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Amts- und Intelligenz-Blatt für den Odcramts-Bezirk Nagold.

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Erscheint wöchentlich 3mal und kostet halbjährlich hier ivlme Trägerlvhn! I .« <i» -4. in dem Bezirk z 2 außerhalb des Bezirks 2 40 i

Dienstag den 4. Februar.

JnserlionSgebühr siir die Ispnltige Zeile ans ge­wöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung 9 ; bei mehrmaliger je 6 4.

Abonnements-Cinladllnsi

auf den

Gesellschafter.

Auch für die Monate Februar L März nimmt jedes Postamt und die Postboten Be stellungen auf den Gesellschafter an.

Amtliches.

N a g v l d.

An die Standesbeamten.

Diejenigen Standesbeamten, welche mit der Vvrlage der statistischen Verzeichnisse über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälie noch im Rückstand sind, werden an die alsbaldige Vorlage derselben nebst Kvstenverzeichuisseil erinnert.

Ten 21. Januar 1879.

st. Obcramt. Güntncr.

SchnUrsnferenz für den vorderen Sprengel Nagold den 12. Februar, von 9 V 2 Uhr Vorm, an T ages - Ord n u n g:

I. Gesang:Wachet ans" ic. (gemischter Ehvrj und Weber I-, Nro. 20 und 1Ö9.

II. Lehrprobe und Vortrag über daS Taktschreiben von Schullehrer Dölker.

III. Besprechung des Aufsatzes über den Schreibleie Unterricht.

Die K. Pfarrämter werden ersucht, den Lehrern Vorstehendes zu eröffnen.

Nagold, 3. Februar 1879.

K. Conferenzdirektion.

Ströle.

Rathschläge für Eltern über die erste Kinderpflege.

Zum Gedeihen deS Kindes ist gute, reine Luft nöthig, man sorge daher für reichliche Lüftung deS Zimmers, halte Staub, Rauch, Dunst fern; trockne, wenn irgend durchführbar, nicht Wäsche oder Bett- kisscn am Ofen; bedecke nicht Kopf und Gesicht des Kindes während des Schlafes mit Tüchern, Schleiern und dergleichen. Während der ersten Wochen muß das Licht etwas gemildert sein, nach dem zweiten Monate meide man Dunkelheit und Zwielicht bei Tage und möglichst auch das Brennen eines Nacht­lichtes während der Nacht; insbesondere sei man vorsichtig beim Gebrauch einer Petroleumlampe, die nie herabgeschraubt brennen darf. Nur in den ersten 814 Tagen ist, namentlich bei schwächlichen Kin­dern, eine etwas größere Erwärmung des Zimmers erforderlich, später entschieden nachthcilig; die beste Zimmertemperatur ist 14" K. Reinlichkeit ist Be­dingung der Gesundheit. Kinder müssen im ersten Jahre täglich einmal gebadet und öfters ordentlich gewaschen werden, namentlich auch die Augen, Ohren, Nase und der Mund, letzterer nach jedesmaligem Trinken mit kaltem, reinem Wasser. Das Badewasser sei nicht heiß, höchstens 28" II. oder von der Wärme, welche dem eingetauchten Ellenbogen zusagt: auch das Waschwasser sei nicht heiß und werde all- mählig kühler genommen, so daß bei Kindern von über 3 Monaten nur ungewärmtes Wasser, welches einige Stunden im Zimmer gestanden hat, benützt wird. Bett- und Leibwäsche muß recht oft gewechselt werden, sie darf beim Gebrauch nicht feucht sein, aber auch nicht heiß und ausgedörrt, nur leicht angewärmt. Das Wickeln der Kinder ist der Gesundheit nicht förderlich, das feste Wickeln entschieden nachtheilig. Die Kleidung des Kindes sei warm, aber nicht dick und erhitzend, insbesondere nie eng und fest anschlie­ßend: die Aermel der Hemdchen und Jäckchen sollen

