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ein Unterkommen sich zu verschaffen im Stande ist Nach 4 jenes Gesetzes ist ferner die Gemeinde zur Abweisung eines neu Anziehenden nur dann befugt, wenn sie Nachweisen kann, daß derselbe nicht hinreichende Kräfte besitzt, um sich und seinen nicht arbeitsfähigen Angehörigen den nothdürfiigen Lebensunterhalt zu verschaffen und wenn er solchen weder aus eigenem Vermögen bestreiten kann, noch von einem dazu verpflichteten Verwandten erhält. — Die Besorgniß vor künftiger Verarmung berechtigt die Gemeindevorstände nicht zur Zurückweisung. Diese Bestimmungen sind aus der Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes vom l. November 1867 in die deutsche Reichsgesetzgebung herübergenommen worden, sie bestand also schon, als nach dem deutsch-französischen Kriege in der Zeit der großen Gründungen das Hin- und Herziehen von einem Ende unseres lieben Vaterlandes zum anderen begann.
Da eine so unbeschränkte Freizügigkeit,, die auch noch durch die Aufhebung der Abgaben beim Anzug in eine Gemeinde erleichtert wurde, natürlich in den Bevölkerungsverhällnissen ungeheure Veränderungen Hervorbringen mußten, so war es Pflicht der Gesetzgebung. hierauf Rücksicht zu nehmen und so vereinbarte man bis zum 6. Juni 1870 ein neues Gesetz über den Unlerstützungswohnsitz. Wenn ein großer Theil der Bevölkerung seinen Wohnsitz häufig verändert, so müssen Bestimmungen darüber vorhanden sein, welche Gemeinde verpflichtet ist, im Falle der Berarmuiig dem Hilfsbedürftigen Unterstützung zu gewähren, früher bestanden hierüber in den einzelnen deutschen Staaten die verschiedensten Bestimmungen, jetzt gelten darüber in ganz Deutschland folgende Vorschriften: Der Anspruch auf Unterstützung — der Unterstützungswohusitz — wird durch tatsächlichen zweijährigen Aufenthalt in einer Gemcinne erworben und geht durch zweijährige Abwesenheit wieder verloren. Wenn Jemand hilfsbedürftig wird, so ist zu seiner Unterstützung diejenige Gemeinde oder auch derjenige Gutsbezirk verpflichtet, in welchem der betreffende sich gerade aufhält. Wenn das nicht sein Unterstützungswohusitz ist, so muß für diese vorläufige Unterstützung entweder der Ortsarmenverband auskommen, in welchem der vorläufig Unterstützte seinen Unterstützungswohnsitz hat oder wenn der Betreffende einen solchen überhaupt nicht hat, derjenige Landarmenverbaud, in dessen Bezirk er sich bei Eintritt der Hilfsbedürftigkeit befand. Ortsarmenverbände werden aus mehreren Gemeinden resp. Gulsbezirkcn, Landarmenverbäude aus mehreren Ortsarmcnverbändcn gebildet.
Wie haben sich diese Bestimmungen in der Praxis bewährt?
In der Gründerzeit, als die Entwickelung der großen Industrie einen so gewaltigen Aufschwung zu nehmen schien, waren überall Arbeitskräfte nölhig, welche natürlich zum größten Theil aus den kleinen Städten und vom platten Lande nach den großen Städten herangezogen, in denen der Schwindel erregende Actiengesellschaftstanz aufgcsührt wurde. In der Blüthe stand dies Treiben im Jahre 1872. Ein Jahr später kam der Krach! eine große Menge von Arbeitern wurde brodlos, verarmte und mußte zunächst von den großen Gemeinden, in denen sie sich aufhielten, unterstützt werden. Daß ein solcher Aufenthalt in einer großen Stadt für die unterstützende Gemeinde selbst kostspieliger ist, als in einer kleinen Stadt und auf dem Lande, das ist klar, und so muß denn die kleine Gemeinde auf Grund jenes Gesetzes Kosten tragen, die oft weit über das Maß hinausgehen, welches ihr rechtmäßig zugemuthet werden könnte.
Und die Folgen hiervon sind leider nicht ausgeblieben. Schlimm genug ist freilich schon der Um- stand, daß durch diese Gesetzgebung unter den damals obwaltenden Verhältnissen vielfach eine pekuniäre Mehrbelastung der Gemeinden eingelreten ist; weit schlimmer aber noch ist es, wenn solche Gesetze obendrein einen demoralisirenden Einfluß üben. Es ist uns mitgetheilt worden, daß in einem Falle eine kleine Gemeinde, welche mit dem Unterstützungswohnsitz trübe Erfahrungen gemacht hatte, an einen in eine große Stadt Verzogenen Unterstützungen gezahlt hat, damit er so lange in der großen Stadt bleiben konnte, um in dieser dann den Unterstützungswohnsttz zu erwerben! — Mag eine derartige Maßnahme, wie wir gern glauben wollen, nicht osficiell von der Gemeinde ausgegangen sein, so liefert sie doch einen sprechenden Beweis für die großen Gefahren, welche in derartigen Gesetzbestimmungen liegen.
