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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Oberamts-Bezirk Nagold.
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> lrnüiun! wöckciillich Ninnl und kvfte! halbjährlich j l hier lohne Traqerlohnl l 00 4, i>i dem Bezirk!
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Dienstag den 4. Mär;.
Juseriivus.qebühr für die lipaltche Zeile niiS >ze- ^ wdhulicher Zchriit bei einmaliger Eimückuny n -y bei mehrmaliger je 0 4.
Bestcllnugcn auf den Gesellschafter für den tonal ML?; nimmt jedes Postamt und die Postboten entgegen. _
N m t l i ch e s.
N a g o l d.
An Ortsv-arstehe? nnd Slener- Ginl»ringer.
Steuer-Abrechnung betreffend.
T a mit dem 31. März d. I. das Etats- und RcchnMrgsjahr 1878/79 zu Ende geht und ein Steuer- Rückstand gegenüber der AmtSpflege am Schluff des Rechnungsjahres nicht geduldet werden kami, so haben die Ortsvvrstehcruud Steuer-Einbringer dafür ^orge zu tragen, daff längstens dis 20. Marr ds. Is. mit der Oberamtspflege Steuer-Abrechnung vorgc- nommen wird.
Den 28. Februar 1879.
K. Oberamt. Güntncr.
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N a g old.
An die Grtsvsrsteher.
Die Richtigstrümig der Gebäude- und Gewerbckataster betreffend.
Ten Ortsvorstehern wird unter Beziehung auf den Erlaff kgl. Ministeriums des Innern vom 25. Februar d. I. und auf die Verfügung der k. Ka- tasterkvmmisfisn vom 14. Januar lMinisterial-Amtsblatt Nro. 4, S. 66 und folg./ das genannte Steuer- geschäst betreffend, eingeschürft, die daselbst ertheilten Termine genau einzuhalteu.
Den 2. März 1879.
K. Obcramt. Güntner.
Die verschiedenen Zollsysteme.
Es dürfte angezeigt sein, unfern Lesern, da in gegenwärtiger Zeit so viel von Zöllen die Rede ist, kurz die Begriffe der verschiedenen Zollsysteme klar zu legen.
Die Zollschranken, welche um ein Land gezogen sind, können mit einem Walle verglichen werden, der den Zweck hat, den Zufluß fremder Naturoder Industrie-Erzeugnisse entweder ganz zu hindern, oder zu erschweren, oder zur Besteuerung anzuhalten.
Im erstcren Falle entstehen die reinen Prohibitivzölle, welche die Einfuhr von Waaren gänzlich verbieten. Sie sind fast sämmtlich fallen gelassen. Der Schutzzoll entsteht, wenn die Einfuhr durch Erhebung einer Abgabe bloS erschwert wird, mit dem Zwecke, das einheimische Gewerbe vor übermäßiger Konkurrenz zu schützen. Haben die Zollschranken blos den Zweck, den zuströmenden Waaren eine Besteuerung zur Füllung der Staatskasse aufzulegen, so nennt man das einen Finanzzoll. Derselbe ist also eine indirekte Steuer. Manche Zölle sind Schutz- und Finanzzölle zugleich.
Werden Erzeugnisse, die im Jnlande mit einer Verzrhrssteuer belegt sind, ansgeführt, so wird die für sie bereits erlegte Steuer znrückvergütet. Das ist der Rückzoll. Bon AuSgangszöllen wird in der Regel nur der inländische Produzent betroffen, da der ausländische Käufer den Betrag des Zolles sich am Kaufpreis nicht aufrechnen läßt. Wie diese, so sind auch die Ausfuhrprämien meistens fallen gelassen. Die Durchgangszölle pflegen von den Regierungen so niedrig als möglich angesetzt zu werden, denn es ist ein Vortheil für ein Land, wenn der Handel es durchschneidet.
