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1877.

Die letzte Stund' im Jahr fürwahr Verklang mit ernstem Schalle,

Nun grüß Euch Gott im neuen Jahr Ihr lieben Leullein alle!

Grüß Galt! Obwohl ein neu Gewand Ich heute angezogcn,

So bleib ich Euch in Stadl und Land In Freundlichkeit gewogen.

Ich mein' es gut" und immerdar,

Wo ich Euch mag begegnen,

Möge der Herr im neuen Jahr Beglücken Euch und segnen!

Was Gutes die vergangne Zeit Abwob von Spul zu Spule,

Zu Nutz und Frommen dien' es heut Der Kirche und der Schule.

Sieht Gottes Wort aus dem Panier,

Bleibt Kirch' und Schul' geborgen.

Das bleibt ihr schönster Schmuck und Zier, Deß bin ich ohne Sorgen.

Gott, nimm in deinen Knadenschuh Den Kauer und den König,

Und rühre Türk' und Heid' zum Trutz,

Die Friedenshand nicht wenig.

Auch über unser deutsches Reich Dein ewiger Wille walte,

Zum neuen Jahr 1877.

Daß nichi der böse Feind zugleich Es störe und zerspalte.

Ihr Alle, die Ihr dient dem Siaai In sorgenvollem Amte,

Die Bismarck jetzt zu frischer That Und Neichesmuth enlflammic;

Zeigt Euch nur bieder, deutsch und acht, Laßt Widersacher schmählen,

Und wahrt dem Volk sein gutes Recht, So kann es nimmer schien.

Herr Abgeordneter nun zeig,

Daß Du willst nicht erschlaffen.

O, könntest Du nach Altenliaig Ein Eijenbahnlein schaffen!

Und wenn von Wildberg Du nach Sulz Ein Sträßlein köunt'st erlassen,

Wir würden Dich als Landesschulz In Gold und Purpur fassen.

Grüß Gott Euch Alle, die Ihr steht In Handel und Gewerben!

Mit Euch slehts, wenn es so sortgeht, Zum Sterben und Verderben.

Gott wend's zum Guten! aber ach,

Laßt ab von allem Schwindel,

Sonst wird die Welt nach letztem Krach, Ein bankerott Gesindel.

Arbeiter Ihr, Ihr seid gesetzt Aus einen magern Rappen;

Bei Euch die Zeit im Senkel jetzt Nicht stehen will und klappen.

Heis Gott! doch denke auch der Zeit,

Der sieden fetten Jahre.

Goit schenkt sie wieder, dann bereit Zur Arbeit sei und spare.

Grüß Goit Ihr Vettern von dem Land,

Ihr roihgcwangten Bäslein!

Von Euch ist mir schon längst bekannt,

Daß magrer stehn die Häslein.

Wills Gott, sein Brünnlein fließet bald,

Euch zu in reichern Strömen,

Dann wöget Ihr von Flur und Wald,

Des Segens Fülle nehmen.

Doch wenn sie kommt, die bessre Zeit,

Dann woll'i in fetten Jahren Mit Zweien wie vernünstgc Leut,

Und nicht mit Sechsen sahren.

Und nun zuiir Schluß: Dem Wochenblatt Kommt freundlich stets entgegen.

Dem Pubtikum in Land und Stadt Wünscht Gottes reichsten Segen

der Gesellschafter.

Amtliches.

A»r die Lrtsvorsteher.

Zufolge höherer Anordnung werden die OrtS- Vorsteher beauftragt, pro 1. Januar k. I. und künstig stets nicht nur die Zahl der von den Ortsgerichten im abgelanfenen Jahre erledigten , sondern auch die Zahl der angefallenen und unerledigt gebliebenen Rechtssachen hieher anznzeigen.

Nagold, 29. Dezember 1876.

K. Oberamtsgerichl.

_ Kißling.

Tages-Neuigk-iten.

Die Schulstelle in Stetten a. F., Bez. Plieningen, wurde dem Schulmeister Ruff in Schietingen, Bez. Nagold, übertragen.

