Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligenz-Blatt für den Obcramts-Bezirk Nagold.
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T a g e s - N e n i g k e i t e u.
Deutsches Reich.
Nagold. 25. Febr. Am gestrigen Matthias feiertag tagte hier im Rathhaussaale von 2 bis 5 Uhr Nachmittags die Plenarversammlung des Bezirkswohlthütigkeits-Vereins, nachdem die letzte am 24. Februar 1860 stattgestinden hatte. Die VerlMiidlungen wurden von Dekan K ein in l er geleitet. Der Verein, dessen Ausschuss sich letztmals den 28. Okt. 1873 versammelt hatte, zählt ea. 300 Mitglieder, deren Jahresbeiträge sich seither ans ca. 130 beliefen. Die Dichtigkeit des Vereins erstreckt sich ans 2 chauptzweige, die Bezirksnähanstalt und die Leihanstnlt sür ärmere Tuch und Zengmacher, wozu die Eeutralleitung des Wvhlthätigkeits-VereiuS im Jahre 1847 ein Kapital von 1500 fl. angeliehen hat. Aus den Mitteln der letzteren werden auch junge Männer des Bezirks unterstützt, um Lehrkurse in der Webschnlc in Reutlingen mitmachen zu können. Zuerst werden die 20 Statuten des Bezirkswohlthütig- keits-Vereins vom Jahre 1847 durchberathen und im Wesentlichen beibehalten. Der jährliche Beitrag eines Vereinsmitglieds soll von 40 auf 50 L erhöht und der Ausschuß je auf 3 Jahre gewählt werden. Der Ausschuß soll sich jährlich mindestens einmal versammeln, die Hauptversammlung jedenfalls alle 3 Jahre am Matthiasfeiertag, in der Regel hier, stattfinden. Es wird nun zur Neuwahl des Ausschusses geschritten, da der gegenwärtige nimmer zu Recht besteht, sich auch durch Tod und Wegzug von Mitgliedern gelichtet hat. Derselbe soll auS 5 Beamten und 7 weiteren Mitgliedern bestehen. Durch Akklamation wird Dekan Kemmler zum Vorstand, Oberamtmann Güntner zum Vicevorstand, der seitherige Kassier, Oberamtspfleger Maulbetsch, zum Kassier, Helfer Ströle zum ersten und Oberamtsarzt Jrion zum zweiten Sekretär gewählt. In geheimer Abstimmung wurden ferner in den Ausschuß berufen: die Stadtpfarrer Mezger und Hoffmann, Pfarrer Zeller, Schullehrer Kläger, Fabrikant Koch, Rathsschreiber Widmann und Schultheiß Braun. Es folgen nun Berichte 1) über die Leihanstalt für arme Tuch- und Zeugmacher des Bezirks, deren Kasse laut gestrigen Beschlusses nun Schullehrer Klüger definitiv verwaltet. Das Vermögen derselben beläuft sich gegenwärtig auf 3980 ^ Wegen Mangels an Zeit konnten die Statuten der Leihknsse, welche seit 1851 bestehen und deßwegen den gegenwärtigen Verhältnissen nicht ganz entsprechen, nimmer durchberathen werden, dieselben sollen einer Kommission von Sachverständigen (Sannwald, L. Kapp, I. Schuon) zur Begutachtung vorgelegt und in der nächsten Ausschußsitzung festgestellt werden; 2) über die Bezirksnähanstalt, welche im Jahre 1852 zur Ausbildung von tüchtigen Rächerinnen für den Bezirk begründet wurde. Zum Kassier derselben wurde definitiv Schullehrer Kläger ernannt. Die Anstalt weist gegenwärtig nur die Zahl von 16 Schülerinnen auf, während sie früher von 30—40 Mädchen besticht wurde (z. B. in den ersten 8 Jahren waren es 265 Schülerinnen.) Obgleich mehrere Privatanstalten der Bezirksnähanstalt Conkurrenz machen, soll sic dennoch aufrecht erhalten aber in bessern Schwung gebracht werden. Es haben sich in neuerer Zeit hiesige Frauen zu wöchentlichen Anfsichtsbesuchen herbeigelassen. Der Lehrerin wurde ihr Gehalt auf 300 KL erhöht. Die Ausgaben im Jahre 1878 betrugen 405 KL, während
die Einnahmen sich nur auf 320 KL beliefen ^darunter sind 80 KL. Lehrgelder, 40 KL Staatsbeitrag, 90 KL von der Amtsversammlung, 110 KL vom Be zirkswohlthätigkeits-Verein), so daß sich ein Defizit von 88 „/st ergibt. Um die Kasse in besseren Stand zu setzen, wird beschlossen, eine Bitte an die Staatsbehörde um Erhöhung ihres Jahresbeitrags und an die Centralleitung des Wohlthätigkeits-Vcreins um Vcrwilligung eines jährlichen Beitrags zu richten. Außerdem soll eine Aufforderung an die Bczirksan- gehvrigen gerichtet werden, um weitere Mitglieder für den Verein zu gewinnen. Durch eine bedeutende Mehreinnahmc würde der Verein in den erwünschten Stand gesetzt, sein Augenmerk auch ans die Linde rung sonstiger Nvthständc im Bezirke, an denen es gegenwärtig nicht fehlen dürfte, zu richte», wodurch der Verein seinem Namen in erhöhtem Maße entsprechen würde.