Hannovers Helden.
(Fortsetzung.)
Im Ganzen genommen war die feindliche Artil
lerie, welche ziemlich planlos agirle, der Besatzung nicht so gefährlich, als der unermüdliche Angriff der Tirailleurs, welche überall umherlagen, in den Furchen der Aecker, hinter Zaun und Busch und abgebranntem Mauerwerk und sich besonders die Kanoniere durch die Oeffnungeu der Schießscharten während des Ladens zum sichern Ziel nahmen; mancher brave Hannoveraner sank hier zu Tode getroffen bei seinem Geschütz nieder und vergebens hofften die Eltern daheim aus die Wiederkehr des Sohnes.
Der greise Kommandeur sah und hörte in diesem Augenblick nichts von den Greueln der Vernichtung, dem infernalischen Lärm der zerstörenden Wurfgeschosse; sein Geist sann mit dem Aufgebot aller Kräfte auf den besten und dabei menschlichsten Ausweg zur Rettung der seiner Führung anverlrauten Schaar.
Seinem kriegerischen Mulhe und strengen Begriff von militärischer Ehre war der Gedanke einer Kapitulation unerträglich.
„Lieber sterben," murmelte er, „ich kann, will und darf es nicht. Aber ich allein will die ganze Verantwortlichkeit tragen, kein Krieger soll sie tragen, frei von aller Schuld sollen die Braven, falls mein Plan verunglückt, aus diesem Kampfe zur Rettung oder zum Tode hinousgehen."
Er war mir sich und seinem Gewissen jetzt im Reinen und fühlte sich wie von einer schweren Last befreit, — Ehre und Menschheit kamen zu gleichen Theilen bei seinem kühnen Plane in Betracht, — war er doch fest überzeugt bei einer Uebergabe der 400 französischen Emigratcn, welche größtentheils aus frühere» Offizieren bestanden, dem Richtplatze unbarmherzig zu überliefern; gegen solchen Mord sträubte sich das edle Herz des wackern Heiden, und dieser Gedanke wars hauptsächlich, welcher seinem Plane die Reife gab.
In diesem Augenblicke wurde die Thür geöffnet, ein schöner schlanker Mann in einfacher Uniform zeigte sich auf der Schwelle, es war der Vicomte Hektor d'Anville von dem Bataillon der französischen Emigration.
Hammerstein ging ihm heiter lächelnd entgegen und reichte ihm die Hand.
„Was führt Sie zu mir, lieber Vikomte?"
„Pardon, mein General!" versetzte der junge Edelmann im Tone des Untergebenen, „ich komme, mir eine Frage zu erlauben, welche nicht sowohl mein eigenes Leben, als vielmehr dasjenige meiner geliebten Schwester betriff:.
„So fragen Sie, Herr Vikomt."
„Wir sind von allen Seiten eingeschlossen, Herr General!"
„Ganz recht, —lächelte der General, „es ist, wie mich dünkt, eine vollendete Thatsache."
„Auf Entsatz wird nicht zu hoffen sein", fuhr der Vikomte hastig und in sichtlicher Unruhe fort, „der Mangel an Munition wird Sie schon heute oder morgen zur Uebergabe zwingen, Herr General!"
„Meinen Sie wirklich, Herr Vikomte?" lächelte Hammerstcin, „nun ja, wir dürfen vielleicht auf einen ehrenvollen Abzug rechnen; — wie aber, mein Herr! stände es alsdann mit Ihnen und Ihren Freunden? Die Republikaner werden schwerlich gewillt sein, den königlichen Emigranten Pardon zu gewähren."
„Wir würden auch jeden Pardon aus solchen königsmörderischen Händen verschmähen," versetzte Hektar stolz.
Der General zuckte die Achseln.
„Dann hätten Sie den Tod in Paris erwarten können," meinte er ruhig, „doch sprechen wir nicht weiter davon, lieber Vikomte? — Sie dürfen schon der Ehre und Menschlichkeit deutscher Männer fest vertrauen. Was meinten Sie vorhin mit der Schwester ?"
„Ihrem Schicksal allein galt meine Frage, Herr General!" versetzte der Vikomte aufgeregt, „nur sie, die arme Hortenfe, verschonte mit mir das Blutgericht der Jakobiner von meiner ganzen Familie. Unsere Flucht gelang wider Erwarten, wie durch ein Wunder entkamen wir aus dem streng bewachten Paris, Gott mag wissen, durch wessen Beistand, wir mußten einen heimlichen Freund unter den Jakobinern haben, sonst wäre die Rettung unmöglich gewesen. Mit Bürgcr- pässen der Republik versehen, kamen wir glücklich hierher nach Menin, wo eine ergebene Freundin unserer Familie, die Gattin des Kaufmanns Laroche ein bislang sicheres Asyl uns gab. Leider starb sie bald nachher, zum Unglück sind ihre beiden Söhne, von welchen der älteste sogar nach Paris gegangen ist, Anhänger der Republik. Was soll aus meiner unglücklichen Schwester werden, Herr General! wenn die blutdürstigen Jakobiner in Menin einziehen?"
