lie ßt die überraschende sozialdemokratische Machtentsal t»ng scheint über die deutschen Grenze» hinaus einen absonderlichen Schrecken verbreitet und die regierenden Gewalten in Aufregung versetzt zu haben. In Le uv berg wurden, wie uns unser Wiener Korrespondent schreibt, von der östreichischen Polizei am Dienstag über 20 russische Emigranten, ferner fünf oder sechs rutbeuische Journalisten, ebensoviele Privatleute und einige katholische Priester verhütet; sämintlich stehen dieselben unter dem Verdachte, eine großartige sozia listische Bewegung eingcleiict zu haben. Sozialistische Flugschriften in großer Menge und sogar vollkommene Namensoerzeichuisse sollen bei den Verhafteten vorge- snnden worden sein. Wie es heißt, erstreckt sich die Verbindung dieser Gesellschaft von Rußland bis in die SchweJ, dann nach Paris, London und auf mehrere kontinentale Hauptstädte." Es ist gerade in allerletzter Zeit gar viel über die sozialistische Zersetzung Ruß lands geschrieben und behauptet worden, vielleicht mehr als bewiesen werden kann Fast scheint es, als wolle man jetzt von einem Extrem ins andere falle». Nach­dem jahrelang die sostalistischcn Bestrebungen nur mit gerinasebätzigem Achselzucken beachtet wurden, verfallen jetzt gar viele in ganz triviale Henlmaicrei und glau­ben sich bereits von den sozialdemokratischen Fäusten halb erwürgt Der Mittelweg dürfte auch hier der beste sein. Freilich in Oestreich kennt man diese Mit­telstraße nicht, denn sie ist ja bekanntlichgolden" und Gold ist in diesem Lande der Papierwährung, wie man weiß, noch immer Chimäre.

Die Wahlen zum deutschen Reichstage, so un­vollkommen ihr Resultat auch erst durch den Telegraph bekannt geworden ist, finden dennoch große Beachtung in der Pariser Presse. Die Wahlsiege der Sozial­demokraten wurden mit lebhaftem Beifall von den französischen Sozialisten in ihren Organen begrüßt, dieselben seien eine lebendige und laute Protestation gegen den Raub von Elsaß-Lothringen und gegen die deutsche Regierung." Wahrlich Sozialismus und Ult­ramontanismus haben weder Vaterland noch Patriotis­mus! Sollte aber der Glückwunsch und die Freude der französischen Blätter über das Wachsen der reichs- feindlichen Opposition in Deutschland nicht geeignet sein, den Wählern Berlins ein wenig Schamröthe ins Gesicht zu treiben und sie zum Nachdenken veranlas­sen über den Ausfall der dort stattgehabten Wahlen?

In Chemnitz ist eine Wiltwe Leuchsenring im Alter von l02 Jahren 31, Monat gestorben, sie war wohlauf bis zum letzten Tag.

Wiener und Galizische Blätter melden, vor allem dieDziennig Posnanski" behaupten, daß in Folge von Vorgängen in Kischenefs auf Weisung aus St. Petersburg ein Oberst und sechs Offiziere hingerichtet worden seien

Madrid, 17. Jan. Der König wird sich am 15 Februar nach Malaga begeben, um den Oberbe­fehl über das Evolutionsgeschwader zu übernehmen.

London, 20 Jan. DieTimes" empfiehlt Ruß­land, sich mit dem moralischen Ergebnisse der Konfe­renz zu begnügen, statt Krieg zu führen. Rußland habe zwar keine Garantien erlangt, besitze aber solche durch seine eigene Stärke. Das klügste und würde­vollste Verfahren würde sein, wenn Rußland, indem es anerkennt, daß die Situation sich seit dem Herbste, ja selbst seit der Moskauer Rede geändert habe, mit den anderen Mächten abwartete, wie die Pforte ihren Versprechungen nachkommt.