** Nagold, 2. Jan. Nach den gestrigen Mii- theilungen in der Kirche sind in hiesiger Stadt im abgelaufenen Jahre 132 Kinder, 68 Knaben und 74 Mädchen, geboren, worunter sich nur 6 unehliche, d. h. 4 °l 0 , befinden; es ist dies seit vielen Jahren die kleinste Zahl. Konsirinirt und aus der Schule ent­lassen wurden 29 Söhne und 35 Töchter, zusammen 64 Kinder. Die Zahl der Trauungen beträgt 20, die Zahl der Todesfälle 104, nemlich 31 Erwachsene und 63 Kinder; hienach sind im letzten Jahre 38 Personen mehr geboren als gestorben, so daß die Bevölkerung der Stadt wieder zugenommen hat.

* Nach einer uns zugegangenen Mittheilung von Calw ist Herr Chevalier von der Kandidatur eines Reichstags-Abgeordneten zurückgetreten und wird daher auch diese Wahl in friedlicher Weise bei uns verlaufen.

Bei der Stichwahl in Stuttgart wurde Rechts­anwalt Lautensch 1 agermit 6948 Stimmen gewählt. Der sozialdemokratische Kandidat vr. Dulk erhielt 4716 Stimmen.

Stuttgart. 30. Dez. Der Ausschuß des Ge­werbevereins erläßt eine gewiß zu beherzigende Auf­forderung in Betreff der Kreditfristen. Sie geht da­von aus, daß die gegenwärtige Zahlungsweise im gewerblichen und kaufmännischen Verkehr mit Gewäh­rung oder Beanspruchung halbjähriger Kreditfristen oder gar von Neujahr zu Neujahr eine krankhafte sei. Sie entzieht dem Geschäftsinhaber das Betriebskapital und trägt wesentlich zur Verteuerung aller Bedürf­

nisse bei. Eine Reform ist daher im Interesse der Produzenten wie der Konsumenten gleich dringend geboten. Der Gewerbeverein spricht seine Ansicht da­hin aus: 1) Beim Detail-Verkauf aller gewerblichen Erzeugnisse und Waren und bei jeder Art Leistung gewerblicher Thätigkeit bildet Baarzahlung die Regel.

2) Wo die Natur der Leistung eine Ausnahme ver­langt, ist eine Zahlungsfrist von höchstens drei Mo­naten von Ausgabe der Rechnung an zu gestatten.

3) Dem Gewerbe- und Handelsstand ist bei Bnarzah- lung die Einräumung einer Vergünstigung (Rabatt) zu empfehlen, von säumigen Abnehmern dagegen nach einer gewisse» Frist ein Zuschlag zum Kaufpreis zu erheben. 4) Diese Bedingungen sind mittelst Plakat in jedem Geschäftslokal aufzuhängen und außerdem den Rechnungsformulareu vorzudrucken. Der Gewerbe­verein richtet an die Produzenten und Konsumenten das dringende Ersuchen, im beiderseitigen Interesse zu Beseitigung des ungesunden Zustandes bcizutragen, und bittet die Geschäftsleute, die Rechnungen immer sofort auszustellen und sich von Befolgung dieser wohlgemeinten Rathschläge nicht durch Konkurrenz- Rücksichten abhalten zu lassen.

Tübingen, 1V Dez. (Schwurgericht) Aus der An­klagebank sitzt heute der 36 Jahre alte verheirathete Schnei­der Joh. Martin Euchner von Kohlberg, OA. Nür- ingen unter der Anklage des versuchten Todtschlags- Der Angeklagte, Pater von fünf Kindern, lebte mit seiner Ehefrau schon seit mehreren Jahren in Unfrieden, welcher sich beson­ders in dem letzten Jahre dadurch steigerte, daß die Ebefrau sich ihr Beibringen versichern ließ, weil der Mann öfters nicht arbeitete und man dadurch in der Haushaltung zurückgekom­men war. Nach mehreren Klagen vor dem Schuktheibenamt rc. kamen die Ehegatten dahin überein, daß sie getrennt von einander leben wollen und um dies desto wirksamer mache» zu können, verkaufte die Ehefrau das ihr zugehörige Haus, ohne aus ein höheres Angebot ihres Mannes Rücksicht genom­men zu haben. Am 27. August d. I. wurde bas Haus dem neuen Besitzer eingeschrieben und erfuhr dies der Angeki. von andern Leuten in einer Wirthschait, worauf er drohende Aeußerungen über seine Frau aussiieß, wiewenn sie nicht aus dem Flecken gehe, so sei sie ein Kind der Seligkeit", fer­ner,er wolle nur sein Beil einweichen. damit eS beim Schlagen auch guthalte." Diese Aeußerungen bestätigen dis vorgerufenen Zeugen auch theilweise, doch haben solche keinen Werth daraus gelegt, bis aus ein altes Weib, welches der Frau ries mitthcilte und sie dadurch bewog, in einem andern Hause zu übernachten. Der Angekl. scheint durch dieses, sowie durch seine vollständige Mittellosigkeit her hatte nicht einmal

