewegung wegen Körperverletzung und Uebcrschrei- tnng des Züchtigungsrechtes. Zwei solcher Fälle kamen kürzlich vor der Strafkammer in Tübingen zur Verhandlung; in beiden Fällen stellte sich heraus, daß die Züchtigung nichts weniger als übertrieben und durch den Ungehorsam und Trotz der Kinder vollständig gerechtfertigt war und die Pfarrer bezeu­gen amtlich, daß die betr. Lehrer eher zu mild als zu streng gehandelt hätten. In Folge davon wur­den beide Lehrer unter großem Beifall des Publi­kums sreigeiprochen. Der eine Lehrer schilderte vor Gericht in drastischer Weise, wie unendlich schwer es für den Lehrer sei, ohne Züchtigung den Schülern, namentlich bösartigen Schülern, die noch von rohen oder unverständigen Eltern gesteift werden, Gehor­sam und Zucht beizubringen.

Pforzheim, 16. Jan. Die mit dem 1. Jan. in unserem Lande in Vollzug 'getretene Fabrikordnung wird von unfern Fabrikanten keineswegs freudig be­grüßt. Dieselbe verlangt nämlich von den Fabrikanten, den Lehrlingen Vormittags und Nachmittags je eine halbe Stunde zur Erholung im Freien zu gewähren. Dadurch entstehen aber für die Lehrherren mancherlei Verlegenheiten ; denn bei strenger Kälte nnd schlechtem Wetter ziehen es die Lehrjungen vor, im Fabriklokal zu verweilen, was aber den gesetzlichen Bedingungen widerspräche, deßhalb müssen sie wohl oder übel hinaus. Daß aber diese freie Zeit nicht in der vor- theilhaftesten Weise von dem jungen Volke verwendet wird, ist leicht begreiflich, denn zum Spielen sind die Bursche doch zu alt, zum Herumstehen ists zu kalt nnd so wenden sie sich den Wirth sh äusern zu und treiben Unfug auf der Straße. Bedenkt man, daß die hiesigen Bijouterielehrlinge meist täglich von den Nachbarorten zu Fuß hierher kommen, so kann gewiß nicht behauptet werden, daß es ihnen an fri­scher Luft und Bewegung fehlt. Daß bei der gegen­wärtigen kurzen Arbeitszeit in den hiesigen Fab­riken besondere Erholungspausen nicht nöthig sind, ist klar nnd ebenso ersichtlich, daß derartige Pausen unfern Fabrikanten durchaus nicht passend erscheinen. Deßhalb einigten sie sich dahin, eine Petition an die Regierung zu richten, worin sie auf diese Mißstände aufmerksam machen und ersuchen, auf Pforzheim die neue Fabrikordnung nicht in ihrem vollen Umfang anzuwenden. Manche verstehen es freilich, sich selbst zu helfen; sie pausiren von Uz8 bis 8 Uhr und von 4 bis V 20 Uhr, während ihr Geschäft nur 8 Uhr geöffnet nnd um 4 Uhr geschlossen wird, die Pausen also in die freie Zeit fallen.

In Psorta fand durch eine Kette von unglück­lichen Zufällen der Brennmeister einer Branntwein­brennerei einen schauderhaften Tod. Derselbe drehte aus Versehen einen falschen Hahn auf, wodurch ihm eine siedende Flüssigkeit entgegenspritzte und Gesicht nnd Brust verbrühte. Hierauf erschreckt prallt er zurück nnd fällt abermals in einen mit Wasser ge-