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Mil vorgerückt, um die Eröffnung der eigentlichen Konferenz am kommenden Samstag zu ermöglichen.

Moslgtt, 17. Dez. DieMoskauer Zeitung" weist darauf hin, daß Krankreich gegenwärtig eine gewisse Sympathie für die Türkei zeige, während dasselbe früher Rußlands Freund­schaft gesucht habe.

Paris, 19. Dez.Temps" schreibt: Die Konferenzbe- »ollmächligte» i» Konstaiitinopel übersendeten am 17. den 'Mächten die Mittheilnng der auf der Vorkonferenz angenommenen Be­schlüsse, um sie ihrer Genehmigung zu unterbreiten. Die Haltung Rußlands auf den Vorkonferenzen marTemps" zufolge enige- geiitommend. Rußland besteht weder auf der Okkupation durch eigene Truppen, noch ans der Entwaffnung der Mohamedaner. Italien lehnte es ebenfalls ab, Truppen zur Okkupation abzu- selidcii.

Eine sonderbare Taufe hat dieser Tage in Paris statt- tztfnnden. Eine arme Frau war im Wochenbett gestorben, und eine Nachbarin bestieg einen Omnibus, um das Kind in eine Bewahranstalt .zu bringen. Das Kind war so elend, daß man während der Fahrt seinen Tod befürchtete. Zufällig war ein Geistlicher anwesend, der ein Fläschchen mit Weihwasser bei sich trug, ein junges Ehepaar vertrat Pathenllelle und das Kind wurde im Omnibus gelaust. Als die Taufgrsellschasl am Luxembourg ausstieg, lebte das Kind noch, wurde aber nicht in die Anstalt gebracht, sondern halte an den Palhen Adoptiveltern gefunden.

In Belgrad betrachtet man die Verlängerung des Wafsen- Stillstandes bis zum 1. Mär; als unmittelbar bevorstehend.

Von unbesonnener Abenteuerlust getrieben, und durch die komisch-unverständigen Deklamationen Garibaldi's verleitet, waren im Juli einige hundert junge Leute aus verschiedenen Ständen Oberitaliens nach Serbien geeilt, um dort als Freischärler gegen die Türken zu kämpfen. Gänzlich enttäuscht, mißmulhig, mit dem größten Undank belohnt, sind die Meisten jetzt, nach einem Be­richte der K. Z, wieder heimgekehn; Alle, welche nicht eigene Geldmittel besaßen, abgerissen, in Lumpen gekleidet und mit allen Spuren der größten Entbehrung in der Erscheinung. So bald werden sicherlich keine neuen Freiwilligen ans Italien nach Ser­bien gehen.

A l l e r l e i.

(Konsum von 'Nähnadeln.) Die alte, obwohl vielleicht zwecklose Frage:Wo kommen alle Nähnadeln hin?" drängt sich unwillkürlich aus, wenn man in einem amerikanischen Blatte liest, daß in den Vereinigten Staaten jetzt acht Nähnadel- fabriken existiren, dir täglich 4? Millionen '.Nadeln fabriziren.

Ausserdem werden täglich 25 Millionen importirl. Da dieselben ver­kauft werden, kann man mit Gewißheit aunehmen, ebenso daß 72 Millionen Nadeln täglich verloren gehen oder 50,000 jede Minute.

Pleibel, A. L., Handbuch der Balerlandskund«.

Württemberg, sein Land, sein Volk und sein Fürstenhaus.

Für Schule und Familie bearbeitet. Zweite verbesserte und

vermehrte Auflage. Stuttgart. E Schweizerbart (E. Koch). 1877. 8°. Preis Mk. 6., gebunden in Leinen Mk. 7.