Alls einem Privatwerft in England ist wieder ein neues mächtiges Panzerschiff für die Türkei fer­tig geworden, welches in Bezug auf Angriff, wie auf Vertheidigung eines der gewaltigsten sein soll, die über­haupt im Besitz irgend eines Landes sind. Bei der bevorstehenden Probefahrt wird auf Befehl der Admi­ralität die Mannschaft eines englischen Kriegsschiffes den Dienst versehen. Kleine Aufmerksamkeiten erhal­ten die Freundschaft.

Pera, 18. Jan. Es bestätigt sich, daß die Vertreter Englands, Oestreichs, Deutschlands, Italiens und auch Rußlands, wenn sie abreiseu eine Absicht, die im Falle der Ablehnung der letzten Vorschläge unerschütterlich erscheint ihre Geschäftsträger zurück­lassen werden. Englischerseits glaubt man daraus, daß auch Rußland demnach die diplomatischen Beste Hungen nicht abbrechen werde, schließen zu dürfen, daß es nicht zum Kriege kommen würde.

Noch in der letzten Sitzung der Conferenz haben die Türken ein stilles Gaudium gehabt. Graf Cb au dordy, der sranMsche Bevollmächtigte und Deutsch lands guter Freund von 1870, ließ seiner Entrüstung über die türkischen Gräuel gegen die Christen in der

Bulgare! etwas gar zu freie» Lauf. Da stand Mid- hat Pascha aus und fragte gelassen, ob sich der Herr- Graf aus Frankreich vielleicht an gewisse Dragonaden Sr. Majestät Louis XlV. gegen die Protestanten erinnere? oder vielleicht an eine gewisse Bartholomäus­nacht in Paris? oder auch an die Massen Ersäufungen in Nancy? Und wenn der Herr Graf sich nicht mehr besinnen könne den» das seien alle Geschichten, so erinnere er sich doch wohl noch au die rothe Commune von l871. Graf Chaudvrvy sing au zu poltern wie der gallische Hahn und seine iheiliiehmenden College» hatten alle Mühe, ernste Geucher zu behalten. Als sie aber hinaus waren, sagten sie: dieser oerfl Mid- hat, kenn! sich der auch in der civillsirteu Geschichte aus! Ein Glück, daß er das Examen nicht fortgesetzt und uns gefragt hat, ob wir von einem 30jährigen Krieg etwas gehör:, wo sich Katholiken und Prote- stauien von Neligiouswegen zerfleischten oder gar von den frommen Herren Jesuiten! u. s. w. u s. w.

Konstantiuopel, 18. Jan. Der Große Nath beschloß dem Vernehmen nach einstimmig, die Vorschläge der Mächte abzulehnen als der Integrität, Unabhängig­keit und Würde des ottomaiiischen Reiches zuwider- laufend

K o n st a n t i n o p e l, 18. Ja». Die heutige Sitzung des Großen Ralhes, an welcher 200 Würden­träger theilnahmen, dauerte drei Stunden und nahm folgenden Verlauf: Zunächst wurde ei» Expos« der Vorkommnisse seit Beginn der Jusurrecliou und der von den Mächten aufgestellten Vorschläge verlesen. Sodann entwickelte Midhat Pascha in langer Rede die türkischen Gegen Vorschläge nebst einigen der Verfassung nicht znwiderlanfenden Concessionen, welche aus Ver­söhnlichkeit bewilligt wurden. Midhat Pascha legte zugleich den Ernst der Lage dar und berührte die in Aussicht gestellte Abreise der Botschafter und Confereuz- Delegirteu. Nachdem der Großoezir hierauf noch auf den Krieg und dessen Schrecken, die Verschlimmerung der inneren Lage und die Unmöglichkeit, die erforder­lichen Äeldmitiei aufzubringen, hingewiesen hatte, schloß er mit den Worten: die Ottomanen sollen auf keinerlei Allianz rechne». Hieruächst wurde mehrerseits, nament­lich von den religiösen Chefs der Griechen und Armenier, die Verwerfung der Vorschläge der Mächte befürwortet. Nachdem Midhat Pascha noch wiederholt auf den Ernst der Lage und die traurigen Folgen des Krieges die Ausmerksamkeit gelenkt hatte, sprachen sich sämmtkiche Anwesende einstimmig unter dem Rufe:lieber Tod als Entehrung", für die Ablehnung der-Vorschläge der Großmächte aus