ein eigenes Bett), in große Aufregung versetzt worden zu sein, er erbrach mit einem Beil de» Kasten seiner Frau, um daraus die ihm in der Envobtheilung zugesprochenen Gegen­stände zu nehmen. Hieraus begab er sich zum Schultbeißenamt und zeigte dies demselben an, mit dem Ersuchen, ihn dasür einzusperren-, zu gleicber Zeit kam auch die Frau und gieng nun der Schultheiß mit den Ehegatten in das zu verlapende Haus, unier seiner Aussicht den Auszug bewerkstelligen zu tagen. Die Ehefrau entfernte sich hieraus mit einem Korb voll Kleider und kam bald darauf wieder zurück in der Mei­nung, baß der Schultheiß noch da sei. Beim Oeffnen der Zimmerthür fand sie sich dem Angekl. gegenüber, welcher so­dann einen Streich mit einem Beil nach ihrem Kopse geführt habe, ohne jedoch zu treffen und sie entzog sich etwaigen weiteren Mißhandlungen durch die Flucht. Diese Handlung führte den Angekt vor Gericht, doch zog derselbe solche voll­ständig in Abrede und gibt an, daß er das Beil aus der Achsel gehabt hätte, im Begriffe, einige vor dem Haus be­findliche Holzstecken klein zu spalten. Da die Frau des An­gekl. sich des Zeugnisses cntschlug und außerdem keine Zeugen bei diesem Vorfall zugegen waren, so erfolgte, dem Anträge der Vertheidigung (Herr Procuralor Lammfromm) gemäß Freisprechung. Der zweite Fall am Dienstag sowie die beiden am Mittwoch betrafen Verbrechen gegen die Sittlich­keit. i.cßhalb der Gerichtssaal dem Publikum nicht geöffnet war. Der ledige Schreiner Math. Walz von Grunbach, O A. Neuenbürg, wurde wegen eines solchen Vergehens mit 6 Monaten Gefängniß bestraft Wegen versuchter Nothzucht wurde der ledige Maurer Leopold Zeller von Altingen, OA. Herrenberg, zu 1'/- Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrverlust, wegen eines Sttttichkeitsverbrechens der Bauer Philipp Oelschläger von Birkenfeld, OA. Neuenbürg, zu 7 Monaten Gefängniß und 3 Jahren Ehrverlust verurtheilt.

Crailsheim, 22. Dez. Vorgestern befand sich der Schäfer von Satteldorf bei feiner Heerde auf dem Felde, da plötzlich kommt ein Fuchs herangefprungen, fährt unter die Schafe hinein und beißt nach allen Seiten um sich. Der Schäfer will ihn abtrciben und macht herzhaften Gebrauch von feiner Schippe. Allein das wülhende Thier wendet sich gegen ihn und sucht ihm an die Beine zu kommen. Da, noch zu rechter Zeit, springt der Hund herbei und faßt den Fuchs im Genick, worauf es dem Schäfer möglich wurde, den­selben zu erlegen.

(Photographischer Schnellpresse n - Druck.) Die Firma Brauneck und Maier in Mainz hat es mit glänzendem Erfolg zu Weg gebracht, pho­tographischen Druck mittelst der Schnellpresse auszu­führen. Sie ist dadurch in den Stand gesetzt, über 2000 photographische Abdrücke im Tag zu liefe n.