Amtsblatt sür den Oberamtsbezirk Nagold.
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«^4. i -M, 60 Prg., für den Bezirk 2 M.
aukerbalb des Bezirks 2 Rt. 45 Pfg.:
Samstag den 21. Oktober.
Juserationsgebühr für die 3spoltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift bei 487^ einmaligei Einrückung 8 Pfg., bei 40I V. mehrmaliger je 8 Pfg.
Amtliches.
Die Central-Ttelle für die Landwirthfchaft an
die landwirthschaftlichen Bezirks-Vereine.
Die landwinhschasllichen Winterschulen in Hall, Heilbronn, Ulm, Ravensburg und Reutlingen werden, unter der Voraussetzung genügender Belheiligung, im nächsten Monat ihre Thä- tigkeil wieder beginnen.
Bei de» Schulen in Ravensburg und Heilbronn ist der zweite Kursus an der Reihe; an den übrigen Schulen zu Hall, Reutlingen und Ulm sind Parallelknrse eingerichtet. Der Unterricht dauert 4'/, bis 5 Monate und wird in ca. 36 Stunden wöchentlich ertheilt. Während der erste Kursus hauptsächlich bezweckt, die Schüler in den Bolksschulfächern weiter zu führen und mit den nothwendigsten mathematische» und naturkundlichen Grundlagen auszurüsten, ist es die Aufgabe des zweite» Kursus, neben Fortsetzung des oben genannten Unterrichts die Zöglinge namentlich in die landwirthschaftlichen Fächer näher einzufnhren. Wenn hieraus folgt, daß eine umfassendere Fortbildung durch die Belheiligung an beiden Kursen bedingt ist, so bleibt für solche Jünglinge der Eintritt unmittelbar in den zweiten Kursus nicht ausgeschlossen, welche sich über den Besitz der erforderlichen Vorkenntnisse in der Naturkunde und Mathematik bei der Aufnahmeprüfung auszuweisen vermögen Erstmals eintretende Schüler müssen das Ist. Lebensjahr znrückgelegt haben, die gewöhnlichen Schulkenntnisse besitzen und fähig fein, einen einfachen landwirth- schaftlicheu Vortrag gehörig auszufassen.
Wir ersuchen den Verein, Gegenwärtiges so rasch und so allgemein wie möglich bekannt zu machen und darauf hinzuwirken, daß möglichst viele geeignete junge Leute von dieser Gelegenheit zu ihrer weiteren allgemeinen und fachlichen Ausbildung Gebrauch machen.
Gesuche um Aufnahme sind unverweilt an die betreffende Schulkommission zu richten, und zwar unter Beischluß eines Taufscheins, eines Zeugnisses über den bisherigen Schulbesuch, eines gemeinderäthlichen Prädikatszeugnisses und eines Einwilligungsattestes des Vaters, resp des Pflegers.
Beim Ausstichen von Wohnungen und Kosthäusern gehen die betreffenden Schulkoinmissionen auf Wunsch gerne an die Hand. Der Termin zur Aufnahmeprüfung wird von den einzelnen Schulkoinmissionen bekannt gemacht.
Stuttgart, den 17. Oktober 1876.
Für den Vorstand:
Schitteuhelm.
Nagold.
Vorstehender Erlaß der Centralstelle für die Landwirthschafl wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Den 19. Oktober 1876.
Vorstand des landw. Bezirks-Vereins:
G ü n t n e r.
Tages «Neuigkeiten.
Gechingen, LA. Calw, ,17. Okt. Gestern als am Kjrchweih- .montags feierten wir in unserer Gemeinde unter sehr großer Betheili- gung von Nah und Fern ein schönes Doppelfest, die Fahnenweihe der^ freiwilligen Feuerwehr und des Veteranenvereins.