nicht zngebunden werden: in der Stube keine Kopf

bedeckung, keine Halstücher: man vermeide Steck nadeln: man lege nie ein Kind ungezogen in das Bett. Beim Fahren im Wagen soll das Kind nicht in Betten eingepackt, aber ungezogen und mit einer Decke zugcdeckt werden; mau fahre das Kind nicht rückwärts. Bei gutem Wetter bringe man das Kind viel in freie Luft, meide aber Wind mit nördlicher odcr östlicher Richtung, namentlich im Herbst und Frühjahr. Das Bett bestehe aus Matratze (Roßhaar, Seegras, Stroh; Kopfkissen und leichter Zudecke. Wenn Federbetten benutzt werden, so dürfen diese nie fcstgestopft, dick und schwer sein. Anhaltender Gebrauch einer Gummiunterlage ist schädlich. Nur Krankheit oder Milchmangel können eine Mutter von der Pflicht, ihr Kind selbst zn stillen, entbinden, selbst ein ein- oder zweimonatliches Stillen neben anderer Kost trägt zum Gedeihen bei. Kann ein Kind nicht Frauenmilch erhalten, so ist der beste Ersatz gute Kuhmilch, welche zuerst nicht ausgekocht mit abgekoch tem warmem Wasser verdünnt und mit hartem weißen Zucker versüßt gegeben wird. Bei Kindern, bis nach dem ersten Monate gebe man halb Milch, halb Wasser, spater allmählich weniger Wasser, vom 3. oder 4. Monat an reine Milch. Zusatz von Natron geschehe nur nach ärztlicher Verordnung. Ein die Milch ersetzendes Nahrungsmittel gibt es nicht; be­sonders gewarnt wird, ohne den Arzt zu befragen, vor Gebrauch der condcnsirten Schweizcrmilch, Nestle scheu Kinderpulver, Timpe's Kraftgries, Arrovroot, Salep, oder drgl. Mehl- oder Gricsbrei, Kaffee oder Theeabkochungeu, Hafergrütze als Nahrungs mittel sind ebenso schädlich als Brod und Kartoffeln in den ersten 0 Monaten. Die Nahrung muß in regelmäßigen, anfangs zwcistündlichen, später größeren Zwischenräumen gereicht werden. Die Flasche ist sofort nach dem Gebrauch zn reinigen und bis zum nächsten Trinken mit reinem kalten Wasser gefüllt zu halten. Das Saug- oder Gummihütchcn ist sofort ordentlich auszuwaschen und in reines kaltes Wasser zu legen; nie soll es dem Kinde als Beruhigungs­mittel in den Mund gegeben werden. Nach dem 6. Monate ist neben reichlicher, reiner Milch als Neben­kost zwei bis dreimal täglich Gries, Zwieback, Mais­mehl in Wasser, Milch oder fettloser Fleischbrühe gekocht zu geben. Semmel, Brod, Kartoffel, Fleisch oder die sonstige Kost der Erwachsenen ist erst im zweiten Lebensjahre gestattet. Bei anhaltendem Schreien, Erbrechen, Durchfall, kurzem Athem, un­ruhigem oder ganz fehlendem Schlaf, Abmagerung oder anderen Krankheitszeichen begnüge man sich nicht mit dem Rathe der Hebamme oder anderer Personen, sondern suche zeitig ärzlichen Rath.

Seim- Königliche Majestät haben ans die erledigte Jn- flizassessorsstellc bei dem Obcramtsgerichte Gmünd den Justiz- aisessor von Wider von Nagold denen Ansuchen gemäß zu versetzen gnädigst geruht.

Tages-Nerrigkeiten.

Deutsches Reich.

Gültlingen. Der hiesige Kriegerverein hatte letzten Mittwoch den 29. Jan. eine traurige Pflicht zu erfüllen. Ein Mitglied und Kamerad die­ses Vereins, Jakob Christian Kempf, Ochsenwirth dahier, wurde von einem großen Geleite von Militär- und Civilpersonen zu seiner letzten Ruhestätte gebracht. Der hiesige Militärvercin im Trauergewand, die hie- ige Feuerwehr in ihrer Dienstkleidung und Abgesandte des Kriegervereins von dem benachbarten Effringcn mit ihrer Kriegerfahne gaben diesem feierlichen Akte eine würdige Weihe. Am Grabe wurden die drei

üblichen Salven als letztes Ehrenzeichen eines Krie­

gers abgegeben. Friede seiner Asche!

Calw, 30. Jan. Da der Handwerksbur- schenbcttel in letzter Zeit doch wieder arg über- handgcnvmmcn hat, so wurde in der heutigen Ge- mcinderathssitzung beschlossen, daß jeder reisende Handwerksbursche ähnlich wie in Leonberg vorher eine Stunde lang (etwa ö6 Scheite) Holz für die Ge- meindercgie sägen müsse, ehe ihm das städtische Ge­schenk von 20 ^ verabfolgt werde.

Frendcnstadt, 28. Jan. Vor einigen Jahren kam am Ncnjahrstage in einem hiesigen Gasthvf ein Ueberziehcr abhanden. Gestern nun fand der Be­sitzer des Gasthvfs an der Thüre seines Oekonomie- gebäudes ein Paquet. Bei Oeffnung derselben kam der Ucberzieher zum Vorschein und dabei lag ein Zettel, worauf bemerkt war, daß man den Ueberzieher Demjenigen zustellen möchte, welchem derselbe vor zwei Jahren entwendet worden sei.

