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Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.
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Erscheint wöchentlich 3mal und kostet halbjährlich hier (ohne Trägerlohn) 1 60 für den Bezirk 2 außerhalb des Bezirks 2 25
Samstag den 10. März.
Jnierationdgebübr für die Ispaltige Zeile aus! gewöhnlicher Schrift bei einmaliger Einrückung! 9 -4, bei mebrmaliger je 6 ^i.
1877.
Tages-Neuigkeiteu.
s Wildberg. Ein Festlag liegt hinter uns, gefeiert in altherkömmlicher, aber herzlicher Weise: das Geburtssest Sr. Majestät unseres in Ehrfurcht geliebten Königs. Ein Festzug von Beamten, bürgerlichen Kollegien, Bürgern und Mitgliedern des Militär- und Veterancnvereins bewegte sich vom beflaggten Nalhhaus in die Kirche. Ein Festessen versammelte viele Theil- nehmer im Gasthaus zum Schwanen, wo der erste Toast auf Se. Majestät den König, der zweite aber auf Ihre Majestät die Königin mit rauschendem Beifall ausgenommen wurde. Das ganze Fest verlief in heiterster Weise und gab ein treues Bild, wie innig das württembergische Volk mit seinem Königshause verbunden ist.
^ L Haiterbacb, 7. März. Der auch hier durch "das 'Jahr 1870—71 ins Leben getretene Militär- Verein brachte der hiesigen Königsfeier seit mehreren Jahren eine lebhaftere öffentliche Theilnahme. Der festliche Tag wird seither stets mit Tagwache und Kanonade cingelcitet und demselben durch Kirchgang der Behörde, Bürgerschaft und Militär-Verein die religiöse Weihe gegeben. Nach dem Gottesdienste kommt zwar lange nichts mehr, denn das solenne Festessen fehlt hier. Dagegen versammeln sich Behörde, Militär- Verein und Bürgerschaft Abends in einer Wirthschaft, die durch Beflaggung schon am Morgen hiezu bezeichnet ist, zu einer Abendunterhaltung. Auch diesesmal war dieselbe eine sehr gemüthliche und zahlreich besuchte, obwohl eine andere Gesellschaft sich isolirte und ihre Festfreude in einem andern Gasthause zum Ausdruck brachte. Rede und Gesang wechselten in gehobener Stimmung, und auch der letzte Toast, welchen ein Bürger auf unfern Stadt Vorstand ausbrachte, dessen Geburtssest in kürzester Zeit anbreche, fand lebhaften Anklang. Hoffen wir, daß auch des Kaisers Geburtsfeier ! nicht minder solch allgemeine Theilnahme und warme patriotische Herzen wie die gestrige Feier finden wird.
k O b er schw and orf. Auch hier feierte der Militärverein das Gebnrtsfest Sr. Majestät des Königs. Morgens kündeten Tagwache und Böllerschüsse die ^ Feier desselben an. Abends war im Gasthaus zum ! Löwen Versammlung von den Mitgliedern des Vereins,
> wobei Gesänge und Toaste zur Unterhaltung mit einander wechselten.
! Herrenberg, 5. Marz. Die hiesige Vor-
! schußbank e. G., hat nach dem von ihr ausgegebcnen Rechenschaftsbericht im Geschäftsjahr 1876 einen Umsatz von 1,924,469 «ck, mit dem ein Reingewinn von 10,852 «/K erzielt wurde. Die Geschäftsantheile der Mitglieder belaufen sich auf 149,0 l9 Der Ne- ^ servefond beträgt 8,740 ^ An Dividende konnten ^ vertheilt werden 8°/o, weitere 400 des Reingewinns ! wurden .auf neue Rechnung übertragen. Die Bank i erfreut sich des besten Vertrauens in Stadt und Bezirk, die Zahl ihrer Mitglieder hat sich gesteigert auf 672. Verluste kamen nicht vor. (Sch. M.)
Bondorf, OA. Herrenberg, 4. März. Vor einigen Tagen wurde der älteste Mann von hier zu Grabe getragen: der frühere Pächter der Domäne Nieder-Reuthin, Christian Brodbeck, welcher sich
> stets einer ausserordentlich guten Gesundheit erfreute,
s in seinem Leben weder Doktor noch Apotheke in Anspruch nehmen mußte, das seltene Alter von 92 Jahren 6 Monaten erreichte und eine Tochter, zugleich einziges Kind. 5 Enkel, 50 Urenkel und 3 Ururenkel hin- ierließ. (Sch. B.)
Stuttgart, 8. März. Heute Morgen verbreitete sich die Kunde eines schrecklichen Verbrechens in der Stadt: Schneider Greiner, der mit seinem Bruder in der Weißenburgstraße seit kurzem eine Schweinemetzgerei betreibt, hat heute Nacht seine Frau und 4 Kinder im Alter von 1—5 Jahren ermordet. Die Frau und 3 Kinder wurden früh 6 Uhr erdrosselt, das vierte Kink mit gespaltenem Schädel aufgesunden.
