Amtsblatt für den OberümLsbezLrk Nagold.
Erscheint wöchentlich 3mal und kostet
154 . LKW dm 30. p-i-mb«.
. außerhalb des Bezirks 2 M. 4l> Pfg.^
Jnserationsgebühr für die 3i alti > iZeilc aus gewöhnlicher Scbrifc de>! einmaliger Einrückung 9 Psg-, beij" 4.0 i v» mehrmaliger je 6 Psg. !
Amtliches.
Nagold.
Wahl von Abgeordneten zum deutschen Reichstag betreffend.
Für diese Wahl, welche »ach Kaiserlicher Verordnung vom 23. v. Nils. am
Mittwoch den 10. Januar 1877 vorzunehmen ist, und in allen Wahllocalen Vormittags 10 Uhr beginnt und Abends 6 Uhr schließt, bildet das Königreich Württemberg 17. Wahlkreise.
Der VIl. Wahlkreis besteht aus den Oberümtern Calw, Herrenberg, Nagold und Neuenbürg.
Wahlbezirke sind es im Oberamt Calw 20, Nr. l bis 20, Herrenberg 27, Nr. 21 bis 47, Nagold 38, Nr. 48 bis 85 und Neuenbürg 34, Nr. 86 bis 110.
Als Wahl-Commissair für diesen Kreis ist bestellt: Ober- amtmani! Doll in Calw.
Im Oberamtsbezirk Nagold sind es 38 Wahlbezirke und bildet jede politische Gemeinde für sich einen Wahlbezirk.
Als Abstimmuugslocal in den einzelnen Abstimmungsbezirken ist das Nathszimmer bestimmt.
Die Ziffern dieser 38 Wahlbezirke, die Wahlvorsteher und deren Stellvertreter siehe in 'Nr. 152 d Bl.
Die Ermittlung des Wahl-Ergebnisses findet vorschriftge mäß am 14 Januar 1877, Vormittags 11 Uhr, im Rathhaus- saalc in Ealw statt, wobei der Zutritt jedem Wähler offen steht.
Die Wahlvorsteher der einzelnen Wahlbezirke sind aufge- fordcrt, und wird denselben besonders eingeschärft, die Wahl- Protocolle mit jämmtlichen zugehörigen Schriftstücken (Wählerliste, Gegenliste, den nach §. 20 des Reglements besonders beigeheftelen Stimmzetteln) nach der Wahl ungesäumt und mit thunlichster Beschleunigung dem Wahl-Commissair, Oberamtmanu Doll in Calw, unmittelbar einzusenden.
Die Wahl-Vorsteher und ihre Stellvertreter sind, sofern sie nicht bereits für den öffentlichen Dienst verpflichtet sind, auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten, insbesondere auf die sorgfältigste Sicherung der Stimmzettel durch die betreffenden Ortsoorsteher mittelst Abnahme des Handgelübdes an Eidesstatt zu verpflichten und ist eine Urkunde hierüber dem Wahl-Protocoll beizulegen.
Nicht der Wahl Vorsteher allein, sondernder Wahl Vorstand (Wahlvorsteher, Prolocollführer und die Beisitzer) haben sich vor dem Beginn der Abstimmung davon zu überzeugen, daß die Wahl- Urne leer ist.
Wenn und soweit Mitglieder des Wahl-Vorstands als solche schon bei früheren Reichstags Abgeordueten-Wahlen fungirt haben, genügt statt der erneuerten Vornahme der Verpflichtung die Hinweisung derselben auf die frühere Verpflichtung.
Die Feststellung des Wahlbezirks, die Ernennung des Wahlvorstehers, sowie des Stellvertreters desselben im Verhinderungsfall, das Wahllocal, Tag und Stunde der Wahl sind in den Wahlbezirken in ortsüblicher Weise mindestens 8 Tage vor der Wahl durch den Ortsvorsteher öffentlich bekannt zu machen; gedruckte Placate zum Anschlag am Rathhaus werden den Orls- votstehern zugehen.
Endlich werden die Wahl Vorsteher zur genauesten Beachtung der Wahl-Vorschriften, Wahl-Gesetz § 9—14, Wahl Reglements §. 8 — 22, Amtsblatt k. Ministeriums des Innern von 1871, Nr. 1, 3 und Nr. 35 von 1873 aufgeforderl.
Den 2l. Dezember 1876.
_ K. Oberamt. Güntner.
Nagold.