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„Ja, das ist schlimm, sehr schlimm, mein lieber Vikomte!" erwiderte Hammerstein mitleidsvoll, wir Männer können uns im Nothfall unsere Haut schon wehren, wcnn's sein muß, einen ehrlichen Soldatentod sterben.
Aber Damen, noch dazu vornehme, sind in unserer Lage ein wahrer Uebelstand, ein unerhörter Ballast."
„Hortense besitzt Math," murmelte der junge Mann, „sie würde an meiner Seite selbst den Tod nicht scheuen."
„Der Kaufmann Laroche ist mit seiner ganzen Familie hier in Menin geblieben?" fragte der General eifrig weiter.
„Sein Haus blieb noch unversehrt," versetzte der Vikomte, „er hat sich mit seiner Familie und Schätzen in die bombenfesten Keller desselben geflüchtet. Sein kostbares Waarenlager wie sonstige Schätze scheinen ihn zu diesem Entschluß getrieben zn haben, obgleich ihm Zeit genug gelassen war, sich und die Seinen in Sicherheit zu bringen."
„Krämerseele!" rief Hammerstein unwillig, „mag der Wahnsinnige die Folgen tragen. Und seine Familie, woraus besteht dieselbe?"
„Augenblicklich aus Sohn und Tochter, Letztere ist ein gutes Kind, das Ebenbild der Mutter, und meiner Schwester treu ergeben."
„Nun, was haben Sie alsdann für sie zu fürchten?" rief der General heiter, „der Kaufmann wird sie für seine Tochter ausgeben, und man wird der Schwester eines Republikaners kein Haar krümmen, nur nicht den Muth verloren, Herr Vikomte! der alte Herrgott läßt noch immer seine Sonne aufgehen über Gute und Böse und wird auch uns beistchen, wenn wir uns selber nur vertrauen und der eigenen Kraf.. Wie gesagt, Sie haben unter den obwaltenden Umständen nur für sich selbst, nicht aber für die Schwester zu fürchten."
„Sie irren sich, Herr General!" versetzte der junge Mann düster, „der junge Laroche haßt die Ari- stokratio» in meiner Schwester und wird sie jedenfalls zu verderben suchen, — er ist fanatischer Republikaner!"
„Ah, das ist freilich ein schlimmer Casus", sprach Hammerstein betroffen, — sein edles Herz fühlte inmitten der großen Aufgabe, welche seine ganze Energie erforderte, doch noch immer Theilnahme für des Einzelnen Unglück und Kummer, „wie ist denn der alte Kaufmann gesonnen?"
„Wie es sein augenblicklicher Vortheil erheischt, — eine vollständige Krämerseele, nichts mehr und nichts weniger", versetzte der Vikomte.
„Hm, hm, was ist dabei zu machen?" sagte der General, den jungen Edelmann mitleidig betrachtend, „ich weiß in der That keinen anderen Rath, als die Dinge gehen zu lassen, wie der Zufall und das Glück, oder sagen wir in unserer Lage lieber, die Vorsehung sie fügt. Ich hoffe für uns Alle das Beste."
Der Vikomte schien in diesem Tröste wenig Beruhigung zu finden, mit einem tiefen Seufzer verließ er das Zimmer.
„Arme Kinder!" sprach der General wehmüthig, „ist Euch auch wahrlich nicht an der Wiege vorgesungen worden, von solchem Sturme herausgeschleudert zu werden in's wilde Leben. lübsrte, L§alits, — wohin sollen diese beiden Begriffe die verirrte Menschheit noch führen?"
Draußen pfiffen die tödtlichen Geschosse noch immer durch die Luft und zerplatzten mit betäubendem Krachen; die brennenden Gebäude lieferten zu diesem schauerlichen Nachtgemälde die Hellen Brandfackeln.
Der greise Commandeur schüttelte die philosophischen Betrachtungen rasch von sich ab und trat heitern Muthes hinaus in die Gefahr, um seinen Soldaten den eigenen Geist fröhlicher Zuversich ein- zuflößcn.
(Fortsetzung folgt.)
Allerlei.
— Was ist eine Interpellation? Eine Interpellation ist ein Schwert, von welchem das Parlament die Scheide, das Ministerium aber die Klinge besitzt. — Eine Interpellation ist ein Werthpapier, dessen Coupons nie mit jenem Betrage ausbezahlt werden, welchen sich die Besitzer erhofft.haben. — Eine Interpellation ist eine Rechnung. Man addirt, subtrahirt, multiplicirt, dividirt und schließlich kommt Nichts heraus dabei.
— Jungen müssen hübsch zu Hause bleiben!" meinte ein ärgerlicher Vater. „Das sagst Du jetzt. wo ich spazieren gehen will", antwortete das Söhnchen. Wenn ich aber in die Schule muß, dann sagst Du's nicht!"