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1876.
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Nagold.
Amtsblatt sür den Oberamtsbezirk Nagold.
(Ei» g c s e nd e t.)
Der Artikel in Nco. 117 dieses Blattes zollt unserem Candidatcn sür die Stelle eines Abgeordneten, Herrn Oberre- ftierungsrath Luz bei der Cenlralstclle sür Handel und Gewerbe, volles Anerkennlnist, indem er sagt:
„dessen Name habe im Bezirk, vornehmlich aber in „seiner Vaterstadt Altenstaig, einen sehr guten Klang, „er sei ein Beamter, dessen Charakter, Intelligenz „und Thätigkeit das Vertrauen der Wähler zu er- „werben vermöge."
Wir waren nun sehr gespannt, wie jener Einsender diese schöne» Eigenschaiten für Herrn Luz verwerlhen werde, allein er macht blitzschnell rechtsumkehrt, läßt rc. Luz mit feinen guten Eigenschaften stehen und rennt schnurstracks dem seitherigen Abgeordneten Richter zu, mit welchem «nan unzusrieden „zu sei», „keinen Grund habe, indem er keine Kirchthums Interessen, fon- „dern den ganzen Bezirk im Aug habe, es werde jedem Wähler „erwünscht sein, wenn ein Wahlkampf unterbleibe" und rusl dann : „darum laßt es beim Alten."
Wir stehen keinen Augenblick an, ebenfalls zu erklären, daß Richter iür Kirchthums-Juteresscn, auch wenn hierunter die Eisenbahn verstanden sein soll, nichts gethan, während sür die bis jetzt sehr wohlfeile Behauptung, daß er nur das Wohl des Bezirks im Aug habe, der Einsender des Artikels den Beweis selbst antreten möge.
Ein weiterer Grund, den Herrn Lu; nicht zu wählen, wird darin erblickt, daß er neben seiner Besoldung auch die Diäten eines Landtags-Abgeordneten beziehe, einem Nichtbeamten gegenüber also doppelt bezahlt seie. Was dieses Doppel-Bezahlt sein anbelangt, so wollen wir, wenn wir nicht zu Weiterem provo- cirt werden, gegenüber Herrn Richter schonende Hand anlege n, aber doch so viel sagen, daß ihn die Väter der Stadt aus verschiedenen Anlässen als Ortsvorsteher rc. so gestellt haben, daß er einschließlich des Ertrags der sogenannten kleinen Praxis, ein mehr als anständiges Einkommen bezieht, er hat also gegenüber solchen Beschlüssen die moralische Verpflichtung, seine ganze Kraft aufzubicten, um den Anforderungen, die seine städtischen Aemter an ihn machen, gerecht zu werden, und nicht nothwendig, neben der Stelle eines Abgeordneten auch noch die eines Oberamts- Steuercommissärs anzunehmen, wodurch er mehr denn viel abwesend, und seinem eigentlichen Beruf Monate lang entzogen ist.
Wenn wir auch seine Anwesenheit in ortspolizeilicher Beziehung nicht sehr vermissen, weil wir nach wie vor bei nächtlicher Heimkehr der Gefahr ausgesetzt sind, an den polizeiwidrig in die Straße ragenden Wagendeichseln die Bäuche einzurennen, so ist es doch etwas Anderes um Wahrung und Wahrnehmung der verschiedenen anderweitigen Interessen der Stadtgemeinde. Vor Allem seie hier des vielleicht eine halbe Million Gulden betragenden Grundstocks^Vermögens Erwähnung gethan. Wie nothwendig und wichtig ist es für Alle, die mit irgend einem Zweig der Verwaltung desselben betraut sind, zu wissen, daß der, welcher die Pflicht hat, das Ganze zu überwachen, auf seinem Posten ist. Diese Ansicht hatte die Bürgerschaft schon bei der Wahl des Herrn Richter zum Ortsvorsteher als die einzig richtige erkannt, zumal sie ihm in einer Wähler-Versammlung zur Bedingung gemacht, ja nicht der Jagd obzuliegen, eine Bedingung, die, im Hinblick auf das vor der Abgeordnetenwahl gegebene Versprechen, keinen Staatsdienst anzunehmen, ihn auch hätte von Annahme der Steuercommissärsstelle abhalten sollen. Wir halten das Jagen nach Wild weniger zeitraubend, als das nach Goldfüchsen, darum an euch Wähler die ernste Mahnung:
ruft euern Ortsvorsteher auf seinen Posten zurück und haltet ihn dort fest, indem ihr ihm eure Stimme zum Abgeordneten nicht nur entzieht, sondern ihn sogar auffordert, nicht als Candidat aufzutreten, und wählet mit dem Bezirk euren euch wohlbekannten Mitbürger, den . , bei der Centralstelle sür Handel und Gewerbe angestellten Oberregierungsrath Luz, einen Mann, dessen Fähigkeit zu Bekleidung der Abgeordnetenstelle selbst unsere Gegner vollkommen anerkennen, der aber nur dann eine
Wahl annehmen will, wenn ihm eine nicht unbedeutende Mehrheit der Wähler des Bezirks mit Vertrauen entgegenkommt. Auf diese Weise wird der Oberamtsbezirk Nagold in der Kammer würdig vertreten und du Altenstaiger Bürger hast obcndi ein noch die Geuugihuung, deinen Bürgcrstolz nicht mehr dadurch gedemüthtgt zu sehen, daß wenn du auf das Rathhaus gerufen wirst, dir strammer Bürger, stall des Ortsvorstehers, ein oder zwei kaum der Schule entwachsene Knaben entge- gentretcn und deine amtlichen Angelegenheiten prüfe», ordnen und schiergar zurechtlegen. Ermanne dich also, mache Opposition in der angegebenen Weise, schaue weder nach rechts noch nach links, lasse dich durch süße Worte »ich! irre machen, sondern steuere muthig auf das Ziel los, und die Folgen werde» sein, daß du mit Befriedigung auf deine Thal zurückblicken kannst.