Bei seiner Vorführung durch die Polizeimannschajt
soll Greiner angegeben haben, daß er mit seiner Frau verabredet habe, sie wollen sich beide mit einander ums Leben bringen. — Gericht und Staatsanwaltschaft sind sofort an Ort und Stelle eingeschritten. (St.-A.)
Dieters weiler, 8. März. Vergangenen Sonntag halte ein hiesiges Paar Hochzeit; in der Hochzeitsnacht jedoch, als dieselben schon zu Hause waren, erkrankte die Braut plötzlich und starb bald darauf.
Unter den zahlreichen Hochzeilsgaben, welche unserm neuvermähllen Thronfolgerpaare zu Theil wurden, befindet sich nach dem „Deutsch. Volksbl." auch ei» werihvolles marmornes Festgcschenk Sr. Heiligkeit des Papstes Pius IX., an dessen Fuß eine lateinische Widmung angebracht ist.
Mord und Selbstmord aus Geistesstörung Am Samstag den 3. d. M. wurde nach dem „Hcuv. Bol." die 29jährige Ursula Hohner, Ehefrau des Taglöhners Hvh ner, „Sattlers" in Trossingen, in dem ca. 100 Schotte von ihrer Wohnung entfernten Brunnen lobt gesunden. Nach zuverlässigen Angaben waren an derselben schon seil längerer Zeit Spuren geistiger Störung bemerkt worden, namentlich war sie ganz unglücklich darüber, daß sie ihr Jahr alles Mädchen nicht stillen konnte. Am Sonntag srüh nun fand der Mann, mit dem sie beiläufig bemerkt in ganz glücklicher Ehe lebte, das Bett seiner Frau leer. Das Kind tag tobt in der Wiege. Den Leichnam der Frau fand man nach kurzem Suchen in dem oben erwähnten Brunnen. Bekleidet war derselbe blos mit einem Hemd, Strümpfen und Pantoffeln. Die Frau hatte sich vorher entkleidet und die Kleider an einen Zaun in der Nähe des Brunnens ausgehängt. Die Sektion des Kindes ergab die Erscheinungen des Erstickungstodes. Bei dem Mangel jeglicher Spur einer äußeren Gewalteinwirkung muß man annehmen, baß bas Kind durch Vorhüllen einer Bettdecke oder sonst eines Gegenstandes, welcher den Zutritt der Lust zu Mund und Nase gehemmt hat, erstickt ist. Die Sektion der Frau constalirte starke Blutüberfüllung der Gesässe an der Basis des Schädels, ferner eine schon länger bestehende Erkrankung der Gebärmutter, Leiden, welche bekanntlich oft die größten Störungen im Nervensystem, ja selbst gänzliche Geisteeverwilrung zur Folge haben. (St. N- B. Ztg.)
Berlin, 6. März. Aus der letzten pailamen- larischen Soiröe beim Fürste» Bismarck lhcilt das „B. Tgbl." noch mit: Fürst Bismarck bemerkte, er wisse bereits seit zwei Jahren ganz genau, auf welche Weise die Orientfrage am leichtesten zu lösen sei Alles spitzte die Ohren und war auf die Lösung der schwierigen Frage aus dem Munde des Reichskanzlers gespannt. Fürst Bismarck fuhr aber zur größten Ue- berraschung fort: „Indessen, da ja Deutschland und uns die orientalische Frage nicht interessirt, schweige ich lieber darüber."
Berlin, 6. März. Der „Post" zufolge dürfte Seitens des Bundesralhes in der Angelegenheit der Berlin-Dresdener Eisenbahn der höchste Gerichtshof der drei Hanse Städte zu Lübeck mit Prüfung der Rechtsfrage und Erlaß eines Schiedsspruchs betraut werden. — Ferner theilt die „Post" mit, in den Kreisen der Elsässer Autonomisten sei man der Hoffnung, daß der Kaiser im Laufe des Mai von Wiesbaden aus Straßburg und den Elsaß besuchen werde und hierbei in Bezug auf die Optanten eine wesentliche Erleichterung gewährt werden solle.
In parlamentarischen Kreisen findet die Idee vielen Anklang, daß der Reichstag dem Kaiser zu seinem bevorstehenden achtzigsten Geburtstage in einer besonderen Adresse seine Glückwünsche darbringe. Es ist anzunehmen, daß, wenn der greise Monarch in einer Bescheidenheit nicht selbst die seltene, aber doch durchaus natürliche Kundgebung zurückweist, dem Ge danken demnächst schon praktisch näher getren werden wird.
Berlin. Der Verkauf des v. Decker'schen Grund stücks und der darauf belegenen Druckerei an das Reich um 7 Mill. Mark bestätigt sich. Das bedeutende, zwischen dem Auswärtigen und dem Reichskanzleramte belegene, bis an den Thiergarten reichende Grundstück wird Raum zur Aufführung der für das Reich erforderlichen Bauten gewähren und der Reichsoerwallung über manche Verlegenheiten hinweghelfen.