Philadelphia, 15. Jan. Das milde Wetter hat das Eis aus dem Ohio und seinen Nebenflüssen gebrochen: in Pittsburg ist durch den Durchbruch der Fluten große Zer­störung eingetreten. Sieden Dampfer, 400 Kohlenbarken und andere Fahrzeuge scheiterten. In Cinrinati ist bis 400,000 Dollars Schaden angerichtet. Großes Unheil wird aus fast jeder Stadt bis zur Ohiomündung gemeldet. Hunderte von Schiffen wurden in großen Eismassen den Fluß abwärts ge­trieben in einer Geschwindigkeit von 40 engl. Meilen die Stunde.

Die neuen Deutschen Justizgesetze.

(Schluß.)

Die Slrasprozeßordnuiig überweist die Verfol­gung der Verbrechen und die Erhebung der Anklagen nicht wie bisher in den meisten deutschen Ländern aus­schließlich der Staatsanwaltschaft, sondern gibt jedem Einzelnen das Recht der Anklage bei Beleidigungen und leichten Körperverletzungen und gestattet dem Ver­letzten in allen andern Fällen bei verweigerter Erhebung der Anklage die Beschwerde an das Oberlandesgcricht, dessen Spruch der Staatsanwaltschaft sich unterwerfen muß. Der Gerichtsstand der Ergreifung fällt weg; jeder Deutsche darf nur abgeurtheilt werden an seinem Wohnsitz oder am Orte der verübten That. Die Gründe der Verhaftung und die Fälle ihrer Zulässig­keit sind beschränkt. Der Festgenommene ist sofort dem Richter oorzuführen, welcher ihn sogleich wieder ent­lassen kann und ihn entlassen muß, wenn nicht binnen einer Woche die öffentliche Klage erhoben ist und wenn nicht außerdem der Richter die Fortdauer der Haft für gerechtfertigt hält Nur der Richter kann die Dauer dieser Hast auf höchstens vier Wochen verlängern. Nach erhobener Klage ist die Dauer der Verhaftung nur zulässig bei dringendem Verdacht der Flucht oder wenn Thatsacheu vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß der Angeklagte die Spuren der That vernichten oder Zeugen und Mitschuldige zu falschem Zeuguiß ver­leiten will Bloße Vermulhuugen sind ausgeschlossen.

Eine Reihe anderer Bestimmungen sichert den seiner Freiheit Beraubten gegen Mißbrauch und gewährt

ihm überall richterliches Gehör. Dem Uutersuchuiigs- gefangenen ist jede Freiheit zugestanden, welche mit dem Zweck der Untersuchung verträglich ist. Insbe­sondere ist ihm eine humane und seinen Lebensgewobn- heiten angemessene Behandlung im Gefängniß ge­währleistet.