LageS-Neuigkeile».
Die evangelische Pfarrei in Oberböbingcn, Dekanats Aalen, wurde dem Pfarrer Hitler in Neuweiler, Dekanats Calw, übertrage».
Stuttgart, 1. November. Gestern fand zuerst eine gemeinsame Sitzung unserer Kammern natt, in welcher die Wahl des ständischen Ausschusses vorgenommen wurde. Hieran schloß sich die 95. Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Aus dieser ist hervorzuheden die Bera- thung über das Verwaltungsrechigesetz, wie es von der ersten Kammer herüberkam. Bei Artikel 3 ließ sich die Kammer insoweit zum Entgegenkommen herbei, daß sie bis auf Weiteres zwei Mitglieder des Geheimen Raths zu Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofs bestimmen will. Bei Artikel 2 Ziff. 3 (Entscheidung einer Znlschädigungsklage gegen Beamte aus dem Cwilllagweg unabhängig von etwa vorausgehendcr Entscheidung der Verwaltungsbehörden) blieb die zweite Kammer aus ihrem Beschluß, d. h. Verwerfung dieses Grundsatzes bestehen. Bei Gelegenheit der am Schluß zur Sprache gekommenen Petition wegen Lokalisation der Rechtsanwälte gab der Justizminister eine Erklärung ad, welche jede Hoffnung aus Erfolg dieser Petition beim Reichstag oder Bundesrath abschnitt.
Die bekannte Schriftstellerin Freifrau von Reinsberg starb dieser Tage auf der Durchreise in Stuttgart am Herzschlag. Andern Tags war auch ihr Gemahl todt im Bette, er sollte auch am Herzschlag gestorben sein, die Oeffnung der Leiche aber ergab, daß er sich mit Cyancali vergiftet hatte. Unangenehme Familien- und Geld-Verhältnisse sollen seinen Entschluß hervorgerufen haben.
Bei dem Schwurgericht Tübingen haben sür das 4. Quartal u. a. als Geschworene zu fungiren: Däuble, Jakob Friedrich, Papiermüller von Gültlingen. Frey, Johannes, Hirjchwirth von Oderschwan- dors. Naschold, Gottlob, der Jüngere, Rothgerber von Calw. Weiß, Christian, Hafner von Calw.
Reutlingen, 1. Noo. Gestern Mittag pafsicte nach der „Schw. Kreisztg." einem Knecht vom hiesigen Güter-Bahnhof ein Unfall, der in einem Augenblick einen Schaden von etwa 600 zur Folge hatte. Der Knecht hatte bei Weinhändler Buohl ein Faß abgeladen; als er weiter fuhr, kam ein größeres Faß aus dem Wagen in's Rollen, und ehe man es verhindern konnte, fiel es mit schwerem Fall aus die Straße. Durch den Fall war der Boden des Fasses eingebrochen und der Inhalt, etwa 7 Ctr. Oltvenöl, ergoß sich alsbald über die Straße.
Die badische Bienenzeitung warnt vor dem von Schweizer Händlern hausirten Honig, als vollständig gefälscht.
Augsburg, 1. Nov. Wegen theilweisen Abdrucks der Arnim'schen Anklageschrift ist gegen die „Mg. Ztg." Untersuchung eingeleitet worden, welche sich auf Art. 17 des Preß-Gesetzes und Art. 92 des Straf-Gesctzbuches gründet. (Fr. I.)
Aus der Reichshauptstadt, 30. Okt. In parlamentarischen Kreisen wird der „Allg. Ztg" zufolge versichert, der preußische Minisierrath habe sich einstimmig gegen die Vertagung der Aufhebung der Eisenzölle erklärt.
Berlin, 30. Okt. Der Kaiser ist in Folge seiner Erkältung genöthigt, das Zimmer zu hüten. Er leidet an Heiserkeit in Verbindung mit leichten katarrhalischen Beschwerden. Die Entgegennahme von Vorträgen hat keine Unterbrechung erfahren.
In Sachen der Leichen-Verbrennung ist von Seiten der Minister des Innern und des Kultus eine Verfügung ergangen, worin die Verbrennung von Leichen als unverträglich mit der bisherigen Gesetzgebung und als unter allen Umständen unzulässig bezeichnet wird.
Ueber den in unserer letzten Nummer bereits er wähnten gräßlichen Mord tm „Stein" zu Mainz berichtet das „Mainzer Tagblatt" noch Folgendes: Als man den Mörder (Schreiner Koche) nach dem Tode des Mädchens srug, was er beginnen wolle, erklärte er mit fester Stimme: „Sie ist tovt, laßt mich nun auch sterben." Am Sonntag Vormittag fand die Obduction der Leiche der so gräßlich Hin- gemordeten (Lisette Freisinger aus Rottweil in Württemberg) statt. Die
Nr. 131.
Erscheint wöchentlich 3mal und koste! balbjährlich hier (ohne Trägerlohns 1 M. 60 Psg., sür den Bezirk 2 M. außerhalb des Bezirks 2 Ni. 45 Pfg.!
Samstag den 4. November.
Jnseralionsgebühr für die 3spaltige Zeile aus gewöhnlicher Sännst bei einmaliger Einrückung 9 Psg., bei mehrmaliger je 6 Psg.
1876
Zur Abgeordnelen-Wahl!