* Nagold, 26. Febr. Der Schneefall in den letzten Tagen machte es nölhig, daß der Balinschlittcn nach fast mehrjähriger Ruhe wieder einmal seiner Bestimmung übergeben werden mußte. Tie Schneemassen sind an manchen Stellen 6—8 Schuh hoch, und der Verkehr dadurch sehr erschwert.
* Nagold, 26. Febr. Heure früh wurde zwischen Schietingen und Haiterbach eine Frau von Haiterbach in den Armen ihres auch fast zum Tod erstarrten Mannes erfroren aufgefunden. Beide hatten einer Hochzeit in Schietingen gestern Nachmittag angewohnt und scheinen beim Heimweg abseits gekommen und durch den tiefen Schnee ermattet liegen geblieben zu sein. DaS anfängliche Rufen des Mannes blieb ungchört. Eine ebenfalls bei der Hochzeit gewesene Tochter derselben, die sich etwas länger daselbst anfgehalten und ihre Eltern zu Hause glaubte, als sie dieselben auf dem Wege nicht mehr traf, machte alsbald Anzeige über das Vermissen der Eltern bei ihrer Heimkunft und die schleunige Suche mehrerer Bürger rettete dadurch wenigstens den Vater vor dem nahen Tode.
Stuttgart, 22. Febr. In der gestrigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde die Berathüng des F-'vrst- strafgesetzcs beendigt. Mau stand beim „Verfahren". Art. 20 des Entwurfs verweist die Forstslrnfsachcu vor den Amtsrichter, der, wenn,auf Gefängnis; von höchstens 3 Monaten oder nnr auf Geldstrafe (und die für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Freiheitsstrafe, zu erkennen ist, ohne Zuziehung der Schöffen entscheidet. Ter Artikel wurde ohne Debatte angenommen. Art. 21 bestimmt, das; im Srraf- urtheil zugleich die Verpflichtung des Schuldigen zum Ersatz des Werthes des Entwendeten ansznsprechen ist. Ter Ersatz des außerdem verursachten Schadens wird auf den Weg des Civilprozesses verwiesen. Art. 22—27 (das Verfahren selbst: Anzeige-Erstattung, Strafantrag, Zustellungen, Hauptverhand- lung) wurden ohne Debatte erledigt. Art. 28—31 handeln von der Beeidigung der Zeugen, bczw. Sachverständigen. Nach Art. 28 sollen die Zeugen nur beeidigt werden, wenn der Amls- anwalt es verlangt oder das Gericht es für nöthig findet. Art. 29 -31 handelt von dem Generaleid der Sachverständigen. Die Kommission beantragte, die Art. 29—31 zu streichen, da der dort vorgeschricbcnc Generaleid als Mittelding zwischen Zeugen- und Diensteid es überhaupt im Zweifel lasse, ob eine Verletzung desselben strafrechtlich vcrfolgbar sei. Zu Art. 28 beantragte Untcrsee, den Artikel so zu fassen: Die Zeugen werden nur beeidigt, wenn das Gericht cs für nöthig findet. Das Gericht werde von sich aus schon das Richtige finden, während der Staatsanwalt immerhin Partei in der Lache sei. Auch würde durch Anuahme seines Antrags die Zahl der Eide bedeutend vermindert. Art. 28 wurde nach dem Antrag Unterste angenommen, Art. 29—31 nach dem Entwurf. Art. 32—36 (Rechtsmittel, Protokoll, Vollstreckung, Verfahren bei Begünstigung des Forstdiebstahls oder Hehlerei in Bezug auf einen solchen, endlich Schlus;bestimmungen) werden angenommen. — Nach Erledigung des Forststrafgesetzes wurde nochmals die Frage der Verlegung der Fvrstakademie Hohenheim berathen. Der Antrag der Kommissionsmehrhcit ging dahin, die seinerzeit beschlossene Bitte fallen zu lassen, der Antrag der Minderheit dahin, dieselbe einseitig an die Regierung zu bringen. Nach einer längeren Debatte und einer Erklärung des Kultministers,
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1879 .
die dalstn ging, das; die Regierung unter allen Uinständen dem Anträge des Hauses gemäß die erwähnte Frage in Erwägung zieben werde, wurde der Mnw.rheitSauiraß angenommen.