Differenzialzölle entstehen, wenn ein und dieselbe Waare je nach dem Zollgebiet, aus dem sie kommt, verschiedene Abgaben zu entrichten hat. Die
Waare desjenigen Landes, das in Folge hoher in
dustrieller Entwickelung dieselbe wohlfeiler produziren kann, als ein anderes Land, wird in diesem Falle mit einem höheren Zolle belegt werden, als die Waare des letzteren, denn jene ist eine gefährlichere Konkurrentin siir das einheimische Erzeugnis; als diese. In Folge des Abschlusses zahlreicher Handelsverträge sind die meisten Differenzialzölle gefallen. Der Handelsvertrag enthält gewöhnlich einen Artikel, worin jeder der beiden vertragschließenden Theile sich verpflichtet, dem andern jede Begünstigung und jede Ermäßigung der Eingangs- oder Ausgangsabgabcu zu Theil werden zu lasse», welche er einer dritten Macht (der „meistbegünstigten") zugestehen möchte.
ES kommt auch der Fall vor, daff zwei Staaten einen förmlichen Krieg mit Zöllen führen. Es will nämlich alsdann der eine Staat für sich günstigere Bedingungen in Betreff der Einfuhr seiner Fabrikate und Produkte bei dem Nachbarstaat erzwingen dadurch, daff er auf bisher unbesteuerte oder nur gering verzollte Gegenstände, welche das Nachbarland in großer Masse bei ihm einführt, einen hohen Zoll legt. Dieses vergilt ihm wiederum auf dieselbe Weise. Dadurch entstehen die Kampf- und Retorsionszölle. Ein solches Verhältnis; ist auf die Dauer nicht dnrchzuführen.
Je nachdem endlich das Gewicht oder der Werth der Waare als Maffstab der Verzollung benützt wird., erhält man Gewichts- oder Werthzölle. Wo die Verpackung der Waare bedeutend ins Gewicht fällt, darf für dieselbe ein im Zolltarif bestimmtes Gcwichtsqnantum in Abzug gebracht werden.
Die erledigte Jnstizassessvrsstelle bei dem Lbcramtsgericht Nagold wurde dem Jnstizreferendär erster Klasse Mayer von Balingen, Jnstizassessoratsvcrweser in Stuttgart gnädigst übertragen.
Seine König!. Maj. haben den Gerichtsnotar Bil- finger von Herrenberg, ans dessen Ansuchen wegen vorgerückten Alters nnd Abnahme seiner Kräfte in den Ruhestand gnädigst versetzt.
Tages-Neuigkeiten.
Deutsches Reich.
Stuttgart, 27. Febr. Wie wir soeben vernehmen, wird der Präsident der K. Centralstelle für Gewerbe und Handel, 1)r. v. Steiubcis Exe., am Sonntag den 2. Mürz im Kreise von Kindern und Enkeln sein öOjähriges Amtsjubiläum feiern. Am 2. März 1829 ist derselbe durch K. Dekret zum Hüttenschreiber in Ludwigsthal bei Tuttlingen ernannt worden. Später in ausländischen Diensten, wurde er im Jahre 1848 wieder ins Vaterland zurückberufcn und zum technischen Rath bei der K. Ccntralstelle für Gewerbe und Handel bestellt. Im Jahre 1856 zum Vorstand dieser Stelle vorgerückt, wirkt der hochverdiente Mann noch heute mit aufopfernder Energie und ungeschwächter Geistesfrischc hier fort.
Backnang. Eine ruchlose Gewaltthat wurde in der Nacht vom 21. auf den 22. Febr. innerhalb der Stadt Backnang an dem Methodistenprediger C. Dieterle von 3 Männern verübt. Derselbe ritt still nach Hause und wurde ohne jede Veranlassung an- gesallen. Alle 3 hielten daS Pferd fest. Bis sich dasselbe losgerissen hatte, stürzte cs mit seinem Reiter zu Boden. Nun fielen die Männer über ihn her und schlugen ihn unmenschlich. Die gerichtliche Untersuchung der Angelegenheit ist im Gange.