Stuttgart, 16. Okt. (82. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Die Tagesordnung führt zu Berathung des Antrags von Schmid und Genossen auf die Bitte an die K. Staatsregierung, aus Anlaß der Justizorganisation bei den Reichsorganen entschieden dahin zu wirken, daß unfern Gemeindebehörden die streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit in dem seitherigen Umfang erhalten bleibe in Verbindung mit den Zusatzanträgen des Abgeordneten Mohl und Genoffen. Zuerst begründetes Schmid und Mohl die Anträge, worauf Staatsminister v. Mittnacht in mehr als stundenlanger Ausführung wenig Aussicht auf Erfolg bot und bemerkte, man solle der Regierung nicht das.Unmögliche zmnutbeu. v. Schab gegen die Anträge ohne Commissiönsbericht, ebenso Wöllwarth und Pfeiffer, wogegen Elben von Cannstatt, Haug und Beutler für dieselben sprachen. Endlich um 3 Uhr Nachmittags kam es zur Abstimmung. Der Antrag sür Schab und Genossen auf Uebergang zur Tagesordnung wurde mit 61 gegen 18 Stimmen abgelehnt: der Antrag von Schmid und Genoffen mit 6l gegen 17 Stimmen angenommen. Nächste Sitzung unbestimmt. (Schw. B.)
Stuttgart, 16. Okt. (Schw. B.) Die nach Form wie nach Inhalt gleich ausgezeichnete Rede des Präsidenten des Staatsministeriums, Staatsministers v. Mittnacht, in der Sitzung der Abgeordnetenkammer vom letzten Montag, der wichtigsten der Session, ist in Aller Munde.
Es geht daraus hervor, daß die freiwillige Gerichtsbarkeit in Kontrakt-, Güterbuch-, Hypotheken- und Vormundschastssacben durch die neue Neichsgcsetzgebung gar nicht berührt wird, daß hingegen in Bezug aus die streitige Gerichtsbarkeit, wohin auch das Schuldklag- und Execu- tionswesen gehört, nur sehr wenig zu hoffen ist, da die württembergischen Vorbebalte zwei Mal von der Reichsjustiz Commission gestrichen worden sind. Es sei also in der Richtung -- jo weit nicht die württembergischen Reichstagsabgeordneten in Berlin im Reichstage etwas burchzusetzen vermögen — nur noch aus dem Wege der Ausführung des Nsichsgcsetzes durch die Landesregierung, wo dieses angehe, noch etwas zu machen. Er hielt es daher für besser, baß in dem Antrag von Schmid und Genossen die Worte „in dem seitherigen Umfange" verblieben, womit die Antragsteller einverstanden waren und in dem Antrag von Mohl und Genossen nur die Fassung angenommen wurde: an die K. Regierung die Bitte zu richten, vei der Justizorqanisatien und Gesetzgebung dafür Sorge zu tragen, daß unseren Gemeindebehörden ihre Zuständigkeiten an Hypothekenwesen, und soviel möglich, in der Polizeistras- gerichtSbarkeit und im Schuldklag- und Exekutionswesen erhalten bleiben. Dex Antrag: In K. 134 Abs. 2 der Bersaffungsurknnde, welche lautet: „In die 2te Kammer kann Reiner gewählt werden, welcher noch nicht das 30ste Lebensjahr zurückgelegt bat", das Wort 30ste dahin abzuänder», daß entsprechend der Reichsverfaffung gesetzt wird „sünsundzwanzigste" ist unterzeichnet von: Hopf, Uhl, Retter, Völmle, Mesmer, Vollmer, Nübel, Maier von Tcttnang, Gutheinz, Schwarz, Ruf.
Rotlweii, 18. Okt. Abgeordnetenwahl. Gewählt ist der bish. Abg. Bo scher mit 3644 Stimmen. (Schw. K.)
Am 26. d. M. wird die neue Bahnstiecke Waiblingen-Backnang dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. Die Slände- kammer wird wahrscheinlich auf den 28. zu einer Festfahrt eingeladen werden.