Stuttgart, 24. Febr. In der Samstagssitzung der Kammer der Abgeordneten fand die Schlus abstimmung über das Forsistrafgeie;; statt: dasselbe wurde mit 68 gegen 8 Stimmen dagegen Frhr. E. v. Ow, Mohl, Frhr, v. Herman, Frhr. v. Wollwarlh, Graf Degenfeld. Frhr. H. v. Ow, Probst, Ramm) genelnuigt. Zum P 0 li zc i st r a; g e s e tz batte die Kammer der Skandesherrn einige wenig erhebliche Aeuderungen beschlossen, denen die Kammer der Abgeordneten nunmehr ans Antrag der Kommission beitrat. Hierauf folgte noch die Beralhuug über einen abweichenden Beschluß der Kammer der Ttandesherrn zum Etat. Einige Petitionen wurden hierauf durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt und dann die Sitzung geschlossen. Nachmittags um 3^ , Uhr sodann erfolgte die Vertagung durch Königliches Reskript.
Stuttgart, 22. Feör. Glaubwürdigen Nachrichten zufolge ist der Revisionsassistcut Gaiser, welcher stier vor elwa 14 Tagen aus der Kasse des k. Oberamtsgerichts mittelst Einbruchs eine Summe von 3—4000 „ist entwendete und sich dann flüchtete, in Wien versteiftet worden. - Gestern Nacht gab es hier wieder einmal , in der Alexanderstraßc) eine Schlägerei, bei welcher vom Messer Gebrauch gemacht wurde. Einer der Streitenden wurde erstochen.
Stuttgart. Am Samstag kam eine hiesige Frau mit einem todten Kinde nieder, welches einen einem Hnndekopf ähnelnden und 6 Schoppen Wasser entstaltenden Wasserkopf hatte.
Stuttgart. Der plötzlich verwaiste Liederkranz beabsichtigt seinem verstorbenen Vorstand, Pros. Tr. Blum, noch eine besondere Todtenfcicr zu veranstalten, bei welcher der Verdienste des so rasch Tahingeschiedenen noch besonders gedacht werden soll. Als seine eventuellen Nachfolger in der Vorstandschast der Liederhalle werden genannt: Oberpostmeister Steidlc und Prof. Dr. I. G. Fischer. Der erstere hat jedenfalls die meisten Chancen.
Tübingen, 22. Febr. Gestern Abend veranstalteten die juridische und staatswirthschaftliche Fakultät im großen Saale des Museums eine Feier zum Andenken an den 100. Geburtstag des großen Recht-Kehrers Savigny (geb. 21. Febr. 1779 zu Frankfurt a. M.: 1810 Professor in Berlin und Mitglied der Akademie der Wissenschaften; 1817 Mitglied des Stnatsraths; 1842 Justizminister, zog sich in Folge der Märzereignisse 1848 ins Privatleben zurück und starb 25. Okt. 1861). Es waren zu dieser Feier auch die Beamten des Gerichtshofs und sämtliche Studirendc der Jurispudenz und Staats- wirthschaft geladen, welche denn auch sehr zahlreich erschienen waren.
In Oggclshausen, OA. Ricdlingen, ist am 20. Febr., Abends, ein Wohnhaus sammt Scheuer gänzlich abgebrannt. Es wird Brandstiftung vcr- muthet, und sind 3 Personen in gerichtlicher Haft. Auch in Ober-Dischingcn, OA. Ehingen, ist am 22. Febr., Nachts, eine Scheuer gänzlich abgebrannt und wird ebenfalls Brandstiftung vermuthet.
Balingen, 23. Febr. In dem benachbarten Geißlingcn feiert ein noch ziemlich rüstiges Ehepaar seine diamantene Hochzeit. Der Jubilar, Engelbert Sch laich, zählt 91, die Jubilarin 85 Jahre.
Vom Kocher, 22. Febr. Die Verhaftung des Eisenbahnaussehers ist unrichtig, er ist frei, die Nachncht war unrichtig. (Schw. M.)
Pforzheim, 23. Febr. Es dürste wohl einen großen Theil ihrer Leser iutercssiren, zu erfahren, daß Pforzheim sich mit Fug und Recht eine halbwürttem- bergische Stadt neunen kann, denn unter den 23000 Einwostneru derselben sind nicht weniger als 10 700 württcmbergischer Abkunft. (L.-Ztg.)
Würz bürg, 24. Februar. Vor dem hiesigen Schwurgerichte wurde, wie man der N. Franks. Pr.