Die Blätter für das Ar men wesen, herausgegeben von der Centralleitung des Wohlthätigkeits-Vereins, werden der Beachtung aller Armenfreunde empfohlen. Im Hinblick auf den reichhaltigen Stoff, der in denselben zur Besprechung kommt, so wie im Hinblick darauf, daß die Centralleitung mit diesem ihrem Organe eine Belebung und Einigung aller Bestrebungen auf dem Gebiete der Armenpflege anbahnen möchte, hat das Kgl. Ministerium des Innern die Anschaffung des Blattes für alle Gemeinden nachdrücklich empfohlen. Dasselbe findet auch außerhalb
Württembergs manchfache Anerkennung, so neuestens in einer Zuschrift der Berliner Armendirection an die Centrallcitung, wo es unter Anderem heißt: „Der lehrreiche und werthoolle Inhalt „dieses Blattes fesselt unsere Theilnahme immer von Neuem in „hohem Grade und wünschen wir im Interesse der guten Sache, „daß „die Blätter" bei allen Behörden und Vereinen, die sich „mit Armenpflege und Wohlthätigkeit befassen, Eingang finden „mögen."
Das Blatt erscheint je wöchentlich einmal und kostet jährlich 2 Mark 10 Pf. Es ist bei den für den Leser zunächst gelegenen Postämtern zu bestellen. Für diejenigen Gemeinden, bei welchen sich kein Postamt befindet, ist das k. Pfarramt gerne bereit, die Bestellungen zu sammeln und bei dem geeigneten Postamt zu übergeben.
Unsere Zeit ist ganz dazu angethan, um zur möglichsten Verbreitung dieses gemeinnützigen Blattes auszufordern.
De» 28. Dezember 1876.
K. gem. Oberamt.
Güntner. Freihofer.
Nagold.
An die Ortsvorsteher.
Unter Beziehung auf das Amtsblatt K. Ministeriums des Innern Nro. 28, Seite 337, werden die Ortsvorsteher angewiesen, die Abonnements-Gebühr für das genannte Blatt pro 1877 mit 1 ^ 75 hieher einzusenden.
Den 28. Dezember 1876.
K. Oberamt. Güntner.
Bekanntmachung, betreffend die Aussetzung von Prämien für künstliche Fischzucht.
Zur Förderung der künstlichen Fischzucht nn Lande werden als Anerkennung für die Einrichtung zweckmäßiger Fischbrutanstalten, sowie eines rationellen Betriebs der Fischerei überhaupt, die nachgenannten Preise ausgesetzt:
1) ein Preis von 100 -/E für eine größere künstliche Brutanstalt, welche mit Streckteichen in zweckmäßige Verbindung gebracht ist;
2) ein Preis von 50 ^ für eine künstliche Brutanstalt, welche sich die Besetzung offener Fischwasser zur Aufgabe macht;
3) zwei Preise von je 40 ^ und
4) drei Preise von je 25 ^ für Aufstellung und Anwendung zweckmäßiger kleinerer Fischbrutapparate.
Ferner werden ausgesetzl:
5) zwei Preise je bis zu 80 ^ für zweckmäßige Einrichtung und rationellen Betrieb der Teichfischerei (in Setz- und Streckleichen), sowie für Vereinigung kleinerer Fischwasserbezirke zu Einem rationellen Gesammtbetriebe.
Die Bewerbungen um die Preise von 1—4 sind spätestens bis zum 20. März k. I. und diejenigen um die Preise 5 bis zum 31. Oktober k. I. einzureichen.
Diejenigen Fischzüchter, welche in den Jahren von 1866 ab Preise erhalten haben, können für das Jahr 1877 nicht für die gleiche Leistung als Bewerber auftreten.
Bei dieser Gelegenheit wird wiederholt bekannt gemacht, daß Direktor Dr. v. Rueff in Stuttgart die Fischzüchtcr auf Ansuchen unentgeltlich zu berathen bereit ist, sowie daß die Unterzeichnete Stelle geneigt ist, den genannten Sachverständigen zur persönlichen Berathung der Fischzüchter an Ort und Stelle bezüglich beabsichtigter Einrichtungen aus Kosten ihrer Kasse abzuordnen, wenn es sich dabei um namhaftere Einrichtungen und Anstalten für die Fischzucht handelt. Stuttgart, den 8. Dezember 1876.
K. Centralstelle für die Landwirthschaft.
s k ^ Werner.
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T a g e s - N e u i § H e i t e n.
Lr. Bevor wir vc ,1 ^scheidenden Jabr 1876 Abschied nehmen, ist es gewiß -x-r Pietät, mit einigen Worten
einer alten treuen Dien. nsrer Stadt zu gedenken, die zugleich mit dem alten I ach einer Lebensdauer von mehr als 500 Jahren, aus u Mitte zu scheiden im Begriff steht.
WM- Das nächste Blatt erscheint am Mittwoch. -HW