Haussuchungen und Beschlagnahmen können unter sichernden Formen nur im Fall des äußersten Verzugs von den Beamten der Staatsanwaltschaft und der Polizei vorgenommen werden. Alls von der letzteren vorgenommenen Beschlagnahmen sind dem Richter bin­nen 3 Tagen zur Bestätigung vorzulegen, wenn bei der Beschlagnahme der Betroffene oder ein Angehöriger nicht anwesend war, oder doch gegen die Beschlagnahme Widerspruch erhoben hat. In allen andern Fällen kann der Betroffene jeder Zeit gerichtliche Entscheidung fordern. In Beschlag genommene Papiere muß der Staatsanwalt versiegelt dem Richter, der allein zur Durchsicht berechtigt ist, überliefern. Briefe und Te­legramme dürfen nur dauu in Beschlag genommen werden, wenn sie au den Beschuldigten selbst gerichtet sind, oder wenn bestimmte Thatsacheu vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß sie für ihn bestimmt sind, oder von ihm herrühren und für den Zweck der Un­tersuchung von Bedeutung sind. Nicht wie bisher erst bei der Schlußverhandlung, auch schon während der Voruntersuchung kann der Beschuldigte einen Venheidi- ger nehmen. Ist er verhaftet, so steht ihm dennoch der schriftliche oder mündliche Verkehr mit dem Ver- theidiger frei. Nur der Richter kann anordnen, daß den Unterredungen des Vertheidigers mit dem Beschul­digten eine Gecichtspersoi, beiwohne und dies auch nur dauu, wenn die Verhaftung nicht lediglich wegen Fluchtverdachts gerechtfertigt ist. Um (Überrumpelungen und Uebereilungen zu verhüten, ist vorgeschrieben, daß i» vielen wichtigeren Fälle» ein Voruntersuchung statt­finden muß. In allen andern Fällen kann nicht der Staatsanwalt allein, sondern auch der Beschuldigte sie verlangen, wenn er erhebliche Gründe anführen kann, daß sie süc eine Vertheidigung noihweudig sei.

Vor Eröffnung des Hauptverfahrens muß dem Beschuldigten eine Anklageschrift eingehändigt werden, welche ihm Kenutniß gibt von der erhobenen Anklage, der wider ihn behaupteten That und den vorgebrachten Beweismitteln. Der Beschuldigte kann auch dann noch eine Voruntersuchung fordern oder die Erhebung ein­zelner Eittlastuuzsbeweise beantragen oder sonstige Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptversah- reus Vorbringen. Auch in der Hanptoerhaudlung kann der Angeklagte, was bisher in Preußen und anderen Ländern nichi der Fall war, die Zeugen für seine Vertheidigung selbst laden. Die Staatskasse hat die Auslagen für diese Zeugen zu ersetzen, falls dieselben für die Aufklärung diensam waren. Der verurtheilte Angeklagte endlich kann, wenn er sich für unschuldig hält, in einer gegen das bisherige Verfahren außer­ordentlich erleichterten Weise bei Vorführung neuer Beweismittel die Wiederaufnahme des Verfahrens fordern und den Nachweis seiner Unschuld führen. Gegen die Urtheile der Schöffengerichte ist die Berufung an die Landgerichte gegeben. Wenn es sich nicht um Uebertretungen handelt, so ist auch über diese Beru­fung von 5 Richtern abzuurtheilen. Dem freigespro­chenen Beschuldigten kann das Gericht nach den Um­ständen des Falls den Ersatz der nothwendigen Auslagen aus der Staatskasse zusprechen.

Diese und viele andere Bestimmungen haben den Zweck, neben einer ernsten und raschen Verfolgung des Verbrechens doch zugleich die nothwendige Sicher­heit für den Verfolgten und für die Vertheidigung des vielleicht unschuldig Angeklagten zu gewähren. Fast überall in Deutschland werden hierdurch große Fort­schritte gemacht, nirgends wird ein Rückschritt zugelassen. Selbst die heftigsten Gegner der Reformen haben dies nicht zu behaupten gewagt.

Auf Grund dieser großen Reichsgesetze wird in Zukunft in allen deutschen Landen von gleichmäßig und unabhängig besetzten Gerichten gleiches Recht für Alle gesprochen werden. Die gleichen Vorschriften über das Verfahren werden überall gelten. Nicht allein die rechtsgelehrten Juristen werben die Gesetze verstehen, auch Jedermann aus dem Volke wird sie handhaben lernen. Dem Handel und Verkehr wird dadurch große Förderung zu Theil. Das bereits geschaffene einheit­liche Verkehrsleben- wird erst durch das Rechtsleben zur vollen Geltung gelangen. Erst jetzt ist die Her­stellung eines einheitlichen bürgerlichen Rechts, an wel­chem schon heute bewährte Kräfte der Nation im Auf­träge des Reichs arbeiten, möglich. Alle deutschen Gerichte, auch wenn sie verschiedenen Staaten angehören,

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