Sontheim a. Br., 17. Oktober. Manchen Ihrer geehrten Leser dürfte es vielleicht interessiren, wenn ich Ihnen etwas vom hiesigen Kirchweihmontag berichte. Beim Grauen des Tages schon finden sich die tanzlustigen bis zu den Knieen nur behoste» Söhne in einem bestimmten Gasthofe ein, von wo aus Punkt 6 Uhr Morgens in seitlichem Auszug und unter Blech- und Streichmusik durch das Dorf marschirt wird- Es gilt die Geliebte adzuholen, die ihren Tänzer oder Bräutigam im festlichen Gewände erwartet, und in dieser Frühe schon sür denselben einen reichen und fetten Tisch mit Kaffee, Braten, Wein u. s. w. gedeckt hat. Dann ziehen sich die fröhlichen Paare in den Gasthof zurück, wo von Morgens 8 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr unaufhörlich getanzt und gejuchzt wird und lustig hergeht. Die Jungfrau, die kein Kränzchen mehr tragen darf und der Jüngling, der keinen guten Namen mehr hat, darf heute nicht mitthun. Um 2 Uhr geht es in feierlichem Zuge mit der Musik ins Freie hinaus, wo auf den Wiesen weiter getanzt und gejuchzt wird. Der Bursche, der hier am hellsten und fröhlichsten juchzen kann, ist der Held des Tages. Im Gusthof wird sodann der Tanz fortgesetzt, bis die Dämmerung eintritt, bei welcher sich die erhitzten Tänzerinnen nach Hause begeben, um sich umzukleiden und dem Tänzer aufs Neue den Tisch zu decken, an dem man das junge Paar „zu Nacht essen" sieht. Nach diesem findet man sich im Gasthof wieder ein, wo bis zum Grauen des andern Tages fortgetanzt wird. Der Bursche, der natürlich seine Tänzerin freihält und als „rechter Bursche" auch seinen sonstigen nichttanzenden Kameraden etwas „aufwichsen" muß, kommt unter 56 ^ Ausgaben an diesem Festtage nicht weg. (N. T)
Nach einer Mittheilung des amtlichen Blattes wurde in dem Zeiträume vom 1. Januar bis 30. Juni b. I. unter sämmtlichen von Protestanten vor württembergischen Standesämtern geschloffenen 5647 Ehen mit Gewißheit bei 246, also bei 4>/3 Prozent, die evangelisch- kirchliche Einsegnung verschmäht. Aus Stuttgart kommen unter 403 ev. Ehen 143, wo die kirchliche Trauung nicht nachgesucht wurde, also 35'/s Prozent, aus das übrige Land hingegen unter 5244 Fällen nur 103, somit nicht volle 2 Prozent. In Stuttgart soll das auffallende Mißver- hältniß zwischen standesamtlichen und kirchlichen Trauungen in den letzten Monaten sich wesentlich gebessert haben.
Bon einem entsetzlichen Unfall aus Meiningen erzählt das Tageblatt. In der neuen Sedanstraße war das Hintorhaus eines Metzgers abzuputzen, der Tüncher mit der Kalkgelte steht oben auf der Leiter, da rutscht diese und er stürzt — aber er kommt nicht zur Erde — ein aus der Wand hervorragender Fleischerhaken erfaßt den Fallenden im Rücken, bohrt sich tief in den Körper des Unglücklichen und hebt ihn schwebend zwischen Himmel und Erde. Ein entsetzlicher Schrei erschüttert die Luft, dann überfällt ihn wohlthätige Ohnmacht. Mit Blühe wird er abgeommen, der Hacken war ihm durch den Rücken bis in die Lunge gedrungen, nach wenigen Stunden war er eine Leiche.
Berlin, 18. Okt. Nach der Nationalzeitung erfolgt die Einberufung des Reichstags zum 30. Okt. Die Veröffentlichung der kaiserl. Verordnung steht unmittelbar bevor. (Ist erfolgt.)
Im nächsten Reichstag wird, wie wir hören, abermals der Antrag eingebracht werden, die Gebühren der Depeschen aus der kleineren Zone wiederum auf den alten Satz von 50 Pfennig festzusetzen und für diese Zone von dem jetzt geltenden Worttarif Abstand zu nehmen. Die Antragsteller motiviren diesen ihren Antrag damit, daß mit der Einführung des Worttarifs die Gebühren auf der kleineren Zone so vertheuert worden find, daß ein Depeschenverkehr zur Unmöglichkeit wird. Man will dem