Stuttgart, 31. Jan. Ans der gestrigen sinung der Kammer dar Abgeordneten ist vor Allem der Antrag Schwarz zn erwähnen: die Regierung zu bitten, dem Gesetzentwurf, be­treffend die Strafgewalt des Reichstags gegen seine Mitglieder, die Zustimmung im Bnndcsrath zu versagen. Unterzeichnet ist dieser Antrag von sämtlichen (17) Mitgliedern der Linken. Die Kammer trat hieraus in die Berathung der Tagesordnung ein. Zunächst wurde ohne Debatte der Betrag von 89,500 ^ als zweite und letzte Jahresguote für das zweite katholische Schul, lehrer-Scminar in Saulgan, sowie der Beitrag von 10,611, bezw. 10,461 für Erweiterung des humanistischen Ghmna siiims in Stuttgart genehmigt, ebenso Kapitel 111 des Haupt finanzetats (Ertrag der Kamcralämteri. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war der Abschnitt über Stenern (Kapitel 124 - 129 des Hanptfinanzctats). Bei Kapitel 124 direkk- Stcucr von Grnndcigenthum und Gefälle», Gebäuden und Gewerben) sprach sich Wüst für eine höhere Besteuerung der Wanderlagcr ans, durch welche die ständigen Gewerbe schwer geschädigt werden. In Baden und anderen Staaten seien die­selben viel höher besteuert. Oberfinanzrath Zeller und Finanz rath v. Nenner bestritten diese letztere Behauptung. Wenn auch in Baden z. B. schon bei einer Dauer des Betriebs von über 7 Tagen die Wauderlager die ganze Jahresguote bezah­len müssen, bei uns erst bei einer Tauer von über 30 Tagen, so sei bei uns die Taxation an sich eine wesentlich höhere als dort: auch haben genauere Erhebungen ergeben, daß, von ein­zelnen Städten abgesehen, die Konkurrenz der Wanderlagcr nur wenig empfunden werde. Ebner und Bcntter dagegen er­klärten sich mit Wüst einverstanden, letzterer bezeichnete eine gesteigerte Taxation als wünschcnswerth. Bei Kapitel l25 (Kapital- -c. Steuer) sprach W ü st den Wunsch aus, es möchte, wenn erst die Matriknlarnmlagen beseitigt seien und die finan­zielle Lage des Staats sich auch anderswie gebessert habe, von der Kapitnlsteuer ein grösserer Thcil den Gemeinden zngewiesen werden (bisher gehsrten bekanntlich 4,8 pCt. dem Staat, 1 pEt. der Gemeinde.) Mo hl sprach sich dagegen aus, weil das nnr den großen Städten zu Gute käme, Retter, Ebner und Liau tenschlager erklärten sich mit Wüst einverstanden. Bei Kap. 128 (Wirthschaftsabgaben) sprach sich Retter für die allge­meine Konsnmstcuer auf Wein ans, da er cs für ungerecht halte, daß Privatleute und Privatgesellschaften, Offizicrkassino's oder gar Konsumvereine, die im Wein einen großen Umsatz haben, vvn dieser Steuer befreit sein sollen. Lenz bemerkte, daß die Konsumvereine ja bereits Gewerbesteuer, daß fcrner auch ihre Beamten Bernfscinkommcnssteuer zahlen müssen, und daß denselben der Verkauf von Wein an Nichtmitglicder seines Wissens nicht gestattet sei. Mohl erklärte sich für Besteuerung der Konsumvereine, aber gegen eine allemcine Konsnmsteuer aus Wein, ebenso Bcntter und v. S ch m i d. Nachdem sodann noch Kap. 129 (Sporteln) ohne Debatte genehmigt war, wnrde die Sitzung geschlossen.

Stuttgart, 31. Jan. Gestern Vormittag ist ein alter verdienter Veteran, Oberst Lipp, im Alter von 72 Jahren mit Tod abgegange». Lipp kam im Gefecht bei Doff'enbach Ende des Monats April 1848 mit dem Freischaarcnführer Reinhardt Schimmel- Ofcning im Handgemenge zusammen und wäre erlegen, wenn ihm nicht ein braver Unteroffizier zu Hilfe geeilt wäre und seinen Gegner getödtet hätte.

Eßlingen, 30. Jan. Wie bei den Fleisch­preisen, so scheint auch bei den Brodprcisen ein Abschlag eintrcten zu wollen. Ein Bäcker hat U