Ulm, 28. Febr. Vor der Strafkammer kam heute der Fall eines mittelst Verfälschung von Lebensmitteln verübten Betrugs zur Verhandlung. Der aus Eningen gebürtige Wirth Adolph Eitel zum grünen Laub dahier verkaufte einem andern Wirth
ca. 30 Liter rothen Wein um den Preis von 65 ^ das Liter unter Garantie dafür, daff decyelbe einem vorher gezeigten Muster entspreche und reiner Natnr- wein sei. Eine auf Anzeige des Empfängers ftadt- polizeiamtlicher Anordnung gemäß durch den Gerichts- techniker Dr. Wacker dahier vvrgenommeue Untersuchung ergab jedoch, daff hier eine Mischung anS einem sauren Wcitzwein, aus Wasser und Branntwein vvr- liege, welche mittelst schlecht gereinigten und daher Arsenik haltenden Anilin's roth gefärbt sei. Eine gerichtliche Haussuchung ergab, das; Eitel in einem Fas; in keinem Keiler noch ganz ähnliches Gemisch vorräthig habe. Angesichts der Gefährlichkeit der Mischung wurde er trotz alles Lcugnens, obwohl der von ihm widerrechtlich erlangte Vorthcil kein bedeutender war, zu der Gesängnißstrafc von 3 Monaten verurtheilt: die wohlverdiente Strenge des Urthcils wurde allseitig mit Befriedigung ausgenommen.
In die Kommission zur Vorberathnug des Nahrungsmittelgcsetzeü sind die württcmb. Abgeordneten Fürst H o heul o hc - L a n g e n b u r g und H ärle gewählt.
In Rcgcnsburg konsultirte vor einigen Tagen ein Holzarbeiter einen Arzt, der ihm eine Salbe vcrordncte. Um rasche Heilung seines Leidens und baldige Wiederaufnahme seines Handwerks zu bezwecken, verzehrte der gute Mann dieses Heilmittel vollständig, statt, wie bcstülunt, dasselbe äußerlich anzuwenden. Der Erfolg war der kurz darauf ein- gctrctene Tod desselben.
Berlin, 27. Febr. Die Kindesrüuberin Martha Frank wurde gestern mit dem geraubten Kinde Martha Löschte von Lukau aus hier eingeliefert. Das Kind wurde sofort den besorgten Eltern unversehrt übergeben, lieber das Motiv ihres Verbrechens sagte die kaum 17jährige Frank Folgendes aus: Ich bin vor 2 Jahren, als ich noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet hatte, in Sandow bei Lu- ckau durch einen wohlhabenden Gasthofbcsitzer verführt worden, der später nichts mehr von mir wissen wollte. Ich stahl das Kind, um es meinem Verführer als mein eigenes vvrzustellen, dessen Vater er sei, und glaubte auf diese Weise ihn zu bewegen, mir das Kind gegen Geld abzunehmen, oder mich zu entschädigen, oder endlich mich zu heirathen. Hätte er das gcthan, so würde ich das Kind, das ich lieb gewonnen, selbst behalten haben, und die Eltern Hütten nie wieder etwas von dessen Existenz erfahren.
Berlin, 27. Febr. Der von Schneegans heute Angebrachte Antrag der clsäßischcn Autonomisteu lautet: der Reichstag möge den Reichskanzler ersuchen, darauf hinzuwirkcn, daß Elsaß-Lothringen eine selbständige im Lande befindliche Regierung erhalte.
Berlin, 1. März. Fürst Bismarck äußerte nach dem gestrigen parlamentarischen Diner: Die Zollpolitik sei mit der Medizin zu vergleichen: es gäbe dann keine absolute Wissenschaft; nur in der Chirurgie habe die medizinische Wissenschaft Erfolge aufzuwcisen. Die Pathologie sei vollständig stehen geblieben. Wenn ein Patient stirbt, so käme der Arzt nach wenigen Tagen condolirend zur Familie mit der Bemerkung, das; der Patient nach den Regeln der Wissenschaft noch zehn Jahre hätte gut leben können. So lassen sich auch in der volkswirthschaft- lichcn Wissenschaft keine festen Normen und Gesetze aufstellen. Wäre es nach der Wissenschaft gegangen, so Hütte Frankreich unmittelbar nach dem Kriege von 1870—71 verbluten müssen, während umgekehrt es glänzend prosperirt habe. Ebenso hätte es England und Deutschland, die beide heute unter der gesell-