ES stellt sich nunmehr heraus, daß für die Fa
brikation und Verbreitung der falschen Zwanzig- Pfennigstücke eine weitverzweigte Falschmünzerbande in Thäligkeit sein muß, denn die Falsificate tauchen jetzt allerorts auf. Wie in München, so wurde jüngst bei der Reichsbank-Hauplstelle zu Frankfurt a. M. unter einer giößercn eingezahlten Summe ein Posten von nicht weniger als 45 falschen Zwanzig Pfennigstücken entdeckt, die gleichfalls den echten sehr kunstvoll nachgemacht waren. Nach den angestcllten Ermittelungen ist anzunehmen, daß die Verausgabung in Spezerei- gejchäfteii, Wiithschasten, bei Bäckern, Metzgern rc., überhaupt im kleine» Verkehr bewirkt worden ist. Eine Vcrmuthung, aus welcher Gegend die Falsificate stammen, hat sich bis jetzt noch nicht anfstellen lassen.
Der von der konservativen Partei in Aussicht gestellte Antrag bezüglich einer Reform der Gewerb e- ordnung ist nunmehr beim Reichstage eingegangen. Der Antrag lautet: Der Reichstag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu enhetlen: Gesetz betr. die theilweise Abänderung und Ergänzung des Tit. VII. der Gewerbeordnung. Wir Wilhelm rc. Art. I §. 113 der Gewerbeordnung wird aufgehoben und durch folgende Bestimmungen ersetzt: §. 113. Gesellen und Gehilfen sind verpflichtet, Arbeitsbücher zu führe». Das Arbeitsbuch muß enthalten: a) den Namen, Jahr und Tag der Geburt, sowie die zur Feststellung der Person erforderlichen Angaben, b) Bei solchen, welche in einem Lehrlingsverhällnisse gestanden haben, Angabe über Dauer und Beendigung der Lehrzeit, e) Die Eintragung der Arbeitgeber über: die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses, sowie die Veranlassung des Austritts aus der Arbeit (Kündigung und dergl.) Die Gesellen und Gehilfen können fordern, daß in das Arbeitsbuch außerdem eine Bescheinigung über Befähigung, Leistungen, Fleiß und Betragen ausgenommen werde. Arbeitgeber, welche Gesellen und Gehilfen ohne Arbeitsbuch in Arbeit nehmen, werden mit Geldbuße bis zu 150 oder im Falle des Unvermögens mit entsprechender Haft, Gesellen und Gehilfen, welche ohne Arbeitsbuch in Arbeit treten, mit Geldbuße dis zu 30 oder im Falle des Un« Vermögens mit entsprechender Haft bestraft. Die Eintragungen des Arbeitgebers werden von der Gemeindebehörde kosten und stempelfrei beglaubigt. D;e Ausstellung des ersten Arbeitsbuchs, sowie eines neue n Arbeitsbuches, welches an die Stelle eines mit Eintragungen angefüllten Buches tritt, erfolgt , von der Gemeindebehörde kosten- und stempelfrci. Für ein verloren gegangenes oder unbrauchbar gewordenes Arbeitsbuch ist auf geschehene Anzeige und nähere Ermittelung der obwaltenden Umstände ein neues gegen eine Gebühr auszufertigen, in welchem der Grund der Neuausfertigung zu vermerken ist. - Art. II. Hinter §. 115 der Gewerbeordnung wird folgende Bestimmung eingeschaltet: §. 115 a. Der Lehrvertrag ist schriftlich abzuschtießen. Ec muß Bestimmungen enthalten: a) Ueber die gewerblichen Verrichtungen, in welchen der Lehrling zu unterweisen ist. b) Ueber die Dauer der Lehrzeit, sowie die etwaigen besonderen Bedingungen, unter welcher der Vertrag vor Ablauf der Lehrzeit einseitig ausgehoben werden kann, c) Ueber Vereinbarung einer Probezeit, innerhalb welcher beiden Thei- len der Rücktritt vom Lehrvertrag freisteht. ä) Ueber das Lehrgeld, bez. über die unentgeltliche Unterweisung oder den Lohn des Lehrlings. Die Lehrzeit muß eine mindestens 2jährige sein. Die Probezeit muß mindestens 4 Wochen betragen — Art. III. Hinter §. 122 der Gewerbeordnung wird nachstehende Bestimmung eingeschaltet: § 122 u. Der Lehrling, welcher widerrechtlich die Lehre verläßt, wird mit Geldbuße bis zu 30 oder Haft, der Arbeitgeber, welcher einen solchen Lehrling wider besseres Wissen in die Lehre oder in Arbeit nimmt, wird mit Geldbuße bis zu 150 oder im Falle des Unvermögens mit entsprechender Hast
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