Das Vorhaben, Vas Land Württemberg geograpdisch-bistorisch zu schildern, ein leicht faßliches Gemälde der von Menschen belebten Natur zu entwerfen und weniger für den Gelehrten, als für das Volk und namentlich der empfänglichen Jugend ein belehrendes Lesebuch zu liefern» welches das Herz für die Heimat erwärmt dieses ebenso zeitgemäße wie schöne Vorhaben ist mit der Herausgabe des Handbuches der Va- tcrlandskunde von Meidet in's Leben getreten. Diesem schönen Zwecke hat der Herr Verfasser mit sehr großem Fleiße und mit vielem Geschick entsprochen. Das vorliegende Vaterlandsbuch enthält eine Einleitung über den Ursprung des württembrrgischen Fürstenhauses und die ge­schichtliche Gestaltung des jetzigen Lindes. Die von der Natur selbst vorgezeichnete Gruppirung des Landes gibt von selbst die Eintheilung in die vier größeren Partien: I. Der Schwarzwald. >1. Das Ebeyen- und Hügelland zwischen dem Schwarzwald und der Alb. III. Die schwä­bische Alb. IV. Die Hochstäche von Oberschwaben. Die einzelnen Gruppe« werden geschildert nach ihren Grenzen, ihrem Flächenraum, ihren Höhen- verhältmssen, nach Klima, Bewässerung, nach dem Gestein ihres Bodens; an diese reiht sich die Beschreibung ihrer Gewächse und der Thiere; dieser solgt eine Schilderung ihrer Bewohner nach deren Mundart, Tracht, Wohnart und Beschäftigung: den Schluß bildet die Beschreibung der wichtigsten Orte des Gebietes, mit welcher die Geschichte und die Sage» erwähnt werden, welche sich an jene Orte knüpfen. Einzelne technische Gewerbe werden ihrer Wichtigkeit wegen nach der Act und Weise ihres Betriebs ausführlicher geschildert. Sehr zweckmäßig hat der Verfasser im Ansange eine Skizze der ehemaligen Verhältnisse unseres Landes, sowie sehr reichhaltige statistische Notizen über die verschiedensten Ver­hältnisse des Landes angeichlosse».

Die Darstellung ist durchgehends klar, einfach, verständlich, gemüth- voll und anziehend. Die Natur ist treu geschildert; die wichtigsten Mo­ments aus der Geschichte sind in erwärmender und erhebender Weise am schicklichen Orte eingerciht und das Leben und Treiben der Mensche» allseitig treffend gezeichnet. Eine Masse des Schönsten und Werthvoll- sten hat der Verfasser hier dem Volke vor die Augen geführt, was unser Land in seinem Schooße birgt: er zeigt uns, was das Land und Volk der Schwaben seit den ältesten Zeiten in allen Zweigen des Wissens und Könnens geleistet, was es unter herben Geschicken ertragen und was es unter einer weisen und gütigen Herrschaft seiner Fürsten zu lei» sten vermag. Den Zweck, den der Verfasser angestrebt, die Liebe zu« Baterlande in der Jugend und im Volke überhaupt zu beleben, wird sein Werk gewiß nicht verfehlen. Es empfiehlt sich demnach von selbst und es bleibt nur der Wunsch übrig, baß auch diese zweite Auflage die weiteste Verbreitung unter unserem Volke, besonders unter der Ju­gend finde und ein Buch der Familie werde.

«iilicde «nd Privat-Bekanutmacdnngeu

K. Oberamtsgericht Nagold.

Schul-cn-Kquidationen.

2>t nachbenaniilen Gantsachen werden die Schuldenliqnidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person der durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gedot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubigermit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui« dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Gütcrpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger­ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleicheu als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubiger läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vo m Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattftndet, vom Tage des letzteren an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Ausschrei­bend- Stelle.

Datum der

amtlichen Be­kanntmachung

Name und Wohnort

des

Schuldners.

Tagfahrt

zur

Liauidation.

--

der

Liquidation

Bemerkungen.

K. Ober­amtsgericht Nagold.

115. Dezbr. 1876.

Johann Georg Ziegler, Küfer und Kübler in Haiterbach.

8. März 1877, Vormittags lOUHr.

Haiterbach.

Liegenschafts-Verkauf am

7. März 1877, Vormittags 10 Uhr.

Stadlgeme in de Nagold.

Verkauf

Von Nadelholzftangen und Brennholz.

L

Am Samstag den 23. d. M. kommen aus dem Gemeindewald Sul»

zeröschle, Abth. 1, zur Versteigerung:

1) Hopfenstangen und zwar meist Prima-

Qualität :

309 Stück über 11 Meter lang, 544 Stück 911 Meter lang,

565 7- 9

538 5 7 ,

59 3 5

2) Gerüststangen 25 Stück.

3) Brennholz : 20 Rm. Nadelholzprügel (dürres oder anbrüchiges grünes Holz) und 80 Stück rothtannene Wellen.

Zusammenkunft Vormittags 10 Uhr auf

der NagoldOberjettinger Steige bei» Steinbruch.

Gemeinderath.

^ Ktsäcke 7 ° Sackzwilch.

Stroysackreug, rohe und getärbte Leinwand

hält stets vorräthig zu billigen Preisen I. A. Scholder.